Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 22756
Eingetragen
25.7.2006
Branche
Wärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Planung, Ausführung und Entwicklung von wärme-, kälte- und lufttechnischen Anlagen sowie der Handel mit den dazugehörigen Materialien, Vor- und Fertigprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Maierhofer
seit 8.10.2020
Prokura
Lukas Prüfling
seit 8.10.2020
Prokura
Christian Baumer
seit 17.1.2019
Vorstandsmitglied
Hermann Hiereth
seit 13.12.2012
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Albrecht Petry Klimatechnik GmbH
Germany
Albrecht Petry Heizungstechnik GmbH
Germany

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Petry AG

Neumarkt i.d.OPf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31.12.2023

der Petry AG

A. Geschäftsverlauf

Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche:

Im Jahr 2023 war die wirtschaftliche Entwicklung in der BRD rückläufig, so sank laut Statischem Bundesamt die Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 um ca. 0,3%. Hohe Preise für Rohstoffe und Energie, steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland sind verantwortlich für den Rückgang der Wirtschaftsleistung. Noch stärker betroffen wurde das Bauhauptgewerbe (- 5%). Der Grund waren hier vor allem die gestiegenen Finanzierungskosten.

Das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk konnte 2023 dagegen ein Umsatzwachstum um 7% auf 62,7 Mrd. Euro erzielen ("Branchenverband ZVSHK"), obwohl das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor allem in Bereich Heizungstechnik für eine gewisse Verunsicherung sorgte.

Die Betriebsleistung der Petry AG konnte im Jahr 2023 weiter auf 24,0 Millionen Euro gesteigert werden. Die Auftragslage ist auch momentan gut, obwohl der Wettbewerb in der Haustechnikbranche wieder zunimmt.

Umsatz- und Auftragsentwicklung, Ergebnis und Cashflow:

Im Jahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse 20.928.370,28 € und waren somit um 5.415.626,17 € höher als 2022. Der Bestand an halbfertigen Aufträgen erhöhte sich nochmals um 2.790.298,12 €.

Der Jahresüberschuss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 beträgt 2.241.962,39 € und liegt um 135,1 % höher als 2022.

Der Cashflow (Ergebnis + Abschreibungen) beläuft sich für das Jahr 2023 auf 2.500.623,53 €.

Der Auftragsbestand ist momentan bei ca. 9,0 Millionen € und damit niedriger als vor einem Jahr. Da aber momentan sehr viele Anfragen auf dem Markt sind, blicken wir positiv in die Zukunft.

Beschaffung und Oualitätsüberwachung:

Die Lieferzeiten auf Anlagenkomponenten sind nach wie vor sehr lang und laufende Preiserhöhungen führen aufgrund der oft langen Ausführungszeit der Aufträge zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung der Angebote, beim Einkauf der Materialien und letztendlich bei der gesamten Abwicklung der Projekte. Durch sorgfältige Preisbildung bei der Erstellung der Angebote und durch eine gute Arbeitsvorbereitung versuchen wir die finanziellen Risiken, die sich aus dieser Situation ergeben, zu minimieren.

Dank einer guten Ausbildung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter bleibt die Qualität unserer Arbeit auf einem hohen Niveau. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist nach wie vor sehr gut.

Zahlungsverkehr:

Beim Zahlungsverkehr haben sich 2023 keine Änderungen ergeben. Unsere Kunden zahlen aufgrund unserer hohen Arbeitsqualität meist pünktlich innerhalb der vereinbarten Zahlungstfrist.

Das Risiko von größeren Zahlungsausfällen ist als gering zu bewerten, da regelmäßig in Abhängigkeit vom Baufortschritt Anzahlungsrechnungen gestellt werden und diese von unseren Kunden in der Regel pünktlich bezahlt werden.

Die Zahlungen an Lieferanten erfolgen grundsätzlich innerhalb der Skontofrist, so dass die erzielten Skontobeträge am guten Gesamtergebnis einen nicht unerheblichen Anteil haben.

Investitionen:

Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 779.073,45 € in das Anlagevermögen getätigt.

Wichtigste Investitionsprojekte waren:

- Beschaffung neuer Fahrzeuge

- EDV-Hardware

- Anschaffung neuer Werkzeuge

- Geschäftsausstattung

- Sonstige wertstabile Investitionsgüter (Gold)

Personal:

Die Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Azubis) war 2023 im Jahresdurchschnitt bei 132 Personen und hat sich damit leicht erhöht. Die Anzahl der Auszubildenden lag Ende 2023 bei 18. Die Auszubildenden werden in den Berufen Anlagenmechaniker und Technischer Zeichner/-in der Fachrichtung Heizungs- und Klimatechnik, Energieanlagenmonteur, Kältemechaniker und Bürokaufmann/- frau ausgebildet.

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist nach wie vor sehr gut. Durch Schulungsmaßnahmen und gezielte Ausbildung der Lehrlinge werden wir den steigenden Anforderungen gerecht.

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter beträgt 37,4 Jahre, der Frauenanteil liegt bei 18,4 %.

Der Krankenstand ist gegenüber dem Vorjahr im Jahr 2023 etwas zurückgegangen auf durchschnittlich 13,5 Arbeitstage pro Mitarbeiter (der Durchschnitt im Handwerk lag 2023 in Deutschland laut IKK bei 25,3 Tagen). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer ist im Jahr 2023 etwas gesunken und liegt bei durchschnittlich 14,4 Jahren. Die allgemeine wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die gewerblichen Mitarbeiter 38,5 Stunden und für die Angestellten 39,5 Stunden.

Die Personalkosten mit den Sozialleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2023 7.604 T€ (Vorjahr 7.074 TE). Die gestiegenen Personalkosten sind vor allem auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen.

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Periodenvergleich
2023 2022 2021 2020 2019
Vermogens- und Finanzlage
Bilanzsumme T€ 10.120 9.133 7.644 8.491 6.946
Eigenkapital T€ 4.756 4.114 4.160 4.251 2.172
in v.H. der Bilanzsumme % 47,0 45,0 54,4 50,1 31,3
Anlagevermogen T€ 1.171 661 705 722 765
Deckung durch Eigenkapital % 406,1 622,4 590,1 588,8 284,1
Abschreibungen Sachanlagen T€ 259 238 247 254 252
Mittelzufluss aus laufender Geschaftstatigkeit T€ 3.236 1.400 761 1.982 1.517
Mittelabfluss aus lnvestitionstatigkeit T€ -759 -184 -218 -188 -243
Aussch0ttungen an Anteilseigner T€ -1.600 -1,000 -1.253 -716 -2.863
Cash flow T€ 2.498 1.336 1.133 3.022 675
2023 2022 2021 2020 2019
Ertragslage
Umsatzerlose T€ 20.928 15.513 15.954 25.981 15.227
Zuwachsrate % 34,9 -2,8 -38,6 70,6 -0,7
Umsatzrendite % 10,7 6,1 7,3 10,8 4,0
Betriebsleistung T€ 23.979 21.296 16.203 19.988 18.146
Materialaufwand T€ 11.594 11.226 7.351 8.255 9.218
in v. H. der Betriebsleistung % 48,4 52,7 45,4 41,3 50,8
Mitarbeiter (incl. Auszubildende) Ø 132 130 127 125 125
Personalaufwand *) T€ 7.604 7.074 6.297 6.686 6.107
je Mitarbeiter T€ 58 54 50 53 49
in v. H. der Betriebsleistung % 31,7 33,2 38,9 33,4 33,6
Umsatz je Mitarbeiter T€ 159 119 126 208 122
Betriebsleistung je Mitarbeiter T€ 182 164 128 160 145
Betriebsergebnis T€ 3.130 1.480 1.338 3.844 924
Eigenkapitalrendite (vereinfacht) % 47,1 23,2 27,9 65,7 28,2
Ertragsteuern T€ 914 367 451 1.069 271
Jahresergebnis T€ 2.242 954 1.162 2.795 613

*) ohne im neutralen Ergebnis enthaltene Aufwendungen

Vermögenslage

In der folgenden Bilanzübersicht sind die einzelnen Posten nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst.

31.12.2023
T€
% Vorjahr
T€
% Veränderung
T€
Anlagevermögen
lmmaterielle VG. 0 0,0 1 0,0 -1
Sachanlagen 827 8,2 660 7,2 167
Finanzanlagen 344 3,4 0 0,0 344
1.171 11,6 661 7,2 510
Umlaufvermögen
Vorräte 167 1,6 169 1,8 -2
Forderungen und sonstige VG. 2.955 29,2 3.350 36,7 -395
Flüssige Mittel 5.807 57,4 4.930 54,0 877
8.929 88,2 8.449 92,5 480
Rechnungsabgrenzung 20 0,2 23 0,3 -3
Vermögen 10.120 100,0 9.133 100,0 987

Kapitallage

31.12.2023 Vorjahr Veränderung
T€ % T€ % T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 200 2,0 200 2,2 0
Kapitalrücklage 3 0,0 3 0,0 0
Gewinnrücklagen 218 2,2 218 2,4 0
Bilanzgewinn 4.335 42,8 3.693 40,4 642
4.756 47,0 4.114 45,0 642
Fremdkapital
Mittel- und langfristig
Pensionsrückstellungen 404 4,0 390 4,3 14
404 4,0 390 4,3 14
Kurzfristig
Rückstellungen 2.432 24,0 1.619 17,7 813
Erhaltene Anzahlungen 1.603 15,8 1.113 12,2 490
Lieferantenverbindlichkeiten 409 4,1 1.213 13,3 -804
Sonstige Schulden 516 5,1 684 7,5 -168
4.960 49,0 4.629 50,7 331
Kapital 10.120 100,0 9.133 100,0 987

Finanzlage

Kapitalflussrechnung

2023
T€
2022
T€
Jahresüberschuss 2.242 954
+ Abschreibungen auf Anlagevermögen 259 238
Gewinne/ + Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen -10 -10
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen (incl. der Saldierung von Rückdeckungsguthaben) 827 -333
-/+ Zu-/Abnahme der Vorräte 2 136
-/+ Zu-/Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstande 395 -1.453
-/+ Zu-/Abnahme der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 3 0
+/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der übrigen Verbindlichkeiten -482 1.868
= Mittelzufluss aus der laufenden Geschaftstätigkeit (I.) 3.236 1.400
Auszahlungen fur lnvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstande des Anlagevermögens -435 -197
Auszahlungen fur lnvestitionen in Finanzanlagen -344 0
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 20 13
= Mittelabfluss aus der lnvestitionstätigkeit (II.) -759 -184
+ Einzahlungen in das Eigenkapital 0 0
Ausschüttungen an Anteilseigner -1.600 -1.000
= Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Ill.) -1.600 -1.000
= Veränderung der Finanzmittel (I. + II. + Ill.) 877 216
+ Anfangsbestand der Finanzmittel 4.930 4.714
= Endbestand der Finanzmittel 5.807 4.930

Liguidität

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Veränderung
T€
Liquidität ersten Grades
Finanzmittelbestand 5.807 4.930 877
Kurzfristige Forderungen 2.889 3.300 -411
Kurzfristig veräußerbare Finanzanlagen 344 0 344
9.040 8.230 810
Kurzfristiges Fremdkapital -4.960 -4.629 -331
Überdeckung I 4.080 3.601
Veränderung Netto-Geldvermögen 479
Liquidität zweiten Grades
Vorrate 167 169 -2
Überdeckung II 4.247 3.770
Veränderung Netto-Umlaufvermögen 477
2023
T€
Vorjahr
T€
Cashflow
Jahresüberschuss 2.242 954
+ Planmäßige Abschreibungen 259 238
+ Erhöhung / - Verminderung der Gewährleistungsrückstellungen 27 -2
+ Aufwand aus der Bildung von Wertberichtigungen 0 225
- Ertrag aus der Auflösung von Wertberichtigungen -41 0
- Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen 0 -82
+ Abschreibung von Forderungen 0 0
+ Buchwertabgang Anlagevermögen 11 3
2.498 1.336

Ertragslage

2023
T€
% Vorjahr
T€
% Veränderung
T€
Umsatzerlöse 20.928 87,3 15.513 72,8 5.415
Bestandsveränderung 2.791 11,6 5.614 26,4 -2.823
Sonstige betriebliche Erträge 2601 1,1 1691 0,8 91
Betriebsleistung 23.979 100,0 21.296 100,0 2.683
Materialaufwand 11.594 48,4 11.226 52,7 -368
Rohertrag 12.385 51,6 10.070 47,3 2.315
Personalaufwand 7.604 31,7 7.074 33,2 -530
planmäßige Abschreibungen 259 1,1 238 1,1 -21
sonstige Steuern 11 0,1 10 0,1 -1
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.3811 5,7 1.2681 6,0 -113
Betriebsergebnis 3.130 13,0 1.480 6,9 1.650
Finanzergebnis 2 0,0 -28 -0,1 30
Neutrales Ergebnis 24 0,1 -131 -0,6 155
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.156 13,1 1.321 6,2 1.835
Ertragsteuern 914 3,8 367 1,7 -547
Jahresergebnis 2.242 9,3 954 4,5 1.288

Das neutrale Ergebnis ermittelt sich wie folgt:

2023
T€
Vorjahr
T€
Neutrale Ertrage
Ertrage aus Anlagenabgang 13 13
Auflösung von Rückstellungen 0 84
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 0 0
Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen 41 0
54 97
Neutrale Aufwendungen
Aufwand aus der Bildung von Wertberichtigungen 0 225
Verluste aus Anlagenabgang 3 3
Abschreibung von Forderungen 0 0
Erhöhung Gewährleistungs-RSt 27 0
30 228
Neutrales Ergebnis 24 -131

Besonders wichtig für den Geschäftsverlauf sind folgende Kennzahlen:

- Betriebsleistung (finanzieller Leistungsindikator): Diese sollte mindestens 20 Mio. Euro betragen. Sie ergibt sich im Wesentlichen aus der Summe der Umsatzerlöse und Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und erhöhte sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Mio. € auf 24,0 Mio. €.

- Umsatzerlöse: Sie sollten mindestens 18 Mio. Euro -betragen, um den entsprechenden Deckungsbeitrag zu erzielen damit die laufenden sonstigen Kosten gedeckt sind.

- Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen: Ein starker Rückgang würde hier einen Rückgang der zu erwartenden künftigen Ertragskraft bedeuten und hätte damit einen negativen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Betriebsergebnisses.

- Personalkosten: Steigende Personalkosten (max. 40% Anteil an der Betriebsleistung) sollten einhergehen mit einer steigenden Betriebsleistung, damit weiterhin eine ausreichende Kostendeckung und damit zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden.

- Kassenstand/Bankguthaben: Ausreichende liquide Mittel sind wichtig, damit Lieferantenrechnungen fristgerecht (innerhalb der Skontofrist) und auch Löhne und Gehälter pünktlich bezahlt werden können.

- Ergebnis nach Steuern (finanzieller Leistungsindikator): Zufriedenstellende positive Betriebsergebnisse sind für den Fortbestand und ein gesundes Wachstum des Unternehmens von Bedeutung. Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegt mit 2,2 Mio. € um 1,3 Mio. € über dem Ergebnis des Vorjahres.

Die Vermögens- und Finanzlage ist durch einen Eigenkapitalanteil von 47,0 % an der Bilanzsumme gekennzeichnet. Bankverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Die Liquiditätslage ist gut. Zur Finanzierung von laufenden Ausgaben wie Löhnen, Gehältern, Lieferantenrechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten stehen dem Vorstand 57,4 % der Bilanzsumme an liquiden Mitteln zur Verfügung. Die Liquiditätskennzahl (Umlaufvermögen / Fremdkapital) beträgt 1,66, d. h., dass das Umlaufvermögen zu ca. 40 % mit Eigenkapital und zu ca. 60 % mit Fremdkapital (bestehend aus Verpflichtungen aus Pensionen und Steuern sowie Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten) finanziert ist.

Der Kassenstand und die Bankguthaben betrugen Ende 2023 zusammen 5.807.088,70 €.

Die Eigenkapitalbasis ist gut. Die Kunden des Unternehmens zahlen zuverlässig; Lieferanten werden im Ziel bezahlt.

Die Ertragslage war im Jahr 2023 sehr gut, die Gesellschaft erwirtschaftete einen Jahresüberschuss nach Steuern von 2.241.962,39 €. Bezogen auf die Betriebsleistung entspricht das einer Rendite 9,3 %.

C. Hinweise auf wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung:

Die Auftragslage ist aktuell gut. Die gesetzlichen Vorgaben zu Einsparung fossiler Energie kann auch in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass in der Heizungs- und Klimabranche mit guten Umsätzen zu rechnen ist. Sollte sich die allgemeine Konjunktur jedoch noch schlechter entwickeln, könnte das dazu führen, dass auch die SHK-Branche weniger Erlöse erzielt.

Die weltpolitisch unruhige Situation wird die Lage der Weltwirtschaft und damit auch die Lage in der BRD maßgeblich beeinflussen. Eine Vorhersage ist hier nicht möglich.

Aufgrund der momentan hohen Auslastung und des Auftragsbestands rechnen wir für das Jahr 2024 mit einer ausreichend hohen Betriebsleistung.

Gut ausgebildete Facharbeiter und Techniker sind auf den Arbeitsmarkt nach wie vor nicht verfügbar. Es ist auch trotz der verstärkten Werbung in der Presse und in den sozialen Medien schwierig, geeignete Auszubildende für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.

Durch attraktive Bezahlung und betriebliche Zusatzleistungen versuchen wir die Arbeit in unserem Betrieb attraktiv zu machen.

Bankverbindlichkeiten bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die laufenden Zahlungen können aus eigenen Mitteln getätigt werden.

Wesentliche Risiken, die sich aus Gewährleistungsansprüchen ergeben, bestehen nach heutiger Erkenntnis nicht. Zur Absicherung von Schäden besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden beträgt 13.000.000 Euro.

D. Voraussichtliche Entwicklung

Die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftsleistung in Deutschland ist schwierig einzuschätzen. Die vielen politischen Unsicherheiten weltweit, die weiter voranschreitende Klimaveränderung, die Geldmarktpolitik der Europäischen Union und vor allem der anhaltende Fachkräftemangel enthalten viele Risiken für unsere Wirtschaft. Das Ifo Institut geht für 2024 von einer geringfügig rückläufigen Wirtschaftsleistung aus.

Für das SHK-Handwerk erwarten wir trotz allen Unwägbarkeiten für die Zukunft eine positive Entwicklung, da Energie nach wie vor teuer ist und es sich lohnt, in eine energiesparende und umweltschonende Gebäudetechnik zu investieren.

Aufgrund einer gesunden Liquidität und gutem technischen know how sehen wir die Petry AG für die Zukunft gut gerüstet.

Die Auftragslage ist zurzeit sehr gut, wir erwarten für 2024 eine auskömmliche Betriebsleistung von ca. 20 Millionen Euro. Das Ergebnis nach Steuern wird etwas niedriger als im Geschäftsjahr 2023 erwartet.

 

Neumarkt, 13.08.2024

Petry AG

Christian Baumer, Vorstand

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.170.995,81 661.442,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1.069,00
II. Sachanlagen 826.732,50 660.373,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 66.168,50 68.972,50
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 760.564,00 591.400,50
III. Finanzanlagen 344.262,31
B. Umlaufvermögen 8.928.671,13 8.448.917,96
I. Vorräte 166.756,12 169.293,80
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.329.036,60 13.758.198,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.954.826,31 3.349.648,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.807.088,70 4.929.975,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.933,87 23.086,09
Aktiva 10.119.600,81 9.133.446,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.756.070,72 4.114.108,33
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 3.582,00 3.582,00
III. Gewinnrücklagen 217.996,18 217.996,18
IV. Bilanzgewinn 4.334.492,54 3.692.530,15
davon Gewinnvortrag 2.092.530,15 3.738.977,61
B. Rückstellungen 2.836.582,86 2.008.869,59
C. Verbindlichkeiten 2.526.947,23 3.010.468,13
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.526.947,23 3.010.468,13
Passiva 10.119.600,81 9.133.446,05

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 12.438.302,77 10.166.867,02
2. Personalaufwand 7.604.162,34 7.074.066,25
a) Löhne und Gehälter 6.125.913,28 5.745.702,59
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.478.249,06 1.328.363,66
davon für Altersversorgung 101.829,24 100.531,00
3. Abschreibungen 258.661,14 238.376,08
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 258.661,14 238.376,08
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.410.618,79 1.495.710,09
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 30.200,75 -2.341,69
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.332,35 25.552,78
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 914.073,52 367.304,69
8. Ergebnis nach Steuern 2.252.655,38 963.515,44
9. sonstige Steuern 10.692,99 9.963,66
10. Jahresüberschuss 2.241.962,39 953.551,78
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.092.530,15 3.738.977,61
12. Ausschüttung 999.999,24
13. Bilanzgewinn 4.334.492,54 3.692.530,15

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Petry AG
Firmensitz laut Registergericht: Neumarkt i.d.OPf.
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Nürnberg
Register-Nr.: 22756

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Petry AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften linear und teilweise degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Die geleisteten und die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert.

Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden gemäß dem Wahlrecht des § 268 Abs. 5 HGB offen von dem Posten Vorräte abgesetzt, soweit der Wert der unfertigen Erzeugnisse und der geleisteten Anzahlungen für die Verrechnung ausreicht. Ein gegebenenfalls darüber hinausgehender Betrag der erhaltenen Anzahlungen wird unter den Verbindlichkeiten passivisch ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt und um individuelle Risiken abgewertet.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Berechnung des Barwerts der erdienten Anwartschaften berücksichtigt. Für die Abzinsung wird auf den jeweiligen von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichten Zinssatz abgestellt. Dabei ist aufgrund der erfolgten Änderung des § 253 Abs. 2 HGB ab dem Geschäftsjahr 2016 bei der Durchschnittsbetrachtung nicht mehr der gleitende Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre, sondern der gleitende Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zu berücksichtigen.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen der Berechnung mit dem siebenjährigen und dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz beläuft sich zum Geschäftsjahresende 2022 auf T€ 14 und unterliegt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die das jeweilige Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuerverpflichtungen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein Überhang an passiven latenten Steuern auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen wird angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern nicht zu aktivieren. Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Gesellschaft. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer kommt ein Steuersatz von rund 27,5 % zur Anwendung.

Aus der Gesamtbetrachtung der Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich zum 31.12.2023 ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Die insgesamt erwartete künftige Steuerentlastung wird aufgrund des Wahlrechts nicht aktiviert. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen latente Steuern auf Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von jeweils bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 214.554,62 (Vj. € 165.157,15) und von mehr als einem Jahr in Höhe von € 66.130,06 (Vj. € 50.000,00).

3. Eigenkapital

a) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 gemäß Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.07.2021 um € 21.048,00 erhöht und beträgt seitdem € 200.000,00. Es ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien (ohne Nennbetrag). Die Aktien lauten auf den Namen. Sie sind nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft übertragbar (vinkulierte Namensaktien).

b) Kapitalrücklage

In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2018 im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien ein Betrag von € 3.582,00 eingestellt.

c) Gesetzliche Rücklage

Nach § 150 Abs. 2 AktG wurde zum 31.12.2006 ein Betrag von € 17.895,20 in die gesetzliche Rücklage eingestellt (10 % des Grundkapitals). Aufgrund der Erhöhung des Grundkapitals wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Betrag von € 2.104,80 in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Die gesetzliche Rücklage beträgt somit zum 31.12.2023 € 20.000,00 € (10 % des Grundkapitals).

d) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

Bilanzgewinn zum 1. Januar 2023 3.692.530,15
Gewinnausschüttungen -1.600.000,00
Jahresüberschuss 2023 2.241.962,39
Bilanzgewinn zum 31.12.2023 4.334.492,54

4. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Den Pensionsrückstellungen liegen die Heubeck-Richttafeln 2018G zugrunde. Die Petry AG hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, als Abzinsungssatz den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz zu verwenden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert deshalb zum 31.12.2023 auf einem Abzinsungssatz von 1,82 % (Vj. 1,78 %). Daneben liegen der Bewertung ein angenommener Gehaltstrend von 0 % (Vj. 0 %) p.a. und ein Rententrend von 0 % (Vj. 0 %) p.a. zugrunde.

Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung der Vorgängergesellschaften sind Verpflichtungen für Pensionen in Höhe von T€ 471 (im Vj. T€ 494); jeweils vor Saldierung mit bestehenden Rückdeckungsguthaben) bilanziert.

Einem Erfüllungsbetrag von T€ 471 aus Pensionsverpflichtungen steht zum 31. Dezember 2022 ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 67 und Anschaffungskosten von T€ 67 gegenüber. Dieses wird mit der zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Pensionsrückstellungen erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen für den Personalbereich (T€ 1.666; Vj. T€ 1.400), für Gewährleistungen und andere Verpflichtungen aus dem Absatzbereich (T€ 143; Vj. T€ 127) und für sonstige Verpflichtungen aus dem Verwaltungsbereich (T€ 82; Vj. T€ 83).

5. Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr alle eine Laufzeit von unter einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 309.562,08 (im Vj. € 469.420,98) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 29.059,21 (im Vj. € 60.060,74) enthalten.

6. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von T€ 13 (Vj. T€ 13), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 84) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von T€ 41 (Vj. T€ 0) enthalten.

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsanteil in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 9 (Vj. T€ 9) wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Erträge aus zu verrechnendem Vermögen sind gegebenenfalls entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen saldiert enthalten.

8. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB

Zum 31.12.2023 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen im Sinne des § 251 HGB in Höhe von T€ 3.181 (Vj. T€ 3.004).

Die Petry AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit ein. Auf Basis einer fortlaufenden Bewertung der Risikosituation der bestehenden Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Petry AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Petry AG schätzt daher das Risiko einer Inanspruchnahme bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein.

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen mit einem jährlichen Volumen von rund T€ 193 (Vj. T€ 151).

10. Arbeitnehmer der Gesellschaft

ohne Auszubildende durchschnittlich 114 (im Vj. 112)

11. Mitglieder des Vorstands

Herr Josef Spies, Dipl.-Ing. (FH), Neumarkt i. d. OPf. (bis 31.12.2023)

Herr Christian Baumer, Technischer Betriebswirt, Neumarkt i. d. OPf.

Bezüge i. S. d. § 285 Nr. 9 a HGB werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

12. Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

Herr Wolfgang Prüfling, Dipl.-Ing., Neumarkt i. d. OPf. (Vorsitzender)

Herr Anton Kerschensteiner, Dipl.-Ing. (FH), Neumarkt i. d. OPf. (stellv. Vorsitzender)

Herr Anton Lippert, Industriekaufmann, Neumarkt i. d. OPf.

Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 8.

14. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 4.334.492,54 eine Ausschüttung von € 8,00 je Aktie (gesamt € 1.600.000,00) vorzunehmen. Der Restbetrag von € 2.734.492,54 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Neumarkt i. d. OPf., den 13.08.2024

Christian Baumer

Bericht des Aufsichtsrats

Prüfungsbericht des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss 31.12.2023

und

Billigung des Jahresabschlusses 31.12.2023

Der Vorstand hat den Jahresabschluss unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat am 02.08.2024 und den Prüfungsbericht vom 13.08.2024 am 24.08.2024 gemäß § 170 AktG vorgelegt.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn 4.334.492,54 €
Dividende (8,00 €/Stückaktie) am 06.09.2024 - 1.600.000,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.734.492,54 €

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Vorschlag der Gewinnverwendung anhand der vom Vorstand vorgelegten Unterlagen gemäß § 171 AktG geprüft und gebilligt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Form von mehreren Aufsichtsratssitzungen mit schriftlichen Beschlussfassungen sowie anhand des monatlichen Reporting vom Vorstand an den Aufsichtsrat laufend überwacht.

Schlusserklärung:

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hat dieser keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und die vorgeschlagene Gewinnverteilung in der vorliegenden Form.

 

Neumarkt, den 27.08.2024

Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, Aufsichtsratsvorsitzender

Einladung / TO Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung 28.08.2024 Petry AG - Sitz in Neumarkt -

Der Aufsichtsratsvorsitzende übernahm als Versammlungsleiter den Vorsitz und eröffnete um 15:00 Uhr die ordentliche Hauptversammlung in Neumarkt.

Er stellte fest:

1. Die Einberufung zur heutigen ordentlichen Hauptversammlung ist gemäß Abschnitt VII Satzung (30 Tage) fristgerecht erfolgt.

2. Das Teilnehmerverzeichnis, das während der gesamten Dauer der Hauptversammlung ausliegt, ist vollständig und richtig; es ist diesem Protokoll als Anlage mit den Vollmachten beigefügt.

3. Die Abstimmung erfolgt nach dem Subtraktionsverfahren mittels Stimmabgabe per Handzeichen (keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen = Einstimmigkeit).

4. Gemäß § 136 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats darauf hingewiesen, dass sie, soweit sie Aktionäre sind oder solche vertreten, bei den Beschlüssen, die zu ihrer Entlastung zu fassen sind, nicht mitstimmen dürfen (Stimmenthaltung). Das Gleiche gilt für Versammlungsteilnehmer, soweit sie Aktien zu entlastenden Personen vertreten.

5. Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge wurden allen Aktionären zugänglich gemacht.

6. Wichtige Satzungsbestimmungen:

a. Auf den Inhalt der Aktionärsvereinbarung vom 26.04.2006 wird verwiesen.

b. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge wurden auf Anfrage dazu nicht gestellt.

Zunächst wird Punkt 1 der Tagesordnung aufgerufen:

1. Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts 2023 der Petry AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in §§ 171 und 172 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Petry AG am 27.08.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.

Der Bericht des Aufsichtsrats wurde vom Vorsitzenden, Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, vorgetragen und erläutert. Er hob die außerordentlichen Leistungen der Geschäftsleiter und aller leitenden Mitarbeiter mit ihren Teams hervor und dankte allen Verantwortlichen besonders herzlich.

Er stellte fest, dass § der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt und § vom Wirtschaftsprüfer ohne Einschränkungen testiert wurde.

Herr Josef Spies, erstattete als Vorstand ausführlich Bericht über den Jahresabschluss 2023 gegliedert nach Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage sowie über die Lage der Gesellschaft im Jahr 2023, insbesondere über die Unternehmensbereiche Wärme, Kälte und Klima sowie Kundendienst. Zusammenfassend ist die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage im Jahr 2023 erneut als sehr gut zu werten. Die Liquiditätslage ist wie im Vorjahr ausgezeichnet. Auf den Bericht des Vorstands und auf den allen Aktionären ausgehändigten verkürzten Jahresabschluss und den ausführlichen Lagebericht des Vorstands wird in allen Punkten verwiesen.

Die weiteren Tagesordnungspunkte, werden aufgerufen, sie lauten:

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

7. Sonstiges

Die Generaldebatte wird eröffnet.

Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Nach Rückfrage, ob noch Fragen gestellt werden wollen, gab es keine Wortmeldungen.

Der Versammlungsleiter schloss daraufhin die Generaldebatte.

Es folgt die Abstimmung über die zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 gestellten Beschlussanträgen.

• Die Abstimmungen erfolgt nach einvernehmlicher Zustimmung durch Handaufheben nach dem Subtraktionsverfahren.

• Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge wurden nicht gestellt.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn 4.334.492,54 €
Dividende (8,00 €/Stückaktie) am 06.09.2024 - 1.600.000,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.734.492,54 €

Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu folgen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlugen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. Das Stimmrechtsverbot wurde durch Stimmenthaltung eingehalten.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. Die Stimmrechtsverbote wurden durch Stimmenthaltung eingehalten.

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtsdauer aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem heutigen Tag. Der Aufsichtsrat besteht gem. VI. Abs. 1 Satzung aus 3 Mitgliedern.

ü Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling (Vorsitzender)

ü Dipl.-Ing. Anton Kerschensteiner (Stellvertreter)

ü Anton Lippert

Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe von gültigen Stimmen einstimmig, die genannten Herren für eine neue Amtszeit gemäß Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder nahmen jeder für sich die Wahl zum Aufsichtsrat an. Damit ist der Aufsichtsrat ordnungsgemäß besetz

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die "l&b treuhand gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft" in Amberg zum zukünftigen Abschlussprüfer zu bestellen.

Die Hauptversammlung beschloss durch Abgabe gültiger Stimmen einstimmig, dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu folgen.

7. Sonstiges

1. Nachtrag zur Aktionärsvereinbarung vom 20.11.2018 zur Vermeidung von Streitigkeiten über den Wert der Petry AG

§ 5 alte Fassung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Wert der Firma für die Ermittlung des Kaufpreises der Aktien wird wie folgt festgelegt:

- Der Wert einer Aktie wird ausschließlich aus den tatsächlichen Kaufpreisen für eine Aktie während der letzten 5 Jahre vor einem Verkauf abgeleitet. Die Verkäufe der letzten 5 Jahre können als Richtwert zwischen dem höchsten und niedrigsten Verkaufspreis herangezogen werden. Wird keine Einigung erzielt, gilt als Richtwert der Durchschnitt aus den Verkäufen der letzten 5 Jahre.

- Das Stuttgarter Verfahren oder eine andere Firmenwertermittlung findet nicht statt und ist auch nicht maßgebend im Falle von streitigen oder einvernehmlichen Kaufpreisfindungen.

- Diese Vereinbarung sichert eine vernünftige Wertermittlung für die Aktienver- und Aktienkäufer so wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.

Jedes Abstimmungsergebnis wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, verkündet und die jeweils einstimmige Beschlussfassung festgestellt.

Die Stimmrechtsverbote bei Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat oder bei Vertretungen wurden durch Stimmenthaltung eingehalten.

Die Hauptversammlung wurde um 16:00 Uhr geschlossen.

 

Neumarkt, den 28.08.2024

Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfling, Vorsitzender des Aufsichtsrats

sonstige Berichtsbestandteile

 

Neumarkt 28.08.2024

gez. Christian Baumer, Vorstand der Petry AG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Petry AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Petry AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Petry AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Amberg, den 13.08.2024

L & B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Natko Benesic, Wirtschaftsprüfer

Martin Deubzer, Wirtschaftsprüfer

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