Brinkmann-Duchow GmbHLiquidiert

Sandstraße 41, 32758 Detmold, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 4379
Vorher
ARMINIUS Maschinenbau GmbH
Eingetragen
26.6.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind zum einen die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen jeglicher Art, insbesondere von Schleifmaschinen, sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an Unternehmen für die Herstellung und den Vetrieb von Schleifmaschinen und Maschinen jeglicher Art, und zum anderen der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafterin und die Übernahme der Führung und Verwaltung anderer Unternehmen und Gesellschaften sowie die Beteiligung an Unternehmen beliebigen Gesellschaftszwecks.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Brinkmann
seit 21.9.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.92%
Ursula Brinkmann
49.08%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sandstraße 41, 32758 Detmold
13.038 €
50.92%
Ursula Brinkmann
Sandstraße 41, 32758 Detmold
12.565 €
49.08%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARMINIUS Maschinenbau GmbH

Detmold

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz für das Geschäftsjahr 2011

der ARMINIUS Maschinenbau GmbH

Aktiva

  2011 2010
A. Anlagevermögen 511,29 511,29
I. Finanzanlagen 511,29 511,29
B. Umlaufvermögen 62.742,94 64.795,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.202,56 64.288,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 540,38 506,79
Summe Aktiva 63.254,23 65.307,07

Passiva

   
A. Eigenkapital 49.141,43 51.518,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklagen 1.300,00 1.300,00
III. Gewinnvortrag 24.654,33 23.151,16
IV. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -2.377,49 1.503,17
B. Rückstellungen 800,00 1.189,51
I. Steuerrückstellungen 0,00 389,51
II. sonstige Rückstellungen 800,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 13.312,80 12.598,64
I. sonstige Verbindlichkeiten 13.312,80 12.598,64
Summe Passiva 63.254,23 65.307,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

der ARMINIUS Maschinenbau GmbH

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2011 der ARMINIUS Maschinenbau GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265(4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[255 (4) HGB]

Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.

[§249(2) HGB]

Das Wahlrecht zur Bildung einer sogenannten Aufwandsrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nicht ausgeübt.

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S.1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

[§281 (1) HGB]

Ein Unterschiedsbetrag zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung des Sonderpostens mit Rücklageanteil war nicht festzustellen.

b) Bewertungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Methodenwahlrechten

Rückstellungen

[§249 HGB]

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.

Art und Höhe der einzelnen Rückstellungen ergeben sich aus folgender Übersicht:

- Rückstellungen für Abschluss

800

Hierbei handelt es sich um die zu erwartenden Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses.

Weitere Rückstellungen waren nicht erkennbar.

c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr.4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB]

Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S.2 HGB]

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr.3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr.11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

[§285 Nr.11a HGB]

Ein Gesellschaftsverhältnis, durch das die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist, lag zum Bilanzstichtag nicht vor.

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus 3 Personen. Im Berichtsjahr waren dies:

Frau Ursula Brinkmann

Herr Dipl.-Ing. Manfred Brinkmann

Frau Corinna Brinkmann

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