Albrecht Petry GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Maierhofer seit 8.10.2020 | Prokura |
Lukas Prüfling seit 8.10.2020 | Prokura |
Christian Baumer seit 17.1.2019 | Vorstandsmitglied |
Hermann Hiereth seit 13.12.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Petry AGNeumarkt i.d.OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31.12.2023der Petry AGA. Geschäftsverlauf Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche: Im Jahr 2023 war die wirtschaftliche Entwicklung in der BRD rückläufig, so sank laut Statischem Bundesamt die Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 um ca. 0,3%. Hohe Preise für Rohstoffe und Energie, steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland sind verantwortlich für den Rückgang der Wirtschaftsleistung. Noch stärker betroffen wurde das Bauhauptgewerbe (- 5%). Der Grund waren hier vor allem die gestiegenen Finanzierungskosten. Das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk konnte 2023 dagegen ein Umsatzwachstum um 7% auf 62,7 Mrd. Euro erzielen ("Branchenverband ZVSHK"), obwohl das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor allem in Bereich Heizungstechnik für eine gewisse Verunsicherung sorgte. Die Betriebsleistung der Petry AG konnte im Jahr 2023 weiter auf 24,0 Millionen Euro gesteigert werden. Die Auftragslage ist auch momentan gut, obwohl der Wettbewerb in der Haustechnikbranche wieder zunimmt. Umsatz- und Auftragsentwicklung, Ergebnis und Cashflow: Im Jahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse 20.928.370,28 € und waren somit um 5.415.626,17 € höher als 2022. Der Bestand an halbfertigen Aufträgen erhöhte sich nochmals um 2.790.298,12 €. Der Jahresüberschuss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 beträgt 2.241.962,39 € und liegt um 135,1 % höher als 2022. Der Cashflow (Ergebnis + Abschreibungen) beläuft sich für das Jahr 2023 auf 2.500.623,53 €. Der Auftragsbestand ist momentan bei ca. 9,0 Millionen € und damit niedriger als vor einem Jahr. Da aber momentan sehr viele Anfragen auf dem Markt sind, blicken wir positiv in die Zukunft. Beschaffung und Oualitätsüberwachung: Die Lieferzeiten auf Anlagenkomponenten sind nach wie vor sehr lang und laufende Preiserhöhungen führen aufgrund der oft langen Ausführungszeit der Aufträge zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung der Angebote, beim Einkauf der Materialien und letztendlich bei der gesamten Abwicklung der Projekte. Durch sorgfältige Preisbildung bei der Erstellung der Angebote und durch eine gute Arbeitsvorbereitung versuchen wir die finanziellen Risiken, die sich aus dieser Situation ergeben, zu minimieren. Dank einer guten Ausbildung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter bleibt die Qualität unserer Arbeit auf einem hohen Niveau. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist nach wie vor sehr gut. Zahlungsverkehr: Beim Zahlungsverkehr haben sich 2023 keine Änderungen ergeben. Unsere Kunden zahlen aufgrund unserer hohen Arbeitsqualität meist pünktlich innerhalb der vereinbarten Zahlungstfrist. Das Risiko von größeren Zahlungsausfällen ist als gering zu bewerten, da regelmäßig in Abhängigkeit vom Baufortschritt Anzahlungsrechnungen gestellt werden und diese von unseren Kunden in der Regel pünktlich bezahlt werden. Die Zahlungen an Lieferanten erfolgen grundsätzlich innerhalb der Skontofrist, so dass die erzielten Skontobeträge am guten Gesamtergebnis einen nicht unerheblichen Anteil haben. Investitionen: Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 779.073,45 € in das Anlagevermögen getätigt. Wichtigste Investitionsprojekte waren: - Beschaffung neuer Fahrzeuge - EDV-Hardware - Anschaffung neuer Werkzeuge - Geschäftsausstattung - Sonstige wertstabile Investitionsgüter (Gold) Personal: Die Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Azubis) war 2023 im Jahresdurchschnitt bei 132 Personen und hat sich damit leicht erhöht. Die Anzahl der Auszubildenden lag Ende 2023 bei 18. Die Auszubildenden werden in den Berufen Anlagenmechaniker und Technischer Zeichner/-in der Fachrichtung Heizungs- und Klimatechnik, Energieanlagenmonteur, Kältemechaniker und Bürokaufmann/- frau ausgebildet. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist nach wie vor sehr gut. Durch Schulungsmaßnahmen und gezielte Ausbildung der Lehrlinge werden wir den steigenden Anforderungen gerecht. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter beträgt 37,4 Jahre, der Frauenanteil liegt bei 18,4 %. Der Krankenstand ist gegenüber dem Vorjahr im Jahr 2023 etwas zurückgegangen auf durchschnittlich 13,5 Arbeitstage pro Mitarbeiter (der Durchschnitt im Handwerk lag 2023 in Deutschland laut IKK bei 25,3 Tagen). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer ist im Jahr 2023 etwas gesunken und liegt bei durchschnittlich 14,4 Jahren. Die allgemeine wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die gewerblichen Mitarbeiter 38,5 Stunden und für die Angestellten 39,5 Stunden. Die Personalkosten mit den Sozialleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2023 7.604 T€ (Vorjahr 7.074 TE). Die gestiegenen Personalkosten sind vor allem auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
*) ohne im neutralen Ergebnis enthaltene Aufwendungen Vermögenslage In der folgenden Bilanzübersicht sind die einzelnen Posten nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst.
Kapitallage
Finanzlage Kapitalflussrechnung
Liguidität
Ertragslage
Das neutrale Ergebnis ermittelt sich wie folgt:
Besonders wichtig für den Geschäftsverlauf sind folgende Kennzahlen: - Betriebsleistung (finanzieller Leistungsindikator): Diese sollte mindestens 20 Mio. Euro betragen. Sie ergibt sich im Wesentlichen aus der Summe der Umsatzerlöse und Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und erhöhte sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Mio. € auf 24,0 Mio. €. - Umsatzerlöse: Sie sollten mindestens 18 Mio. Euro -betragen, um den entsprechenden Deckungsbeitrag zu erzielen damit die laufenden sonstigen Kosten gedeckt sind. - Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen: Ein starker Rückgang würde hier einen Rückgang der zu erwartenden künftigen Ertragskraft bedeuten und hätte damit einen negativen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Betriebsergebnisses. - Personalkosten: Steigende Personalkosten (max. 40% Anteil an der Betriebsleistung) sollten einhergehen mit einer steigenden Betriebsleistung, damit weiterhin eine ausreichende Kostendeckung und damit zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden. - Kassenstand/Bankguthaben: Ausreichende liquide Mittel sind wichtig, damit Lieferantenrechnungen fristgerecht (innerhalb der Skontofrist) und auch Löhne und Gehälter pünktlich bezahlt werden können. - Ergebnis nach Steuern (finanzieller Leistungsindikator): Zufriedenstellende positive Betriebsergebnisse sind für den Fortbestand und ein gesundes Wachstum des Unternehmens von Bedeutung. Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegt mit 2,2 Mio. € um 1,3 Mio. € über dem Ergebnis des Vorjahres. Die Vermögens- und Finanzlage ist durch einen Eigenkapitalanteil von 47,0 % an der Bilanzsumme gekennzeichnet. Bankverbindlichkeiten sind nicht vorhanden. Die Liquiditätslage ist gut. Zur Finanzierung von laufenden Ausgaben wie Löhnen, Gehältern, Lieferantenrechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten stehen dem Vorstand 57,4 % der Bilanzsumme an liquiden Mitteln zur Verfügung. Die Liquiditätskennzahl (Umlaufvermögen / Fremdkapital) beträgt 1,66, d. h., dass das Umlaufvermögen zu ca. 40 % mit Eigenkapital und zu ca. 60 % mit Fremdkapital (bestehend aus Verpflichtungen aus Pensionen und Steuern sowie Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten) finanziert ist. Der Kassenstand und die Bankguthaben betrugen Ende 2023 zusammen 5.807.088,70 €. Die Eigenkapitalbasis ist gut. Die Kunden des Unternehmens zahlen zuverlässig; Lieferanten werden im Ziel bezahlt. Die Ertragslage war im Jahr 2023 sehr gut, die Gesellschaft erwirtschaftete einen Jahresüberschuss nach Steuern von 2.241.962,39 €. Bezogen auf die Betriebsleistung entspricht das einer Rendite 9,3 %. C. Hinweise auf wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung: Die Auftragslage ist aktuell gut. Die gesetzlichen Vorgaben zu Einsparung fossiler Energie kann auch in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass in der Heizungs- und Klimabranche mit guten Umsätzen zu rechnen ist. Sollte sich die allgemeine Konjunktur jedoch noch schlechter entwickeln, könnte das dazu führen, dass auch die SHK-Branche weniger Erlöse erzielt. Die weltpolitisch unruhige Situation wird die Lage der Weltwirtschaft und damit auch die Lage in der BRD maßgeblich beeinflussen. Eine Vorhersage ist hier nicht möglich. Aufgrund der momentan hohen Auslastung und des Auftragsbestands rechnen wir für das Jahr 2024 mit einer ausreichend hohen Betriebsleistung. Gut ausgebildete Facharbeiter und Techniker sind auf den Arbeitsmarkt nach wie vor nicht verfügbar. Es ist auch trotz der verstärkten Werbung in der Presse und in den sozialen Medien schwierig, geeignete Auszubildende für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen. Durch attraktive Bezahlung und betriebliche Zusatzleistungen versuchen wir die Arbeit in unserem Betrieb attraktiv zu machen. Bankverbindlichkeiten bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die laufenden Zahlungen können aus eigenen Mitteln getätigt werden. Wesentliche Risiken, die sich aus Gewährleistungsansprüchen ergeben, bestehen nach heutiger Erkenntnis nicht. Zur Absicherung von Schäden besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden beträgt 13.000.000 Euro. D. Voraussichtliche Entwicklung Die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftsleistung in Deutschland ist schwierig einzuschätzen. Die vielen politischen Unsicherheiten weltweit, die weiter voranschreitende Klimaveränderung, die Geldmarktpolitik der Europäischen Union und vor allem der anhaltende Fachkräftemangel enthalten viele Risiken für unsere Wirtschaft. Das Ifo Institut geht für 2024 von einer geringfügig rückläufigen Wirtschaftsleistung aus. Für das SHK-Handwerk erwarten wir trotz allen Unwägbarkeiten für die Zukunft eine positive Entwicklung, da Energie nach wie vor teuer ist und es sich lohnt, in eine energiesparende und umweltschonende Gebäudetechnik zu investieren. Aufgrund einer gesunden Liquidität und gutem technischen know how sehen wir die Petry AG für die Zukunft gut gerüstet. Die Auftragslage ist zurzeit sehr gut, wir erwarten für 2024 eine auskömmliche Betriebsleistung von ca. 20 Millionen Euro. Das Ergebnis nach Steuern wird etwas niedriger als im Geschäftsjahr 2023 erwartet.
Neumarkt, 13.08.2024 Petry AG Christian Baumer, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Petry AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften linear und teilweise degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Die geleisteten und die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden gemäß dem Wahlrecht des § 268 Abs. 5 HGB offen von dem Posten Vorräte abgesetzt, soweit der Wert der unfertigen Erzeugnisse und der geleisteten Anzahlungen für die Verrechnung ausreicht. Ein gegebenenfalls darüber hinausgehender Betrag der erhaltenen Anzahlungen wird unter den Verbindlichkeiten passivisch ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt und um individuelle Risiken abgewertet. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Pensionsrückstellungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Berechnung des Barwerts der erdienten Anwartschaften berücksichtigt. Für die Abzinsung wird auf den jeweiligen von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichten Zinssatz abgestellt. Dabei ist aufgrund der erfolgten Änderung des § 253 Abs. 2 HGB ab dem Geschäftsjahr 2016 bei der Durchschnittsbetrachtung nicht mehr der gleitende Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre, sondern der gleitende Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zu berücksichtigen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen der Berechnung mit dem siebenjährigen und dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz beläuft sich zum Geschäftsjahresende 2022 auf T€ 14 und unterliegt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die das jeweilige Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuerverpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein Überhang an passiven latenten Steuern auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen wird angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern nicht zu aktivieren. Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Gesellschaft. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer kommt ein Steuersatz von rund 27,5 % zur Anwendung. Aus der Gesamtbetrachtung der Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich zum 31.12.2023 ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Die insgesamt erwartete künftige Steuerentlastung wird aufgrund des Wahlrechts nicht aktiviert. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen latente Steuern auf Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage zu diesem Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von jeweils bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 214.554,62 (Vj. € 165.157,15) und von mehr als einem Jahr in Höhe von € 66.130,06 (Vj. € 50.000,00). 3. Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 gemäß Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.07.2021 um € 21.048,00 erhöht und beträgt seitdem € 200.000,00. Es ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien (ohne Nennbetrag). Die Aktien lauten auf den Namen. Sie sind nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft übertragbar (vinkulierte Namensaktien). b) Kapitalrücklage In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2018 im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien ein Betrag von € 3.582,00 eingestellt. c) Gesetzliche Rücklage Nach § 150 Abs. 2 AktG wurde zum 31.12.2006 ein Betrag von € 17.895,20 in die gesetzliche Rücklage eingestellt (10 % des Grundkapitals). Aufgrund der Erhöhung des Grundkapitals wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Betrag von € 2.104,80 in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Die gesetzliche Rücklage beträgt somit zum 31.12.2023 € 20.000,00 € (10 % des Grundkapitals). d) Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
4. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Den Pensionsrückstellungen liegen die Heubeck-Richttafeln 2018G zugrunde. Die Petry AG hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, als Abzinsungssatz den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz zu verwenden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert deshalb zum 31.12.2023 auf einem Abzinsungssatz von 1,82 % (Vj. 1,78 %). Daneben liegen der Bewertung ein angenommener Gehaltstrend von 0 % (Vj. 0 %) p.a. und ein Rententrend von 0 % (Vj. 0 %) p.a. zugrunde. Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung der Vorgängergesellschaften sind Verpflichtungen für Pensionen in Höhe von T€ 471 (im Vj. T€ 494); jeweils vor Saldierung mit bestehenden Rückdeckungsguthaben) bilanziert. Einem Erfüllungsbetrag von T€ 471 aus Pensionsverpflichtungen steht zum 31. Dezember 2022 ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 67 und Anschaffungskosten von T€ 67 gegenüber. Dieses wird mit der zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Pensionsrückstellungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für den Personalbereich (T€ 1.666; Vj. T€ 1.400), für Gewährleistungen und andere Verpflichtungen aus dem Absatzbereich (T€ 143; Vj. T€ 127) und für sonstige Verpflichtungen aus dem Verwaltungsbereich (T€ 82; Vj. T€ 83). 5. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr alle eine Laufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 309.562,08 (im Vj. € 469.420,98) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 29.059,21 (im Vj. € 60.060,74) enthalten. 6. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von T€ 13 (Vj. T€ 13), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 84) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von T€ 41 (Vj. T€ 0) enthalten. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsanteil in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 9 (Vj. T€ 9) wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Erträge aus zu verrechnendem Vermögen sind gegebenenfalls entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen saldiert enthalten. 8. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB Zum 31.12.2023 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen im Sinne des § 251 HGB in Höhe von T€ 3.181 (Vj. T€ 3.004). Die Petry AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit ein. Auf Basis einer fortlaufenden Bewertung der Risikosituation der bestehenden Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Petry AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Petry AG schätzt daher das Risiko einer Inanspruchnahme bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen mit einem jährlichen Volumen von rund T€ 193 (Vj. T€ 151). 10. Arbeitnehmer der Gesellschaft ohne Auszubildende durchschnittlich 114 (im Vj. 112) 11. Mitglieder des Vorstands Herr Josef Spies, Dipl.-Ing. (FH), Neumarkt i. d. OPf. (bis 31.12.2023) Herr Christian Baumer, Technischer Betriebswirt, Neumarkt i. d. OPf. Bezüge i. S. d. § 285 Nr. 9 a HGB werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. 12. Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Herr Wolfgang Prüfling, Dipl.-Ing., Neumarkt i. d. OPf. (Vorsitzender) Herr Anton Kerschensteiner, Dipl.-Ing. (FH), Neumarkt i. d. OPf. (stellv. Vorsitzender) Herr Anton Lippert, Industriekaufmann, Neumarkt i. d. OPf. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 8. 14. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 4.334.492,54 eine Ausschüttung von € 8,00 je Aktie (gesamt € 1.600.000,00) vorzunehmen. Der Restbetrag von € 2.734.492,54 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Neumarkt i. d. OPf., den 13.08.2024 Christian Baumer Bericht des AufsichtsratsPrüfungsbericht des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss 31.12.2023 und Billigung des Jahresabschlusses 31.12.2023 Der Vorstand hat den Jahresabschluss unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat am 02.08.2024 und den Prüfungsbericht vom 13.08.2024 am 24.08.2024 gemäß § 170 AktG vorgelegt.Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Vorschlag der Gewinnverwendung anhand der vom Vorstand vorgelegten Unterlagen gemäß § 171 AktG geprüft und gebilligt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Form von mehreren Aufsichtsratssitzungen mit schriftlichen Beschlussfassungen sowie anhand des monatlichen Reporting vom Vorstand an den Aufsichtsrat laufend überwacht. Schlusserklärung: Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hat dieser keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und die vorgeschlagene Gewinnverteilung in der vorliegenden Form.
Neumarkt, den 27.08.2024 Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, Aufsichtsratsvorsitzender Einladung / TO HauptversammlungOrdentliche Hauptversammlung 28.08.2024 Petry AG - Sitz in Neumarkt - Der Aufsichtsratsvorsitzende übernahm als Versammlungsleiter den Vorsitz und eröffnete um 15:00 Uhr die ordentliche Hauptversammlung in Neumarkt. Er stellte fest: 1. Die Einberufung zur heutigen ordentlichen Hauptversammlung ist gemäß Abschnitt VII Satzung (30 Tage) fristgerecht erfolgt. 2. Das Teilnehmerverzeichnis, das während der gesamten Dauer der Hauptversammlung ausliegt, ist vollständig und richtig; es ist diesem Protokoll als Anlage mit den Vollmachten beigefügt. 3. Die Abstimmung erfolgt nach dem Subtraktionsverfahren mittels Stimmabgabe per Handzeichen (keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen = Einstimmigkeit). 4. Gemäß § 136 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats darauf hingewiesen, dass sie, soweit sie Aktionäre sind oder solche vertreten, bei den Beschlüssen, die zu ihrer Entlastung zu fassen sind, nicht mitstimmen dürfen (Stimmenthaltung). Das Gleiche gilt für Versammlungsteilnehmer, soweit sie Aktien zu entlastenden Personen vertreten. 5. Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge wurden allen Aktionären zugänglich gemacht. 6. Wichtige Satzungsbestimmungen: a. Auf den Inhalt der Aktionärsvereinbarung vom 26.04.2006 wird verwiesen. b. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge wurden auf Anfrage dazu nicht gestellt. Zunächst wird Punkt 1 der Tagesordnung aufgerufen: 1. Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts 2023 der Petry AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in §§ 171 und 172 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Petry AG am 27.08.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats wurde vom Vorsitzenden, Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, vorgetragen und erläutert. Er hob die außerordentlichen Leistungen der Geschäftsleiter und aller leitenden Mitarbeiter mit ihren Teams hervor und dankte allen Verantwortlichen besonders herzlich. Er stellte fest, dass § der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt und § vom Wirtschaftsprüfer ohne Einschränkungen testiert wurde. Herr Josef Spies, erstattete als Vorstand ausführlich Bericht über den Jahresabschluss 2023 gegliedert nach Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage sowie über die Lage der Gesellschaft im Jahr 2023, insbesondere über die Unternehmensbereiche Wärme, Kälte und Klima sowie Kundendienst. Zusammenfassend ist die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage im Jahr 2023 erneut als sehr gut zu werten. Die Liquiditätslage ist wie im Vorjahr ausgezeichnet. Auf den Bericht des Vorstands und auf den allen Aktionären ausgehändigten verkürzten Jahresabschluss und den ausführlichen Lagebericht des Vorstands wird in allen Punkten verwiesen. Die weiteren Tagesordnungspunkte, werden aufgerufen, sie lauten: 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 7. Sonstiges Die Generaldebatte wird eröffnet. Es lagen keine Wortmeldungen vor. Nach Rückfrage, ob noch Fragen gestellt werden wollen, gab es keine Wortmeldungen. Der Versammlungsleiter schloss daraufhin die Generaldebatte. Es folgt die Abstimmung über die zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 gestellten Beschlussanträgen. • Die Abstimmungen erfolgt nach einvernehmlicher Zustimmung durch Handaufheben nach dem Subtraktionsverfahren. • Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge wurden nicht gestellt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:
Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu folgen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlugen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. Das Stimmrechtsverbot wurde durch Stimmenthaltung eingehalten. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. Die Stimmrechtsverbote wurden durch Stimmenthaltung eingehalten. 5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Amtsdauer aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem heutigen Tag. Der Aufsichtsrat besteht gem. VI. Abs. 1 Satzung aus 3 Mitgliedern. ü Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling (Vorsitzender) ü Dipl.-Ing. Anton Kerschensteiner (Stellvertreter) ü Anton Lippert Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe von gültigen Stimmen einstimmig, die genannten Herren für eine neue Amtszeit gemäß Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen. Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder nahmen jeder für sich die Wahl zum Aufsichtsrat an. Damit ist der Aufsichtsrat ordnungsgemäß besetz 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die "l&b treuhand gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft" in Amberg zum zukünftigen Abschlussprüfer zu bestellen. Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu folgen. 7. Sonstiges 1. Nachtrag zur Aktionärsvereinbarung vom 20.11.2018 zur Vermeidung von Streitigkeiten über den Wert der Petry AG § 5 alte Fassung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Wert der Firma für die Ermittlung des Kaufpreises der Aktien wird wie folgt festgelegt: - Der Wert einer Aktie wird ausschließlich aus den tatsächlichen Kaufpreisen für eine Aktie während der letzten 5 Jahre vor einem Verkauf abgeleitet. Die Verkäufe der letzten 5 Jahre können als Richtwert zwischen dem höchsten und niedrigsten Verkaufspreis herangezogen werden. Wird keine Einigung erzielt, gilt als Richtwert der Durchschnitt aus den Verkäufen der letzten 5 Jahre. - Das Stuttgarter Verfahren oder eine andere Firmenwertermittlung findet nicht statt und ist auch nicht maßgebend im Falle von streitigen oder einvernehmlichen Kaufpreisfindungen. - Diese Vereinbarung sichert eine vernünftige Wertermittlung für die Aktienver- und Aktienkäufer so wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind. Jedes Abstimmungsergebnis wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, verkündet und die jeweils einstimmige Beschlussfassung festgestellt. Die Stimmrechtsverbote bei Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat oder bei Vertretungen wurden durch Stimmenthaltung eingehalten. Die Hauptversammlung wurde um 16:00 Uhr geschlossen.
Neumarkt, den 28.08.2024 Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige Berichtsbestandteile
Neumarkt 28.08.2024 gez. Christian Baumer, Vorstand der Petry AG Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Petry AG: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Petry AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Petry AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Amberg, den 13.08.2024 L & B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Natko Benesic, Wirtschaftsprüfer Martin Deubzer, Wirtschaftsprüfer |
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