Leonidas Family & Friends GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Gerstberger seit 4.4.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 72.78% | |
| 9.90% | |
| 9.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONCEDUS GmbHEckentalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Name der Gesellschaft lautet CONCEDUS GmbH. Sitz der Gesellschaft ist in Eckental, Schlehenstr. 6. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr begann am 01.01.2023 und endete am 31.12.2023. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. 1.2 Gegenstand des Unternehmens Der Gegenstand des Unternehmens lautet: Das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Form von Anlageberatungen und Anlagevermittlungen im Sinne des KWG, sowie sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von internetbasierten Security-Token- Plattformen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Die Anpassung des Gesellschaftszwecks an die neue Rechtslage nach WplG ist im Jahr 2024 geplant. 1.3 Stammkapital Das eingezahlte Stammkapital beträgt 50.000,00 EUR. 1.4 Geschäftsführung Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist Marius Schwarz im Berichtszeitraum bestellt. 1.5 Tochtergesellschaften / Beteiligungen / Zweigniederlassungen Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften und keine Beteiligungen. Die Gesellschaft unterhielt eine Zweigniederlassung (Sitz des Büros und der Mitarbeiter) unter der Adresse Nordostpark 33, 90411 Nürnberg, aktuell Breite Gasse 58, 90402 Nürnberg. 1.6 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 waren von den Folgen des Covid-19-Virus und den damit verbundenen privaten und unternehmerischen Einschränkungen durch die Eingriffe des Staates weiterhin geprägt. Darüber hinaus hat der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt, insbesondere in Bezug auf den Handel und die Währungsentwicklung. Da die CONCEDUS GmbH mit diesen generell schwierigen Marktgegebenheiten ihr Geschäft starten musste, konnte sie sich früh an die damit verbundenen Einschränkungen gewöhnen, und anders als andere Marktteilnehmer direkt alle Prozesse und den Vertrieb auf diese Anforderungen von vornherein ausrichten. Durch die 2020 erhaltene WpIG Zulassung zur Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) und Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG), sowie der digitalen Ausrichtung, befindet sich die CONCEDUS GmbH nun in der komfortablen Lage im Fin-Tech Markt bereits angekommen zu sein und den vertraglich gebundenen Vermittlern (VGV) die notwendigen Strukturen, Schnittstellen und Prozesse zur Verfügung stellen zu können, um digitale Produkte, wie beispielsweise Investment-Apps und Plattformen, rechtskonform betreiben zu können. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der FinTech-Markt im Jahr 2023 die "Corona-Krise" gut verarbeitet hat und seine Stärken über die ortsunabhängigen und digitalen Anwendungen ausspielen konnte. Auch im Jahr 2023 setzen FinTechs auf digitale Innovationen und künftige Schlüsseltechnologien wie beispielsweise Blockchain und künstliche Intelligenz. 1.7 Ziele und Strategien Mit geballter IT und Branchen-Kompetenz, Innovationskraft und einem hohem Automatisierungsgrad, sowie der am Markt am weitesten fortgeschrittenen API-Schnittstellen-Infrastruktur, hat sich die CONCEDUS GmbH auf den Markt für Vermittlungsdienstleistungen von onlinebasierten Zeichnungsplattformen, Apps und anderen Applikationen spezialisiert. Kern der Dienstleistung sind die Marktfolgefunktionen in den jeweiligen Vertriebsprozessen. Die CONCEDUS ist bestrebt, durch eine standardisierte, skalierbare und innovative Infrastruktur die sichere und rechtskonforme Anbindung von vertraglich gebundenen Vermittlern mit dem Haftungsdach. Weiterhin ist sie bestrebt, zukünftige Markttrends zu erkennen und die Marktnischen frühzeitig zu besetzen. Sie ist offen für disruptive, neue Geschäftsmodelle und verfügt über ein breites Netzwerk in der Branche und hohe Empfehlungsquoten durch Bestandskunden und deren Dienstleister, sowie Partner. 2. Aktuelle Lage 2.1 Ertragslage Im Jahr 2023 gab es Provisionseinnahmen aus der Anlagevermittlung in Höhe von 1.430.436,99 EUR, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 51.302,48 EUR, die sonstigen Erträge stammen überwiegend aus Weiterbelastungen. Die Kosten der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen belaufen sich auf 778.189,96 EUR 2.2 Finanzlage Die Gesellschaft weist am 31.12.2023 ein gezeichnetes Eigenkapital von 50.000,00 EUR (Vorjahr 50.000,00 EUR) aus und Rücklagen von 340.000,00 EUR (Vorjahr 315.000,00 EUR). Der Bilanzverlust beträgt 336.309,89 EUR (Verlustvortrag aus Vorjahren 272.015,27 EUR). Somit ergibt sich ein Eigenkapital von 53.690,11 EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten betrugen am Bilanzstichtag insgesamt 448.814,71 EUR. Die Finanzlage ist geordnet.
Der Finanzmittelbestand am Anfang und Ende der Periode wird aus den Forderungen gegen Kreditinstitute abzüglich den Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute berechnet, da es sich bei den Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute um Kreditkartenabrechnungen handelt, die zum Stichtag als Unterkonto der täglich fälligen Forderungen gegen Kreditinstitute geführt wurden. Der Cash Flow aus laufender Tätigkeit ist durch eine indirekte Methode berechnet worden. Die laufende Geschäftstätigkeit ist im Jahr 2023 positiv verlaufen. Das Jahresergebnis in Höhe von -64.294,62 EUR hat einen cash Flow von 65.790,82 EUR generiert. Deutlich erkennbar sind die Zunahmen der Forderungen, die im wesentlichen Forderungen gegen Kunden sind. Die Zunahme der Forderungen wurde fristenkongruent über Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen finanziert. Deutlich erhöht haben sich die Verbindlichkeiten aus Steuern, die im wesentlichen stichtagsbezogen waren (Umsatzsteuer und Lohnsteuer), es erfolgte ein Verkauf der immateriellen Vermögensgegenstände auf Grund einer Umstrukturierung. Durch die Wertberichtigung von Forderungen wurde das Jahresergebnis deutlich negativ beeinflusst. Insgesamt ist der Finanzmittelbestand im Jahr 2023 gestiegen. Die Gesellschaft konnte so alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen. 2.3 Vermögenslage Die Gesellschaft wies im Geschäftsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 53.690,11 EUR aus. Auf den Bankkonten befanden sich Guthaben in Höhe von 202.520,46 EUR die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 175.017,51 EUR. Die Vermögenslage ist geordnet. Die Geschäftsführung beurteilt die Entwicklung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage noch als positiv. Das Jahr 2023 wird als zweites wirklich aktives Geschäftsjahr gewertet, konnte zwar noch nicht positiv abgeschlossen werden, allerdings sind die derzeitigen Aussichten für 2024 positiv, sodass auch die Verluste der Vorjahre damit ausgeglichen werden können. 2.4 Aufsichtsbehörde Die Gesellschaft unterliegt als Wertpapierinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesbank und muss in diesem Rahmen regelmäßig umfangreiche Mitteilungen an die Behörden erstellen. 2.5 Risikomanagementziele Das Risikomanagement ist ein zentraler Baustein, um Bedrohungen, Gefahren und Risiken sichtbar zu machen und externen Anspruchsgruppen (beispielsweise Aufsichtsbehörden) zu zeigen, dass man sich als Unternehmen proaktiv darauf einstellt. Hierfür hat die CONCEDUS GmbH verschiedene technische und prozessbezogene Überwachungstools eingerichtet und verbessert diese laufend. Aufgabe dieser Überwachungstools ist es rechtzeitig vor Gefahren zu warnen, deren Hintergründe sichtbar zu machen und Möglichkeiten aufzuzeigen, Risiken zu beherrschen. Zu den grundlegenden Anforderungen an das Risikomanagement gehört bei der CONCEDUS GmbH zusätzlich ein gemäß ihres Geschäftsumfangs als reguliertes Wertpapierinstitut benötigtes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem. Neben organisatorischen Schutzmaßnahmen sind fortwährende, auf dem Vier-Augenprinzip basierende Kontrollen, ein tägliches Monitoring von GuV und Liquidität, sowie eine lückenlose Ex-Ante-Prüfung und die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, immanent. Zusätzlich ist eine Innenrevision installiert, die aus Gründen der Funktionstrennung an eine externe Organisation ausgelagert wurde. Die CONCEDUS GmbH ist in ihrer Organisationsstruktur sehr schlank und hochautomatisiert organisiert, so dass der gegenwärtige Konjunktureinbruch durch die niedrige Kostenstruktur und die weitere Konzentration auf die Digitalisierung kompensiert werden kann. 3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Risikobericht Es wurden im Berichtszeitraum vier Verträge mit Dritten (gebundenen Vermittlern) abgeschlossen aufgrund derer die Gesellschaft Funktionen, insbesondere als Haftungsdach übernimmt. Alle verbundenen Risiken werden permanent überwacht und durch das Compliance und Revisionsteam überwacht. Im Jahr 2023 kam es zu keinen erwähnenswerten Vorfällen, welche als Risiko einzustufen wären. 3.2 Prognosebericht Liquidität wird aufgrund der bestehenden Verträge und der für das Jahr 2024 neu geplanten zusätzlichen Kundenverbindungen ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft erwartet daher für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Ergebnis. 3.3 Chancen- und Risikobericht Um in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben zu können benötigt man eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Diese Zulassung zu erhalten ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, zudem müssen im laufenden Betrieb hohe Anforderungen an Regularien und Berichtspflichten eingehalten werden und geeignetes Personal vorhanden sein. Aktuell gibt es in Deutschland weniger als 3 Haftungsdächer, die gebundenen Vermittlern mit digitalen Geschäftsmodellen effektiv zur Verfügung stehen und diesen Markt überhaupt bedienen können. Die CONCEDUS GmbH hebt sich insbesondere dadurch ab, dass sich die Gesellschaft darauf spezialisiert hat ein Haftungsdach für neue und digitale Geschäftsmodelle anzubieten und das Team von CONCEDUS auf Grund des technisch-rechtlichen Backgrounds in der Lage ist, diesen neuen und hoch komplexen Markt auch zu verstehen und bedienen zu können. CONCEDUS kann anders als andere Marktteilnehmer zusätzlich auch noch durch seine hoch-effizienten und skalierbaren Schnittstellen (APIs), welche Sie den vertraglich gebundenen Vermittlern auf professionelle Weise zur Verfügung stellt, neben der regulatorischen Seite auch eine innovative technische Lösung für eine gesetzeskonforme und effiziente Umsetzung des digitalen Geschäftsmodells der vertraglich gebundenen Vermittler anbieten. Die Risiken für die CONCEDUS GmbH sind insbesondere Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG), bzw. Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), sowie der Einführung der European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR) und weitere gesetzlicher Neuerungen. Aktuell ist besonders im digitalen und mit Kryptowerten (Krpytowährungen, NFTs, Security Token, etc.) verbundenen Bereich eine Vielzahl an Änderungen angekündigt oder umgesetzt worden. Die CONCEDUS GmbH ist hier stets frühzeitig informiert und setzt Neuerungen stets vorzeitig um. Durchaus lässt sich dies auch als ein weiterer Wettbewerbsvorteil einstufen. Ein weiteres Risiko besteht im Ausfall wesentlicher gebundener Vermittler. Dies könnte der Fall sein, so deren Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert (beispielsweise auf Grund von gesetzlichen Änderungen), oder auch, so diese von Dritten übernommen werden, die das Geschäftsmodell stark verändern und so eine weitere Zusammenarbeit entfällt. Hierfür setzt die CONCEDUS auf eine breite Marktabdeckung und die stetige Aufnahme neuer vertraglich gebundener Vermittler mit verschiedenen Geschäftsmodellen und Zielmärkten. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangangaben1. Allgemeine Angaben
Die CONCEDUS GmbH hat Ihren Sitz in Eckental, Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Form von Anlageberatungen und Anlagevermittlungen im Sinne des KWG (WplG). Sowie sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von internetbasierten Security-Token-Plattformen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Allgemeine Angaben Der Abschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. HGB, 264 ff HGB und §§ 340 ff HGB sowie nach den Vorschriften des GmbH- und Kreditwesengesetzes unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Euro aufgestellt. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 340 Abs. 1 in Verbindung mit § 340 a HGB bewertet. Fremdwährungsforderungen - und verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung von § 340h HGB bewertet. Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen werden grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen (TEUR) dargestellt. Abweichungen von dieser Darstellungsweise werden direkt bei den einzelnen Tabellen vermerkt. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten. 2.2 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für einzelne Bilanzposten Für die Aufstellung des Abschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Posten Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nominalbetrag zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert, sowie nicht ein niedriger Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist. Die Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert oder zu Anschaffungskosten aktiviert, soweit nicht ein niedriger Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen-, pauschalierten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam auf einem Wertminderungskonto erfasst. Bei den Forderungen werden Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie aus aktuellen Einschätzungen ermittelt. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen pro rata temporis. Die Anschaffungskosten enthalten neben Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Anschaffungskosten entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Geringwertige Anlagegüter bis zu 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzte, soweit nicht im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die vor dem Abschlussstichtag geleistet bzw. vereinnahmt worden sind, aber Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden mit den Erfüllungsbeträgen ggf. zuzüglich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten-, insbesondere für Jahres- und Abschlusskosten. Sie sind der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bilanzieren. Sofern sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden nicht gebildet. 3. Angaben zur Bilanz Forderungen
Verbindlichkeiten
4. Erlä uterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter der Position Provisionserträge in Höhe von 1.430.436,99 EUR werden Erträge aus Vermittlungsprovision ausgewiesen.
Unter der Position sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 51.302,48 EUR sind verschiedene Erträge für Weiterbelastungen, Onboarding, Servicegebühr,sonstige Auflösung aus Rückstellungen etc. berechnet worden. Unter den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind folgende Positionen ausgewiesen: Personalaufwand in Höhe von 273.831,48 EUR inkl. sozialer Abgaben. Andere Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus Miet- und Pachtaufwendungen (inkl. Büroreinigung) in Höhe von 77.415,65 EUR zusammen sowie Aufwendungen für Leasing in Höhe von 3.726,11 EUR (hier sind die E-Bikes ausgewiesen). Versicherungsprämien, Gebühren und Beiträge belaufen sich auf 27.374,09 EUR. Für Konzessionen und Lizenzen belaufen sich die Kosten auf 144.661,49 EUR. Die Position Rechts- und Beratungskosten belaufen sich auf 229.900,46 EUR. Bewirtungs-, Werbe- und Reisekosten. sowie Geschenke für Mitarbeiter belaufen sich auf 2.876,79 EUR, Telefonkosten belaufen sich auf 2.475,06 EUR. Bankgebühren, sonstiger Betriebsbedarf, Porto und weitere Kleinbeträge belaufen sich auf 1.825,81 EUR. Die Fremdleistungen belaufen sich auf 14.103,02 EUR. Sonstige betriebliche Aufwendungen belaufen sich auf 7.406,05 EUR und beinhalten nicht abzugsfähige Vorsteuer. Die Provisionsaufwendungen belaufen sich auf 702.996,33 EUR 5. Verwendung des Jahresabschlusses: Es wird vorgeschlagen, dass das Jahresergebnis der CONCEDUS GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit -64.294,62 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. 6. Sonstige Pflichtangaben: Haftungsverhältnisse: Zum 31.12.2023 bestehen weder Haftungsverhältnisse noch außerbilanzielle Geschäfte, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Honorar des Abschlussprüfers gem § 285 Nr. 17 a HGB beläuft sich auf 55.832,65 EUR ist in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Namen der Geschäftsführer: Marius Schwarz Bachelor of Arts Sonstige Angaben: Im Jahr 2023 waren sechs Mitarbeiter beschäftigt gem. § 285 Nr. 7 HGB. Die Gesamtbezüge der Organe beliefen sich auf 0,00 EUR gem. § 285 Nr. 9 a) HGB. sonstige Berichtsbestandteile
Eckental, 06.03.2025 gez. Johannes Zeiß, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Concedus GmbH Eckental, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Concedus GmbH Eckental, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Punkt 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie die Angaben im Lagebericht in Abschnitt 3.2 Prognosebericht und Risiken der künftigen Entwicklung, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die geschäftliche Entwicklung von Kundeninsolvenzen beeinträchtigt war, dadurch die Zahlungsfähigkeit gefährdet war und auch die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen aktuell nicht erfüllt werden. Wie in Angabe unter Punkt 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und Abschnitt 3.2 Prognosebericht und Risiken der künftigen Entwicklung dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten zusammen mit den anderen dort ausgeführten Sachverhalten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern den nicht tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung Feststellen.
Berlin, den 6. März 2025 DOHM
- SCHMIDT - JANKA
gez. Iris Abraham, Wirtschaftsprüferin gez. Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer |
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