deepblue-exposervice GmbH
Am Hundert 4, 82386 Huglfing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Graßl seit 20.3.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
deepblue-exposervice GmbHHuglfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023(Amtsgericht München HRB 172850)BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANGAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Ziffer 1 HGB Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema i. S. § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen. Die Einbringung des Einzelunternehmens Sabine Graßl "deepblue Exhibition Service" am 31.05.2008 im Wege der Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgte entsprechend der steuerlichen Ansatzwahl auch in der Handelsbilanz zu Buchwerten. Die für die steuerliche Bemessung der weiteren Abschreibung maßgebenden Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers wurden auch für die handelsrechtliche Abschreibung zum Ansatz gebracht. Das übrige Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen degressiven bzw. linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden können. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für geringwertige, selbständig nutzungsfähige, bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00, die im Zugangsjahr voll abgeschrieben werden können, wurde auch in der Handelsbilanz in vollem Umfang Gebrauch gemacht, da dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht widerspricht. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen bestehender Befreiungsvorschriften im Geschäftsjahr verzichtet. Der Bestand an Verbrauchsmaterial und Waren wurde im Schätzwege ermittelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Anschaffungskosten (Nominalwert) angesetzt. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde als gezeichnetes Kapital zum Nennwert ausgewiesen. Soweit bei der Einbringung des Einzelunternehmens Sabine Graßl (31.05.2008) im Wege der Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten der Buchwert des Eigenkapitals des eingebrachten Unternehmens den Nominalwert der übernommenen Stammeinlage überschritten hatte, wurde dieser übersteigende Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten nach kaufmännischen Gesichtspunkten in angemessener Höhe gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Haftungsverhältnissen gem. § 251 HGB Vertragliche Haftungen, die über die gesetzlichen Gewährleistungen und gesetzlichen Haftungen hinausgehen, bestanden im Geschäftsjahr nicht. Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gem. § 285 Ziffer 1 HGB
Angaben zu § 285 Ziff. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind, sofern die Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, belaufen sich auf insgesamt TEUR 126. Die finanziellen Verpflichtungen beinhalten den zum Abschlussstichtag bestehenden künftigen Erfüllungsbetrag von Dauerschuldverträgen (= Mietverträge) bei frühestmöglicher Kündigung. Angaben zu § 285 Ziff. 7 HGB Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich einen beschäftigten Arbeitnehmer. Sonstiges Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde auf Grund bestehender Befreiungsvorschriften aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet. Ergebnisverwendungsvorschlag der GeschäftsleitungDie Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn (Gewinnvortrag zuzüglich Jahresüberschuss) von EUR 219.298,84 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Huglfing, den 07.01.2025 gez. Sabine Graßl Die Geschäftsleitung Feststellung des Jahresabschlusses / ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07.01.2025 festgestellt. Der gesamte Bilanzgewinn von EUR 219.298,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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