FÖRSTER welding systems GmbH
Hohenstein-Ernstthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
768.374,00 |
835.075,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.308,00 |
63.106,00 |
| II.
Sachanlagen |
720.066,00 |
770.969,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.390.929,56 |
918.066,63 |
| I.
Vorräte |
1.185.785,62 |
682.859,62 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.402.714,38 |
849.385,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.427,72 |
164.794,85 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.991,24 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
716,22 |
70.412,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.555,87 |
28.264,71 |
| Aktiva |
2.184.859,43 |
1.781.406,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.145.064,61 |
1.063.633,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.038.633,38 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
81.431,23 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.038.633,38 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.185.916,55 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
186.153,00 |
208.410,00 |
| C.
Rückstellungen |
122.059,00 |
131.216,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
731.582,82 |
378.146,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.203.599,38 |
366.719,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
11.427,80 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
5.459,30 |
| Passiva |
2.184.859,43 |
1.781.406,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die FÖRSTER welding systems GmbH mit Sitz in
Hohenstein-Ernstthal ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Chemnitz unter der Registernummer HRB 26703
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft
für die Berichtsperiode waren die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267
Abs.1 HGB maßgebend. Die Gesellschaft macht
bezüglich der Berichterstattung im Anhang von den
Befreiungen der §§ 267, 288 HGB Gebrauch.
Angaben, die nach den gesetzlichen Regelungen
wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, sind
überwiegend im Anhang enthalten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB
gewählt.
Die Wertangaben im Anhang wurden auf Tausend Euro
(TEUR) gerundet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei
bis fünf Jahren), bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden analog der kürzesten
steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer
(hier: 3 bis 33 Jahre) linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von 250 EUR bis 1.000 EUR werden in einen
Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre
eingestellt.
Für öffentliche Investitionszuschüsse
und Zulagen wurde ein Passivposten gebildet, der
korrespondierend zu den Abschreibungen, entsprechend der
Nutzungsdauern der bezuschussten Anlagengegenstände,
aufzulösen ist.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind mit den gleitenden Durchschnittswerten aus den
jeweiligen Einstandspreisen einschließlich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Erkennbare
Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die Ermittlung des Wertansatzes der unfertigen und
fertigen Erzeugnisse erfolgt retrograd auf der Grundlage
der Verkaufspreise unter Berücksichtigung des
Fertigstellungsgrades, ausreichender Abschläge
für noch anfallende Kosten und eines angemessenen
Gewinns. Der so ermittelte Wert enthält
grundsätzlich die Kostenbestandteile der direkt
zurechenbaren Materialkosten, Fertigungslöhne,
Sondereinzelkosten der Fertigung, Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie den auf die Fertigung
anfallenden Werteverzehr des Anlagevermögens.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Auf nicht
einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% gebildet
worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen (wie im Vorjahr) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
In Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 0) bestehen
Forderungen gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse
Aus Bürgschaften resultieren
Haftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten
in Höhe von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 300).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr.3a HGB beläuft
sich auf TEUR 68.
IV. Sonstige Angaben
Arbeitnehmerzahl
Im Jahresdurchschnitt waren 32 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Hohenstein-Ernstthal, 05.11.2024
Sebastian Heinz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
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