ISA KOMPASS GmbH
Gulisastraße 85, 56072 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henrik Dittmar seit 3.7.2025 | Prokura |
Christian Schmidt seit 23.4.2024 | Prokura |
Daniel Wurzel seit 5.2.2024 | Geschäftsführer |
Petra Isolde Klein seit 26.4.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Linke seit 23.6.2019 | Prokura |
Dirk Denzer seit 11.7.2016 | Prokura |
Roman Günther Klein seit 16.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 66.66% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ISA KOMPASS GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens und Branchendaten Die Kinder- und Jugendhilfe ist in Deutschland im Wesentlichen im achten Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik verankert. Sie dient in ihrem Kern der Förderung und dem Schutz junger Menschen, dem Abbau und Ausgleich von Ungleichheiten sowie der Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Familien (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). So reicht das Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland von Kinderbetreuungsangeboten und Jugendarbeit über Kinder- und Jugendschutz sowie der Mitwirkung an familienrechtlichen Verfahren bis hin zu Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien. Laut einer Pressemitteilung vom 28.03.2024 des statistischen Bundesamtes (Destatis) haben bundesweit rund 29.600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrgenommen. Davon waren 6.200 öffentliche Träger (z. B. Jugendämter, Landesjugendämter, Gemeinden) und 23.400 freie Träger (z. B. Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, aber auch kleinere Vereine oder GmbHs). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, beschäftigten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe 274.800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal. Davon waren 76.300 Personen bei Trägern der öffentlichen und 198.500 bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Rund drei Viertel des Personals (75,3 % bzw. 206.900) waren Frauen. Nicht mitgezählt werden jeweils Personen, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind. 103.600 Personen waren in sogenannten betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Heime und sonstige betreute Wohnformen, Eltern-Kind-Einrichtungen, Internate und Tagesgruppen) als pädagogisches oder Leitungspersonal beschäftigt. Mit 91,8 % war die überwiegende Mehrheit davon pädagogisch tätig. Zudem arbeiteten 55.700 Personen im Bereich der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendarbeit, Familienberatung, ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe; ohne schulbezogene Angebote), weitere 43.000 waren im Bereich schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Darüber hinaus waren 35.800 Personen mit Aufgaben im Bereich der Verwaltung, Planung, Steuerung, Finanzierung, Qualitätssicherung und -entwicklung betraut. Die Firma ISA KOMPASS GmbH hat sich als innovativer Jugendhilfeträger im Raum Thüringen und Rheinland-Pfalz etabliert und wird gut nachgefragt. Eine Ausweitung ist nicht geplant, kann jedoch regional aus strategischen Gründen zu einer leichten Kapazitätserhöhung führen, um die jeweils vorhandenen Angebote sinnvoll zu ergänzen. II. Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes 1. Geschäftsverlauf Die ISA KOMPASS GmbH schloss seine Gewinn- und Verlustrechnung 2023 mit einem Gewinn von € 598.262,78 ab, welcher entsprechend des Ergebnisabführungsvertrages auf die ISA - Innovative Soziale Arbeit GmbH übertragen wurde. Die Umsätze in Höhe von T€ 18.067 sind im Vergleich zum Vorjahr um 15,6 % gestiegen. Das Rohergebnis 2023 hat sich von T€ 14.458 auf T€ 17.002 um 17,6 % verbessert, Die Personalkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.174 erhöht. Der Personalaufwand verteuerte die Betriebsleistungsquote somit um 3 % von 68,2 % auf 70,7 %. 2. VFE Lage: Darstellung, Analyse und Beurteilung a) Vermögenslage Die Vermögenslage des Unternehmens kann als stabil und zufriedenstellend betrachtet werden. Das Anlagevermögen hat sich durch Abschreibungen vermindert. Die Bilanzsumme ist von T€ 4.318 auf T€ 5.969 gestiegen. Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten halten wir aufgrund unserer Erfahrungen im Finanzierungsbereich stabil. Der Verschuldungsgrad hat sich gegenüber dem Vorjahr von 133,4% auf 222,6% erhöht. b) Finanzlage Die Finanzlage kann als solide bezeichnet werden. Unsere Kapitalstruktur ist ausgewogen, die Eigenkapitalquote beträgt 31,0% (VJ 42,9%) und hat sich im Ganzen um 11,9 Prozentpunkte reduziert. Auf Grund des Gewinnabführungs- und Verlustabdeckungsvertrages liegt das Eigenkapital der ISA KOMPASS GmbH konstant bei T€ 1.850. Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag 1,4 % der Bilanzsumme und werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen beglichen. Langfristige Anlagen sind fristenkongruent finanziert. Die kurzfristigen Forderungen und Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten. c) Ertragslage Die Betriebsleistung i.H.v. T€ 18.167 hat sich im Vergleich zum Vorjahr (15.631 T€) um T€ 2.536 erhöht, der Rohertrag liegt mit T€ 17.002 um T€ 2.544 höher als im Vorjahr. Die Kostenstruktur hat sich um T€ 2.376 erhöht. Nach Abzug aller Aufwendungen ergab sich ein Betriebsergebnis von T€ 594 im Vergleich zum Vorjahr von T€ 426. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir Kennzahlen Umsatz je 1 € pro Personalkosten und den Cashflow heran. In die Personalkosten ist der Geschäftsführer mit einbezogen. Der Cashflow berechnet sich aus der Summe aus ordentlichem Jahresergebnis vor Gewinnabführung und den Abschreibungen. Der Umsatz pro 1 € Personalkosten beträgt € 1,41 (Vorjahr: € 1,47). Der Cashflow beträgt T€ 771. III. Prognosebericht Unsere Marktposition betrachten wir nach langjähriger erfolgreicher Geschäftstätigkeit und aufgrund enger Kommunikation mit unseren Kunden als gefestigt und beständig. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Die ISA KOMPASS GmbH konnte durch die baulichen und organisatorischen Weiterentwicklungen stabilisiert werden. In der Risikoanalyse wird weiterhin ein latent vorhandener Fachkräftemangel eine Rolle spielen. Die gestiegenen Personalkosten sind eine Herausforderung für die gesamte Branche. Ertragsorientierte Risiken Durch die langjährigen Beziehungen mit den zuständigen Behörden und Sozialverbänden und den entsprechenden Sozialträgern erwarten wir keine Auftragseinbrüche. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Langfristige Investitionen werden langfristig finanziert. Das gestiegene Zinsnivau hat keine Auswirkungen auf die laufenden Verträge. Die Liquiditätslage kann als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die coronabedingten Engpässe konnten abgefangen werden. Soweit gesetzliche Unterstützungsmaßnahmen greifen, wurden diese in Anspruch genommen. 2. Chancenbericht Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von geeignetem Fachpersonal wird auch zukünftig ein zentraler Schwerpunkt darstellen, um die Personalsituation zu sichern. Hier sehen wir uns weiterhin gut aufgestellt. 3. Gesamtaussage Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrungen in der Branche sehen wir uns aber für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Auch im Wettbewerberumfeld sehen wir uns dabei gut positioniert. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm und ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen. VI. Zweigniederlassungsbericht Die Gesellschaft verfügt über keine weiteren Niederlassungen.
Koblenz, den 17.06.2024 gez. Roman Klein, Geschäftsführer gez. Petra Klein, Geschäftsführerin HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 II HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist unsere Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 I, § 276, § 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden in der handelsrechtlich zulässigen Höhe ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern für Vorjahre sowie die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hier der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Finanzanlagen Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Bestand an liquiden Mitteln und Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend auf der letzten Seite zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Zahlungen, die erst im Folgejahr aufwandswirksam werden. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum 31.12.2023 Euro 5.664 und ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der abgezinsten Pensionsrückstellung nach der bisherigen und der neuen Regelung (§ 253 Abs. 6 HGB). Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze gebildet. Zugrunde gelegt wurden ein durchschnittlicher Marktzins in Höhe von 1,82 % für eine Laufzeit von 10 Jahren, ein Anwartschaftstrend von 0 % sowie ein Rententrend von 0,5 %. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" der Heubeck GmbH verwendet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Garantieverpflichtungen, Personalaufwendungen und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie beinhalten Vorsorgen, unter anderem für Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, sowie Jahresabschluss- und Prüfungskosten. Angaben zu Rückstellungen:
Angabe zu Verbindlichkeiten:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch • Herrn Roman Klein, Diplom Sozialpädagoge • Frau Petra Klein, Kauffrau. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV HGB. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 30 HGB Nach dem Schluss des Geschäftsjahres traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Beschluss der Ergebnisverwendung gem. § 285 Nr. 34 HGBDie Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt Euro 598.262,78. Auf Grund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss zu 100% dem Organträger, der ISA Innovative Soziale Arbeit GmbH zugerechnet. VI. Angaben gem. § 42 III GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 598.262,78 (Vorjahr: € 400.620,84).
Koblenz, den 17.06.2024 gez. Roman Klein, Geschäftsführer gez. Petra Klein, Geschäftsführerin
Bericht des AufsichtsratsEs existiert kein Aufsichtsrat. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAngaben gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss - ohne Offenlegungserleichterungen. An die ISA KOMPASS GmbH, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ISA KOMPASS GmbH, Koblenz, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ISA KOMPASS GmbH, Koblenz, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren, • ziehen wir unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ransbach-Baumbach, den 14. März 2025 DR.
STEUDTER TREUHAND GMBH
Prof. Dr. Steudter, Wirtschaftsprüfer |
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