WBI Technikhandel GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 8254
Eingetragen
24.11.2008
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel von Werkzeugen, Befestigungstechnik und Industriebedarf

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Schukowski
seit 24.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlepschstr. 4, 39418 Staßfurt
24.500 €
98.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WBI Technikhandel GmbH

Staßfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 109.316,00 95.363,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 109.315,00 95.362,18
B. Umlaufvermögen 603.146,45 583.720,31
I. Vorräte 484.562,90 480.377,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.856,96 39.125,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.726,59 64.217,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.469,73 390,78
D. Aktive latente Steuern 50.414,17 53.859,74
Summe Aktiva 764.346,35 733.334,01
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 514.534,05 482.559,70
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 102.732,30 102.732,30
III. Gewinnvortrag 354.827,40 318.116,70
IV. Jahresüberschuss 31.974,35 36.710,70
B. Rückstellungen 128.659,96 156.404,20
C. Verbindlichkeiten 121.152,34 94.370,11
Summe Passiva 764.346,35 733.334,01

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Staßfurt und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 8254 eingetragen.

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Anlagespiegel entnommen werden.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Für passive latente Steuern wurde keine Rückstellung gebildet.

Die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durchgeführten Korrekturen des handelsrechtlichen Gewinns können der dem Jahresabschluss beigefügten Ermittlung entnommen werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt 4.395,20 EUR.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich zwei Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten.

VI. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss wurde in Staßfurt am 4. März 2025 vom Geschäftsführer unterzeichnet.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. März 2025 soll der Jahresüberschuss in den Gewinnvortrag eingestellt werden.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.3.2025.

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