Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 8055
Eingetragen
14.2.2002
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informations- und Telekommunikations-Branche sowie der Handel mit Computern, Computerteilen, Maschinenkomponenten und Computer-Software aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Mark Radermacher
seit 29.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ortygia GmbH

Grevenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.219,00 68.342,57
I. Sachanlagen 7.219,00 9.488,00
II. Finanzanlagen 0,00 58.854,57
B. Umlaufvermögen 84.308,90 77.796,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.315,75 44.529,53
II. Wertpapiere 1.800,00 1.800,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.193,15 31.466,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 212,00 213,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.739,90 146.351,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.572,81 15.071,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 9.928,86 -26.563,14
III. Jahresüberschuss 6.501,67 -36.492,00
B. Rückstellungen 58.934,06 113.995,00
C. Verbindlichkeiten 11.233,03 17.285,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.233,03 17.285,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.739,90 146.351,96

Anhang


Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwert

Sofern es sich bei den Finanzanlagen um Planvermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt wurden diese mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Schulden verrechnet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozentsatz ermittelt worden.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Hierbei wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen wurde ausgeübt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen zum 01.01.2010 ergaben, wurden im Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung der Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67 Abs.1 Satz 2 EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten .

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern

Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.

Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 24 HGB

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Zinssatz
5,15 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel
Richttafeln 2005 G Prof. Klaus Heubeck  


Fehlbetrag zu Pensionsverpflichtungen gem. Art. 67 Abs.2 EGHGB i.d.F. BilMoG

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung in Höhe von 31.318 €. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel in Höhe von 2.088 € den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Zuführung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 29.230 € wird innerhalb des verbleibenden Übergangzeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 285 Nr. 25 HGB

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnungsfähigen Vermögenswerten  (Planvermögen) wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden:
Erfüllungbetrag der Schulden       136.316,00 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände   
Aktivwert LV Rückdeckungsversicherung        84.481,94 Euro
Der Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung.


Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Mark Radermacher (Kaufmann) geführt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG 

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
1.979,80


Die o.g. Beträge wurden mit 5,5% verzinst.

 

Grevenbroich, im August 2011

Geschäftsführer

Mark Radermacher

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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