REWE Märkte 9 GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Axel Koof seit 1.2.2021 | Geschäftsführer |
Ralf Klüwer seit 25.8.2017 | Geschäftsführer |
Telerik Schischmanow seit 18.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REWE-ZENTRALFINANZ eGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2021Hinweise: Wir bemühen uns um eine gendersensible und zielgruppengerechte Sprache. Feststehende Begriffe des Konzerns und anderer Organisationen sowie rechtliche Begriffe sind davon jedoch ausgenommen. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Millionen (Mio. €). Aufgrund von Rundungen können in Höhe von +/- in einer Einheit (€, %, usw.) Differenzen auftreten. Inhaltsverzeichnis Konzernstruktur Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2. Branchenentwicklung Leistungsindikatoren Darstellung der Lage 1. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung 2. Ertragslage 3. Finanz- und Vermögenslage Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht 1. Künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2. Erwartete Entwicklung von Umsatz, internem EBITA und Nettoverschuldung Konzernstruktur Die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, (im Weiteren kurz: "RZF") bildet gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen den RZF Konzern (im Folgenden kurz: "Konzern") und mitsamt dem genossenschaftlich organisierten selbstständigen Einzelhandel (in den Konzern als assoziierte Unternehmen at equity einbezogen) die REWE Group, eine international tätige Unternehmensgruppe im Handels- und Touristikbereich. Der Konzern umfasst zum 31. Dezember 2021 neben dem Mutterunternehmen RZF 287 (Vorjahr: 275) inländische und 166 (Vorjahr: 171) ausländische Tochterunternehmen. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns gliedern sich in sechs sogenannte Geschäftsfelder, die sich weiter in Sparten und Geschäftseinheiten unterteilen. Der Konzern ist in den unten näher beschriebenen Geschäftsfeldern unter anderem mit den folgenden Marken aktiv:
Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, PENNY Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. Die Sparte REWE ist sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig. So werden unter den Marken REWE und REWE CENTER 1.655 Super- und Verbrauchermärkte betrieben. Im Großhandelsgeschäft werden 2.722 REWE- und REWE Dortmund-Kaufleute sowie nahkauf-Märkte und andere Großkunden beliefert. Über den REWE Lieferservice auf REWE.de ist REWE zudem im Online-Geschäft aktiv. In der Sparte PENNY Deutschland werden unter der Vertriebsmarke PENNY 2.136 Discountmärkte betrieben. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst neben den inländischen Immobiliengesellschaften auch die Produktion und den Vertrieb von Backwaren unter der Marke Glocken Bäckerei und die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren unter der Marke Wilhelm Brandenburg, in- und ausländische Warengesellschaften sowie Onlinehandel (ZooRoyal und Weinfreunde) und E-Commerce-Services (REWE Digital). Das Geschäftsfeld Handel International umfasst die Sparten Vollsortiment Österreich, Vollsortiment CEE sowie PENNY International. Im Vollsortiment Österreich und CEE werden an insgesamt 2.765 Standorten Super- und Verbrauchermärkte betrieben. In Österreich werden Filialen unter den Marken BILLA und ADEG betrieben. Im Großhandelsgeschäft werden zudem 362 ADEG-Kaufleute beliefert. Mit dem Supermarktformat BILLA ist der Handel International auch in Bulgarien, der Slowakei und Tschechien vertreten. Daneben werden in Kroatien und Österreich unter der Marke BIPA Drogeriefachmärkte und in Litauen Supermärkte unter der Marke IKI betrieben. In der Sparte PENNY International werden die Marken PENNY MARKT und PENNY MARKET an insgesamt 1.636 Standorten in den Ländern Italien, Österreich, Rumänien, Tschechien und Ungarn betrieben. Das Geschäftsfeld Convenience umfasst die Sparten Convenience Deutschland, Convenience International und Convenience Zentralgesellschaften. In den Sparten Convenience Deutschland, der auch die 16 REWE To Go-Filialen zugeordnet sind, und Convenience International erfolgt unter anderem die Belieferung von Tankstellenshops, Kaufhäusern, Lebensmittel- und Getränkemärkten, Fast-Food-Ketten, Kiosken, Kantinen, Bäckereien sowie weiteren Anbietern für den bequemen Genuss on-the-go. Insgesamt werden mehr als 74.500 Verkaufsstellen beliefert. Das Geschäftsfeld Convenience ist in Deutschland und den Niederlanden unter dem Namen Lekkerland sowie in Belgien und Spanien unter der Firmierung Conway aktiv. In der Sparte Convenience Zentralgesellschaften werden zentrale Dienstleistungen sowie IT-Services zusammengefasst. Das Geschäftsfeld Touristik gliedert sich in die Sparten Touristik Zentraleuropa, Touristik Nordeuropa, Touristik Osteuropa, Touristik Zielgebiete und Touristik Zentrale. Esumfasst unter der Dachmarke DER Touristik eine Vielzahl von Reiseveranstaltern, Reisevertrieben (Reisebüro-Ketten, Franchise-Vertriebe und Online-Portale) sowie Zielgebietsagenturen und Hotels. Die Touristik ist in den Quellmärkten Deutschland, Österreich, der Schweiz, in Osteuropa und mit den Kuoni-Einheiten auch in Skandinavien, Finnland, Frankreich, Großbritannien sowie den Benelux-Ländern aktiv. Die Touristik tritt vor allem unter den Marken Apollo, Calimera, DER.COM, DER Reisebüro, DERPART, DERTOUR, EXIM Tours, FISCHER Group, Helvetic Tours, ITS, Jahn Reisen, Kuoni, Meier's Weltreisen und Sentido auf. Insgesamt verfügt die Touristik über 724 Reisebüros. Zudem werden 655 Vertriebsstellen durch Franchisenehmer betrieben. Das Geschäftsfeld Baumarkt betreibt in Deutschland unter den Marken toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt 279 Märkte. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden zudem37 Kaufleute und Franchisenehmer:innen beliefert. Unter dem Geschäftsfeld Sonstige werden insbesondere zentrale Dienstleistungen des Mutterunternehmens und verschiedener Tochterunternehmen für Konzernunternehmen und Dritte zusammengefasst. Es handelt sich im Wesentlichen um Beschaffungsfunktionen (Warengroßhandel und Lagerhaltung), Zentralregulierung, Delkredereübernahme, IT-Services, Energiehandel (EHA), die Finanzierung des Konzerns sowie die Koordination konzernübergreifender Werbeaktivitäten. Standortportfolio 31.12.2021
* Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Folgenden wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der für den Konzern wesentlichen Wirtschaftsräume eingegangen.
Quelle: Gemeinschaftsdiagnose (Frühjahr 2022) 1 BIP-Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2 beinhaltet Länder und Ländergruppen aus Europa, Amerika und Asien 3 mittel- und osteuropäische Länder Die Weltwirtschaft befand sich 2021 und bis zum Ausbruch des Ukraine-Kriegs auf Erholungskurs, die Wirtschaftsleistung stieg insgesamt um 5,8 Prozent. Der Konjunkturverlauf war in den einzelnen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich und wurde wesentlich durch den Zeitpunkt und die Stärke von Coronawellen sowie die zu ihrer Eindämmung jeweils ergriffenen Maßnahmen geprägt. Der bis zu Beginn des Jahres sehr kräftige Aufschwung der weltweiten Industrieproduktion wurde durch Lieferengpässe und ausgereizte Kapazitäten im Seeverkehr gebremst. Nur wenige Länder, wie etwa die USA, konnten das Produktionsniveau des Jahres 2019 wieder erreichen. Chinas Wirtschaft, die bereits Ende 2020 Vorkrisenniveau erreicht hatte, verlor an Dynamik: Ursächlich hierfür waren u. a. der Mangel an Vorprodukten, eine rigide Coronapolitik, Meldungen über Finanzprobleme mehrerer großer Konglomerate und Produktionseinschränkungen aufgrund von Energieknappheit. Die Lieferengpässe und der Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage haben dazu beigetragen, dass sich die Inflation in den vergangenen Monaten stark erhöhte. Die Wirtschaftsleistung im Euroraum näherte sich 2021 - und auch zu Beginn des Jahres 2022 bis zum Angriff der Ukraine durch Russland - dem Produktionsniveau vor Beginn der Coronakrise: Das Bruttoinlandsprodukt stieg insgesamt um 5,3 Prozent. Während vor allem der private Verbrauch und der Dienstleistungsaußenhandel teils noch deutlich unter Vorkrisenniveau lagen, überstiegen der Staatskonsum und die Warenimporte und -exporte das Vorkrisenniveau, Bauinvestitionen und Investitionen in Ausrüstungsgüter näherten sich dem Vorkrisenniveau an. Auf dem Arbeitsmarkt verhinderte der breite Einsatz von Kurzarbeit einen starken Einfluss der Coronakrise auf die Arbeitslosen- und Beschäftigtenzahlen. Die Rohstoffknappheit sowie höhere Energiepreise führten auch in der Eurozone insgesamt zu stark steigenden Preisen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland war 2021 nach wie vor von der Coronapandemie gekennzeichnet, das Bruttoinlandsprodukt stieg gemäß Gemeinschaftsdiagnose um 2,9 Prozent. Zur Erholung konnte vor allem der Dienstleistungssektor beitragen, der von den allmählichen Lockerungen der Coronamaßnahmen im Frühsommer profitierte und die Umsätze wieder spürbar steigern konnte. Das Verarbeitende Gewerbe, das bis in den Sommer hinein beinahe ununterbrochen steigende Auftragseingänge aufwies, verzeichnete aufgrund der Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten eine schrumpfende Wertschöpfung. Das wiederaufkeimende Infektionsgeschehen zum Jahresende hatte entscheidenden Einfluss auf das konjunkturelle Geschehen, jedoch wurden anders als vor einem Jahr keine flächendeckenden Schließungen von Wirtschaftsbereichen beschlossen, in denen es zu intensiven physischen Kontakten kommt. Ein wesentlicher Unterschied zu den vorangegangenen Coronawellen war die Verfügbarkeit von Impfstoffen und damit verbunden eine zunehmende Durchimpfung der Bevölkerung. Insgesamt führte diese Entwicklung dazu, dass die Zuwächse der Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreichen konnten. Die Wirtschaftsleistung in Österreich stieg 2021 um 4,6 Prozent. Während der Aufschwung durch das Verarbeitende Gewerbe und den Bausektor gestützt wurde, wenn auch belastet durch Engpässe in der Lieferkette, zeigte sich der Dienstleistungssektor erneut stark abhängig von Lockerungen und Verschärfungen der Coronamaßnahmen: Im Sommer zeigte sich eine hohe Dynamik im Dienstleistungsbereich, während mit zunehmender Einschränkung Teile des Handels und Tourismus wieder massive Geschäftseinbußen erlitten. Die Wirtschaftsleistung der mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländer (MOE) der Europäischen Union hat sich 2021 seit dem massiven Einbruch der Konjunktur im ersten Halbjahr 2020 wieder kräftig erhöht. Insgesamt betrug das Wirtschaftswachstum 5,4 Prozent. Vor allem der exportorientierte Industriesektor konnte von der globalen Erholung profitieren, wurde aber von den Lieferengpässen bei Vorprodukten gehemmt. Die Inflationsraten, die bereits vor der Coronapandemie teilweise auf einem hohen Niveau lagen, waren 2021 aufgrund angebotsseitiger Restriktionen weiter gestiegen. 2. Branchenentwicklung Lebensmittelhandel inkl. Convenience In Deutschland erzielte der Einzelhandel (online und stationär) gemäß Handelsverband Deutschland - HDE e.V., Berlin, eine Umsatzsteigerung von 1,5 Prozent. Während sich besonders im Onlinehandel Wachstumseffekte zeigten, verzeichneten weite Teile des stationären Non-Food-Handels im Jahresverlauf deutliche Umsatzverluste. Laut Eurostat-Daten lag das Umsatz- und Verkaufsvolumen im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren in Deutschland nominal bei 1,3 Prozent und damit deutlich unter den Zuwächsen des Jahres 2020. Nachdem der Lebensmitteleinzelhandel 2020 coronabedingt stark gestiegene Umsätze generieren konnte, hat sich die Entwicklung der Umsatzerlöse 2021 wieder normalisiert. Nach GfK verzeichnete der Lebensmitteleinzelhandel ein Umsatzwachstum von nominal 0,9 Prozent (FMCG Markt). Gemäß NielsenIQ Tradedimensions generierten die 30 größten Lebensmittelhändler in Deutschland einen Gesamtumsatz von 269,5 Mrd. € (Food-Umsatz 228,0 Mrd. €) und verzeichneten einen Zuwachs um 2,5 Prozent. In Österreich erzielte der Einzelhandel (ohne Kfz-Handel und ohne Tankstellen) gemäß Handelsverband - Verband österreichischer Handelsunternehmen, Wien (Österreich), nominal einen Anstieg der Umsätze um 4,1 Prozent gegenüber dem Coronajahr 2020. Bereinigt um die durchschnittliche Preissteigerung im Gesamtjahr betrug der Anstieg 2021 2,7 Prozent. Der Lebensmitteleinzelhandel verzeichnete laut Eurostat-Daten nominal ein leichtes Wachstum von 1,9 Prozent (real: 0,7 Prozent), was deutlich unter dem Niveau des Vorjahres lag. Touristik Die Coronapandemie traf die Reisebranche das zweite Jahr in Folge besonders hart. Im Touristikjahr 2020/2021 (November 2020 bis Oktober 2021) wies der Veranstaltermarkt in Deutschland im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 erneut einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aus. Insbesondere der annähernde Totalausfall der Wintersaison zwischen November 2020 und April 2021 führte zu einem Umsatzrückgang von rund 90 Prozent im Vergleich zur Vorjahressaison. Der positive Verlauf der Sommersaison 2021 - in der überwiegend kurzfristige Reisen gebucht wurden und in der das Buchungsaufkommen wochenweise sogar über dem Niveau von 2019 lag - konnte die negative Entwicklung der Wintersaison allerdings nicht kompensieren: Während im Vergleich zur Vorjahressaison deutlich mehr Reisen gebucht wurden, lagen die Umsätze weiterhin deutlich unter den Ergebnissen des Vor-Coronasommers 2019, wobei die stärksten Einbrüche bei den beratungsintensiven Fernreisen und Kreuzfahrten verzeichnet wurden und damit besonders die stationären Reisebüros trafen. Die Entwicklungen in den verschiedenen europäischen Veranstaltermärkten verliefen im Touristikjahr 2020/2021 recht ähnlich und zeigen ein ebenso dramatisches Bild: In allen relevanten Reisemärkten lagen die Umsätze deutlich unter den Umsätzen der Vorsaison. Baumarkt Der Baumarkthandel verzeichnete nach Aussagen des BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V., Köln, 2021 einen Umsatzrückgang von 8,2 Prozent auf 20,3 Mrd. €. Während im Vorjahr, in dem als Reaktion auf die ergriffenen Coronamaßnahmen in erhöhtem Umfang Sanierungen, Renovierungen und Reparaturen durchgeführt wurden und auch in die Gestaltung von Garten und Balkon investiert wurde, ein exorbitanter Umsatzzuwachs (+13,8 Prozent) verzeichnet worden war, beeinflussten 2021 verschiedene Faktoren (Lockdown mit teilweise wochenlangen Marktschließungen, schlechtes Wetter, Materialengpässe und Preisanstiege) die Entwicklung negativ. Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 verzeichnete die Branche eine Umsatzsteigerung von 4,5 Prozent. Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sind Umsatz, internes EBITA und die Nettoverschuldung. Für die Steuerung des operativen Geschäfts ist eine um IFRS 16-Effekte bereinigte Darstellung des EBITA erforderlich. Ähnliches gilt für alle Effekte, die nicht im Zusammenhang mit der Steuerung des operativen Geschäfts stehen. Es handelt sich um folgende Effekte:
Die Überleitung stellt sich wie folgt dar:
Die Veränderung des internen EBITA resultierte im Wesentlichen aus einer umsatzgenerierten positiven Rohertragsentwicklung (+42,5 Mio. €). Einer Erhöhung der Personalaufwendungen (155,6 Mio. €) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+153,2 Mio. €; ohne Effekte aus Leasingverhältnissen) standen gestiegene sonstige betriebliche Erträge (+298,5 Mio. €, ohne Effekte aus Leasingverhältnissen und ohne Wertaufholungen) gegenüber. Die Nettoverschuldung ergibt sich wie folgt:
Die Nettoverschuldung veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr um +769,1 Mio. €. Maßgeblich für die Erhöhung war die Zunahme der Finanzschulden, die wiederum im Wesentlichen durch einen Anstieg der Leasingschulden - insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International - sowie der Schulden gegenüber Kreditinstituten aufgrund der vermehrten Inanspruchnahme von Kreditlinien und der Aufnahme von Immobilienkrediten bedingt war. Zudem haben sich die überschüssigen Barmittel vermindert, was vor allem in der Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente begründet ist - für weitere Informationen verweisen wir auf Punkt 38 "Kapitalflussrechnung" des Konzernanhangs. Ein gegenläufiger Effekt auf die Nettoverschuldung ergab sich aus einer aufgrund gestiegener Zinsen verminderten Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen und den korrespondierenden latenten Steuern. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden nicht zur internen Unternehmenssteuerung herangezogen. Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte, freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden. Der Themenkomplex Nachhaltigkeit beinhaltet verschiedene Handlungsfelder für das Unternehmen, die mithilfe definierter KPIs gemonitort werden. Das Thema Nachhaltigkeit ist sowohl in der Unternehmensstrategie als auch in der Unternehmensorganisation fest verankert. Der Grundsatz "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und handeln nachhaltig" wurde in das Unternehmensleitbild aufgenommen, mit der 2010 verabschiedeten "Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften" wurde ein Handlungsrahmen geschaffen, der die Grundlage für das Nachhaltigkeitsengagement darstellt. Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden 2008 vier strategische Säulen eingeführt, die im Folgenden erläutert werden. Im jährlich erscheinenden "REWE Group-Nachhaltigkeitsbericht" werden die für die strategischen Säulen gesetzten KPIs, die Ziele, der aktuelle Status und die implementierten Maßnahmen detailliert dargestellt. Grüne Produkte Die Herstellung der Eigenmarkenprodukte hat Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Ziel der Säule "Grüne Produkte" ist es, nachhaltigere Sortimente verfügbar zu machen und diese den Konsument:innen in den Märkten anzubieten. Dabei ist die ganzheitliche Betrachtung der Lieferkette ein zentrales Element und integraler Bestandteil der Einkaufsprozesse. Mit dem PRO PLANET-Label für Eigenmarken-Produkte, dem Ausbau des Bio-Sortiments und des Sortiments regionaler Produkte, diversen rohstoffbezogenen Leitlinien sowie eigenen Projekten für nachhaltigere Lieferketten wird konsequent das Ziel verfolgt, den Anteil nachhaltigerer Eigenmarkenprodukte zu steigern. Energie, Klima und Umwelt Die Nachhaltigkeitssäule "Energie, Klima und Umwelt" befasst sich mit umweltrelevanten Aktivitäten, die in den eigenen Geschäftsprozessen liegen. Dazu zählen die Errichtung und der Betrieb der Märkte, Lager-, Verwaltungs- und Produktionsstandorte, die Logistik sowie Ressourcen und Materialien, die für die eigene Geschäftstätigkeit benötigt werden. Die Einsparung von Energie und die Vermeidung klimaschädigender Emissionen haben einen besonderen Stellenwert, sodass - nach dem vorzeitigen Erreichen des bisherigen Klimaziels - das Ziel definiert wurde, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Auf dem Weg dorthin sollen die absoluten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber dem neuen Basisjahr 2019 reduziert werden. Mitarbeiter:innen Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter:innen tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Die Förderung der Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Produktivität ist daher ein zentrales Thema. Im Rahmen der Säule "Mitarbeiter:innen" wird systematisch an einer zukunftsfähigen Aufstellung, der Gewinnung sowie der langfristigen Bindung von Talenten gearbeitet. Dazu gehören unter anderem eine faire Entlohnung, erweiterte betriebliche Leistungen über den Tariflohn hinaus, flexible Arbeitszeitmodelle, die sich an die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen anpassen, und individuelle Angebote, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Gesellschaftliches Engagement Als international agierendes Handelsunternehmen sind wir uns der Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus bewusst. Mithilfe starker und langfristiger Partnerschaften sowie engagierter Mitarbeiter:innen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte und Maßnahmen umgesetzt, die der Gesellschaft zugutekommen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine wichtige Zusammenarbeit stellt auch die Unterstützung von Tafel Deutschland e.V., Berlin, und von Aktion Mensch e.V., Bonn, dar. Darstellung der Lage Bei der Darstellung der Lage ist folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Mit Vertrag vom 12. Mai 2021 wurden sämtliche Anteile an der OOO BILLA, Moskau (Russland), und der OOO BILLA Realty, Moskau (Russland), mit Wirkung zum 2. August 2021 verkauft. Entsprechend den Regelungen des IFRS 5 erfolgte eine Anpassung der Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung, sodass sich die nachfolgenden Erläuterungen der Ertragslage für das Berichtsjahr und das Vorjahr nur auf die fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Aufwendungen und Erträge in einer separaten Zeile ausgewiesen. Es wird hierzu auf die Ausführungen im Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen" im Konzernanhang verwiesen. 1. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Im Folgenden geben wir an, inwieweit die im Lagebericht 2020 prognostizierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, internes EBITA und Nettofinanzverschuldung im Geschäftsjahr erreicht worden sind. Die Umsatzentwicklung des Konzerns konnte mit einem Umsatz von 69,4 Mrd. € trotz der unterschiedlichen Entwicklungen der Geschäftsfelder die Erwartungen übererfüllen; im Prognosebericht 2020 sind wir von einem Umsatzvolumen auf Vorjahresniveau (68,6 Mrd. €) ausgegangen. Die Entwicklung des Jahres 2021 war wie im Vorjahr im Wesentlichen durch die Einflüsse der Coronapandemie geprägt. Das interne EBITA hat sich mit 1,1 Mrd. € insgesamt besser entwickelt als die Prognose für 2021, die eine Verminderung im Vergleich zum Vorjahr vorsah. Zur positiven Entwicklung trugen im Wesentlichen die Aktivitäten im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Food-Service bei, während die Touristik - trotz einer gegenüber 2020 verbesserten Entwicklung - weiterhin Entwicklungsrückstände infolge der Coronapandemie zu verzeichnen hatte. Insgesamt verlief das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 trotz der Einflüsse der Coronakrise mehr als zufriedenstellend. Im Geschäftsfeld Handel Deutschland konnte die Sparte REWE ihren Umsatz weiter steigern und die Sparte PENNY Umsätze auf Vorjahresniveau erzielen; beide Sparten liegen damit über den geplanten Erwartungen. Dies ist unter anderem auf Coronaeffekte zurückzuführen, die auch 2021 anhielten. In beiden Sparten wurde das budgetierte interne EBITA umsatzbedingt übertroffen. Im Geschäftsfeld Handel International konnte die Sparte Vollsortiment Österreich die Umsatzerwartungen erfüllen, während PENNY International und Vollsortiment CEE (ohne BILLA Russland) - trotz eines verbesserten Umsatzes gegenüber 2020 - hinter den Erwartungen zurückblieben. Die Sparten PENNY International und Vollsortiment Österreich haben mit dem erzielten internen EBITA die Erwartungen erfüllt. Im Vollsortiment CEE konnte das erzielte interne EBITA die operativen Erwartungen hingegen nicht ganz erfüllen. Trotz der schwierigen Situation in den Food-Sortimenten konnte das Convenience-Geschäft die Erwartungen im Umsatz insgesamt übererfüllen. Aufgrund der guten Umsätze konnte auch das interne EBITA-Ziel übertroffen werden. Die Entwicklung im Geschäftsfeld Touristik war auch 2021 vor allem durch die Reiseeinschränkungen aufgrund der Coronapandemie beeinflusst. Die Umsätze, die zwar im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, haben die Erwartungen vor allem im ersten Halbjahr nicht erfüllt, was zu einer starken Budgetverfehlung führte. Trotz drastischer Kostenmaßnahmen und einer positiven Entwicklung im Vergleich zu 2020 konnte das interne EBITA-Ziel aufgrund der schwierigen Umsatz- und Rohertragsentwicklung nicht erreicht werden. Das Geschäftsfeld Baumarkt konnte die budgetierten Umsätze nicht erreichen. Trotz coronabedingter Marktschließungen für die Endverbraucher:innen zu Beginn des Jahres konnte jedoch das budgetierte interne EBITA erreicht werden. Die Nettofinanzverschuldung, für die ein Anstieg prognostiziert worden war, erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 13,2 Mrd. € (Vorjahr: 12,4 Mrd. €). Ab 2021 stellt die Nettoverschuldung einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren dar (vgl. Punkt "Leistungsindikatoren"). 2. Ertragslage Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse konnten insgesamt um 2,5 Prozent gesteigert werden. Der Handel Deutschland als volumenstärkstes Geschäftsfeld verzeichnete eine Umsatzsteigerung von 0,8 Prozent und konnte somit das hohe, vor allem von der Coronapandemie getriebene Umsatzniveau des Vorjahres noch leicht übertreffen. Die positive Umsatzentwicklung wurde insbesondere durch die Entwicklung des Großhandelsgeschäfts getragen, der ein leichter Rückgang der Filialumsätze gegenüberstand. In der positiven Entwicklung des Großhandelsgeschäfts, das im Wesentlichen die Belieferung der REWE-Kaufleute umfasst, spiegelte sich insbesondere das organische Wachstum der REWE-Kaufleute wider. Die Geschäftseinheit REWE E-Commerce verzeichnete aufgrund der vermehrten Inanspruchnahme des REWE-Lieferdienstes ebenfalls ein deutliches Umsatzwachstum. Weitere Umsatzsteigerungen wurden in der Geschäftseinheit Handel Deutschland Produktion erzielt, vor allem bedingt durch den Erwerb der Meister feines Fleisch - feine Wurst GmbH, Gäufelden. Das Geschäftsfeld Handel International ist mit einem Umsatz von 15,7 Mrd. € das zweitgrößte Geschäftsfeld des Konzerns. Der Anstieg der Umsatzerlöse um 2,3 Prozent (wechselkursbereinigt: 2,0 Prozent) wurde maßgeblich durch das Vollsortiment Österreich generiert. In der Sparte PENNY International konnten die Umsätze ebenfalls deutlich gesteigert werden, vor allem bedingt durch Expansionstätigkeiten und die positive Entwicklung der Stammfilialen in Rumänien, Tschechien und Ungarn. Dagegen konnte in Italien und in Österreich das hohe coronagetriebene Umsatzwachstum des Vorjahres aufgrund der angespannten Wettbewerbslage 2021 nicht wieder erreicht werden. Das Vollsortiment CEE zeigte ebenfalls eine positive Umsatzentwicklung, die wesentlich durch den Lebensmitteleinzelhandel in Litauen und der Slowakei getragen wurde. Das Geschäftsfeld Convenience hat einen Umsatz von 13,7 Mrd. € erzielt, der damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen ist. Insbesondere in Deutschland, den Niederlanden und in Spanien konnten deutliche Umsatzsteigerungen erzielt werden. Insgesamt wirkten sich vor allem das veränderte Kaufverhalten in der Coronakrise und die gestiegenen Umsätze mit Tankstellen sowie die Generierung neuer Großkunden positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Das Geschäftsfeld Baumarkt verzeichnete einen Umsatzrückgang von 11,5 Prozent und konnte somit das hohe Umsatzniveau des Vorjahres (Umsatzanstieg 2020: 19,9 Prozent) nicht fortführen, das vornehmlich durch die im Zuge der Coronamaßnahmen deutlich gestiegene Nachfrage nach Heimwerker- und Gartenartikeln getrieben war. Zudem wirkte sich der coronabedingte "Lockdown" negativ auf die Umsatzentwicklung aus, da Baumärkte Anfang 2021 teilweise geschlossen waren bzw. enormen Verkaufsrestriktionen unterlagen. Das Geschäftsfeld Touristik hat einen Umsatz von 2,0 Mrd. € erzielt (vermittelter Reiseumsatz: 2,4 Mrd. €), der damit im Vergleich zum Vorjahr um 57,5 Prozent gestiegen ist, jedoch noch weit unter dem Niveau vor Corona (2019) lag. Insbesondere in den Sparten Touristik Zentraleuropa und Touristik Osteuropa konnten Umsatzsteigerungen verzeichnet werden. Hier führte vor allem die Lockerung der coronabedingten Reisebeschränkungen zu einer Markterholung und einem deutlichen Umsatzanstieg in den Sommer- und Herbstmonaten. Zudem wirkte sich der erstmals ganzjährige Einbezug der im Vorjahr erworbenen FISCHER Group positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Ergebniskennzahlen
* Überleitung vgl. Punkt "Leistungsindikatoren" Das EBITDA erhöhte sich um 79,7 Mio. €. Ursächlich für die Veränderung waren gestiegene sonstige betriebliche Erträge (289,1 Mio. €; ohne Berücksichtigung von Zuschreibungen) und ein gestiegener Rohertrag (+54,1 Mio. €), dem erhöhte Personalaufwendungen (+155,6 Mio. €) und sonstige betriebliche Aufwendungen (+107,9 Mio. €) gegenüberstanden. Da der Anstieg des Materialaufwands stärker ausfiel als die Veränderung der Umsatzerlöse, verminderte sich die Rohertragsquote auf 22,0 Prozent (Vorjahr: 22,5 Prozent). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultierte im Wesentlichen aus dem Geschäftsfeld Handel Deutschland aufgrund erhöhter Erträge aus Werbedienstleistungen - bedingt durch eine Zunahme der erbrachten Leistungen für Werbeaktivitäten - sowie gestiegener Entsorgungserträge. Zudem stiegen in dem Geschäftsfeld auch die Miet- und Pachterträge, die vornehmlich im Zusammenhang mit der Vermietung an REWE-Kaufleute generiert wurden; hier ergaben sich ein Anstieg der Anzahl von Märkten sowie eine Zunahme der umsatzabhängigen Mieten. Ursächlich für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren höhere Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial, Werbeaufwendungen, Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten sowie sonstige Raumkosten, denen rückläufige Aufwendungen aus Wechselkursänderungen gegenüberstanden. Der Anstieg der Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial betraf vor allem die Geschäftsfelder Handel Deutschland sowie Handel International und war maßgeblich bedingt durch bauliche Veränderungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen. Verstärkte Werbeaktivitäten führten im Wesentlichen im Geschäftsfeld Sonstige zu gestiegenen Werbeaufwendungen. Die Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten erhöhten sich bedingt durch einen höheren Fremdbezug für Logistikdienstleistungen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Convenience. Insbesondere im Geschäftsfeld Handel International erhöhten sich die Raumkosten aufgrund gestiegener Energiekosten. Die Aufwendungen aus Wechselkursänderungen verminderten sich aufgrund der Wechselkursentwicklung vor allem in den Geschäftsfeldern Handel International und Touristik, hier auch aufgrund der Wiederaufnahme von hedge accounting aufgrund zunehmender Planungssicherheit (vgl. Kapitel 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" im Konzernanhang). Die Veränderung der Personalaufwendungen um +2,0 Prozent resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Kosten in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland - bedingt durch Tariferhöhungen und Sonderzahlungen - und Handel International, denen rückläufige Effekte in den Geschäftsfeldern Touristik und Baumarkt unter anderem bedingt durch den Einsatz von Kurzarbeit gegenüberstanden. Das EBITA betrug 1.488,5 Mio. € und lag damit 264,0 Mio. € (+21,6 Prozent) über dem Wert des Vorjahres. Das Finanzergebnis verbesserte sich um 101,9 Mio. € auf -385,3 Mio. € (Vorjahr: -487,2 Mio. €). Ursächlich hierfür war ein um 54,0 Mio. € erhöhtes sonstiges Finanzergebnis bedingt durch gestiegene Erträge im Geschäftsfeld Sonstige aus der Anpassung der Beteiligung an der Flink SE, Berlin, an den beizulegenden Zeitwert sowie verminderte Währungskursverluste aus Finanzierungstätigkeit. Zudem verbesserten sich das Zinsergebnis um 37,2 Mio. € aufgrund verminderter Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Immobilienleasing sowie das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen, unter anderem bedingt durch Erträge aus einer disproportionalen Kapitalerhöhung an der commercetools GmbH, München. Gegenläufig entwickelte sich das Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten (-13,4 Mio. €) im Geschäftsfeld Sonstige. Aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich ein Aufwand in Höhe von 310,6 Mio. € (Vorjahr: 280,2 Mio. €). Dieser setzte sich aus einem laufenden Steuer¬aufwand in Höhe von 271,5 Mio. € (Vorjahr: 364,2 Mio. €) und einem Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 39,1 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 84,0 Mio. €) zusammen. Im laufenden Steueraufwand war ein Aufwand in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) aus Steuern für Vorjahre enthalten. 3. Finanz- und Vermögenslage Finanzlage Dem Konzern stehen derzeit im Wesentlichen folgende Fremdfinanzierungsmittel zur Verfügung: Fremdfinanzierungsmittel
Dem Konzern steht ein syndizierter Kredit in Höhe von 2,0 Mrd. €, in den Kreditlinien in Höhe von 500,0 Mio. € inkludiert sind, zur Verfügung. Der syndizierte Kredit (ohne die inkludierten Kreditlinien) wurde weder zum aktuellen Bilanzstichtag noch zum Vorjahresstichtag in Anspruch genommen. Die inkludierten Kreditlinien wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von 297,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Der zum 31. Dezember 2020 bestehende syndizierte Kredit über 1,0 Mrd. € wurde im Januar 2021 halbiert und im März 2021 durch eine Linie mit einem Volumen von 750,0 Mio. € abgelöst, die zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen wurde. Die Verlängerungsoption um 12 Monate wurde ausgeübt, sodass die Laufzeit nun am 30. September 2023 endet. Im Berichtszeitraum erfolgte für das Schuldscheindarlehen über 1,0 Mrd. € eine planmäßige Rückzahlung in Höhe von 62,0 Mio. €, für das Schuldscheindarlehen über 537,0 Mio. € erfolgten vorzeitige Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 301,5 Mio. €. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) werden eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften des Konzerns zur internen Finanzierung. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Kontokorrentkredite im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Veränderung des Finanzmittelfonds
Weitere Erläuterungen sind dem Punkt 38 "Kapitalflussrechnung" des Konzernanhangs zu entnehmen. Darüber hinaus wird zu weiteren Informationen zur Währungs- und Zinsstruktur auf Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" im Konzernanhang verwiesen. Vermögenslage Aktiva
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 1.753,9 Mio. € auf 35.190,4 Mio. €. Die Veränderung des Anlagevermögens resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg in Höhe von 2.195,9 Mio. € (Vorjahr: 1.975,9 Mio. €) aus der Aktivierung von Nutzungsrechten an Immobilien vornehmlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Zudem investierte der Konzern in Höhe von 2.288,4 Mio. € (Vorjahr: 1.888,1 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Investitionen betrafen hauptsächlich die Erweiterung und die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes und der Lagerstandorte sowie der Produktionsunternehmen. Mindernd wirkten sich auf das Anlagevermögen vor allem der Abgang von Anlagevermögen, Wertminderungen und Abschreibungen aus. Im Berichtsjahr wurden in Nutzung befindliche selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 73,1 Mio. € (Vorjahr: 84,6 Mio. €) ausgewiesen. Daneben bestanden noch in Entwicklung befindliche selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte. Bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten handelte es sich hauptsächlich um Software-Projekte. Des Weiteren fielen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 85,7 Mio. € (Vorjahr: 72,1 Mio. €) an, die direkt als Aufwand erfasst wurden. Die Veränderung der übrigen langfristigen Vermögenswerte ergab sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der at equity bilanzierten Unternehmen (+103,8 Mio. €) und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (+89,0 Mio. €), denen verminderte latente Steuerforderungen (-69,0 Mio. €) gegenüberstanden. Die Zunahme der at equity bilanzierten Unternehmen resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb von 50,0 Prozent der Anteile an der zuvor neu gegründeten DR Hospitality GmbH & Co. KG, Rostock, und der DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock, (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen" im Konzernanhang) und einer disproportionalen Kapitalerhöhung an der commercetools GmbH, München. Der Anstieg der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ergab sich vornehmlich aus der Beteiligung an der Flink SE, Berlin. Gegenläufig entwickelten sich in dem Posten die langfristigen Darlehen gegen assoziierte Unternehmen, die vornehmlich REWE-Kaufleute betrafen. Die Verminderung der latenten Steuerforderungen resultierte maßgeblich aus dem Geschäftsfeld Sonstige. Die Vorräte sind im Wesentlichen aufgrund einer Erhöhung der fertigen Erzeugnisse und Waren angestiegen, und zwar vornehmlich in den Geschäftsfeldern Handel International und Sonstige. Gründe waren die Ausweitung des Geschäftsvolumens und eine höhere Bevorratung angesichts drohender Containerknappheiten. Im Geschäftsfeld Touristik erhöhten sich die vorausbezahlten Reiseleistungen, die zum Stichtag begonnene Reisen betreffen, aufgrund eines gestiegenen Buchungsvolumens. Gegenläufig entwickelten sich hier die geleisteten Anzahlungen, da im Geschäftsfeld Touristik die Anzahlungsbedingungen geändert wurden. Die Zunahme der übrigen kurzfristigen Vermögenswerte war wesentlich bedingt durch einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+204,3 Mio. €). Dem stand eine Verminderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (-83,9 Mio. €) und der laufenden Ertragsteueransprüche (-28,3 Mio. €) gegenüber. Die stichtagsbedingte Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierte im Wesentlichen aus den Geschäftsfeldern Convenience und Sonstige, der verminderte Forderungen gegen assoziierte Unternehmen im Geschäftsfeld Handel Deutschland gegenüberstanden. Die laufenden Ertragsteueransprüche verminderten sich insbesondere im Geschäftsfeld Sonstige. Zur Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die Ausführungen zur Veränderung des Finanzmittelfonds in der Darstellung der Finanzlage. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 26,8 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden - neben einer Immobilie im Handel Deutschland - die Vermögenswerte der C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf (Österreich; im Weiteren kurz "AGM"), in den Posten umklassifiziert. Die im Vorjahr unter dem Posten ausgewiesenen Vermögenswerte des Bereichs "Getränkemärkte" der REWE Markt GmbH, Köln, wurden in der Berichtsperiode veräußert. Die Liegenschaft in Kroatien blieb unverändert in dem Posten, während die Liegenschaft in Österreich nicht mehr als zur Veräußerung gehalten bilanziert wurde, da dies eine Auflage der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für die Veräußerung der Geschäftsanteile der AGM war. Passiva
Die Bilanz wies zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital in Höhe von 8.619,8 Mio. € (Vorjahr: 7.555,0 Mio. €) aus; das entspricht einer Eigenkapitalquote von 24,5 Prozent (Vorjahr: 22,6 Prozent). Die Eigenkapitalrendite der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug 10,5 Prozent (Vorjahr: 6,2 Prozent). Die Gewinnrücklagen erhöhten sich um 843,3 Mio. € auf 7.148,3 Mio. €. Wesentlicher Bestandteil dieser Veränderung war das im Geschäftsjahr erwirtschaftete, den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Jahresergebnis in Höhe von 724,0 Mio. € (Vorjahr: 391,1 Mio. €), das ebenso zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen führte wie die Neubewertung leistungsorientierter Versorgungszusagen. Der Anstieg der übrigen Rücklagen um 172,1 Mio. € auf 40,7 Mio. € (Vorjahr: -131,4 Mio. €) resultierte überwiegend aus der Rücklage für Währungsumrechnung, zusätzlich erhöhte sich die Rücklage für Cashflow hedges. Die Veränderung der langfristigen Schulden resultierte maßgeblich aus dem Anstieg der langfristigen sonstigen finanziellen Schulden (+252,7 Mio. €), denen eine Verminderung der langfristigen Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer (-133,5 Mio. €) gegenüberstand. Die Zunahme der langfristigen sonstigen finanziellen Schulden war maßgeblich bedingt durch einen Anstieg der Leasingschulden insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Zudem erhöhten sich die langfristigen Schulden aus sonstigen Darlehen im Geschäftsfeld Sonstige insbesondere dadurch, dass seit Mitte des Berichtsjahres auch langfristig Gelder bei der REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande), angelegt werden konnten. Die Darlehen gegenüber assoziierten Unternehmen stiegen vor allem aufgrund zunehmender Geldanlagen der REWE-Kaufleute. Gegenläufig entwickelten sich die langfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten, da im Geschäftsjahr Tranchen von Schuldscheindarlehen vorzeitig getilgt wurden. Der Rückgang der langfristigen Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer ist im Wesentlichen verursacht durch eine Verminderung der langfristigen Pensionsrückstellungen aufgrund gestiegener Zinsen. Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt um 153,9 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich maßgeblich durch den Anstieg der kurzfristigen finanziellen Schulden (+519,5 Mio. €) sowie der kurzfristigen sonstigen Schulden (+227,9 Mio. €). Die Erhöhung der kurzfristigen finanziellen Schulden resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Schulden gegenüber Kreditinstituten, unter anderem bedingt durch die Inanspruchnahme von Kreditlinien und die Aufnahme von Immobilienkrediten. Außerdem erhöhten sich die Schulden gegenüber assoziierten Unternehmen und die kurzfristigen Leasingschulden. Gegenläufig entwickelten sich in dem Posten die kurzfristigen Schulden aus sonstigen Darlehen gegenüber nahestehenden Personen im Geschäftsfeld Sonstige. Die Veränderung der kurzfristigen sonstigen Schulden resultierte maßgeblich aus dem Geschäftsfeld Touristik: Aufgrund eines wieder anziehenden Touristikgeschäfts erhöhten sich sowohl die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen als auch die Schulden aus Reisevorleistungen. Gegenläufig entwickelten sich die laufenden Ertragsteuerschulden, die vornehmlich im Geschäftsfeld Sonstige sanken. Die Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen erhöhten sich um 11,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden Schulden der AGM in den Posten umklassifiziert. Die im Vorjahr ausgewiesenen Schulden aus dem Bereich "Getränkemarkt" der REWE Markt GmbH, Köln, sind mit dem Verkauf des Bereichs abgegangen. Ferner bestanden zum Bilanzstichtag Eventualschulden in Höhe von 614,1 Mio. € (Vorjahr: 590,3 Mio. €), die im Wesentlichen Bürgschaften für Warenschulden beinhalten. Darüber hinaus wurden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 365,0 Mio. € (Vorjahr: 224,4 Mio. €) für Erwerbsverpflichtungen in Sachanlagen sowie in Höhe von 70,8 Mio. € (Vorjahr: 76,2 Mio. €) im Geschäftsfeld Touristik gegenüber Leistungsträgern eingegangen. Wesentliche Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode werden unter Punkt 43 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang beschrieben. Risiko- und Chancenbericht Stellenwert des Risikomanagements Als international tätiger Handels- und Touristik-Konzern sind wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten den unterschiedlichsten Risiken mit zum Teil kurzen Reaktionszeiten ausgesetzt. Risiken sind unsichere unternehmensexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) und/oder die Unternehmensreputation beeinträchtigen und damit die Realisierung geplanter Ziele verhindern oder drohen zu verhindern bzw. die weitere Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen können. Chancen sind dagegen unternehmensexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Ziele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen können. Mit dem Einsatz eines konzernweiten und einheitlichen Risikomanagements begegnen wir diesem Gefahrenpotenzial und sichern nachhaltig unser Chancenpotenzial. Dabei verstehen wir Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der als regelmäßiger Vorgang in unsere betrieblichen Abläufe fest integriert ist. Für den Umgang mit Risiken gelten allgemein die wesentlichen vier Risikostrategien: Vermeidung, Verminderung, Transfer und Akzeptanz. Alle Risiken unterliegen im Konzern einer Steuerungspflicht und werden soweit möglich durch operative Maßnahmen in ihrer Schadensauswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzt. Der Umfang des damit verbundenen Handlungsbedarfs und der Zeitpunkt für die Einleitung entsprechender Maßnahmen richten sich dabei nach der Dringlichkeit (mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit) sowie dem Bedrohungspotenzial (mögliches Schadenspotenzial, ermittelt aus der monetären, reputativen und rechtlichen Auswirkung) des Risikos. Organisation des Risikomanagements Die Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse für ein konzerneinheitliches Risikomanagement werden zentral durch den Bereich Konzern-Controlling in Abstimmung mit den Zentralbereichen Governance & Compliance und Betriebswirtschaft erarbeitet. Der Aufbau und der Ablauf des operativen Risikomanagementprozesses werden im Rahmen vorgegebener Richtlinien des Konzerns über definierte Risikofelder in deren Eigenverantwortung dezentral organisiert. Meldepflichtige Risiken werden in einer jährlichen Risikoinventur in unseren Risikofeldern von definierten Risikoverantwortlichen über einen Bottom-up-Ansatz identifiziert, klassifiziert, konzerneinheitlich bewertet und eigenverantwortlich gesteuert. Risiken, die zwischen den jeweiligen Risikoinventuren auftreten, sind bei wesentlichen Konzernauswirkungen über eine Ad-hoc-Meldung anzuzeigen. Risiko-Checklisten in Form von Konzernempfehlungen werden von unseren Zentralbereichen erarbeitet und den Risikoverantwortlichen in den Risikofeldern regelmäßig zur Unterstützung ihrer Risikoidentifikation und -analyse im Vorfeld der jährlichen Risikoinventur zur Verfügung gestellt. Dies sichert die konzernweite Berücksichtigung zentralseitig gesehener möglicher Risikoereignisse. Die Risikoanalyse erstreckt sich auf einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren, analog dem Zeitraum unserer Mittelfristplanung. Risiken mit relevanter Bedeutung für den Konzern werden von ausgewählten Zentralbereichen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz kontrolliert und überwacht. Im Fokus stehen dabei neben operativen Geschäftsbetriebsrisiken mit wesentlichem Bedrohungspotenzial auch bedeutende Risiken aus den Kategorien: Compliance, Finanzen, IT, Finanzberichterstattung, Steuern, Datenschutz und Informationssicherheit. Risikoeinschätzungen werden anlassbezogen von den zentralen Fachbereichen mit den Risikoverantwortlichen in den Risikofeldern nach Beendigung der Risikoinventur und vor Erstellung des Risikoberichts diskutiert und abgestimmt. Abbildung: Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements der REWE-ZENTRALFINANZ eG
Jährlich werden Vorstand und Aufsichtsrat über die aktuelle Risikolage des Konzerns in standardisierter Form unterrichtet. Hierzu melden die Risikoverantwortlichen über Risikoinventuren begleitend zum Planungsprozess im November melderelevante Einzelrisiken aus den Risikofeldern an den Konzern. Risiken mit ähnlichen Inhalten und Ursachen werden dabei auf Ebene des Konzerns zu Risikoarten gruppiert und gemäß ihres Bedrohungspotenzials für unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Cashflows sowie unsere Reputation bezüglich der Konzernrelevanz aggregiert. Chancen bewerten und steuern wir im Zuge unserer turnusmäßigen operativen und strategischen Planungen. Eine Saldierung von Chancen und Risiken auf Ebene des Konzerns findet nicht statt. Darüber hinaus wurden verbindliche Regelungen getroffen, nach denen eine Ad-hoc-Berichterstattung zeitnah und auf direktem Wege an unsere operativ verantwortlichen Führungsgremien sowie an das zuständige Vorstandsressort und den Vorstandsvorsitzenden zu erfolgen hat. Die implementierten Vorgaben gelten für neu identifizierte, bedeutende Risiken sowie für bestehende Risiken mit wesentlichen Auswirkungen, Entwicklungsänderungen und hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten in den Risikofeldern. Unsere Konzernrevision begutachtet als Kontrollinstanz in regelmäßigen Abständen die Qualität und Funktionsfähigkeit unseres Risikomanagementsystems. Das vorhandene Risikomanagementsystem unterliegt einem stetigen Weiterentwicklungs- und Optimierungsprozess, um sich den neuen internen und externen Veränderungen anpassen zu können. So wurden innerhalb des Geschäftsjahres weitere methodische Optimierungen umgesetzt: In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Einführung der Dreiecksverteilung (Risiken werden in drei Szenarien bewertet: best case, most likely case, worst case), die Etablierung eines Risikotragfähigkeitskonzepts sowie die Berücksichtigung von Interdependenzen zu nennen. Sämtliche Risiken klassifizieren wir nach einheitlichen Kriterien anhand quantitativer und qualitativer Maßstäbe. Bewertet wird zum einen das potenzielle Schadensausmaß, das negative Auswirkungen auf unsere Unternehmensziele beinhaltet. Die wesentliche Kennziffer ist hier das interne EBITA. Zum anderen beurteilen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei unterscheiden wir jeweils wie folgt:
Darstellung der Risiken Die Risikobewertung erfolgt auf der Basis von gegebenen bzw. realistisch erwartbaren Umständen. Die Veränderung des Risikoumfelds, die Einleitung von Maßnahmen und die Veränderung von Planungsansätzen führen dazu, dass sich das Risikoportfolio ändert. Aufgrund der umfassenden Überarbeitung des Risikomanagementsystems unter anderem in Bezug auf Detaillierung und Konkretisierung hat sich der Risikoatlas maßgeblich im Hinblick auf die Inhalte und/oder Bezeichnung von Risikoarten verändert: So wurden die einzelnen Risiken zu Datensicherheit und Informationssicherheit zusammengefasst, neu hinzugekommen im Vergleich zum Vorjahr sind die Risiken Energieversorgung und IT-Delivery; nicht mehr unter den Top-Risiken finden sich Personal, Rohstoffe, Preisentwicklung, Forderungsmanagement und Mitwettbewerber. Das Risiko Pandemie war im Vorjahr ein Teilrisiko der Risikoart Katastrophen. Das Risikoportfolio der wesentlichen Risiken, die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur gemeldet wurden, werden in der folgenden Tabelle dargestellt.
Auf die Risiken aus dem seit Februar andauernden Ukraine-Krieg gehen wir gesondert ein. Datensicherheit und Cyberkriminalität Die von uns beobachtete Zunahme von Bedrohungen für die Cybersicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten. Risiken durch Hackerangriffe und vergleichbare Bedrohungen erhöhen sich massiv. Zu den Folgen zählen Betriebsunterbrechungen und Produktionsstopps, aber auch eine massive Beschädigung von Reputation und Image. Durch die Schaffung von Schutzmechanismen und Sicherheitsstandards sowie deren laufende Weiterentwicklung versuchen wir, das Risiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren, da sich andernfalls erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis ergeben können. Bewertungsrisiken Unerwartete Budget- oder Prognoseabweichungen sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass Vermögenswerte, wie Immobilien, Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Nutzungsrechte, neu bewertet werden müssen. Dies kann die Ergebnisentwicklung des Konzerns wesentlich beeinflussen. Veränderungen der Input-Faktoren können durch Wertminderungen zu Belastungen führen. Der Vorstand strebt an, notwendige strategische Maßnahmen zur Reduzierung des Wertminderungsrisikos rechtzeitig zu treffen. Pandemie Die Entstehung und Ausbreitung von Pandemien können starke wirtschaftliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Konzernunternehmen haben. Einschränkungen im Produktions-, Handels- und Touristikbereich können sich auf die einzelnen Unternehmensbereiche unterschiedlich auswirken. Die von der Coronapandemie betroffenen Länder verhängen zur Eindämmung eine Vielzahl von Maßnahmen und Restriktionen, die je nach Situationseinschätzung der jeweiligen Regierung in ihrer Intensität unterschiedlich ausfallen. Diese Differenzen können dazu führen, dass die Auswirkungen der Risiken der Coronapandemie durch die Einheiten in den Ländern unterschiedlich bewertet werden. Im Geschäftsfeld Touristik können regionale Reisebeschränkungen und Reisewarnungen die Reise- und Urlaubsaktivitäten zum Erliegen bringen und somit die Ertragslage des Unternehmens wesentlich verschlechtern. Aufgrund der aktuell anhaltenden Coronapandemie besteht eine hohe Unsicherheit über die Intensität und Länge der zukünftigen Einschränkungen und die damit einhergehenden Ertragsverluste. Entwicklungen und Maßnahmen, die über die bereits prognostizierten Einflüsse hinausgehen, können zusätzlich einen negativen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung haben. In den Geschäftsfeldern der Handelsbereiche können nicht prognostizierte staatlich verordnete Marktschließungen bzw. Verkaufseinschränkungen zu Umsatz- und Ertragsverlusten führen. Ausfälle von Lieferanten und Dienstleistern können die Lieferfähigkeit von Produkten und Leistungen stark einschränken und somit negativ auf die Leistungs- und Ertragskraft des Unternehmens wirken. Positiv können sich durch Einschränkungen verursachte Veränderungen des Käuferverhaltens auswirken. So kann der Lebensmittelhandel von der Verringerung des "Out-of-Home-Konsums" sowie dem "One-Stop-Shopping" profitieren. Durch ständige Beobachtung der aktuellen Entwicklung, Einhaltung und Weiterentwicklung der vorgegebenen Maßnahmen und ein gutes Krisenmanagement können die Auswirkungen gemildert, aber nicht verhindert werden. Intensive Analysen und Bewertungen der aktuellen Lage helfen uns bei zukünftigen Simulationen, die Auswirkungen besser bewerten und Entscheidungen schneller und mit höherer Qualität treffen zu können. Auf Basis von effizienten und flexiblen Prozessen und Strukturen können wir besser auf Veränderungen reagieren und somit den Auswirkungen des Ertragsverlustes entgegenwirken. Compliance Für den Konzern als international tätiges Unternehmen bestehen grundsätzlich Compliance-Risiken im Hinblick auf Wettbewerbsbestimmungen, sodass Verfahren durch Wettbewerbsbehörden eingeleitet werden können. Entsprechende Verfahren wären mit einem Reputationsverlust verbunden, können zum Erlass von hohen Bußgeldern führen und dann zusätzlich Ersatzansprüche von Dritten nach sich ziehen. Ferner bestehen Korruptions- und Bestechungsrisiken darin, dass Organe oder Mitarbeiter:innen des Konzerns gegen Gesetze oder interne Regelungen verstoßen und in der Folge der Konzern Vermögens- und Imageschäden erleidet. Zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben verfügt der Konzern seit 2010 über ein Compliance-Management-System (CMS). Das CMS umfasst insbesondere präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Verstößen mit dem Fokus auf Kartell- und Korruptionsrisiken und wird fortlaufend weiterentwickelt. Die dezentral strukturierte Compliance-Organisation verfügt auf Holdingebene durch den bei der RZF angesiedelten Zentralbereich Compliance über einen unmittelbaren Berichtsweg zum Vorstandsvorsitzenden der RZF. Auf den REWE-internen Mitarbeiterplattformen stehen den Mitarbeiter:innen weiterhin wesentliche Compliance-Informationen verständlich und aktuell zur Verfügung. Dort wird auch das Hinweismanagementsystem des Konzerns vorgestellt und werden verschiedene Kontaktdaten für eine Hinweismeldung veröffentlicht. Wesentliche Informationen zum CMS sowie der Verhaltenskodex sind darüber hinaus auch auf den Internetseiten der REWE Group verfügbar. IT-Delivery Wir verfügen über immer leistungsfähigere IT-Systeme, die wir beständig ausbauen und modernisieren. Durch die Einführung bzw. Ablösung zentraler IT-Systeme können Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur nicht vollständig ausgeschlossen werden und im Einzelfall bei Ausfall von Kassen- und Warenwirtschaftssystemen zu einem Umsatzausfall führen. Warenbeschaffung Die Lieferketten von Waren und Dienstleistungen sind in einem Handels- und Touristikunternehmen von grundsätzlicher Bedeutung. Im Handelsgeschäft hat die Rohstoffpreisentwicklung einen wesentlichen Einfluss auf die Einkaufspreise der Handelswaren. Steigende Preise können zu Ertragsverlusten führen, da die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt haben, dass steigende Kosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kund:innen weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise zu einer Verbesserung der Roherträge führen. Auftretende Engpässe in der Beschaffungslogistik können dazu führen, dass Waren nicht rechtzeitig geliefert werden, was zur Folge hat, dass Waren nicht verkauft und Umsätze nicht realisiert werden können. Auf unseren weltweiten Beschaffungsmärkten achten wir bei der Auswahl unserer Lieferanten sehr genau auf die Einhaltung sozialer Standards und Rahmenbedingungen. Trotz strenger Vorgaben und regelmäßiger Kontrollen können wir nicht zu 100 Prozent sicherstellen, dass alle Regeln durch unsere Lieferanten zu jeder Zeit eingehalten werden. Daher besteht das Risiko, dass Verstöße unserer Lieferanten auch uns einen Imageschaden zufügen können. Energieversorgung Die Einkaufspreise von Energie können aufgrund von Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblichen Schwankungen unterliegen. Dauerhaft stark ansteigende Energiepreise können die Ergebnisentwicklung des Konzerns wesentlich beeinflussen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass steigende Kosten zu Ertragsverlusten führen können, da sie nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Das Risiko schwankender Energiekosten minimieren wir über die konzerneigene -EHA- Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, die eine an der Marktentwicklung ausgerichtete kurz- und mittelfristige Beschaffungsstrategie verfolgt und somit auf Marktveränderungen schnell reagieren kann. Kundenmarketing Im Bereich des Kundenmarketings entstehen vor allem Risiken bei der Verbreitung und Verteilung der Kunden- und Produktinformation. Störungen im Informationsprozess sowie verzögerte oder falsche Kundeninformationen haben wesentlichen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung. Die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Lieferanten und Dienstleister soll das Risiko einer Abhängigkeit sowie wesentlicher Kommunikationsstörungen verringern. Ukraine-Krieg Der in der Ukraine durch Russland geführte Krieg kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung des RZF Konzerns auswirken. Als Folgen können sich erhöhte Kosten für Warenbezug und Energie, Störungen in der Lieferkette, knappe und verteuerte Logistikkapazitäten, erhöhte operative Kosten infolge der Inflation und ein steigender Druck auf Refinanzierungskosten ergeben. Der Preisauftrieb in unseren Kernmärkten wird voraussichtlich für unsere Kund:innen in allen Versorgungsbereichen spürbar werden. Negative Auswirkungen sind deshalb insbesondere auf das Geschäftsfeld Baumarkt und noch mehr auf das Geschäftsfeld Touristik möglich. Auch ein aufgrund der höheren Inflation angepasstes Einkaufs- und Konsumverhalten sowie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt infolge einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung können sich ungünstig auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 des Konzerns hinsichtlich Umsatz und internes EBITA auswirken. Wir gehen davon aus, dass mögliche massive Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf Warenbeschaffungs- und Vertriebskosten von den Händlern nicht ohne Preisanpassungen allein getragen werden. Die jüngsten Entwicklungen im Jahr 2022 bestätigen bereits, dass Verkaufspreisanpassungen durch Handelsunternehmen umgesetzt werden, um Kostensteigerungen zu kompensieren. Darstellung der Chancen Markt und Kund:innen Der Konzern ist in den Ländern West-, Süd- und Osteuropas mit erfolgreichen Marken und Vertriebsstrategien vertreten. Durch die Weiterentwicklung innovativer Vertriebskonzepte sowie die konsequente Ausrichtung des Handels auf die Bedürfnisse der Kund:innen kann der Konzern seine Chancen im Markt nutzen. Hierbei stehen die Kund:innen im Mittelpunkt des Handelns. Durch den Fokus der Sortimente auf regionale und nachhaltige Produkte sieht sich der Konzern in einer Vorreiterrolle im Lebensmittelhandel, die zu einer deutlichen Differenzierung von den Wettbewerbern führt. Im internationalen Geschäft steht der Konzern im Handel für Marken wie BILLA, BIPA, PENNY und IKI, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben. Unsere Stärke ist ein landesspezifisches und innovatives Sortiment, das es ständig zu verbessern und auszubauen gilt. Verbesserungen im Bereich Qualität und Frische stehen im Fokus und sollen durch eine positive Kundenwahrnehmung unsere Position im Wettbewerb verbessern. Durch das 2020 neu hinzugekommene Geschäftsfeld Convenience hat der Konzern seine Aktivitäten auf das Food-Service-Geschäft ausgeweitet. Mit den starken Marken Lekkerland, Conway und REWE To Go hat der Konzern ein Portfolio, um national und international die Food-Service-Kunden mit Convenience-Sortimenten und -Dienstleistungen optimal zu versorgen und mit innovativen Konzepten zu unterstützen. Investitionen in ein modernes und flächendeckendes Filialnetz und die Fokussierung auf starke Marken und Vertriebskonzepte verstärken unsere Chancen, unseren Marktanteil zu verbessern. Durch den verstärkten Ausbau unseres Touristikgeschäfts können wir unsere starke Position im europäischen Markt behaupten. Der Ausbau der Wertschöpfungskette und die Expansion in weitere Quellmärkte führen zu zusätzlichen Wertbeiträgen und erhöhen das Potenzial, Chancen im Markt zu realisieren. Durch den weiteren Ausbau unserer Onlineaktivitäten wollen wir weiterhin die Chancen nutzen, vom Wachstum des Onlinehandels bzw. Onlinegeschäfts zu profitieren. Gleichzeitig können wir unsere Marktposition durch eine sinnvolle Verknüpfung unserer starken stationären Handelsaktivitäten und Dienstleistungsaktivitäten in der Touristik weiter ausbauen. Durch die Stärkung unserer Geschäftsmodelle werden wir unsere Chancen nutzen, um weiteres stetiges Wachstum zu generieren und Synergien zu nutzen. Preise Der vorherrschende starke Wettbewerb im Lebensmittelhandel und die anhaltenden Preiskämpfe sowie die verstärkte Markenartikellistung im Discountbereich belasten die Margen des Lebensmittelhandels stark. Sollten die Preiskämpfe und der Wettbewerbsdruck abnehmen bzw. sich entspannen, kann dies zu steigenden Umsätzen und Margen und somit zu einer positiven Entwicklung der Roherträge führen. Der Erfolg unserer Handelsunternehmen ist in erheblichem Maße von den Einkaufspreisen abhängig. Um den wachsenden Herausforderungen des Wettbewerbs im Handel und der zunehmenden Internationalisierung des Lebensmitteleinzelhandels gerecht zu werden, haben wir in der Vergangenheit eine Einkaufsgesellschaft mit E.Leclerc in Brüssel gegründet. Weiterhin besteht mit weiteren europäischen Handelsunternehmen die strategische Allianz COOPERNIC. Durch den gemeinsamen Einkauf und die Konditionsverhandlungen können wir dem Risiko der Einkaufspreisvolatilität entgegenwirken und internationale Einkaufspotenziale heben. Kosten Kontinuierliche Prozess- und Kostenoptimierungen führen zu Produktivitätsverbesserungen, die sich positiv auf die Kosten und somit auf das Ergebnis auswirken. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Der Vorstand und Aufsichtsrat der RZF werden regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation haben wir die Risiken mithilfe moderner Simulationsverfahren (Monte-Carlo-Simulation) bewertet und aggregiert. Der Konzern stellt unter Berücksichtigung von Interdependenzen innerhalb seines Risikoportfolios sicher, dass die in das Risikotragfähigkeitskonzept aufgenommenen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Insgesamt sind keine Risiken, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit, erkennbar, deren Eintritt in den nächsten zwölf Monaten den Fortbestand des Konzerns gefährden könnte. Prognosebericht Künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Folgenden wird auf die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der für den Konzern wesentlichen Wirtschaftsräume eingegangen: Prognose der Wirtschaftsdaten der konzernrelevanten Länder
Quellen: Gemeinschaftsdiagnose (Frühjahr 2022) 1 BIP-Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2 beinhaltet Länder und Ländergruppen aus Europa, Amerika und Asien 3 mittel- und osteuropäische Länder Am 24. Februar 2022 hat Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Der Krieg und die umfangreichen Sanktionen gegen Russland fügen der Weltwirtschaft einen erheblichen Schaden zu: Wurde vor Kriegsausbruch aufgrund der erwarteten Entspannung der Coronalage noch mit einem Wirtschaftswachstum von 4,2 Prozent gerechnet, geht man nun davon aus, dass die Weltkonjunktur einen Anstieg von 3,5 Prozent erreichen wird. Die Preise für fossile Brennstoffe und Industriemetalle, für die die Ukraine und Russland Hauptlieferanten auf dem Weltmarkt sind, sind stark gestiegen. Auch die Nahrungsmittelpreise haben sich deutlich erhöht, da die Ausfuhr von Getreide und Düngemitteln aus der Ukraine und Russland rückläufig ist. Zudem verstärken der Krieg und die von der Weltgemeinschaft verhängten Sanktionen die ohnehin strapazierten Lieferketten. Wegen der geografischen Nähe und der stärkeren Verflechtung mit Russland und der Ukraine sind die europäischen Volkswirtschaften, vor allem die in Mittel- und Osteuropa, besonders betroffen. Kritisch ist für viele EU-Länder die hohe Abhängigkeit von russischem Erdgas. Zudem stehen sie vor der Aufgabe, Millionen ukrainischer Flüchtlinge aufzunehmen. Der starke Anstieg der Rohstoffpreise trägt dazu bei, dass die Inflation weltweit hoch bleiben wird. Allerdings gehen die Institute in ihrem Basisszenario davon aus, dass die Rohstoffexporte Russlands in die Europäische Union nicht gestoppt werden und insbesondere Rationierungen des Gasverbrauchs in Europa vermieden werden können. Wenn es zu einem Gaslieferstopp käme, wäre eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung zu erwarten. Positiv auf die internationale Konjunktur wirkt sich aus, dass die Coronapandemie die wirtschaftlichen Aktivitäten außerhalb Chinas immer weniger belastet, nicht zuletzt, weil sich mit Omikron eine für Geimpfte und Genesene weniger gefährliche Variante durchgesetzt hat. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind in den meisten Ländern weitgehend aufgehoben worden. Allein die damit verbundene Normalisierung des Konsumverhaltens dürfte der Konjunktur einen kräftigen Schub verleihen. Die Erholung der Weltwirtschaft von den Folgen der Pandemie wird nun aber durch den Krieg in der Ukraine und seine wirtschaftlichen Folgen gebremst. Für den Euroraum, für den vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs ein Anstieg der Wirtschaftsleistung von 4,6 Prozent prognostiziert wurde, wird nun ein Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent erwartet. Der Krieg in der Ukraine trifft die europäische Wirtschaft in einer Phase, in der sie sich von der Coronakrise erholt. In dem Maße, wie die wirtschaftliche Aktivität nicht länger durch Infektionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt wird, wäre eine kräftige Zunahme der wirtschaftlichen Aktivität zu erwarten. Dies wird nun durch den Anstieg der Öl- und Gaspreise, den einbrechenden Handel mit Russland und der Ukraine sowie einen allgemeinen Anstieg der Unsicherheit gebremst. Die Spannungen und die gegen Russland verhängten Sanktionen werden insbesondere in den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern den Warenhandel dämpfen. Die stark anziehenden Energiepreise belasten die real verfügbaren Einkommen der Haushalte deutlich. Trotzdem wird davon ausgegangen, dass neben dem privaten Konsum - auch bedingt durch die hohe Sparquote - zunehmende Investitionen die wirtschaftliche Entwicklung stützen werden, und zwar angesichts anhaltend günstiger Finanzierungsbedingungen, aufgrund unterbliebener Investitionen während der Coronapandemie und als Folge der zunehmenden Investitionshilfen aus dem NextGenerationEU-Programm (im Weiteren kurz: NGEU). Zudem dürfte im Jahresverlauf insbesondere der Dienstleistungshandel kräftig zulegen, wenn die Restriktionen im Tourismus fast vollständig entfallen. In Deutschland wird nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs ein Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent erwartet - vor Ausbruch war man noch davon ausgegangen, dass 2022 die Beeinträchtigung der Konjunktur durch Pandemie und Lieferengpässe nach und nach zurückgehen würde und ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 5,1 Prozent erreicht werden könnte. Die abflauende Coronapandemie geht isoliert betrachtet mit einer kräftigen Erholung der Wirtschaftsleistung einher - insbesondere in kontaktintensiven Dienstleistungsbereichen werden der Wegfall von Infektionsschutzmaßnahmen sowie die in den privaten Haushalten gebildeten Ersparnisse dazu führen, dass diese wieder vermehrt in Anspruch genommen werden. Das Verarbeitende Gewerbe und die Industrieproduktion, die beide hohe Auftragseingänge verzeichnen, haben weiterhin mit Lieferengpässen, die bereits vor dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs bestanden, zu kämpfen. Die ab dem Frühjahr ursprünglich erwartete Überwindung der Folgen der Coronapandemie wird durch den Kriegsausbruch deutlich gebremst. Die Unsicherheit bezüglich der Rohstoffversorgung insbesondere bei Energierohstoffen hat den Preisauftrieb weiter angefacht. Die Inflationsrate wird gemäß der Prognose mit 6,1 Prozent den stärksten Anstieg seit 40 Jahren verzeichnen. In Österreich wurde vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs damit gerechnet, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung in den kommenden Monaten fortsetzen würde, die Prognose des Bruttoinlandsprodukts belief sich auf ein Wachstum von 4,5 Prozent. Die aktuelle Prognose sieht ein Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent vor. Die Lockerung der Pandemiemaßnahmen und eine leichte Entspannung der Lieferprobleme haben der österreichischen Wirtschaft mehr Rückenwind verliehen und den Konjunkturoptimismus gegenüber dem Jahreswechsel erhöht. Mit der Eskalation in der Ukraine haben sich die Rahmenbedingungen jedoch verändert. Die Erholung der österreichischen Wirtschaft wird sich spürbar verlangsamen: Zum einen beeinträchtigen die Russland-Sanktionen direkt den Außenhandel, vor allem aber werden die höheren Energiepreise indirekt über Einkommens- und Gewinneinbußen die Nachfrage abschwächen. Für die mittel- und osteuropäischen Länder wird nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 3,6 Prozent erwartet, während für den Prognosezeitraum vor Ausbruch des Kriegs ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 4,7 Prozent erwartet wurde. Vor Ausbruch des Kriegs standen die Chancen für eine fortgesetzte deutliche Erholung von der Coronakrise gut. Die Situation in der Ukraine dämpft die Dynamik in den Ländern durch die Auswirkungen des Kriegs auf Außenhandel und Finanzmärkte bedingt durch anhaltende Lieferengpässe und höhere Energiepreise, mit den entsprechenden Konsequenzen auf die Inflationsrate (Prognose: 8,3 Prozent). Stützend sollten sich die Auszahlung von verbliebenen Fördermitteln aus dem EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 und von Mitteln des EU-Haushalts 2021 bis 2027 sowie Zahlungen im Rahmen des NGEU-Programms auf die Wirtschaft auswirken. 2. Erwartete Entwicklung von Umsatz, internem EBITA und Nettoverschuldung Die Prognose basiert auf dem bis zum 29. April 2022 erlangten Kenntnisstand. Die im Risiko- und Chancenbericht dargestellten Risiken und Chancen können zu einer Abweichung zwischen der Prognose und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, führen. Weiterhin können sich Abweichungen aus den für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Annahmen ergeben. Eine Quantifizierung möglicher Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Mögliche Auswirkungen werden laufend überwacht; bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-Lageberichts haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Jahr 2022 im Vergleich zur Prognose ergeben. Die Annahmen zu den Auswirkungen der anhaltenden Coronapandemie haben wir in den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigt; mögliche Abweichungen sind im Risikobericht aufgeführt. Für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und internes EBITA ergeben sich folgende Prognosen: Handel Deutschland Für die Sparte REWE stehen im Geschäftsjahr 2022 weiterhin die Stärkung der Preis- und Leistungswahrnehmung im stationären Geschäft, die Weiterentwicklung des Online-Handels sowie die Stärkung der Kaufleute im Vordergrund. Investitionen in das bestehende Ladennetz und in die Logistik sowie die verstärkte Investition in die Expansion sichern langfristig die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Aufgrund einer im laufenden Jahr zu erwartenden Entspannung der Auswirkungen der Coronapandemie und der daraus resultierenden weiteren Steigerung des Außer-Haus-Konsums erwarten wir nur leicht steigende Umsätze. Aufgrund stark steigender Preise bei Energie, Bau- und Transportkosten gehen wir trotz steigender Umsätze für 2022 von einem im Vergleich zum Vorjahr signifikant abnehmenden internen EBITA aus, das sich im Vorjahr aufgrund der Coronapandemie sehr überdurchschnittlich darstellte. Für die Sparte PENNY planen wir für 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht steigende Umsätze. Wir gehen weiterhin von einem positiven internen EBITA aus, das gegenüber dem Vorjahr - das durch eine überdurchschnittliche Entwicklung während der Coronapandemie geprägt war - signifikant abnehmen wird. Maßgeblich hierfür sind die verstärkte Wettbewerbsentwicklung im Discountbereich, Maßnahmen in den bestehenden Standorten zur Verbesserung der Kundenwahrnehmung sowie eine zum Teil sehr starke Preisentwicklung bei den Kosten. Handel International In der Sparte Vollsortiment Österreich erwarten wir solide steigende Umsätze. Durch verstärkte Aktivitäten in die Preis- und Leistungswahrnehmung sowie durch die 2021 vorgenommene Umstellung der Einmarkenstrategie von MERKUR auf BILLA PLUS in Österreich planen wir in der Sparte ein signifikant wachsendes, über dem Vorjahr liegendes internes EBITA. Auch in der Sparte Vollsortiment CEE erwarten wir aufgrund verstärkter Aktivitäten in die Preis- und Leistungswahrnehmung sowie der Forcierung der Expansionsaktivitäten ein deutliches Wachstum der Umsätze. Insgesamt erwarten wir für 2022 ein gegenüber dem Vorjahr signifikant abnehmendes internes EBITA. In der Sparte PENNY International wird ein deutliches Umsatzwachstum gegenüber 2021 erwartet. Dies ist vor allem auf die positive Entwicklung bestehender Märkte und auf die weitere Expansion - vor allem in Rumänien - zurückzuführen. Die positive Umsatzentwicklung wirkt sich zudem positiv auf die Ertragslage aus, wird aber durch Kostensteigerungen kompensiert. Insgesamt planen wir für das Jahr 2022 ein leicht wachsendes internes EBITA. Convenience Im Geschäftsfeld Convenience gehen wir im Verlauf des Jahres 2022 von einer Normalisierung der Geschäftsentwicklung aus. Wir erwarten aufgrund eines verstärkten Außer-Haus-Konsums steigende Food-Umsätze und Tabakumsätze, die weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben. Dies führt zu einer Normalisierung des Sortimentmixes und insgesamt zu einem Umsatz leicht über dem Vorjahresniveau. Insgesamt erwarten wir aber für 2022 aufgrund von Kostensteigerungen ein signifikant unter dem Vorjahr liegendes internes EBITA. Touristik Die Entwicklung der Tourismusbranche wird auch weiter von den Auswirkungen der Coronakrise abhängen. Wir gehen davon aus, dass die Buchungszahlen im Laufe des Jahres zwar steigen und über dem Niveau von 2021 liegen werden, aber noch nicht das Buchungsniveau von 2019 erreichen werden. Im Geschäftsfeld Touristik erwarten wir in allen Quellmärkten und den Zielgebieten signifikant ansteigende Umsätze und interne EBITAs insbesondere bedingt durch die budgetierten positiven Entwicklungen in den Sparten Touristik Zentraleuropa und Touristik Nordeuropa. Baumarkt Für 2022 erwarten wir - im Gegensatz zu 2021, als Baumärkte zu Beginn des Jahres durch staatlich verordnete Marktschließungen starke Umsatz- und Ergebniseinbußen verkraften mussten - keine wesentlichen coronabedingten Einschränkungen. Aus diesem Grund planen wir für das Geschäftsfeld Baumarkt ein deutliches Umsatzwachstum. Aufgrund zum Teil starker Preiserhöhungen in den Kostenpositionen erwarten wir für das Geschäftsfeld Baumarkt ein leicht abnehmendes internes EBITA. Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Entwicklung von Umsatz, internem EBITA und Nettoverschuldung Insgesamt gehen wir im Konzern für 2022 von deutlich steigenden Umsätzen im Vergleich zum Vorjahr aus. Dabei tragen alle Geschäftsfelder zu der positiven Entwicklung bei, vor allem aber die erwartete Erholung im Geschäftsfeld Touristik unterstützt die positive Entwicklung maßgeblich. Aufgrund des Preis- und Wettbewerbsdrucks sowie sehr starker Kostensteigerungen erwarten wir hingegen ein signifikant vermindertes internes EBITA im Vergleich zum Vorjahr. Die Nettoverschuldung wird bis zum Jahresende 2022 maßgeblich aufgrund der hohen Investitionen sowie hoher Steuerzahlungen bedingt durch das positive Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 geringfügig anwachsen. Der Konzern verfügt über ausreichende Kreditlinien, um im Prognosezeitraum Zahlungssicherheit zu gewährleisten.
Köln, den 29. April 2022 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
* Die Vorjahresbeträge wurden aufgrund eines aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
(Erläuterung siehe Punkt 32 "Eigenkapital") Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
* Die Vorjahresbeträge wurden aufgrund eines aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst. (Erläuterung siehe Punkt 38 "Kapitalflussrechnung") Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021Übrige Rücklagen
Übrige Rücklagen
(Erläuterungen siehe Punkt 32 "Eigenkapital") Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2021Inhaltsverzeichnis Allgemeine Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 1. Grundlagen 2. Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften 3. Konsolidierung 4. Zuwendungen der öffentlichen Hand 5. Währungsumrechnung 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 7. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume sowie Schätzungen und Beurteilungen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse 9. Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen 10. Sonstige betriebliche Erträge 11. Materialaufwand 12. Personalaufwand 13. Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15. Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 16. Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 17. Zinsergebnis 18. Sonstiges Finanzergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20. Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnendes Konzernergebnis Erläuterungen zur Bilanz 21. Immaterielle Vermögenswerte 22. Sachanlagen 23. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 24. Leasing 25. At equity bilanzierte Unternehmen 26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28. Sonstige Vermögenswerte 29. Vorräte 30. Laufende und latente Steuern 31. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32. Eigenkapital 33. Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer 34. Sonstige Rückstellungen 35. Sonstige finanzielle Schulden 36. Schulden aus Lieferungen und Leistungen 37. Sonstige Schulden 38. Kapitalflussrechnung Sonstige Angaben 39. Angaben zum Kapitalmanagement 40. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 41. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 42. Eventualschulden/-forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen 43. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 44. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 45. Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB 46. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3, 264b und 291 HGB 47. Vorstand und Aufsichtsrat Anlage: Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2021 Allgemeine Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 1. Grundlagen Die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, (im Weiteren kurz "RZF") ist eine eingetragene Genossenschaft nach deutschem Recht. Sie ist nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als "Konzern" bezeichnet). Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind (im Weiteren kurz "IFRS"), den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung der RZF im Hinblick auf die Ergebnisverwendung aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft. Er wurde am 29. April 2022 vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat freigegeben. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden finden sich in Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr der RZF und ihrer Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die RZF hat ihren Sitz in der Domstraße 20 in Köln (Deutschland) und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 631 eingetragen. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns gliedern sich in sechs sogenannte Geschäftsfelder, die sich weiter in Sparten und Geschäftseinheiten unterteilen. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten liegt im filialisierten Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortiment und Discount) sowie im Großhandel mit Unterwegsversorgung. Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, PENNY Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. Die Sparte REWE ist sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig. Im Einzelhandel werden unter den Marken REWE und REWE CENTER Super- und Verbrauchermärkte betrieben. Im Großhandel werden REWE- und REWE Dortmund-Kaufleute, nahkauf-Märkte und andere Großkunden beliefert. Die Sparte umfasst mit dem REWE Lieferservice auf REWE.de zudem Online-Aktivitäten. In der Sparte PENNY Deutschland werden unter der Vertriebsmarke PENNY Discountmärkte betrieben. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst inländische Immobiliengesellschaften, Gesellschaften für die Produktion und den Vertrieb von Backwaren (Glocken Bäckerei) und für die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren (Wilhelm Brandenburg). Zudem finden sich hier auch in- und ausländische Warengesellschaften (EUROGROUP-Gesellschaften, REWE Group Fruchtlogistik GmbH, Köln, REWE Wein online GmbH, Köln, u.a.), Gesellschaften des Online-Handels (ZooRoyal und Weinfreunde) und der E-Commerce-Service (REWE Digital). Das Geschäftsfeld Handel International umfasst die Sparten Vollsortiment Österreich, Vollsortiment CEE und PENNY International. In den Sparten Vollsortiment Österreich und Vollsortiment CEE werden Super- und Verbrauchermärkte sowie Drogeriefachmärkte betrieben, und zwar:
Im Großhandelsgeschäft werden zudem in Österreich ADEG-Märkte beliefert. In der Sparte PENNY International werden die Marken PENNY MARKT und PENNY MARKET in den Ländern Italien, Österreich, Rumänien, Tschechien und Ungarn betrieben. Das Geschäftsfeld Convenience umfasst die Sparten Convenience Deutschland, Convenience International und Convenience Zentralgesellschaften. In den Sparten Convenience Deutschland und Convenience International erfolgt unter der Marke Lekkerland u. a. die Belieferung von Tankstellenshops, Kaufhäusern, Lebensmittel- und Getränkemärkten, Fast-Food-Ketten, Kiosken, Kantinen, Bäckereien sowie weiterer Anbieter für den bequemen Genuss on-the-go. Mit dem Konzept REWE To Go wird in Deutschland sowohl in eigenen Stores als auch in vielen ARAL-Tankstellen ein breites Sortiment für die Unterwegsversorgung angeboten. Das Geschäftsfeld Convenience ist in Deutschland und den Niederlanden unter dem Namen Lekkerland sowie in Belgien und Spanien unter der Firmierung Conway aktiv. In der Sparte Convenience Zentralgesellschaften erfolgen zentrale Dienstleistungen sowie IT-Services. Das Geschäftsfeld Touristik gliedert sich in die Sparten Touristik Zentraleuropa, Touristik Nordeuropa, Touristik Osteuropa, Touristik Zielgebiet und Touristik Zentrale. Esumfasst unter der Dachmarke DER Touristik eine Vielzahl von Reiseveranstaltern, Reisevertrieben (Reisebüro-Ketten, Franchise-Vertriebe und Online-Portale) sowie Zielgebietsagenturen und Hotels. Der Konzern ist hier in den Quellmärkten Deutschland, Österreich, der Schweiz, in Osteuropa und mit den Kuoni-Einheiten auch in Skandinavien, Finnland, Frankreich, Großbritannien sowie den Benelux-Ländern aktiv. Das Geschäftsfeld Touristik tritt vor allem unter den Marken Apollo, Calimera, DER.COM, DER Reisebüro, DERPART, DERTOUR, Exim Tours, FISCHER Group, helvetic tours, ITS, Jahn Reisen, Kuoni, Meier's Weltreisen und Sentido auf. Das Geschäft wird über eigene Reisebüros, Franchisenehmer:innen und über Online-Portale betrieben. Das Geschäftsfeld Baumarkt betreibt in Deutschland Baumärkte unter der Marke toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden zudem toom Baumarkt-Kaufleute und Franchisenehmer:innen beliefert. Unter dem Geschäftsfeld Sonstige werden insbesondere zentrale Dienstleistungen des Mutterunternehmens und verschiedener Tochterunternehmen für Konzernunternehmen und Dritte zusammengefasst. Es handelt sich im Wesentlichen um Beschaffungsfunktionen (Warengroßhandel und Lagerhaltung), Zentralregulierung, Delkredereübernahme, IT-Services, Energiehandel (EHA), die Finanzierung des Konzerns sowie die Koordination gruppenübergreifender Werbeaktivitäten. Eine vollständige Übersicht über alle Tochtergesellschaften des Konzerns enthält die Anteilsbesitzliste in der Anlage zum Anhang. 2. Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmalig angewandt:
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation resultieren keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen. Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzelnen Transaktion (Änderungen an IAS 12) Den Änderungen gemäß sind latente Steuern für Transaktionen anzusetzen, aus denen bei der erstmaligen Erfassung betragsgleiche steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Bei Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen müssen die zugehörigen latenten Steueransprüche und Steuerschulden ab dem Beginn der frühesten Vergleichsperiode erfasst werden, wobei alle kumulierten Auswirkungen als Anpassung der Gewinnrücklagen zu diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden. Für alle anderen Transaktionen gelten die Änderungen für Transaktionen, die nach dem Beginn der frühesten dargestellten Periode stattfinden. Der Konzern verfolgte bisher eine Netto-Bilanzierung der latenten Steuern auf Leasingverhältnisse, was zu einer ähnlichen Auswirkung führte, welche die Änderungen verfolgen. Den Änderungen gemäß weist der Konzern latente Steueransprüche und latente Steuerschulden separat aus. Die Anwendung der Änderungen hat keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen. Zum Ausweis vgl. Punkt 19 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag". Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend aufgeführten neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen an bestehenden Standards wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2021, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung wurde für diese Rechnungslegungsvorschriften nicht in Anspruch genommen.
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation resultieren keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen. 2 Da der Standard, die Änderung oder die Interpretation noch nicht in europäisches Recht übernommen ist, besteht kein verbindlicher Anwendungstermin innerhalb der Europäischen Union. Gegenüber dem für die Zuordnung zu Geschäftsjahren zugrunde gelegten Erstanwendungstermin, wie er vom IASB vorgesehen ist, können sich daher noch Änderungen ergeben. 3. Konsolidierung Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden aufgestellt. a) Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind vom Konzern (hier: RZF als Mutterunternehmen des Konzerns) beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem die Beherrschung direkt oder indirekt auf die RZF übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Tochterunternehmen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden stets als Aufwand behandelt, unabhängig davon, ob sie direkt zurechenbar sind oder nicht. Die bei dem Erwerb übertragene Gegenleistung und die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete anteilige erworbene Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung der Bewertung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" erfasst. Transaktionen und daraus resultierende Gewinne zwischen Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden eliminiert. Verluste werden ebenso eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. b) Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinsame Vereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen von mindestens zwei Partnern über die direkte oder indirekte gemeinschaftliche Führung entweder eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer gemeinschaftlichen Tätigkeit. Sie werden in den Konzernabschluss einbezogen und dort nach der Equity-Methode bewertet. Die RZF ist derzeit nur Partner von Gemeinschaftsunternehmen, nicht von gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Zur Vorgehensweise der Bilanzierung nach der Equity-Methode wird auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den assoziierten Unternehmen verwiesen. Die Erfassung erfolgt von dem Zeitpunkt an, ab dem die gemeinschaftliche Führung ausgeübt werden kann, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die gemeinschaftliche Führung endet. Gemeinschaftsunternehmen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Unternehmen, bei denen trotz entsprechender Stimmrechtsquote keine gemeinschaftliche Beherrschung ausgeübt werden kann, werden als assoziierte Unternehmen oder als sonstige Beteiligungen eingestuft. c) Assoziierte Unternehmen Ein Unternehmen, bei dem der Konzern die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen und an dem er direkt oder indirekt regelmäßig einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 Prozent besitzt, wird als assoziiertes Unternehmen eingestuft und im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Bei einem Stimmrechtsanteil von unter 20 Prozent der Stimmrechte spricht die Vermutung grundsätzlich gegen die Möglichkeit der Ausübung eines maßgeblichen Einflusses, ein Gegenbeweis ist aber zulässig. Die Equity-Methode findet keine Anwendung, wenn ein assoziiertes Unternehmen als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde. Ein Unternehmen, an dem der Stimmrechtsanteil bei 20 Prozent oder mehr liegt, auf dessen finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen aber dennoch kein maßgeblicher Einfluss möglich ist, wird als sonstige Beteiligung eingestuft. Diese Anteile werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, werden die fortgeführten Anschaffungskosten als bester Schätzwert angenommen. Die Aufnahme in den Kreis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen erfolgt zu dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss auf ein Unternehmen erstmalig ausgeübt werden kann. Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, von dem an kein maßgeblicher Einfluss mehr ausgeübt werden kann, nicht mehr nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Ein assoziiertes Unternehmen, das als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, wird nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten reflektieren neben dem anteiligen Nettovermögen, den aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten auch einen gezahlten Aufpreis in Form eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird sofort ergebniswirksam erfasst. Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens unterliegt der Equity-Ansatz zur Gänze einem Werthaltigkeitstest. Eine spätere Wertaufholung bezieht sich ebenfalls auf den gesamten Equity-Ansatz. Der Anteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb identifizierten Geschäfts- oder Firmenwert, Folgewirkungen aus der Fortschreibung stiller Reserven und Lasten sowie anteilige Gewinne und Verluste des assoziierten Unternehmens ab dem Zeitpunkt des Erwerbs abzüglich der aus Werthaltigkeitstests des Equity-Ansatzes resultierenden kumulierten Wertminderungen. Im Rahmen der Folgekonsolidierung erhöht oder verringert sich der Bilanzansatz entsprechend dem auf den Konzern entfallenden Anteil am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Änderungen werden im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Sind der Beteiligungsbuchwert sowie andere ungesicherte Forderungen des Konzerns aufgrund anteiliger Verluste des assoziierten Unternehmens vollständig wertberichtigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist eine rechtliche oder faktische Verpflichtung eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. "Upstream"- und "Downstream"-Transaktionen und daraus resultierende Gewinne zwischen Unternehmen des Konzerns einerseits und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen andererseits werden eliminiert. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Bilanzierung werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen in erforderlichem Maße geändert. d) Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Der Konzern bilanziert Tochter-, Gemeinschafts- sowie assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu fortgeführten Anschaffungskosten. Konsolidierungsgrundsätze im Rahmen von Auf- und Abstockungen a) Erlangung einer Beherrschung durch sukzessive Anteilserwerbe Wird durch einen sukzessiven Anteilserwerb erstmals ein Beherrschungsverhältnis begründet, erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Aufwärtskonsolidierung. Dabei werden zunächst die bisher gehaltenen Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Anschließend erfolgt eine Erstkonsolidierung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte aller erworbenen Anteile. Zusammen mit der übertragenen Gegenleistung für die zuletzt erworbenen Anteile, dem Betrag aller Anteile anderer Gesellschafter sowie dem Nettovermögen des Tochterunternehmens bildet der neubewertete Anteil die Berechnungsgrundlage für einen zu ermittelnden Geschäfts- oder Firmenwert bzw. negativen Unterschiedsbetrag. Wurden die bisher gehaltenen Anteile als Eigenkapitalinstrumente eingestuft, für welche die fair value-Option ausgeübt wurde, so sind die im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umzugliedern. Beim Übergang von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung wird der bisher nach der Equity-Methode bilanzierte Anteil ebenfalls ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neubewertet. Im Eigenkapital ergebnisneutral erfasste Rücklagen werden so aufgelöst, als sei die bisher gehaltene Beteiligung veräußert worden. Bei einer Veräußerung bestimmt sich die Auflösung dieser Rücklagen nach den Regeln der Einzelstandards, nach denen sie gebildet wurden. b) Verlust der Beherrschung mit Rückbehalt von Anteilen Bei Verlust der Beherrschung erfolgt eine ergebniswirksame Entkonsolidierung der abgehenden Anteile. Gleichzeitig werden auch ergebnisneutral im Eigenkapital erfasste Beträge, die diese Beteiligung betreffen, abhängig von den Regeln der Einzelstandards, nach denen diese Rücklagen gebildet wurden, entweder ergebniswirksam realisiert oder in andere Gewinnrücklagen umgegliedert. Ein verbleibender Anteil an dem Unternehmen wird zum Zeitpunkt des Abwärtswechsels im Konzernabschluss ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Seine Bilanzierung in den Folgeperioden erfolgt nach den Regelungen für Finanzinstrumente, für assoziierte Unternehmen oder für Gemeinschaftsunternehmen. c) Aufstockungen oder Abstockungen ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit i) Aufstockungen der Anteile an beherrschten Unternehmen Erwerbe von Anteilen an einem Tochterunternehmen, dessen Beherrschung dem Mutterunternehmen bereits vor dem Erwerbsvorgang direkt oder indirekt möglich war, werden als Eigenkapitaltransaktionen zwischen den Gesellschaftern bilanziert. Ein aus solchen Erwerben resultierender Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Anteil, der den Anteilen anderer Gesellschafter bisher am Nettovermögen zuzurechnen war, wird ergebnisneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. ii) Abstockungen von Anteilen an beherrschten Unternehmen Die Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird analog zur Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen als reine Eigenkapitaltransaktion behandelt. Infolgedessen werden aus Verkäufen an andere Gesellschafter resultierende Differenzen, die sich zwischen Verkaufserlös und dem entsprechenden Anteil am Buchwert des Reinvermögens der Tochtergesellschaft ergeben, ebenfalls ergebnisneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr insgesamt 453 (Vorjahr: 446) Tochterunternehmen einbezogen, davon 287 (Vorjahr: 275) inländische und 166 (Vorjahr: 171) ausländische. Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2021
Erläuterung zu Veränderungen des Konsolidierungskreises Im Berichtsjahr erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen Nr. Name, Sitz Inland 1. Meister feines Fleisch - feine Wurst GmbH, Gäufelden * 2. Reisebüro Rominger actionade GmbH, Baden-Baden 3. REWE LOG 33 GmbH, Köln 4. REWE LOG 34 GmbH, Köln 5. REWE LOG 35 GmbH, Köln 6. REWE LOG 36 GmbH, Köln 7. REWE LOG 53 GmbH, Köln 8. REWE LOG 70 GmbH, Köln 9. REWE LOG 71 GmbH, Köln 10. REWE LOG 72 GmbH, Köln 11. REWE Märkte 60 GmbH, Köln 12. REWE Märkte 61 GmbH, Köln 13. REWE Märkte 62 GmbH, Köln 14. REWE Märkte 63 GmbH, Köln 15. REWE Märkte 78 GmbH, Köln 16. REWE Märkte 79 GmbH, Köln 17. REWE Märkte 90 GmbH, Köln 18. REWE Märkte 91 GmbH, Köln * Erwerbe Nr. Name, Sitz Ausland 1. Convenience Retail Solutions B.V., HR Son (Niederlande) 2. Off the shelf 10210 AB, Stockholm (Schweden) * 3. PMI Guest Services, S.L., Palma de Mallorca (Spanien) 4. REWE DIGITAL BULGARIA EOOD, Sofia (Bulgarien) 5. UAB Greituolis, Vilnius (Litauen) * * Erwerbe Im Berichtsjahr aufgrund von Veräußerungen entkonsolidierte oder aufgrund von Verschmelzungen, Anwachsungen und Liquidationen untergegangene Unternehmen Nr. Name, Sitz Inland 1. Grundstücksgesellschaft Herborn mbH, Köln 2. Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG, Frechen 3. LUPOS GmbH & Co. KG, Köln * 4. REWE-HANDELSGRUPPE GmbH, Köln 5. Rewe-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 6. Willi Gleichmann GmbH. & Co. KG., Köln * Veräußerungen Nr. Name, Sitz Ausland 1. Eff fünfzigvier Beteiligungsv. GmbH, Wien (Österreich) 2. Galo Resort Hotels S.A., Caniςo de Baixo (Portugal) 3. Jet Nordic Holding AB, Stockholm (Schweden) * 4. Nova Airlines AB, Stockholm (Schweden) * 5. Novair AS, Oslo (Norwegen) * 6. OOO BILLA, Moskau (Russland) * 7. OOO BILLA Realty, Moskau (Russland) * 8. REPRIS Projektentwicklung Bt., Alsónémedi (Ungarn) 9. Rewe Buying Group s.r.o., Jirny (Tschechien) 10. REWENTA 7 Kft., Alsónémedi (Ungarn) * Veräußerungen Der Konzern ist an insgesamt 1.339 (Vorjahr: 1.311) REWE- und toom Baumarkt-Kaufmannsgesellschaften beteiligt, die als assoziierte Unternehmen at equity einbezogen werden. Darüber hinaus bestehen Beteiligungen an 13 (Vorjahr: 13) weiteren assoziierten Unternehmen sowie an 10 (Vorjahr: 9) Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß der Equity-Methode einbezogen werden. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 Nr.1 bis 4 HGB ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Diese wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und nach der Einreichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Akquisitionen Zum 1. Oktober 2021 erwarb der Konzern sämtliche Anteile an der Meister feines Fleisch - feine Wurst GmbH, Gäufelden (im Weiteren kurz "Meister Fleisch"), inklusive der Markenrechte an der Marke MEISTER und des zugehörigen Betriebsgrundstücks. Der Gesamtkaufpreis beträgt 18,6 Mio. €. Die erworbene Gesellschaft ist in der Herstellung, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Fleisch, Wurst und ähnlichen Waren tätig. Es handelt sich um einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt stellen sich wie folgt dar:
Der negative Unterschiedsbetrag wurde im Konzern in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Dass die übertragene Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens liegt, ist auf Standortabgaben der real GmbH (als einzigem Kunden der Meister Fleisch) an Wettbewerber zurückzuführen. Durch die Standortabgaben drohte Meister Fleisch ein deutlicher Umsatzeinbruch. Es ist kein steuerlich abzugsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert entstanden. In der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021 trug Meister Fleisch mit 32,8 Mio. € zum Umsatz und mit 1,3 Mio. € zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2021 stattgefunden, wären konsolidierte Pro-forma-Umsatzerlöse in Höhe von 129,3 Mio. € und ein Ergebnis von 2,3 Mio. € für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 ausgewiesen worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind mit ihren Bruttobeträgen von 9,3 Mio. € bzw. 0,5 Mio. € erfasst, von denen zum Erwerbszeitpunkt keine als uneinbringlich eingeschätzt wurden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb sind im Berichtsjahr nur unwesentliche Anschaffungsnebenkosten angefallen. Aus dem Erwerb ergab sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ein Zahlungsmittelabfluss von 11,7 Mio. €. Desinvestitionen a) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden Der Konzern beschloss, sich in Österreich künftig auf den Lebensmitteleinzelhandel zu konzentrieren und sich daher dort von wesentlichen Teilen des Großhandelsgeschäfts zu trennen. Am 26. August 2021 wurde ein Vertrag über die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf, (Österreich; im Weiteren kurz "AGM") abgeschlossen. Ende September 2021 versagte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Verkauf und stellte einen Antrag auf Prüfung beim Kartellgericht. Daraufhin führte der Konzern Verhandlungen, um den Verkauf unter Auflagen durchführen zu können. Zum Bilanzstichtag werden AGM und vier Immobilien, deren Veräußerung in diesem Zusammenhang im Rahmen eines Asset Deals ebenfalls vorgesehen war, als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen bilanziert, weil es höchstwahrscheinlich ist, dass sie zum überwiegenden Teil veräußert statt fortgesetzt genutzt werden. Die positive Entscheidung des Kartellgerichts für einen Verkauf unter Auflagen wurde mit Wirkung vom 26. April 2022 rechtskräftig. Aufgrund der genannten Auflagen wird der im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltene AGM-Standort Floridsdorf (Österreich; 2,5 Mio. €) nicht mehr als zur Veräußerung gehalten bilanziert. Die Vermögenswerte und Schulden der AGM setzen sich wie folgt zusammen:
Der Buchwert der Immobilien aus dem Asset Deal beträgt 9,6 Mio. €, der Verkaufspreis 25,4 Mio. €. Im Handel Deutschland wurde eine Immobilie als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und nach den Regelungen des IFRS 5 bewertet. Hieraus resultierte eine Wertminderung in Höhe von 1,7 Mio. €, die unter den Abschreibungen und Wertminderungen erfasst wird. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 1,4 Mio. €. Zudem wird im Berichtsjahr weiterhin eine Liegenschaft in Kroatien (1,5 Mio. €) als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. b) Veräußerungen im Geschäftsjahr BILLA Russland Aus strategischen Gründen hatte der Konzern beschlossen, den Fokus der künftigen internationalen Aktivitäten im Vollsortiment CEE mit den Vertriebslinien BILLA und IKI auf das Geschäft in den EU-Ländern zu legen. Hierzu wurde am 12. Mai 2021 ein Verkaufsvertrag über sämtliche Anteile an der OOO BILLA, Moskau (Russland), und der OOO BILLA Realty, Moskau, (Russland; im Weiteren kurz "BILLA Russland"), unterzeichnet. Die beiden Gesellschaften betrieben 161 Supermärkte unter der Marke BILLA im Großraum Moskau. BILLA Russland wurde als aufgegebener Geschäftsbereich qualifiziert. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz in zusammengefasster Form und getrennt von den übrigen Vermögenswerten und Schulden ausgewiesen. Vor Umklassifizierung nach IFRS 5 wurden ferner sämtliche Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen zwischen dem aufgegebenen und dem fortgeführten Geschäftsbereich eliminiert. Die Gesellschaften wurden mit Verlust der Beherrschung am 2. August 2021 entkonsolidiert. Nachstehend sind die zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfassten Beträge der veräußerten Vermögenswerte und Schulden zusammengefasst:
Der Entkonsolidierungsverlust ermittelt sich wie folgt:
Konzerninterne Aufwendungen und Erträge zwischen dem fortgeführten und dem aufgegebenen Geschäftsbereich wurden vollständig eliminiert. Im fortgeführten Geschäftsbereich wurden Erträge in Höhe von 7,3 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) eliminiert; die Eliminierung der korrespondierenden Aufwendungen erfolgte im aufgegebenen Geschäftsbereich. Der Ausweis betraf mit 5,5 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €) die sonstigen betrieblichen Erträge, mit 11,4 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und mit -1,4 Mio. € (Vorjahr: -2,8 Mio. €) das Finanzergebnis. Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich nach Steuern ermittelt sich wie folgt:
Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich nach Steuern von 37,0 Mio. € ist ausschließlich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Novair-Gesellschaften (Schweden) Mit Vertrag vom 31. März 2021 verkaufte der Konzern sämtliche Anteile an der Jet Nordic Holding AB, Stockholm (Schweden), (vormals Off The Shelf 10210 AB; im Weiteren kurz "Jet Nordic Holding"), inklusive ihrer Tochtergesellschaften Nova Airlines AB, Stockholm (Schweden), und Novair AS, Oslo (Norwegen). Vor der Umklassifizierung nach IFRS 5 erfolgte eine Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 5,8 Mio. €, die unter den Abschreibungen und Wertminderungen erfasst wurde. Der Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten wurde als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 zugeordnet. Im Rahmen der Veräußerung erfolgte der Abgang folgender Vermögenswerte und Schulden:
Die zuvor im sonstigen Ergebnis bilanzierten Rücklagen für Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung (0,8 Mio. €) sowie für Cashflow hedges und Absicherungskosten (-0,1 Mio. €) wurden ergebniswirksam aufgelöst. Das Ergebnis aus Entkonsolidierung in Höhe von -1,7 Mio. € wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Rahmen des Verkaufs der Jet Nordic Holding wurde eine Vereinbarung geschlossen, die die Anmietung von Flugkapazitäten inklusive eines vollständigen Service beinhaltet. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2023 und wurde nach der Entkonsolidierung der Jet Nordic Holding im Konzern als Leasingverhältnis bilanziert. Sonstige Der im Vorjahr als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Bereich "Getränkemärkte" der REWE Markt GmbH, Köln, wurde in der Berichtsperiode veräußert. Hieraus resultierte ein Veräußerungsgewinn von 5,8 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Im Geschäftsfeld Handel Deutschland wurde im Berichtsjahr eine Immobilie mit einem Buchwert von 5,7 Mio. € zu einem Verkaufspreis von 11,5 Mio. € veräußert. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 5,8 Mio. € wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 4. Zuwendungen der öffentlichen Hand Einige Konzerngesellschaften in Deutschland und in anderen Ländern erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr nach den jeweiligen landesspezifischen Regelungen Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Coronapandemie. In Deutschland erfolgten Zuwendungen für konkrete Personalaufwendungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen zu Kurzarbeit und Infektionsschutz. Der Konzern hat
Die ausländischen Konzernunternehmen erfassen diese Leistungen nach Maßgabe der landesspezifischen Vorgaben. Die Erstattungen bzw. Zuwendungen für Personal an in- und ausländische Konzernunternehmen, die im Zusammenhang mit Erleichterungen im Rahmen der Coronapandemie stehen, betragen insgesamt 52,3 Mio. €, davon entfallen 9,0 Mio. € auf Sozialversicherungsbeiträge. Zudem erhielt der Konzern weitere Zuwendungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie in Höhe von insgesamt 23,6 Mio. €, die im Wesentlichen im Ausland im Rahmen von Härtefallentschädigungen gewährt wurden. Diese wurden hauptsächlich von den entsprechenden Aufwandsposten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (vgl. Punkt 14 "Sonstige betriebliche Aufwendungen") abgezogen und sind größtenteils nicht rückzahlbar. 5. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Umrechnung von Geschäftsvorfällen im Einzelabschluss In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen des Konzerns werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Berichtswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst. Umrechnung von Abschlüssen von Tochterunternehmen mit abweichender Währung in die Berichtswährung Euro Abschlüsse von Tochterunternehmen in Fremdwährung werden gemäß dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet: Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung werden vereinfachend mit dem monatlichen Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Umrechnungsdifferenz wird erst dann realisiert, wenn der entsprechende ausländische Geschäftsbetrieb entkonsolidiert wird. Abschlüsse, die der Equity-Bewertung zugrunde liegen und in Fremdwährung aufgestellt sind, werden für die Eigenkapitalfortschreibung ebenfalls nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Währungsumrechnungskurse der Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen
6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die nachfolgend dargestellten wesentlichen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung sind einheitlich für alle in diesem Abschluss dargestellten Rechnungslegungsperioden angewendet worden. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei bestimmbarer Nutzungsdauer werden sie über ihre Vertragslaufzeit oder die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Im Konzernabschluss betrifft dies eigenentwickelte Software. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die zur Vorbereitung und Herstellung der Softwareprodukte erforderlich sind. Neben externen Kosten umfassen diese auch interne Personalkosten. Die aktivierten Entwicklungsausgaben werden planmäßig über den erwarteten Nutzungszeitraum der neu entwickelten Software abgeschrieben. Forschungsausgaben werden in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Als Geschäfts- oder Firmenwert setzt der Konzern den positiven Unterschiedsbetrag an, der sich aus der Gegenüberstellung seiner Anschaffungskosten für ein Unternehmen und seinem Anteil am erworbenen Nettovermögen ergibt, das zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein solcher Geschäfts- oder Firmenwert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet und mindestens jährlich im Rahmen eines Werthaltigkeitstests auf Werthaltigkeit überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte, die auf ausländische Gesellschaften entfallen, werden in lokaler Landeswährung geführt und unterliegen der Fremdwährungsumrechnung. Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand wird in nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt. Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen oder an Gemeinschaftsunternehmen enthalten. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Fremdkapitalkosten werden ausschließlich bei der Herstellung von wertmäßig bedeutsamen Vermögenswerten aktiviert, deren Versetzung in einen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand mehr als zwölf Monate erfordert. Dies betrifft im Konzern insbesondere Lager und Verwaltungsgebäude. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Erhaltene öffentlich-rechtliche Investitionszuschüsse sowie freie Investitionszulagen werden berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses bzw. der Zulage gekürzt werden. In den Sachanlagen werden auch die Nutzungsrechte, die aus Leasingverhältnissen (Anmietverträge) resultieren, ausgewiesen. Als Anschaffungskosten dieser Nutzungsrechte werden der Barwert der Leasingverpflichtung sowie weitere Nebenkosten angesetzt. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die voraussichtliche Mietvertragslaufzeit. Die Ausübung von Kündigungs- und Verlängerungsoptionen wurde dann berücksichtigt, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist. Die Abschreibungen der übrigen Sachanlagen erfolgen linear über die jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Rückbauverpflichtungen betreffen Nutzungsrechte und werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Mietereinbauten mit einbezogen. Die Abschreibung dieser aktivierten Rückbaukosten erfolgt ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Aufwendungen für Arbeiten, die das Maß für reine Instandhaltung übersteigen, werden gesondert gemäß den Ansatzkriterien für Sachanlagen auf Aktivierung hin geprüft. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Wertminderungstest von Vermögenswerten Der in diesem Abschnitt beschriebene Werthaltigkeitstest gilt nicht für Vorräte, Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer, finanzielle Vermögenswerte aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 sowie latente Steuern. a) Wertminderungstest von Geschäfts- oder Firmenwerten Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr zum Bilanzstichtag - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch vorzeitig - auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE-Gruppe) mit der Summe der zugehörigen Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Da wir aber annehmen, dass der ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten in etwa dem Nutzungswert der ZGE entspricht bzw. darüber liegt, beschränken wir uns für Zwecke des Wertminderungstests auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Eine Wertminderung für den einer ZGE-Gruppe zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der relevanten Buchwerte dieser Gruppe ist. Eine Wertaufholung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. i) Zuordnung zahlungsmittelgenerierende Einheit Die Zuordnung eines Geschäfts- und Firmenwerts zu einer ZGE-Gruppe orientiert sich an der niedrigsten Ebene, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte unter Beachtung der Einheiten, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. ii) Bewertungsmodell und wesentliche Bewertungsparameter Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf Level 3-Inputfaktoren, bestimmt. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten (länderspezifischer WACC), die im Diskontierungszinssatz für die ewige Rente berücksichtigte nachhaltige Wachstumsrate sowie die Entwicklung der prognostizierten Cashflows der ZGE im Planungszeitraum. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer ZGE-Gruppe basiert auf den prognostizierten Cashflows, die aus der Dreijahresplanung abgeleitet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RZF genehmigten einstimmig und ohne Enthaltungen die vorgestellte Budget- und Investitionsplanung und nahmen ebenfalls die vorgestellten Mittelfristplanungen zustimmend zur Kenntnis. Die Dreijahresplanung wird auf Grundlage unternehmensinterner Erfahrungswerte und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung erstellt und für interne Steuerungszwecke verwendet. Länderspezifische wirtschaftliche Rahmendaten wie das Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreise, privater Konsum und die Arbeitslosenquote werden dabei berücksichtigt. Das letzte Planjahr wird als Basis für die ewige Rente im Bewertungsmodell angesetzt. Für die ewige Rente wird im Bewertungsmodell ein Wachstumsabschlag im Diskontierungszinssatz berücksichtigt. Bei der Bestimmung der landesspezifischen Wachstumsabschläge wurden die von internationalen Organisationen prognostizierten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2024 herangezogen. Die verwendeten Diskontierungszinssätze spiegeln die speziellen Risiken der entsprechenden ZGE wider. Die Ermittlung der Kapitalkosten (WACC) basiert auf Marktwerten. Die spezifischen Beta-Faktoren wurden aus Kapitalmarktdaten mehrerer vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. b) Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und Nutzungsrechte Bestehen bei sonstigen immateriellen und materiellen Vermögenswerten - bzw. einer (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheit(en) - Anhaltspunkte für eine Wertminderung, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) durchgeführt. Liegt hierbei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätten, wenn in früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. i) Zuordnung zahlungsmittelgenerierende Einheit Ist die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert nicht isoliert möglich, wird der Wertminderungstest auf Ebene der ZGE durchgeführt. Eine ZGE ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die zusammen separate Zahlungsmittelzuflüsse generieren. Die ZGE stellt die jeweilige operative Vertriebsstelle (also Markt, Baumarkt oder Reisebüro) dar, dem der Vermögenswert zugeordnet werden kann. Gemeinschaftlich genutzte Vermögenswerte, wie z. B. Logistik- und Verwaltungsstandorte, können nicht einer einzelnen operativen Vertriebsstelle (Markt, Baumarkt oder Reisebüro) zugeordnet werden. Bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung wird der Wertminderungstest auf Ebene der niedrigsten ZGE-Gruppe vorgenommen, auf der diese Vermögenswerte für Managementzwecke überwacht werden und für die separate Cashflows identifiziert werden können. Sofern ein Wertminderungsaufwand auf Ebene einer ZGE oder einer ZGE-Gruppe ermittelt wird, wird dieser nach den Vorschriften von IAS 36 auf die Vermögenswerte der ZGE bzw. der ZGE-Gruppe verteilt. ii) Bewertungsmodell und wesentliche Bewertungsparameter Der erzielbare Betrag einer ZGE oder ZGE-Gruppe ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, die beide unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf Level 3-Inputfaktoren, bestimmt werden. Der Konzern ermittelt den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der ZGE. Hier wird angenommen, dass der ermittelte beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten in etwa dem Nutzungswert der ZGE entspricht bzw. darüber liegt. Auf eine separate Ermittlung eines Nutzungswerts für den Wertminderungstest wird infolgedessen verzichtet. Die Bewertung des erzielbaren Betrags basiert auf den prognostizierten Cashflows, die aus der Planung auf Ebene der ZGE oder der ZGE-Gruppe abgeleitet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RZF genehmigten einstimmig und ohne Enthaltungen die vorgestellte Budget- und Investitionsplanung und nahmen ebenfalls die vorgestellten Mittelfristplanungen zustimmend zur Kenntnis. Die Planungen werden auf Grundlage unternehmensinterner Erfahrungswerte ebenso wie aufgrund von Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung erstellt und werden für interne Steuerungszwecke verwendet. Länderspezifische wirtschaftliche Rahmendaten wie das Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreise, privater Konsum und die Arbeitslosenquote werden berücksichtigt. Die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten (länderspezifischer WACC) spiegeln die speziellen Risiken der entsprechenden ZGE bzw. ZGE-Gruppe wider. Die Ermittlung der Kapitalkosten basiert auf Marktwerten. Die spezifischen Beta-Faktoren wurden aus Kapitalmarktdaten mehrerer vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Immobilien (Grundstücke, Gebäude bzw. Teile von Gebäuden), die
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden entsprechend dem Anschaffungskostenmodell mit den um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen verringerten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben und bei Vorliegen von Anhaltspunkten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hinsichtlich der Nutzungsdauer wird auf die Ausführungen zu den Sachanlagen verwiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anhand des Anteils der Eigennutzung eingestuft. Beträgt dieser mehr als fünf Prozent, handelt es sich um keine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Sonstige finanzielle Vermögenswerte a) Klassifizierung Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
Zunächst sind sonstige finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 32 als Eigenkapital- oder Schuldinstrument einzustufen. Sofern es sich um ein Schuldinstrument handelt, ist die Klassifizierung anschließend abhängig von:
Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen, werden der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Schuldinstrumente, die zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten werden, das sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, sind in die Bewertungskategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral" einzuordnen. Der Konzern hält keine finanziellen Vermögenswerte, die dieser Kategorie zuzuordnen sind. Eine Klassifizierung als "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" ist gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 unter den folgenden Voraussetzungen notwendig:
Eine Umklassifizierung von Schuldinstrumenten erfolgt nur bei einer Änderung des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht nach IFRS 9 beim erstmaligen Ansatz das unwiderrufliche Wahlrecht, die zum beizulegenden Zeitwert bemessenen Bewertungseffekte erfolgsneutral zu erfassen (FVOCI-Option). Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. b) Ansatz und Ausbuchung Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung zum am Handels- bzw. Erfüllungstag beizulegenden Zeitwert. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird. Finanzielle Vermögenswerte zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb des finanziellen Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten bewertet. Bei originären Finanzinstrumenten entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Soweit der Transaktionspreis vom beizulegenden Zeitwert abweicht, wird die Differenz erfolgswirksam vereinnahmt. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit der Bewertungskategorie: Schuldinstrumente
Eigenkapitalinstrumente Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden einschließlich ihrer Dividendenerträge in der Periode ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden hingegen sind erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. d) Wertminderungen Das Ausfallrisiko von Schuldinstrumenten, die der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet werden, wird anhand eines dreistufigen Wertminderungsmodells bemessen. Das Modell beinhaltet zukunftsgerichtete Inputfaktoren und spiegelt signifikante Erhöhungen von Kreditrisiken wider. Bereits bei Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte ist eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Verluste, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden, zu ermitteln und erfolgswirksam anzusetzen (Stufe 1). Weisen Finanzinstrumente am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos auf, ist die Risikovorsorge in Höhe aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments zu bilden (Stufe 2). Indikationen für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos sind unter anderem erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners sowie eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Liegen neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich objektive Hinweise auf Wertminderung wie z. B. ein Vertragsbruch im Rahmen eines Ausfalls oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen vor, gilt der finanzielle Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt und die Bemessung der individuellen Wertminderung erfolgt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Hinweise, ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit (Stufe 3). Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Erwartung keine Rückzahlung erfolgen wird. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt der Konzern weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Die nicht durch eine individuelle Wertminderung korrigierten sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte wurden aufgrund der Coronapandemie im Berichtsjahr einer detaillierten Analyse unterzogen. Auf Basis von Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf Realisier- bzw. Verrechenbarkeit wurden in Verbindung mit vergangenheitsorientierten Ausfallquoten Wertminderungen gebildet. Die Analyse ergab keine Notwendigkeit einer Risikovorsorge für sonstige finanzielle Vermögenswerte. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Vermögenswerte in die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten", da diese zur Vereinnahmung der vertraglichen Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bis zur Fälligkeit gehalten werden. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert oder, soweit keine signifikante Finanzierungskomponente vorhanden ist, zum Transaktionspreis. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vorgenommen. Hiernach wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust bereits bei Erstansatz erfolgswirksam erfasst. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens sowie ein Vertragsbruch (wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen) gelten als objektive Hinweise für eine Wertminderung. Das Vorliegen solcher objektiven Hinweise führt zu einer individuellen Wertminderung der Forderungen im vereinfachten stufenbasierten Modell. Sonstige Vermögenswerte Unter den sonstigen Vermögenswerten werden alle sonstigen Ansprüche bilanziert. Alle sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden bei Anzeichen von Wertminderungen auf den niedrigeren erzielbaren Betrag wertberichtigt. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller nachträglichen Anschaffungskostenminderungen oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu gleitenden Durchschnittspreisen. Für Bestandsrisiken werden im Einzelfall zum Bilanzstichtag ermittelte Wertabschläge berücksichtigt, um den niedrigeren Nettoveräußerungswert anzusetzen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Fertigstellungs- und Verkaufskosten angesetzt. Wertminderungen bei den Handelswaren auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert werden in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei Wegfall des Abwertungsgrundes oder bei einem Anstieg des Nettoveräußerungswerts wird der Betrag der Wertminderung rückgängig gemacht. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Sie enthalten alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie anteilige Kosten des sozialen Bereichs. Da zur Herstellung der Vorräte nur in Ausnahmefällen langfristige Produktionsprozesse erforderlich sind, werden Finanzierungskosten regelmäßig nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Vorausbezahlte Reiseleistungen beinhalten vorausbezahlte konkrete Reiseleistungen, die noch nicht in Gänze im Rahmen der Leistungserbringung auf die Kund:innen übertragen wurden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, erhaltene Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder - sofern sie dem Ziel dienen, kurzfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen - innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Derzeit liegen im Konzern keine Zahlungsmitteläquivalente vor. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls wie sonstige finanzielle Vermögenswerte den allgemeinen Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Laufende und latente Steuern Der laufende Steueraufwand bzw. Steuerertrag wird auf Basis der jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnisse des Jahres (zu versteuerndes Einkommen) unter Anwendung der gesellschaftsbezogenen nationalen Steuervorschriften ermittelt. Die Verbindlichkeiten oder die Forderungen der Konzernunternehmen aus laufenden Steuern werden auf Grundlage der geltenden Steuersätze der Länder, in denen die Unternehmen ansässig sind, die in den Konzernabschluss mit einbezogen werden, berechnet. Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden werden angesetzt, sobald die Eintrittswahrscheinlichkeit höher als 50 Prozent ist. Für den Ansatz und die Bewertung von ertragsteuerlichen Unsicherheiten sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Unternehmen des Konzerns unterliegen in diversen europäischen Ländern den jeweiligen steuerlichen Rechtsvorschriften. Bei der Beurteilung der europaweiten Steueransprüche und Steuerschulden kann insbesondere die Interpretation steuerlicher Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Vorschriften kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen fließen in die Bilanzierung ungewisser Ertragsteueransprüche und -schulden ein. Diese und mögliche rechtliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Steuerschulden bzw. durch eine Wertberichtigung von Ansprüchen bilanziell berücksichtigt. Bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen werden mit dem wahrscheinlichsten Wert angesetzt. Steuerliche Risiken werden durch die intensive Betreuung und Information der operativen Bereiche durch ausgebildete Steuerexpert:innen, die Einbindung dieser Expert:innen in Veränderungsprojekte und Vertragsangelegenheiten und durch das interne Kontrollsystem (insbesondere das Tax-Compliance-Management-System) vermindert. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode (bilanzorientierte Verbindlichkeiten-Methode). Danach werden temporäre Differenzen von Vermögenswerten und Schulden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bilanziert. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge unter Berücksichtigung einer Mindestbesteuerungsregelung sowie für Zinsvorträge und Realisierungsvorträge stiller Lasten aus Verpflichtungsübertragungen gebildet. Es werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, resultieren und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRS-Ergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst wird. Dies gilt nicht, wenn sich bei einem solchen Geschäftsvorfall betragsgleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen ergeben. Zudem werden keine passiven latenten Steuern bilanziert, welche im Zusammenhang mit der erstmaligen Bilanzierung eines Goodwills stehen. Passive latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen aus Anteilen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gebildet, es sei denn, die RZF ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und die temporären Differenzen werden sich wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht umkehren. Eine Umkehrung der temporären Differenzen wird angenommen, soweit eine Ausschüttung, Beteiligungsveräußerung oder die Liquidation geplant ist. Latente Steuern werden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierbarkeit der latenten Steuerforderungen bzw. der Begleichung der latenten Steuerschulden erwartet wird. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis des gleichen Steuersubjekts auf Ebene der gleichen Steuerbehörde verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Künftig zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen und Zinsvorträgen werden aktiviert, wenn es in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist, dass in ausreichendem Umfang steuerpflichtiges Ergebnis erzielt wird oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sind, die sich künftig umkehren werden und mit denen die Verlustvorträge in der betroffenen Periode verrechnet werden könnten. Für die Prognose der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse und der zu versteuernden temporären Differenzen wird auf die Planung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital berücksichtigt wird. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgsneutral erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird nicht vorgenommen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen höchstwahrscheinlichen Verkauf innerhalb der nächsten zwölf Monate oder durch ein bereits abgewickeltes Veräußerungsgeschäft statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung realisiert wird. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sofern Anlagevermögen mit bestimmbarer Nutzungsdauer veräußert wird, wird dieses ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Diese Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz gesondert in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen" bzw. "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen" ausgewiesen. Die zugehörigen Aufwendungen und Umsätze sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe gilt für die Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich. Die Ergebnisse eines Unternehmensbestandteils werden als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen, wenn dieser einen wesentlichen Geschäftszweig oder einen gesonderten wesentlichen geografischen Geschäftsbereich darstellt. Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst. Die Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Kapitalflussrechnung gesondert von denen der fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen. Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer Einbezogene Unternehmen haben sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen leisten einbezogene Unternehmen aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder freiwillig Beiträge an öffentliche oder private externe Pensionssicherungspläne. Die einbezogenen Unternehmen haben über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Beitragszahlungen besteht. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den die Mitarbeiter:innen bei Renteneintritt erhalten werden, dessen Höhe im Regelfall von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne (Nettopensionsverpflichtung) entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, kurz DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter:innen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Die DBO wird berechnet durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen. In den Fällen, in denen Beiträge in ein leistungsorientiertes, gemeinschaftliches Planvermögen mehrerer Arbeitgeber geleistet werden, jedoch dieses Planvermögen den einzelnen Unternehmen nicht zuverlässig zugeordnet werden kann, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan behandelt. Somit wird hierfür keine Rückstellung bilanziert, sondern die Beitragszahlungen werden als laufender Aufwand erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in den Gewinnrücklagen erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Zeitpunkt seines Anfalls unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Die in den Pensionsaufwendungen enthaltenen Zinsanteile bestehen aus der Aufzinsung der DBO und der Verzinsung des Planvermögens. Diese werden zu einer Nettozinskomponente zusammengefasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Nettozinskomponente ermittelt sich unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Auch die erwarteten Erträge aus Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Diese ermitteln sich ebenfalls unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Die übrigen Bestandteile der Pensionsaufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Abfertigungen und Trattamento di Fine Rapporto (TFR) sind einmalige Zahlungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften in Österreich und Italien bei Kündigung einer Arbeitnehmer:in sowie regelmäßig bei Pensionseintritt zu leisten sind. Als leistungsorientierte Pensionspläne werden sie entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen zur Erfassung solcher Pläne bilanziert. Bei Ruhestandsbeihilfen handelt es sich um Leistungen an Arbeitnehmer:innen, die unter bestimmten Voraussetzungen bei Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden. Hinterbliebenenbezüge sind Zahlungen, die in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit bei Tod der Arbeitnehmer:in an deren Erbberechtigten geleistet werden. Da es sich bei Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen um leistungsorientierte Versorgungspläne handelt, werden diese entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen zur Erfassung leistungsorientierter Pensionspläne bilanziert. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Deutschland erfolgt entsprechend den versicherungsmathematischen Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines angemessenen Zinssatzes. Die Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverpflichtungen werden über den Zeitraum des Erdienens der Ansprüche angesammelt. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines angemessenen Fluktuationsabschlags und Zinssatzes ermittelt. Die Bewertung in Deutschland erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck für das frühestmögliche Bezugsalter der gesetzlichen Rentenversicherung. In die Bewertung der Urlaubsrückstellung wird die Höhe der im Folgejahr erwarteten Tagessätze bzw. durchschnittlichen Stundensätze einschließlich erwarteter zusätzlicher Bezüge (z. B. Sachbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen) und anfallender Sozialabgaben einbezogen. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert, deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist und deren Höhe hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem besten Schätzwert des Erfüllungsbetrags. Es findet keine Verrechnung mit Rückgriffsansprüchen statt. Sollte es mehrere mögliche Ereignisse geben, die die Höhe der Rückstellung beeinflussen, wird der Betrag als Erwartungswert geschätzt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige finanzielle Schulden a) Klassifizierung Sonstige finanzielle Schulden im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden aufgrund der Charakteristika der Schulden grundsätzlich der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Davon ausgenommen sind beispielsweise derivative finanzielle Schulden, die der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" zugeordnet werden. Eine Umklassifizierung von finanziellen Schulden ist nicht möglich. b) Ansatz und Ausbuchung Der Konzern erfasst eine finanzielle Schuld in dem Zeitpunkt, wenn er Vertragspartei wird. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Schulden zählen zu den kurzfristigen Schulden, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb der finanziellen Schuld entfallenden Transaktionskosten bewertet. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden werden erfolgswirksam erfasst. In der Folgebewertung werden grundsätzlich alle finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Davon ausgenommen sind folgende finanzielle Schulden:
Das Wahlrecht der freiwilligen erfolgswirksamen Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert wird vom Konzern nicht ausgeübt (FV-Option). Schulden aus Lieferungen und Leistungen Schulden aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Schulden unter die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Der Konzern nimmt an einem Supply Chain Finance-Programm (SCF) teil - Näheres siehe Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen". Sonstige Schulden Die sonstigen Schulden werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verträge, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen werden und deren Vertragsbedingungen ungünstiger als die Marktbedingungen zum Erwerbszeitpunkt sind, werden unter den sonstigen Schulden ausgewiesen. Die Schuldposten für ungünstige Verträge werden über die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Vertrags linear aufgelöst. Leasing Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. a) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Im Konzern wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Im Konzern werden die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst. b) Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponente gemeinsam zu bilanzieren. Am Bereitstellungszeitpunkt erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. In den Fällen, in denen hinreichend sicher ist, dass das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht (Kaufoption), ist das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben, die nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem landesspezifischen, laufzeitadäquaten und assetspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz. Normalerweise nutzt der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes greift der Konzern auf Finanzinformationen aus externen Quellen zu. Das gilt auch für den risikofreien Zins, den der Konzern um verschiedene Faktoren (etwa Kreditrisiko und Laufzeit/Duration) anpasst. Darüber hinaus werden immobilienspezifische Faktoren bzgl. Lage/Zustand/Art der Immobilie berücksichtigt. Bei der Einschätzung, ob die Ausübung von Optionen in einem Leasingvertrag für Immobilien als hinreichend sicher angenommen werden kann, wird geprüft, ob das Vertragsobjekt in der Planung Berücksichtigung findet und ob wesentliche Mietereinbauten für die Immobilie budgetiert sind. Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Bewertung von Leasingverhältnissen, die sich auf Verträge beziehen, die keine Optionen beinhalten, aber mit einer automatischen Verlängerung versehen sind, solange keine Kündigung ausgesprochen wird. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat. In der Bilanz werden Nutzungsrechte in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den anderen finanziellen Schulden ausgewiesen. c) Leasinggeber Wenn die Konzerngesellschaften als Leasinggeber auftreten, stufen sie bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung eines Leasingverhältnisses wird eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob mit dem Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen werden. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, handelt es sich um ein Operating-Leasingverhältnis. Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswerts ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wenden die Konzerngesellschaften IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgelts an. Erfolgt die (Unter-)Vermietung im Rahmen eines Finanzierungsleasings, werden die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis angewendet. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden im Konzern regelmäßig überprüft. Die Zugangsbewertung erfolgt zum Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Die Folgebewertung erfolgt durch Berücksichtigung planmäßiger Zins- und Tilgungsleistungen. Wertminderungen bei Leasingforderungen werden unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vorgenommen. Hiernach wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust bereits bei Erstansatz erfolgswirksam erfasst. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens sowie ein Vertragsbruch (wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen) gelten als objektive Hinweise für eine Wertminderung. Das Vorliegen solcher objektiven Hinweise führt zu einer individuellen Wertminderung der Forderungen im vereinfachten stufenbasierten Modell. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Eventualschulden und -forderungen Eine Eventualschuld ist eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten von künftigen Ereignissen, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird. Daneben zählen auch bestehende Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, zu den Eventualschulden, wenn für diese keine Rückstellung passiviert wurde, weil der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht wahrscheinlich ist oder nicht verlässlich geschätzt werden kann. Sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe im Anhang. Eventualschulden werden ausschließlich im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen passiviert. Eventualforderungen werden nicht bilanziert, sondern nur im Anhang erläutert. Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen Im Konzernabschluss werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den sonstigen finanziellen Schulden neben originären Finanzinstrumenten unter anderem auch derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die ergebniswirksame oder ergebnisneutrale Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument in einer Sicherungsbeziehung unter Anwendung von hedge accounting designiert wurde und, wenn dies der Fall ist, von dem abgesicherten Grundgeschäft. Die einbezogenen Unternehmen designieren bestimmte Derivate als Sicherung der Cashflows eines bilanzierten Vermögenswerts, einer bilanzierten Schuld oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion (Cashflow hedge). Bei Designation der Derivate werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie die Risikomanagementstrategie und -ziele dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit (Effektivität) der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsbeziehungen werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nicht mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung umgehend aufgelöst. a) Cashflow hedge Der Konzern setzt Cashflow hedges zur Absicherung gegen das Risiko ergebniswirksamer Schwankungen von Zahlungsströmen aus erfassten Vermögenswerten, erfassten Schulden oder höchstwahrscheinlich vorgesehenen Transaktionen ein. Der effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows bestimmt sind und qualifizierte Sicherungsinstrumente darstellen, wird im Eigenkapital erfasst. Dabei wird zwischen Änderungen aus designierten und aus der Sicherungsbeziehung ausgeschlossenen Wertkomponenten der Sicherungsinstrumente unterschieden. Für Devisenderivate wurde neben den Fremdwährungs-Basis-Spreads die Terminkomponente des Sicherungsgeschäfts nicht designiert. Die effektiven Wertänderungen der ausgeschlossenen Komponenten des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral in der Rücklage für Absicherungskosten erfasst. Die effektiven Wertänderungen der designierten Komponenten werden in der Rücklage für designierte Risikokomponenten ausgewiesen. Resultierende Ineffektivitäten der designierten und ausgeschlossenen Komponenten werden dagegen direkt erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Führt das gesicherte Grundgeschäft zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfassten effektiven Wertänderungen des Sicherungsinstruments direkt in die ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. in den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld einbezogen. Kommt es nicht zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die im Eigenkapital erfassten Beträge in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder die Sicherungsbeziehung nicht mehr die Kriterien gemäß IFRS 9 für die Bilanzierung als Cashflow hedge erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital. Der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende erwartete Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Das Ersetzen oder Fortsetzen eines Sicherungsinstruments durch ein anderes gilt nicht als Auslaufen oder Beendigung der Sicherungsbeziehung, vorausgesetzt die dokumentierte Sicherungsstrategie sieht ein derartiges Ersetzen oder Fortsetzen vor. Die Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei führt ebenfalls nicht zu einer Auflösung der Sicherungsbeziehung, wenn die Novation aufgrund gesetzlicher Änderungen erfolgt oder durch die Novation die zentrale Gegenpartei der Vertragspartner aller Parteien des jeweiligen Derivatvertrags wird. Weiterhin darf es keine Änderungen an den Vertragsbedingungen des ursprünglichen Derivats geben, abgesehen von Änderungen, die notwendige Folge der Novation sind. b) Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind Bestimmte derivative Finanzinstrumente wie geschriebene Optionen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nach IFRS 9. Zudem bestehen derivative Finanzinstrumente, wie Devisentermingeschäfte und -swaps, die nicht oder nur teilweise als Sicherungsgeschäft unter Anwendung von hedge accounting designiert sind. Etwaige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht designierter Derivate oder Anteile hiervon werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei richtet sich der Ausweis des Bewertungsergebnisses nach dem Ergebnisausweis der ökonomisch zugrunde liegenden gesicherten Geschäfte. Sofern Devisenderivate zur ökonomischen Sicherung von Fremdwährungsdarlehen eingesetzt werden, werden die Ergebnisse aus der Marktwertveränderung der freistehenden Derivate im Finanzergebnis ausgewiesen. Bewertungsergebnisse aus freistehenden Derivaten, die zur ökonomischen Sicherung von Wareneinkäufen in Fremdwährung oder zur Sicherung von Fremdwährungsschulden aus Hoteleinkäufen abgeschlossen werden, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Der beizulegende Zeitwert eines spezifischen Vermögenswerts bzw. einer Schuld ist der Veräußerungspreis einer zum Bewertungsstichtag angenommenen hypothetischen Transaktion (Verkauf/Übertragung) zwischen Marktteilnehmern zu den vorherrschenden Marktbedingungen auf dem vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind markt-, kosten- und ertragsorientierte Bewertungsmodelle anwendbar. Hierbei wird eine dreistufige Bewertungshierarchie für die zugrunde gelegten Inputfaktoren unterstellt: Level 1-Inputfaktoren sind nicht-angepasste börsennotierte Kurse und Marktpreise auf dem aktiven vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt für identische Vermögenswerte und Schulden, auf die die bilanzierende Einheit zum Bewertungsstichtag zugreifen kann. Level 2-Inputfaktoren sind über die gesamte Laufzeit des Vermögenswerts oder der Schuld direkt oder indirekt beobachtbare Marktdaten. Level 3-Inputfaktoren sind nicht-beobachtbare Parameter (nicht marktbasiert) und nur einzusetzen, wenn keine beobachtbaren Parameter vorliegen. Der beizulegende Zeitwert von Fremdwährungstermingeschäften wird unter Anwendung der Devisenterminkurse am Bilanzstichtag ermittelt und abgezinst. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps berechnet sich aus dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme. Bei Rohstoffderivaten leitet sich der beizulegende Zeitwert aus der Volatilität und den Forward-Preisen des jeweiligen Rohstoffs (z. B. Flugbenzin) ab. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Termingeschäfte und Zinsswaps, werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der fair value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die Optionen auf Währungspaare werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen bewertet. Bei Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abzinsungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der Einfluss des Kreditrisikos berücksichtigt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden anerkannte kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren angewendet. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Erlöse werden nach dem fünfstufigen Modell des IFRS 15 erfasst:
Die Erlöse werden erst realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an die Kund:innen übertragen wurde. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren an Groß- und Einzelhändler:innen sowie an die einzelnen Kund:innen werden erfasst, wenn Produkte an die Kund:innen geliefert wurden und diese die Ware angenommen haben. Boni, Skonti sowie Rabatte werden vom Transaktionspreis in Abzug gebracht, die entsprechenden Umsatzerlöse werden somit netto ausgewiesen. Die variablen Bestandteile des Preises beinhalten einkaufsabhängige Boni, die an die Kund:innen im Großhandel anhand von vergangenheitsorientierten und prognostizierten Umsatzschwellen weitergegeben werden. Die Erträge aus Dienstleistungen und der Vermietung von Immobilien gegenüber den Kaufleuten werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen, weil es sich um Nebentätigkeiten des Groß- und Einzelhandels handelt. Im Geschäftsfeld Touristik werden Umsätze aus dem Reiseveranstaltergeschäft und aus dem Reisevermittlungsgeschäft generiert. Im Reiseveranstaltergeschäft werden Reisen verkauft, für die mehrere Einzelleistungen, die voneinander abhängig bzw. miteinander verbunden sind, zu einer Reise gebündelt werden, und die somit unter das Pauschalreiserecht fallen. Solche Reisen werden für die Umsatzlegung als jeweils eine einzige Leistungsverpflichtung behandelt. Die Umsatzerlöse werden gleichmäßig über die Dauer der Reise realisiert, da der Konzern die Dienstleistung gegenüber den Kund:innen zeitanteilig erbringt und die Kund:innen die Reise zeitanteilig konsumieren. Daneben werden Reiseleistungen auch als Einzelleistungen verkauft. Hier erfolgt die Umsatzrealisierung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wird. In beiden Fällen agiert der Veranstalter als Prinzipal. Bei Buchung erfolgt eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises. Der Restbetrag wird bis zu vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Reisen, bei denen der Reisebeginn innerhalb von vier Wochen nach Buchung liegt, erfolgt eine Zahlung des vollen Reisepreises bei Buchung. Im Reisevermittlungsgeschäft werden die Vermittlungsprovisionen netto vereinnahmt, da der Vermittler hier als Agent handelt. Die Leistung ist mit Reiseantritt der Kund:innen erbracht und wird zu diesem Zeitpunkt realisiert. Die Zahlung der Reiseprovision erfolgt in Abhängigkeit von den einzelvertraglichen Regelungen mit den Leistungsträgern zu einem Zeitpunkt zwischen Reisebuchung und des auf den Reiseantritt folgenden Monats. Bei den Erlösen aus Strom und Gas im Geschäftsfeld Sonstige handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen. Der Nutzen fließt den Kund:innen durch den kontinuierlichen Verbrauch zu. Der Leistungsfortschritt wird branchenüblich auf Basis von historischen Verbrauchsmengen rollierend ermittelt. Kundenbindungsprogramme gelten gemäß IFRS 15 als wesentliches Recht, eine Vergünstigung auf einen zukünftigen Einkauf zu erhalten. Der Konzern ordnet einen Teil der erhaltenen Vergütung den Treuepunkten zu. Die Zuordnung basiert auf den relativen Einzelveräußerungspreisen. Der dem Kundenbindungsprogramm zugeordnete Betrag wird abgegrenzt und dann als Umsatz erfasst, wenn die Treuepunkte eingelöst werden oder die Wahrscheinlichkeit der Einlösung der Treuepunkte durch die Kund:innen als gering einzustufen ist. Der abgegrenzte Umsatz ist in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. Sofern der rechtliche Anspruch der Kund:innen verfällt, erfolgt eine erfolgswirksame Ausbuchung in die sonstigen betrieblichen Erträge. Soweit Waren mit einer Verpflichtung zur Rücknahme verkauft werden, werden die Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 zu jedem Stichtag mit der potenziellen Rückgabewahrscheinlichkeit als Rückerstattungsverpflichtung basierend auf Erfahrungswerten (Erwartungswertmethode) in den sonstigen finanziellen Schulden angesetzt. Im Gegenzug wird ein Recht auf Rückerhalt dieser Waren in den sonstigen Vermögenswerten aktiviert. Mit dem Auslaufen des Rückgaberechts werden beide zuvor abgegrenzten Posten realisiert. Da wir davon ausgehen, dass Gutscheine vollständig eingelöst werden, wird keine Nicht-Einlösequote ("Breakage") berücksichtigt. Sofern es zu Änderungen in dieser Schätzung kommt, werden diese in laufender Rechnung berücksichtigt. Der Konzern gewährt keine wesentlichen Finanzierungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Die durchschnittlichen Zahlungsziele variieren dabei zwischen den Geschäftsfeldern. Während im Handel durchschnittliche Zahlungsziele von bis zu acht Tagen gewährt werden, werden im Geschäftsfeld Touristik Vorauszahlungen bei Bestellungen von ein bis vier Wochen vor Reiseantritt verlangt, die sofort fällig sind. Im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Rückvergütungen von Lieferanten danach zu unterscheiden, ob es sich um warenbezogene Anschaffungskostenminderungen der Handelswaren oder um andere Vergütungen des Lieferanten, wie Kostenerstattungen oder Vergütungen für erbrachte Dienstleistungen, handelt. Die Kategorisierung hat Auswirkungen auf die Bewertung der Handelswaren und den Rohertrag. Grundsätzlich handelt es sich bei Lieferantenvergütungen um Anschaffungskostenminderungen der Vorräte gemäß IAS 2.11. Hingegen handelt es sich um sonstige betriebliche Erträge, wenn Lieferantenvergütungen an konkrete, nachzuweisende Marketingaufwendungen geknüpft sind oder Vergütungen für vertraglich eigenständige abgrenzbare Dienstleistungen vereinbart wurden. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Dividenden werden zu dem Zeitpunkt im Gewinn oder Verlust erfasst, in dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung besteht. 7. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume sowie Schätzungen und Beurteilungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen und Beurteilungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Folgende Ermessensentscheidungen haben die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflusst:
Schätzungen und Beurteilungen Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Abschlüssen erfordert Schätzungen. Jegliche Annahmen und Schätzungen bergen Unsicherheiten in sich und damit implizit das Risiko, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres durch Konkretisierung der Umstände eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich werden kann. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend aktualisiert und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis in der Regel ergebniswirksam berücksichtigt. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen sind zum 31. Dezember 2021 Annahmen und Schätzunsicherheiten enthalten:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträge der unter Punkt 3 "Konsolidierung" dargestellten aufgegebenen Geschäftsbereiche in einer separaten Zeile ausgewiesen. Daher erfolgte entsprechend den Regelungen des IFRS 5 eine Anpassung der Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung, sodass sich die nachfolgenden Erläuterungen der Aufwendungen und Erträge für das Berichtsjahr und das Vorjahr nur auf die fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen. 8. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2,5 Prozent gestiegen. Sie resultieren alle aus Verträgen mit Kund:innen (Details zur Umsatzentwicklung siehe Konzernlagebericht). Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsätze des Geschäftsfelds Sonstige beinhalten Erträge aus Energielieferungen und Zentralregulierung. Die Umsatzrealisation bei Energielieferungen erfolgt über einen Zeitraum. Zum Stichtag bestehen konzernweit keine Vertragsvermögenswerte, aber folgende Vertragsverbindlichkeiten: Vertragsverbindlichkeiten
Von den Vertragsverbindlichkeiten, die am 1. Januar 2021 bestanden, sind 283,3 Mio. € (Vorjahr: 178,1 Mio. €) im Berichtsjahr als Umsatzerlöse vereinnahmt worden. Die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen aufgrund der Lockerungen der coronabedingten Reisebeschränkungen und dem hieraus resultierenden zunehmenden Buchungsvolumen im Geschäftsfeld Touristik. Die Vertragsverbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der sonstigen Schulden ausgewiesen - eine Ausnahme stellen die Gutscheine dar, die an eigene Mitarbeiter:innen ausgegeben werden: Diese werden unter den Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten stellen den wesentlichen Teil der Gesamthöhe der Transaktionspreise der zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen dar. Für die Vertragsverbindlichkeiten, die zum 31. Dezember 2021 bestehen, wird eine Umsatzrealisierung im Jahr 2022 in Höhe von 593,7 Mio. €, im Jahr 2023 in Höhe von 66,5 Mio. € und nach dem Jahr 2023 in Höhe von 46,2 Mio. € erwartet. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für gesetzliche Garantien ausgewiesen, die keine eigenständige Vertragsverbindlichkeit im Sinne des IFRS 15 darstellen (vgl. Punkt 34 "Sonstige Rückstellungen"). 9. Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen Gliederung der Bestandsveränderung und der aktivierten Eigenleistungen
Die Abweichung bei der Bestandsveränderung betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Touristik. Hier waren im Vorjahr die vorausbezahlten Reiseleistungen aufgrund des pandemiebedingten Einbruchs des Reisegeschäfts deutlich zurückgegangen. 10. Sonstige betriebliche Erträge Gliederung der sonstigen betrieblichen Erträge
Die positive Entwicklung der Miet- und Pachterträge resultiert überwiegend aus dem Anstieg der Erträge aus der Vermietung an REWE-Kaufleute im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Hier wirkten sich sowohl die gestiegene Anzahl der Märkte als auch die infolge höherer Umsatzerlöse gestiegenen umsatzabhängigen Mieten positiv aus. Die Erträge aus Nebenleistungen des Warenverkehrs beinhalten Erstattungen aus der für Lieferant:innen übernommenen Entsorgung von Einweg-Getränkeverpackungen (Pfand). Diesen Erstattungen stehen entsprechende betriebliche Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber (vgl. Punkt 14 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Die Erträge aus Werbedienstleistungen sind im Wesentlichen im Geschäftsfeld Handel Deutschland gestiegen. Hier wurden vermehrt Werbeleistungen in Funk und Fernsehen, den Printmedien und in den Außenbereichen erbracht. Der Anstieg der Erträge aus sonstigen Leistungen ist unter anderem auf die erhöhten Erträge aus Wertstoffentsorgungen zurückzuführen. Gestiegene Rohstoffpreise und ein größeres Geschäftsvolumen haben zum Anstieg beigetragen. Eine weitere Ursache ist die vermehrte Bereitstellung von Dienstleistungen an die REWE-Kaufleute im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Ferner erhöhten sich die Erstattungen von Lieferant:innen für die Übernahme von Logistikleistungen. Die Erträge aus der Wertaufholung aus langfristigen Vermögenswerten betreffen immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen - insbesondere Nutzungsrechte (vgl. Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen"). Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrifft im Wesentlichen Rückstellungen für Prozessrisiken, Archivierungskosten und Restrukturierungen. Die verminderten Erträge aus der Auflösung von Abgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen das Geschäftsfeld Sonstige. Hier erfolgte im Vorjahr die Auflösung von Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen für IT-Dienstleistungen. Die Erträge aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Abgang von Sachanlagen. Der Rückgang der Erträge aus Wechselkursänderungen resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung von Devisenderivaten in den Geschäftsfeldern Touristik und Handel International (vgl. Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken - Währungsrisiko") sowie aus Erträgen aus der stichtagsbedingten Währungsumrechnung monetärer Posten. 11. Materialaufwand Gliederung des Materialaufwands
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr mit 3,4 Prozent überproportional zu den Umsatzerlösen (+2,5 Prozent) gestiegen. Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ist im Wesentlichen auf die Geschäftsfelder Handel Deutschland und Convenience zurückzuführen. Der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist primär auf das Geschäftsfeld Touristik zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021 konnten wieder deutlich mehr Reisen durchgeführt werden. Die Rohertragsmarge ist - unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung - von 22,5 Prozent auf 22,0 Prozent gesunken. 12. Personalaufwand Gliederung des Personalaufwands
Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die Lohn- und Gehaltssteigerungen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International zurückzuführen. Im Geschäftsfeld Touristik ist der Personalaufwand dagegen aufgrund der übergangsweise eingeführten Kurzarbeit rückläufig. Für beitragsorientierte Versorgungspläne fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 625,4 Mio. € (Vorjahr: 606,1 Mio. €) an. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung betrug hierbei 607,1 Mio. € (Vorjahr: 587,2 Mio. €). Bei dem Versorgungsplan eines niederländischen Tochterunternehmens handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan mit gemeinschaftlichem Planvermögen mehrerer Arbeitgeber. Da das Planvermögen nicht zuverlässig den einzelnen Unternehmen zugeordnet werden kann, wird keine Pensionsrückstellung bilanziert. Stattdessen werden die laufenden Beitragszahlungen im Personalaufwand erfasst (vgl. Punkt 33 "Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer"). Im Geschäftsjahr wurden für diesen Plan Beiträge in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) erfasst. Im folgenden Geschäftsjahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen
Von der oben genannten Anzahl der Mitarbeiter:innen entfallen 2.645 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 5.153 Mitarbeiter:innen) auf den zunächst als aufgegeben klassifizierten und zum 2. August 2021 veräußerten Geschäftsbereich BILLA Russland. 13. Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Gliederung der Abschreibungen und Wertminderungen
Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte (Leasing) und Sachanlagen beziehen sich auf ergebnisschwache ZGEs. Trotz positiver Gesamtentwicklung der REWE- und PENNY-Filialen sowie der Baumärkte und des Großhandelsgeschäfts wird keine positive Entwicklung über die restliche Nutzungsdauer ergebnisschwacher Filialen und Baumärkte erwartet. Die im Rahmen der Coronapandemie erlassenen drastischen Reisebeschränkungen und die anhaltende Unsicherheit in der Bevölkerung bewirkten einen Nachfragerückgang nach touristischen Leistungen. Dies machte die Wertminderung ergebnisschwacher Reisebüros und von Nutzungsrechten aus Hotelkontingenten notwendig. Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte (Leasing) entfielen mit 171,3 Mio. € (Vorjahr: 278,4 Mio. €) im Wesentlichen auf Immobilien. Ferner enthält der Posten 7,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) aus der Wertkorrektur sonstiger angemieteter Anlagen sowie angemieteter Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Wertminderungen auf übrige Sachanlagen entfielen mit 40,7 Mio. € (Vorjahr: 42,7 Mio. €) auf Einbauten in fremde Gebäude, mit 31,2 Mio. € (Vorjahr: 21,1 Mio. €) auf Eigentumsimmobilien und mit 4,4 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie mit 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) auf technische Anlagen und Maschinen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte entfielen im Wesentlichen auf selbst erstellte Software. Im Laufe des Jahres 2021 ergab eine Prüfung, dass eine Software nicht mehr in dem ursprünglich geplanten Umfang genutzt werden wird. Sie wurde daher - basierend auf einem Nutzungswert von null - vollständig wertgemindert. Die Schätzung der erzielbaren Beträge basierte auf den Nutzungswerten der Software. Gliederung der Wertaufholungen
Eine Wertaufholung erfolgt, sobald substanzielle Hinweise vorliegen bzw. die Annahme begründet ist, dass die wirtschaftliche Ertragskraft der ZGE (des einzelnen Vermögenswerts) besser ist oder sein wird als ursprünglich zum Zeitpunkt der Wertminderung erwartet wurde. Die Wertaufholungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (vgl. Punkt 10 "Sonstige betriebliche Erträge"). Die Wertaufholungen auf Nutzungsrechte (Leasing) entfielen mit 170,8 Mio. € (Vorjahr: 94,0 Mio. €) auf Immobilien. Die Wertaufholungen auf übrige Sachanlagen entfielen mit 12,8 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €) auf Eigentumsimmobilien und mit 8,1 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) auf Einbauten in fremde Gebäude. Ferner enthält der Posten 0,4 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) aus der Wertkorrektur von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten (länderspezifischer WACC) sowie die prognostizierten Cashflows der ZGE im Planungszeitraum. Zugleich werden zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts des Nutzungsrechts länderspezifische Untervermietungsquoten sowie zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts von Eigentumsimmobilien länderspezifische Liegenschaftszinssätze, Bodenrichtwerte und marktübliche Mieten angesetzt. Der erzielbare Betrag wurde für jede ZGE (jeden Vermögenswert), für die (den) Anhaltspunkte auf eine Wertminderung oder Anhaltspunkte für den Wegfall eines in der Vergangenheit erfassten Wertminderungsaufwands identifiziert wurden, zum 31. Dezember 2021 geschätzt. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis prognostizierter Cashflows bestimmt. Weitere Informationen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags sind unter Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Am 31. Dezember 2021 beliefen sich die erzielbaren Beträge der ZGEs (Vermögenswerte) auf folgende Werte: Gliederung des erzielbaren Betrags auf ZGE-Ebene nach ZGE-Gruppen
Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Diskontierungszinssätze Handel im Vorjahresvergleich nach Ländern
Diskontierungszinssätze Touristik im Vorjahresvergleich nach Ländern
14. Sonstige betriebliche Aufwendungen Gliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Verstärkte Werbeaktivitäten in Funk und Fernsehen, den Printmedien sowie den Werbemitteln im Geschäftsfeld Sonstige führten zu einem Anstieg des Werbeaufwands. Die gestiegenen Energiekosten trugen insbesondere im Geschäftsfeld Handel International zu erhöhten Raumkosten bei. Der Anstieg der Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial beruht auf baulichen Veränderungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Der Anstieg der Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten beruht auf einem höheren Fremdbezug für Logistikdienstleistungen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Convenience. Der Rückgang der Verluste aus Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Touristik. Im Vorjahr kam es pandemiebedingt zu größeren Wertminderungen. Der Aufwand aus Nebenleistungen des Warenverkehrs beinhaltet Aufwendungen für die für Lieferanten übernommene Entsorgung von Einweg-Getränkeverpackungen (Pfand). Diesen Aufwendungen stehen entsprechende betriebliche Erträge in gleicher Höhe gegenüber (vgl. Punkt 10 "Sonstige betriebliche Erträge"). Der Aufwand für fremde Dienstleistungen hat sich im Geschäftsfeld Handel Deutschland aufgrund reduzierter Ausgaben für Bewachungsdienste verringert, da im Berichtsjahr weniger Sicherheitskräfte für Pandemiemaßnahmen benötigt wurden. Ebenso waren im Berichtsjahr weniger Aufwendungen im Rahmen von Werkverträgen für Lagerdienstleistungen notwendig. Gegenläufig entwickelten sich die Ausgaben für fremdbezogene IT-Dienstleistungen im Geschäftsfeld Sonstige. In den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Sonstige wurden vermehrt Beratungsleistungen in Anspruch genommen, was - unter anderem - zu höherem Verwaltungsaufwand führte. Die Aufwendungen aus Wechselkursänderungen betreffen insbesondere die Geschäftsfelder Touristik und Handel International. Der Rückgang im Geschäftsfeld Touristik resultiert unter anderem aus Bewertungseffekten für Devisenderivate (vgl. Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken - Währungsrisiko"). Stichtagskursanpassungen monetärer Posten führten im Geschäftsfeld Handel International zu verminderten Aufwendungen. Der Rückgang des übrigen sonstigen betrieblichen Aufwands resultiert im Wesentlichen aus im Berichtsjahr erhaltenen Zuschüssen im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Geschäftsfeld Touristik. 15. Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen At Equity-Ergebnis
Der Anstieg des Ergebnisses aus assoziierten Unternehmen ist mit 34,8 Mio. € auf eine disproportionale Kapitalerhöhung zurückzuführen (vgl. Punkt 25 "At equity bilanzierte Unternehmen"). 16. Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten Zur Absicherung gegen Zinsänderungs-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente sind unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" erläutert. Aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente ergab sich im Berichtsjahr insgesamt ein Aufwand in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 7,5 Mio. €). Dieser resultiert aus der Marktwertbewertung freistehender Devisenderivate der REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande; im Weiteren kurz "RIF"). Diese dienen der Währungssicherung von Fremdwährungsdarlehen. Gegenläufige Ergebnisse aus der Währungsumrechnung dieser Darlehen finden sich im Sonstigen Finanzergebnis. Die Bewertungsergebnisse aus freistehenden Derivaten, die zur Sicherung von Fremdwährungsschulden aus Hoteleinkäufen und der Währungssicherung von Wareneinkäufen dienen, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. 17. Zinsergebnis Gliederung des Zinsergebnisses
18. Sonstiges Finanzergebnis Gliederung des sonstigen Finanzergebnisses
Die Veränderung des sonstigen Finanzergebnisses resultiert vornehmlich aus gestiegenen Erträgen aus der fair value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten bedingt durch eine Anpassung an den beizulegenden Zeitwert der Beteiligung an der Flink SE, Berlin, (vgl. Punkt 41 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten") und aus einem Rückgang von Währungskursverlusten. 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Gliederung des Gesamtbetrags der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In folgenden Ländern wurden die Körperschaftsteuersätze geändert: In
Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden, die erwartungsgemäß in den nächsten Jahren realisiert oder erfüllt werden, wurden auf Grundlage der anzuwendenden Steuersätze für Griechenland (22,0 Prozent), Großbritannien (23,93 Prozent), die Niederlande (25,8 Prozent), Schweden (20,6 Prozent), Sri Lanka (14,0 Prozent), Südafrika (27,0 Prozent), Tunesien (15,0 Prozent) und die Türkei (23,0 Prozent) bewertet. Die Auswirkung der Änderung des Steuersatzes wurde erfolgswirksam im Steueraufwand erfasst, es sei denn, latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden wurden zuvor erfolgsneutral bilanziert. Überleitung von der rechnerischen Ertragsteuer zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand
* Die Vorjahresbeträge wurden aufgrund eines aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst. Der Konzernsteuersatz für das Jahr 2021 beläuft sich unverändert auf 30,0 Prozent, bestehend aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 Prozent und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer. Im Geschäftsjahr 2021 beträgt die effektive Steuerquote 29,4 Prozent (Vorjahr: 40,4 Prozent). Der Steueraufwand im Geschäftsjahr 2021 basiert im Wesentlichen auf der operativen Ergebnisentwicklung. Der latente Steueraufwand ist infolge von Abwertungen von latenten Steueransprüchen im Saldo in Höhe von 41,9 Mio. € (Vorjahr: 69,6 Mio. €) gestiegen. Demgegenüber wurde der latente Steueraufwand infolge bisher in den Vorjahresperioden nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und infolge bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen um 20,1 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) reduziert. In Höhe von 72,8 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) werden bei Gesellschaften, die in der laufenden Periode oder in der Vorperiode steuerliche Verluste aufweisen, latente Steuerforderungen auf in zukünftigen Perioden abzugsfähige temporäre Differenzen und Verlustvorträge gebildet, welche höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Die Verluste, die zu der Erhöhung des angesetzten Aktivüberhangs gegenüber dem Vorjahr führen, resultieren im Wesentlichen aus nicht wiederkehrenden Sondereffekten im Jahr 2021. Für den Ansatz latenter Steuerforderungen liegen aufgrund bestehender Steuerplanungsrechnungen ausreichende substanzielle Hinweise vor, dass sie in zukünftigen Perioden infolge von strukturellen Maßnahmen realisiert werden können. Herkunft der latenten Steuerforderungen und -schulden auf temporäre Wertdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze nach Bilanzpositionen
* Die Vorjahresbeträge wurden aufgrund einer Ausweisänderung bedingt durch die nachfolgend beschriebene vorzeitige Anwendung des IAS 12 angepasst. Der Anstieg der latenten Steuerschulden auf Sachanlagen und der latenten Steuerforderungen auf Schulden resultiert im Wesentlichen aus weiteren Leasingverhältnissen und darüber hinaus aus Änderungen zu IAS 12, demgemäß latente Steuern für Transaktionen anzusetzen sind, aus denen bei der erstmaligen Erfassung betragsgleiche steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Der Konzern verfolgte bisher eine Netto-Bilanzierung der latenten Steuern auf Leasingverhältnisse, was zu einer ähnlichen Auswirkung führte, wie sie die Änderungen des Standards vorsehen. Gemäß den Änderungen des IAS 12 weist der Konzern latente Steueransprüche und latente Steuerschulden nun separat aus. Die Anwendung der Änderungen hat keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen. Gegenläufig wirkte sich ein Rückgang der latenten Steuerforderungen auf immaterielle Vermögenswerte aus, der im Wesentlichen aus der Weiterentwicklung temporärer Differenzen aus aktivierten immateriellen Vermögenswerten aus dem im Vorjahr erfolgten Erwerb der Lekkerland-Gruppe resultiert. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 309,8 Mio. € (Vorjahr: 367,4 Mio. €) wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert. Zusammensetzung der Vorträge, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge sind um 36,8 Mio. € auf 1.096,1 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr angewachsen. Die Erhöhung dieser Verlustvorträge basiert im Wesentlichen mit 122,9 Mio. € auf dem Geschäftsfeld Touristik. Demgegenüber sind körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Geschäftsfeld Handel International mit 96,8 Mio. € infolge von Nutzung bzw. Abgang zurückgegangen. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind gegenüber dem Vorjahr um 29,8 Mio. € auf 403,9 Mio. € bedingt durch die Entwicklung im Geschäftsfeld Touristik gestiegen. Im laufenden Geschäftsjahr ist durch die Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge in Höhe von 11,8 Mio. € (Vorjahr: 34,0 Mio. €) der tatsächliche Ertragsteueraufwand gemindert worden. Bilanzveränderung latenter Steuerforderungen und -schulden
Die Veränderung latenter Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang latenter Steuerforderungen auf Pensionsrückstellungen hauptsächlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen resultiert im Wesentlichen aus Leasingverhältnissen, ebenfalls hauptsächlich aus den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Verlust- und Zinsvorträgen betrifft hauptsächlich die Auflösung von Wertberichtigungen bei Gesellschaften aus den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Im Geschäftsfeld Touristik wurden Wertberichtigungen auf latente Steuerforderungen dagegen beibehalten bzw. neu gebildet. Die erfolgsneutral direkt im Gesamtergebnis erfassten latenten Steuerforderungen und -schulden sowie entsprechender Grundgeschäfte haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Im Vergleich hierzu stellt sich die Entwicklung der erfolgsneutral im Gesamtergebnis erfassten latenten Steuerforderungen und -schulden im Vorjahr wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2021 ergeben sich aus bereits geplanten Ausschüttungen und Veräußerungen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen auf temporäre Differenzen latente Steuerschulden in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), die entsprechend bilanziert werden. Auf andere ausschüttungsfähige Gewinne von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen, bei denen eine Ausschüttung dieser Gewinne auch in absehbarer Zukunft nicht beabsichtigt oder erkennbar ist und die Muttergesellschaft in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, werden Gewinne laufend reinvestiert und keine latenten Steuern bilanziert. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit diesen Anteilen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.114,5 Mio. € (Vorjahr: 1.022,8 Mio. €). In diesem Zusammenhang bestehende aktive temporäre Differenzen, für die keine latenten Steuererträge bilanziert wurden, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 18,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 20. Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnendes Konzernergebnis Das den Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnende Konzernergebnis beträgt 31,6 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €). Erläuterungen zur Bilanz 21. Immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
* Vorjahr inkl. des aufgegebenen Geschäftsbereichs Bei den selbst erstellten und in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Software. Im Berichtsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 85,7 Mio. € (Vorjahr: 72,1 Mio. €) entstanden, die nicht die Kriterien für eine Aktivierung als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte erfüllen. Die Umgliederung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte betrifft die Einheiten von BILLA Russland, die zum 30. Juni 2021 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert und entsprechend ausgewiesen wurden. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Gesellschaften entkonsolidiert. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen". Die Umbuchungen zwischen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie in Entwicklung befindlichen Vermögenswerten betreffen im Wesentlichen die Fertigstellung selbst erstellter Software und beinhalten insbesondere diverse Softwarepakete, die im Rahmen der Einführung eines neuen ERP-Systems erfasst wurden. Darüber hinaus beinhalten die Umbuchungen aufgelaufene Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. aufgelaufene Abschreibungen, die auf Vermögenswerte entfallen, die aus anderen Positionen des Anlagevermögens stammen oder nunmehr in anderen Positionen auszuweisen sind. Zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderungen verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen". Geschäfts- oder Firmenwerte Gliederung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach ZGE-Gruppen
Der Wegfall des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppe BILLA Russland resultiert in voller Höhe aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs BILLA Russland im Geschäftsjahr (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung"). Eine vorteilhafte Wechselkursentwicklung führte zu einem Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppen PENNY Tschechien und BILLA Tschechien. Auch die Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei den ZGE-Gruppen Touristik Zentraleuropa und Touristik Nordeuropa ist das Ergebnis vorteilhafter Wechselkursentwicklungen. Die Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppe REWE in Höhe von 2,1 Mio. € ist begründet aus gegenläufigen Effekten aus diversen Asset Deals mit Gesellschaften der REWE-Kaufleute. Wesentliche Bewertungsparameter Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Potenzielle Änderungen der gewichteten Kapitalkosten (WACC), der länderspezifischen nachhaltigen Wachstumsraten oder des EBIT des letzten Planungsjahres wurden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse simuliert (siehe dazu den folgenden Abschnitt "Sensitivitäten der wesentlichen Bewertungsparameter"). Diskontierungszinssätze und nachhaltige Wachstumsraten im Vorjahresvergleich
Aufgrund abweichender Währungen innerhalb der ZGE-Gruppe wurden bei den ZGE-Gruppen Touristik Zentraleuropa, Touristik Osteuropa und Touristik Nordeuropa die Impairmenttests in Euro durchgeführt und gewichtete durchschnittliche Diskontierungszinssätze und nachhaltige Wachstumsraten genutzt; der Durchschnitt über die länderspezifischen Parameter wurde auf Basis der Umsatz-Relationen gewichtet. Für die Prognose der zukünftigen Cashflows der ZGE wird auf die Dreijahresplanung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Für die ZGE-Gruppen der Touristik wurde der Detailplanungszeitraum ausgeweitet. In erster Linie konnte wegen der noch andauernden Coronapandemie nicht unterstellt werden, dass das dritte Planungsjahr ein nachhaltiges Ergebnis als Grundlage für die ewige Rente widerspiegelt. Für die einzelnen ZGE-Gruppen wurden die nachfolgenden Annahmen bezogen auf die zukünftige Entwicklung von EBIT und Umsatz im Detailplanungszeitraum getroffen: Tendenzaussagen zur Entwicklung von EBIT und Umsatz
Grundlage für die Umsatzplanung sind Annahmen aus der zu erwartenden Preis- und Wettbewerbsentwicklung zum Zeitpunkt der Planung. Ausgehend von einer moderaten Inflationsentwicklung in den einzelnen Ländern und den zu erwartenden Wettbewerbs- und Expansionseinflüssen wurden die Umsätze geplant. Negative Einflüsse aus der Coronapandemie wurden nicht im Budget berücksichtigt. Bei der Touristik wurde eine saisonal steigende unterjährige Umsatzentwicklung im Jahr 2022 unterstellt. Für die Planung des EBIT sind zusätzlich zur Rohertragsentwicklung in den Personalkosten Tariferwartungen und Lohnanpassungen abgebildet. Für die Budgetierung der Sachkosten wurden eine moderate Kosteninflation sowie die Realisierung geplanter Projekte und Maßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen zu Kosteneinsparungen sind geplant und im Budget abgebildet. Sensitivitäten der wesentlichen Bewertungsparameter Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden die potenziellen Auswirkungen von Änderungen der gewichteten Kapitalkosten (WACC), der länderspezifischen nachhaltigen Wachstumsraten oder des EBIT des letzten Planungsjahres sowie Kombinationen dieser wesentlichen Bewertungsparameter auf die zukünftigen Cashflows analysiert. Bei den folgenden ZGE-Gruppen würden sich bei Veränderung der wesentlichen Parameter aus den Sensitivitätsanalysen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben: Tabelle: Erhöhung des WACC um einen Prozentpunkt
Tabelle: Minderung des EBIT um 10 Prozentpunkte
Tabelle: Minderung der nachhaltigen Wachstumsrate um einen halben Prozentpunkt
Tabelle: Erhöhung des WACC um einen Prozentpunkt und Minderung der nachhaltigen Wachstumsrate um einen halben Prozentpunkt
Tabelle: Erhöhung des WACC um einen Prozentpunkt und Minderung des EBIT um 10 Prozentpunkte
Tabelle: Minderung des EBIT um 10 Prozentpunkte und Minderung der nachhaltigen Wachstumsrate um einen halben Prozentpunkt
22. Sachanlagen Entwicklung der Sachanlagen
* Vorjahr inkl. des aufgegebenen Geschäftsbereichs Die Zugänge bei den Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Nutzungsrechten an Immobilien. Weitere Zugänge bei den Grundstücken und Bauten umfassen insbesondere Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Abgänge resultieren überwiegend aus der Veräußerung bzw. der Verschrottung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderungen auf Sachanlagen verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen". In Höhe von 619,1 Mio. € (Vorjahr: 404,7 Mio. €) dienen Sachanlagen der Besicherung finanzieller Schulden. Für Sachanlagen wurden in Höhe von 365,0 Mio. € (Vorjahr: 224,4 Mio. €) Erwerbsverpflichtungen eingegangen. Es wurden keine Entschädigungen für wertgeminderte, untergegangene oder außer Betrieb genommene Sachanlagen ergebniswirksam vereinnahmt. In den Grundstücken und Bauten sind Nutzungsrechte in Höhe von 9.777,5 Mio. € enthalten. Davon werden 3.708,2 Mio. € vermietet und die Übrigen in Höhe von 6.069,3 Mio. € selbst genutzt. Die Untervermietung betrifft im Wesentlichen Vermietungen an die REWE-Kaufleute im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Zudem werden eigene Objekte in den Grundstücken und Bauten in Höhe von 487,5 Mio. € vermietet, in Höhe von 5.216,6 Mio. € werden sie selbst genutzt. 23. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen durch den Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Die Mieteinnahmen aus den Immobilien betragen im Berichtsjahr 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €). Die betrieblichen Aufwendungen für diese Objekte belaufen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Betriebsaufwendungen für Objekte ohne Mieteinnahmen betragen 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 19,4 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Abgängen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts werden anerkannte Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren) angewendet. Basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungsverfahren wird die Bewertung der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte zugeordnet. Neben angemessenen Bewirtschaftungskosten und marktüblichen Mieten werden auch die Mieterträge aus den gegenwärtigen Mietverhältnissen als wesentliche Bewertungsparameter einbezogen. Der Liegenschaftszinssatz berücksichtigt die individuelle Lage und den Zustand des jeweiligen Objekts. Weitere Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen" enthalten. In Einzelfällen erfolgen Bewertungen durch externe, unabhängige Immobiliengutachter, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrungen mit Lage und Art der zu bewertenden Immobilien verfügen. 24. Leasing REWE als Leasingnehmer Im Konzern werden Immobilien (insbesondere Standorte für den Einzelhandel sowie Verwaltungs- und Lagerstandorte), Fahrzeuge und andere Betriebs- und Geschäftsausstattung angemietet. Im Geschäftsfeld Touristik gibt es zudem Leasingverhältnisse für Hotel- und Flugkontingente. Die Laufzeiterwartungen der Mietverträge betragen in Abhängigkeit vom jeweiligen Leasinggegenstand bis zu 18 Jahre bei Mobilien und bis zu 89 Jahre bei Immobilien. Die Verträge beinhalten in einer Vielzahl von Fällen Laufzeitoptionen. Zudem existieren Leasingvereinbarungen mit mietvertragstypischen Indexkoppelungen, die sich unter anderem an verschiedenen Zinssätzen oder Verbraucherpreisindizes orientieren. Insgesamt bestehen zum 31. Dezember 2021 10.327 Leasingverträge (Vorjahr: 10.597) mit einer Leasingschuld von 10,3 Mrd. €, bei denen Konditionen an Indizes oder Zinssätze gekoppelt sind (Vorjahr: 10,0 Mrd. €). Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten häufig Verlängerungsoptionen, die vertragsindividuell ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss von Leasingverhältnissen die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität sicherzustellen. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Tritt während der Vertragslaufzeit ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen ein, wird die Ausübung einer Verlängerungsoption erneut beurteilt. Eine Vielzahl von Leasingverträgen beinhaltet die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit durch aktive Ausübung von Optionen oder durch Unterlassen einer Kündigung - quasi automatisch - zu verlängern. Diese Möglichkeiten stehen teils nur dem Leasingnehmer, teils nur dem Leasinggeber, teils beiden Vertragsparteien zu. Aufgrund der heterogenen Vertragsgestaltungen und der insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten oftmals üblichen zusätzlichen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien sind potenziell zukünftige Leasingzahlungen aus solchen Verträgen schwer abzuschätzen, soweit sie nicht bereits unter den Leasingschulden bilanziell erfasst sind. Unter der Annahme, dass sämtliche Verlängerungsoptionen, deren Ausübung zum Abschlussstichtag als nicht hinreichend sicher eingestuft wurde, genutzt werden, und der Annahme einer Laufzeit von 99 Jahren bei Verträgen mit einer automatischen Verlängerung, soweit nur durch den Leasingnehmer kündbar, gehen wir zum Bilanzstichtag von potenziellen zukünftigen zusätzlichen Leasingzahlungen von ca. 16,0 Mrd. € aus. Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt. In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen: Nutzungsrechte nach Anlagenklassen
Die Zugänge von Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2.273,9 Mio. € (Vorjahr: 2.369,6 Mio. €), davon resultierten 675,6 Mio. € aus Neuverträgen (Vorjahr: 669,1 Mio. €). Davon entfielen 96,6 Prozent (Vorjahr: 98,8 Prozent) bzw. 2.195,9 Mio. € (Vorjahr: 1.975,9 Mio. €) auf Nutzungsrechte an Immobilien inklusive Hotelkontingente, vornehmlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Aus Unternehmensveräußerungen resultierten Buchwertabgänge in Höhe von 99,3 Mio. €. Sie betreffen im Wesentlichen BILLA Russland und Jet Nordic Holding (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen"). Leasingverbindlichkeiten nach Fristigkeit
Die gesamten Auszahlungen für Leasingverhältnisse betrugen im Berichtsjahr 2.111,2 Mio. € (Vorjahr: 2.079,2 Mio. €). Künftige undiskontierte Zahlungen aus bilanzierten Leasingverbindlichkeiten
Künftige Zahlungsverpflichtungen aus bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verträgen, die erst nach dem Bilanzstichtag beginnen, betragen 1.585,8 Mio. € (Vorjahr: 1.499,5 Mio. €). In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Eine Übersicht der Wertminderungen und Wertaufholungen von Nutzungsrechten ist in Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen" dargestellt. Übrige in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
Die Zinssätze bei Vertragsverlängerungen und Neuverträgen liegen teilweise unter den bislang verwendeten Zinssätzen. Dadurch sinken die Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. REWE als Leasinggeber Der Konzern vermietet seine Immobilien, bestehend aus eigenen Geschäftsgrundstücken und gemieteten Immobilien. Aus Leasinggebersicht werden die Leasingverhältnisse im Wesentlichen als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft; hiervon ausgenommen sind einige Unterleasingverhältnisse, die der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuft hat. Das Risiko aus zurückbehaltenen Rechten aus den vermieteten Vermögenswerten (Immobilien) besteht vor allem in der Beschädigung oder der Rückgabe in einem Zustand, der für REWE keine unmittelbare Wiederverwertbarkeit ermöglicht. Diesem Risiko wird vor allem durch die marktüblichen vertraglichen Vereinbarungen von Instandhaltungsklauseln sowie durch die Vereinbarung von Wiederherstellungs- und Rückbauverpflichtungen entgegengewirkt. Finanzierungsleasing Künftige undiskontierte Zahlungen aus Finanzierungsleasing
Die Nettoinvestition berücksichtigt eine kumulierte Wertminderung in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €). Der Buchwert der Leasingforderung beträgt 48,0 Mio. € (Vorjahr: 51,6 Mio. €). Folgende Erträge ergaben sich im Zusammenhang mit der Leasingforderung: In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge aus Finanzierungsleasing
Operating Leasing In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge aus Operating Leasing
Künftige undiskontierte Zahlungen aus Operating Leasing
25. At equity bilanzierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen Der Konzern hält Anteile an einer Vielzahl von assoziierten Unternehmen. Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und Anteil am Gewinn und sonstigen Ergebnis dieser assoziierten Unternehmen auf. Informationen zu assoziierten Unternehmen
Bei den assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um 1.339 (Vorjahr: 1.311) Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute, die jeweils nicht wesentlich sind. Die Steigerung des Konzernanteils am Gesamtergebnis um 28,7 Mio. € auf 127,3 Mio. € ist mit 34,8 Mio. € maßgeblich auf den Ertrag aus einer disproportionalen Kapitalerhöhung bei der commercetools GmbH, München, zurückzuführen, die bei der RZF zu einem Verwässerungsgewinn geführt hat. Dazu kommen gegenläufige Effekte aus anderen Beteiligungen. Die commercetools GmbH ist ein für den Konzern wesentliches assoziiertes Unternehmen, an dem er mit 36,65 Prozent beteiligt ist. Als Software-Unternehmen unterstützt sie den Konzern bei der Digitalisierung seiner Kernkompetenzen. Die Gesellschaft hat sechs ausländische Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten quotale sowie disproportionale Kapitalerhöhungen, die zu einer Minderung der Beteiligungsquote des Konzerns um 3,35 Prozentpunkte führten. Demgegenüber partizipiert der Konzern quotal an der Kapitalerhöhung durch konzernfremde Gesellschafter. Dadurch erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert um 34,8 Mio. €. Nachfolgend werden konsolidierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der commercetools GmbH und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Der Buchwert der Beteiligung beträgt 122,7 Mio. € (Vorjahr: 74,8 Mio. €). Die Erhöhung resultiert aus proportionalen und disproportionalen Kapitalerhöhungen (19,5 Mio. € bzw. 34,8 Mio. €) sowie aus dem anteiligen Jahresergebnis, sonstigem Ergebnis und Konsolidierungseffekten (-6,4 Mio. €). Gemeinschaftsunternehmen Informationen zu Gemeinschaftsunternehmen
Die ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, inklusive ihrer neun Tochterunternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem der Konzern mit 50,0 Prozent beteiligt ist. Die Anteile wurden zum 30. September 2020 erworben. Sie ist als Veranstalter von Cluburlauben in Europa und Nordafrika ein strategischer Partner für das Geschäftsfeld Touristik. Die ALDIANA GmbH ist als eigenständiges Vehikel aufgebaut. Der Konzern hat einen Residualanspruch am Nettovermögen der Gesellschaft. Gemäß Gesellschaftervereinbarung haben die Gesellschafter im Berichtsjahr paritätisch Kapitaleinlagen von insgesamt 14,6 Mio. € geleistet. Nachfolgend werden konsolidierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALDIANA GmbH und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Der Buchwert der Beteiligung wurde auf den beizulegenden Zeitwert von 7,0 Mio. € (Buchwert Vorjahr: 7,7 Mio. €) abgeschrieben. Der Wertminderungsaufwand von 8,3 Mio. € ist im Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen erfasst worden (vgl. Punkt 15 "Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen"). Der beizulegende Zeitwert basiert auf nicht-beobachtbaren Inputfaktoren und ist der Stufe 3 zuzuordnen. Zum 1. November 2021 erwarb der Konzern jeweils 50,0 Prozent der Anteile an der zuvor neu gegründeten DR Hospitality GmbH & Co. KG, Rostock, und der DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock (im Weiteren kurz "DR Hospitality"), inklusive 17 Tochterunternehmen. Die Gemeinschaftsunternehmen sollen als strategische Partner Hotels und Resorts im Bereich des nachhaltigen erdgebundenen Tourismus entwickeln. Nachfolgend werden konsolidierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DR Hospitality und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Der Buchwert der Beteiligung beträgt 42,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Dieser setzt sich aus dem Kaufpreis in Höhe von 45,9 Mio. € sowie dem anteiligen Verlust von 3,3 Mio. € zusammen. 26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Gliederung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte
Die sonstigen Darlehen beinhalten unter anderem Warenkredite, Darlehen an Vermieter:innen sowie Starthilfedarlehen an sonstige nahestehende Unternehmen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang von Darlehen an nahestehende Unternehmen. Die Darlehen an assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Gesellschafter- und Starthilfedarlehen sowie Warenkredite an REWE-Kaufleute. Der Anstieg der sonstigen Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb von Anteilen an der Flink SE, Berlin, und der Trigo Vision Ltd., Tel Aviv (Israel). Die sonstigen Forderungen aus Finanzgeschäften beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem laufenden Finanz- und Verrechnungsverkehr. Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen im Wesentlichen Devisenderivate zur Währungssicherung aus den Geschäftsfeldern Touristik und Sonstige (Wareneinkauf). Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" zu entnehmen. Die Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen beinhalten im Wesentlichen Ausleihungen an die EURELEC TRADING SCRL, Brüssel (Belgien). 27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt. 28. Sonstige Vermögenswerte Gliederung der sonstigen Vermögenswerte
In den abgegrenzten Vermögenswerten sind unter anderem vorausbezahlte Mieten, Dienstleistungsentgelte, Wartungspauschalen sowie vorausbezahlte touristische Leistungen enthalten. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäftsfeld Touristik aus der Abgrenzung von Versicherungsleistungen zur Reisepreisabsicherung. Die Forderungen aus sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Die hier ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen betreffen solche Beteiligungsverhältnisse, die entgegen den unter Punkt 25 "At equity bilanzierte Unternehmen" ausgewiesenen Anteilen aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht at equity bilanziert werden. Die abgegrenzten Provisionen für Reisebüros betreffen bereits gezahlte Provisionen aus dem Reisevermittlungsgeschäft für noch nicht angetretene Reisen. Die diversen Vermögenswerte beinhalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. 29. Vorräte Gliederung der Vorräte
Der Anstieg des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren resultiert aus einer höheren Bevorratung im Geschäftsfeld Baumarkt - vornehmlich bedingt durch eine drohende Container-Knappheit - und in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland, Handel International und Convenience. Die geleisteten Anzahlungen umfassen überwiegend Anzahlungen für ausstehende Reiseleistungen. Die vorausbezahlten Reiseleistungen betreffen das Geschäftsfeld Touristik; es handelt sich um vorausbezahlte und von den Kund:innen zum Bilanzstichtag angetretene Reiseleistungen. Das Vorjahr war von einem deutlichen Rückgang des Buchungsvolumens bei den Reiseveranstaltern aufgrund der Coronapandemie geprägt. Im Geschäftsjahr 2021 erholte sich das Buchungsvolumen und damit auch der Bestand an vorausbezahlten Reiseleistungen. Die Wertabschläge für schlecht gängige Waren und für Einzelrisiken betragen zum Bilanzstichtag 320,2 Mio. € (Vorjahr: 305,1 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 80,4 Mio. € erfasst. Daneben wurden Wertaufholungen in Höhe von 19,4 Mio. € auf wertgeminderte Vorräte vorgenommen und als Minderung des Materialaufwands erfasst. Im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen erfasst. Zum 31. Dezember 2021 bestanden verpfändete Vorräte zur Besicherung von finanziellen Schulden in Höhe von 29,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 30. Laufende und latente Steuern Zu den laufenden und latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 19 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag". 31. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Gliederung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Kassenbeständen und Filialgeldern werden im Wesentlichen Kassenbestände in Filialen und unterwegs befindliche Gelder bei Geldtransportunternehmen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten sowohl laufende Guthaben als auch Tages- und Termingelder (mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten). Die hier aufgeführten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Kontokorrentkredite bilden den Finanzmittelfonds im Sinne der Kapitalflussrechnung. Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt (siehe Punkt 38 "Kapitalflussrechnung"). 32. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. In den "davon"-Vermerken innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden die Beträge ausgewiesen, die während des Geschäftsjahres in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden. Das Geschäftsguthaben der RZF wird als Fremdkapital unter den finanziellen Schulden ausgewiesen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beinhaltet das Aufgeld aus der Kapitalerhöhung der RZF zum 30. April 2019 im Rahmen des Erwerbs von 77,4 Prozent der Anteile an der RZAG abzüglich erworbener eigener Anteile in Höhe von 146,5 Mio. €. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzlichen Rücklagen, die anderen Gewinnrücklagen, den Konzernbilanzgewinn, die Rücklage für die Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne, die Rücklage für Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Eigenkapitalinstrumenten und die Rücklagen aus den Anpassungsbuchungen beim Übergang von der nationalen Rechnungslegung zur Rechnungslegung nach IFRS. In den Gewinnrücklagen ist mit 561,6 Mio. € (Vorjahr: 758,5 Mio. €) die gesetzliche Rücklage der RZF enthalten, die für Ausschüttungen nicht zur Verfügung steht. Die Veränderung der Gewinnrücklagen setzt sich im Wesentlichen aus dem im Geschäftsjahr erwirtschafteten, den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehenden Konzernergebnis in Höhe von 724,0 Mio. € (Vorjahr: 391,1 Mio. €) und der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungszusagen inklusive der darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe 119,0 Mio. € (Vorjahr: -69,5 Mio. €) zusammen. Übrige Rücklagen Die Ergebniswirksamkeit von Veränderungen dieser Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Die Rücklage für Cashflow hedges beinhaltet die Effekte aus der ergebnisneutralen Bewertung der unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" dargestellten Cashflow hedges. Die Rücklage für Absicherungskosten beinhaltet die Wertänderung des Zeitwerts der Terminkomponente und des Fremdwährungs-Basis-Spreads von Termingeschäften im hedge accounting. Die Rücklage für Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung resultiert aus der Umrechnung abweichender Währungen in die Berichtswährung Euro (vgl. Punkt 5 "Währungsumrechnung"). Die Rücklage für ergebnisneutrale Bestandteile der Equity-Bewertung beinhaltet das kumulierte sonstige Ergebnis assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Rücklage für latente Steuern beinhaltet die im Eigenkapital erfassten kumulierten latenten Steuern auf die vorstehend erläuterten, in den übrigen Rücklagen erfassten Sachverhalte. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochtergesellschaften. Die unterjährige Veränderung der Anteile anderer Gesellschafter ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Sie resultiert im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aus den Anteilen anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis, am Anteil an einer Kapitalerhöhung sowie aus Dividendenausschüttungen. Die Anteile anderer Gesellschafter betragen zum 31. Dezember 2021 211,0 Mio. € (Vorjahr: 161,6 Mio. €) und betreffen mit 135,9 Mio. € (Vorjahr: 110,1 Mio. €) im Wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter an der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Auf diese Gesellschafter entfällt ein Gewinn nach Konsolidierung von 30,0 Mio. € (Vorjahr: 27,4 Mio. €) sowie eine Dividende von 16,4 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €). Nachfolgend werden konsolidierte Informationen (basierend auf IFRS-Meldedaten) zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der REWE Dortmund SE & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Gewinnverwendung Nach Verzinsung der Geschäftsguthaben und satzungsgemäßer Einstellung von 93,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in die gesetzlichen Rücklagen verbleibt bei der RZF ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 von 528,1 Mio. € (Vorjahr: Bilanzverlust 387,7 Mio. €). Der Vorstand der RZF wird der Generalversammlung am 27. Juni 2022 vorschlagen, aus diesem Bilanzgewinn 4,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) an Mitglieder zu verteilen, 217,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in die gesetzliche Rücklage einzustellen und einen Betrag von 306,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) den anderen Ergebnisrücklagen zuzuführen. 33. Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer Gliederung der Leistungen an Arbeitnehmer
Angaben zu leistungsorientierten Versorgungsplänen Den Arbeitnehmer:innen der einbezogenen Unternehmen stehen abhängig vom jeweiligen Landesrecht unterschiedliche Alterssicherungssysteme zur Verfügung. Diese Versorgungssysteme können sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert sein. Wesentliche leistungsorientierte Versorgungspläne bestehen derzeit für einbezogene Unternehmen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Österreich und Italien. a) Beschreibung der leistungsorientierten Versorgungspläne Die leistungsorientierten Verpflichtungen setzen sich aus Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wie Abfertigungen und Trattamento di Fine Rapporto (TFR), Hinterbliebenenbezügen und Ruhestandsbeihilfen zusammen. Gliederung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung nach Ländern
Die wesentlichen Versorgungspläne lassen sich wie folgt unterteilen: Deutschland Handel Deutschland Der wesentliche Anteil der Verpflichtungen resultiert aus einer Versorgungszusage in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Zum einen besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage, die für Neueintritte zum 30. Juni 2021 geschlossen wurde, zum anderen eine bereits im Jahr 2009 geschlossene Leistungszusage. Beide Zusagen sehen eine Garantieverzinsung vor. Für die einbezogenen Unternehmen besteht damit das Risiko, langfristig nicht den Garantiezins der Leistungszusage zu erwirtschaften. Die Finanzierung der 2009 geschlossenen Leistungszusage erfolgte ausschließlich aus Entgeltumwandlungen. Zur Reduzierung des Langlebigkeitsrisikos wurde für diese Zusage eine Kapitaloption eingeführt. Die Finanzierung der 2021 geschlossenen Leistungszusage erfolgte sowohl durch Entgeltumwandlungen als auch durch Arbeitgeberbeiträge. Risiken wurden durch die Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage minimiert. Das Langlebigkeitsrisiko wurde durch liberal gestaltete Kapitaloptionen zu Beginn der Rentenzahlung reduziert. Zusätzlich wurde das Inflationsrisiko für diese Leistungszusage durch eine festgelegte Rentenanpassung minimiert. Für die Leistungszusage besteht ein gesichertes Treuhandvermögen, das sich auf die hier beschriebene Leistungszusage sowie auf Einzelzusagen an einen ausgewählten Personenkreis verteilt. Für die beitragsorientierte Leistungszusage besteht gesichertes Treuhandvermögen in der Höhe, in der die Zusage nicht durch den PSVaG gegen Insolvenz gesichert ist (exzedente Zusagen). Da es sich bei dem Treuhandvermögen um Planvermögen handelt, erfolgt eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen. Zum 1. Januar 2022 wurde eine neue beitragsorientierte Leistungszusage eröffnet; siehe hierzu Punkt 43 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". Bei den übrigen, i.d.R. durch Übernahmen von einbezogenen deutschen Unternehmen erworbenen Leistungszusagen besteht ein Inflationsrisiko aufgrund der nach § 16 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geforderten Rentenanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Der Anteil der Leistungsempfänger:innen liegt bei rund 70 Prozent. Es besteht ein geringes Langlebigkeitsrisiko. Touristik Im Geschäftsfeld Touristik liegen zudem gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen vor, die überwiegend als Leistungszusagen, teilweise aber auch als Gesamtversorgungszusagen ausgestaltet sind. Hierbei besteht für die einbezogenen Unternehmen aufgrund des Bestands an aktiven Begünstigten das Risiko einer überproportionalen Erhöhung der Verpflichtung aus Gehaltserhöhungen. Da die Auszahlung der Zusagen ausschließlich in Form von Rentenzahlungen vorgesehen ist, besteht zudem ein Langlebigkeitsrisiko. Daneben bestehen im Geschäftsfeld Touristik bereits im Jahr 2004 für Neuzugänge geschlossene, dienstzeitabhängige Leistungszusagen. Für diese ergibt sich aufgrund vorgesehener Rentenzahlungen ebenfalls ein Langlebigkeitsrisiko. Zur Sicherung dieser Leistungszusagen liegt Planvermögen vor. Das im Geschäftsfeld Touristik in Deutschland vorliegende Planvermögen besteht überwiegend aus Immobilien und zu einem geringen Teil aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Sonstige Verpflichtungen Neben den unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen existieren noch pensionsähnliche Verpflichtungen in Form von Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen. Die Höhe der entsprechenden Einmalzahlungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit der begünstigten Arbeitnehmer:innen. Schweiz Die Altersvorsorge, der Hinterbliebenenschutz und die Vorsorge für Erwerbsausfall in der Schweiz basieren auf einem Drei-Säulen-System mit unterschiedlicher Finanzierung. Gemäß dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sichert die zweite Säule alle volljährigen Berufstätigen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 21.330 Schweizer Franken bzw. deren Hinterbliebene bei Invalidität oder Tod der Versorger:innen ab. Ab einem Alter von 25 Jahren besteht zudem eine obligatorische Altersabsicherung. Die Finanzierung dieser Absicherung erfolgt durch die Arbeitgeber:innen und die Arbeitnehmer:innen nach dem Kapitaldeckungsverfahren in Prozent des versicherten Einkommens. Das Gesetz schreibt Minimalleistungen vor. Die berufliche Vorsorge wird bei den einbezogenen schweizerischen Unternehmen über die Pensionskasse BonAssistus, die Swiss Life BVG und die IGP-BVG Stiftung abgewickelt. Die oben genannten Pensionskassen und Stiftungen können jederzeit ihr Finanzierungssystem (Beiträge und Leistungen) ändern. Im Fall einer Unterdeckung können von den Arbeitgeber:innen Sanierungsbeiträge erhoben werden. Das in der Pensionskasse und den Sammelstiftungen eingelegte Planvermögen deckt den Großteil der Verpflichtungen aus den gemäß dem BVG bestehenden Vorsorgeverpflichtungen. Das Vermögen der einbezogenen Unternehmen in der Pensionskasse und den Stiftungen wird wie bei einer Teilliquidation unter Mitgabe von Wertschwankungsreserven bestimmt, indem die einzelnen Rückstellungen den Begünstigten zugeordnet werden und anschließend das Vermögen aller aktiven Versicherten im Verhältnis der Altersguthaben auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wird, während das Vermögen der Pensionär:innen diesen direkt zugeordnet wird. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen haben die Pensionskassen und Stiftungen Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Großbritannien Im Geschäftsfeld Touristik besteht eine Versorgungszusage, die bereits seit 2002 für Neuzugänge geschlossen ist, bei der jedoch für die bestehenden Begünstigten weiter angesammelt wird. Es handelt sich um eine gehalts- und dienstzeitabhängige Zusage, die derzeit durch Planvermögen gedeckt ist. Bei Renteneintritt können bis zu 25,0 Prozent des Rentenanspruchs als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Aufgrund der vorgesehenen lebenslangen Rentenzahlungen von mindestens 75,0 Prozent besteht jedoch ein Langlebigkeitsrisiko. In Großbritannien wird das Planvermögen in den Trusts mindestens alle drei Jahre neu bewertet. Die Treuhänder:innen des entsprechenden Trusts bestimmen dabei die meist sehr vorsichtig angesetzten Bewertungsparameter und legen dadurch ggf. bestehende Finanzierungsüberschüsse oder -defizite und damit die künftigen Einzahlungen der Arbeitgeber:innen fest. Österreich In Österreich besteht aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften für alle Dienstverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 geschlossen wurden und mindestens ununterbrochen drei Jahre angedauert haben, ein leistungsorientiertes Versorgungssystem (altes Abfertigungsmodell), das im Falle der Kündigung der Arbeitnehmer:innen (außer bei Eigenkündigung) oder spätestens bei Renteneintritt eine Einmalzahlung vorsieht. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom durchschnittlichen Monatsentgelt und der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer:innen und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsentgelten. Die Zahlungsmodalitäten reichen von einer sofortigen Auszahlung bis zu einer Auszahlung in halben Monatsraten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurde das oben beschriebene Modell dahingehend geändert, dass Arbeitgeber:innen nun verpflichtet sind, 1,5 Prozent vom Monatsentgelt der Arbeitnehmer:innen in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Das neue Abfertigungsmodell ist daher als beitragsorientiertes Vorsorgemodell ausgestaltet. Italien Ähnlich wie in Österreich besteht für Arbeitnehmer:innen in Italien im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf eine Abfindung, die als "Trattamento di Fine Rapporto" (TFR) bezeichnet wird. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlich geregelten Zusatzanspruch zur Altersversorgung. Der Anspruch ist mit einer Entgeltumwandlung vergleichbar und nimmt Bezug auf die Einkommenshöhe und die Anzahl der Dienstjahre. Vor der Reform der TFR im Jahr 2005 handelte es sich um einen leistungsorientierten Versorgungsplan. Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurden alle bestehenden Pläne geschlossen und in ein beitragsorientiertes Versorgungssystem überführt. Die Änderung galt sowohl für Neueintritte als auch für zukünftige Dienstjahre der aktiven Arbeitnehmer:innen. In der leistungsorientierten Verpflichtung einbezogener italienischer Unternehmen spiegelt sich daher der Verpflichtungsumfang für aktive Begünstigte der Dienstjahre bis 2007 wider. Da es sich bei den Vorsorgemodellen in der Schweiz, Österreich und Italien um gesetzlich geregelte Vorsorgesysteme handelt, bestehen keine unternehmensspezifischen Risiken. Niederlande Bei dem im Geschäftsfeld Convenience vorliegenden Versorgungsplan handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan mehrerer Arbeitgeber:innen. Für diesen liegen allerdings keine ausreichenden Informationen vor, um den Anteil des einbezogenen Unternehmens am Barwert der Verpflichtung, am Planvermögen und an den Kosten zu ermitteln. Da eine solche Zuordnung nicht möglich ist, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden für diesen Plan Beiträge in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) erfasst. Im folgenden Geschäftsjahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Die gezahlten Beiträge machen etwa 4,3 Prozent (Vorjahr: 2,9 Prozent) am Gesamtplan aus. 2015 wurden für den betroffenen Fonds die Regularien geändert, woraus sich eine neue Berechnung des Deckungsbeitrags auf Basis eines 12-Monats-Durchschnitts ergab. Sofern der aktuelle Deckungsbeitrag unterhalb des derzeit geforderten Deckungsbeitrags von 114,4 Prozent (Vorjahr: 114,6 Prozent) liegt, hat der Fonds einen Plan zur Wiederherstellung des geforderten Deckungsbeitrags aufzustellen, um diesen dann innerhalb der nächsten zwölf Jahre wieder zu erreichen. Der im Rahmen des Abschlusses festgestellte Deckungsgrad liegt mit 114,3 Prozent (Vorjahr: 104,7 Prozent) unter dem zur Abdeckung der Verpflichtung benötigten Deckungsgrad. Der Fonds befindet sich aufgrund der weiterhin bestehenden Unterschreitung seit Dezember 2015 in einem solchen Wiederherstellungszeitraum. Sollten die Maßnahmen nicht greifen, kann der Fonds im Wesentlichen zwei Maßnahmen ergreifen: Er kann die Prämie heraufsetzen oder die Pensionsregelungen anpassen. b) Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen Den in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Für die Bewertungen der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen wurden folgende Parameter verwendet: Landesspezifische Parameter zur Bewertung der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen
Die Bewertungsparameter für Deutschland, die Schweiz und Großbritannien beziehen sich auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertungsparameter für Österreich und Italien auf die Bewertung von Abfertigungen und TFR. Die Berechnungen für die deutschen Zusagen basieren auf den biometrischen Grundwerten (Wahrscheinlichkeiten für Todes- und Invaliditätsfälle) der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Schweiz wurden die Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der technischen Grundlagen BVG 2020, für Großbritannien die Standardsterblichkeitstafeln S3PxA, für Österreich die Tafeln AVÖ 2018 P von Pagler & Pagler und für Italien die Tavole IPS55 und Tavole INPS 2000 angewendet. c) Entwicklung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung und der Erstattungsansprüche gegen Treuhandvereine Ermittlung der in der Bilanz ausgewiesenen Nettoschuld
Die unter den Rückstellungen ausgewiesene Nettoschuld aus pensionsähnlichen Verpflichtungen enthält Verpflichtungen aus Abfertigungen und TFR in Höhe von 218,6 Mio. € (Vorjahr: 244,7 Mio. €), aus Ruhestandsbeihilfen in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €) und aus Hinterbliebenenbezügen in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €). Die sonstigen Vermögenswerte resultieren aus Finanzierungsüberschüssen leistungsorientierter Pläne der DER Touristik UK Limited, Dorking (Großbritannien), und der RZAG. Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen im Berichtsjahr
Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung im Berichtsjahr
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens im Berichtsjahr
Planvermögen besteht überwiegend im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Zusammensetzung des Planvermögens der einbezogenen Unternehmen
d) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Auswirkungen leistungsorientierter Versorgungspläne Auswirkungen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine auf die Gewinnrücklagen
Zusammensetzung der Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Der Dienstzeitaufwand und die Auswirkungen aus Planabgeltungen werden im Personalaufwand erfasst, während der Nettozinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen wird. e) Mengengerüst Hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen teilen sich die Planteilnehmer:innen und der dazugehörige Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wie folgt nach Gruppen auf: Aufteilung nach Gruppen von Planteilnehmer:innen
f) Auswirkungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Die folgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen einer isolierten Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter auf die Höhe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen für die Pensionen und die pensionsähnlichen Verpflichtungen. Dabei wird jeweils eine Veränderung des Rechnungszinses, des Lohn- und Gehaltstrends und des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte unterstellt. Zudem wird eine Veränderung der Lebenserwartung aller Begünstigten unabhängig vom jeweiligen Alter durch eine Verschiebung des Betrachtungsstichtags um ein Jahr fingiert. Vor Anpassung der jeweiligen Parameter beträgt der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für Pensionen 1.240,2 Mio. € (Vorjahr: 1.270,5 Mio. €) und für pensionsähnliche Verpflichtungen 235,6 Mio. € (Vorjahr: 261,5 Mio. €). Auswirkungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf Pensionen
Auswirkungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf pensionsähnliche Verpflichtungen
Um die Veränderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in Abhängigkeit von den oben aufgeführten Bewertungsparametern zu ermitteln, wird wie zur Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in der Bilanz das Anwartschaftsbarwertverfahren verwendet. Die erwarteten Auszahlungen im Rahmen der leistungsorientierten Pläne für das folgende Geschäftsjahr betragen für Pensionen 9,0 Mio. € (Vorjahr: 68,0 Mio. €) und für pensionsähnliche Verpflichtungen 10,2 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €). Der Rückgang der erwarteten Auszahlungen für Pensionen resultiert im Wesentlichen aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Planvermögen. Angaben zu den übrigen Leistungen an Arbeitnehmer Die einbezogenen Unternehmen haben sich durch Betriebsvereinbarung zur Zahlung von Jubiläumszuwendungen verpflichtet. Die Schuld in Höhe von 181,5 Mio. € (Vorjahr: 186,0 Mio. €) entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde im Inland nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von 0,2 Prozent (Vorjahr: 0,1 Prozent) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 175,6 Mio. € (Vorjahr: 138,7 Mio. €) beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern in Höhe von 69,9 Mio. € (Vorjahr: 67,5 Mio. €). Des Weiteren werden hier überwiegend Verbindlichkeiten aus noch abzurechnenden Löhnen und Gehältern sowie Verbindlichkeiten aus Waren- und Reisegutscheinen an Mitarbeiter:innen ausgewiesen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Reisegutscheinen, die 2020 an Mitarbeiter:innen des Konzerns als Dank für den Einsatz während der Coronapandemie ausgegeben wurden. Im Vorjahr wurden diese Schulden noch unter den sonstigen Schulden (siehe Punkt 37 "Sonstige Schulden") ausgewiesen. Die Schulden aus Jahressonderzahlungen in Höhe von 165,2 Mio. € (Vorjahr: 201,9 Mio. €) beinhalten Zusagen aus langfristig angelegten Incentivierungsprogrammen für leitende Mitarbeiter:innen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen daraus, dass das Programm im Vorjahr für Neuzusagen geschlossen wurde und somit nur noch bestehende Zusagen angesammelt und ausgezahlt werden. Die Schulden aus Abfindungen betragen 63,4 Mio. € (Vorjahr: 89,5 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen im Geschäftsfeld Touristik. Den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 32,0 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €) liegen versicherungsmathematische Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, zugrunde. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von -0,3 Prozent (Vorjahr: 0,0 Prozent). Trotz des generellen Auslaufens der Altersteilzeitmodelle stieg der Rückstellungsbetrag an. Dies resultiert aus der Tatsache, dass weiterhin vereinzelt neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden. Die sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer:innen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Sozialplankosten und Entgeltfortzahlungen im Rahmen von Restrukturierungen. 34. Sonstige Rückstellungen Entwicklung der sonstigen Rückstellungen
Die Rückstellungen für Vergütungen an Großhandelskunden umfassen zum Bilanzstichtag noch offene Abrechnungen aus zumeist umsatzabhängigen Vergütungsvereinbarungen. Die Rückstellungen wurden auf Basis des Umsatzes und eines vorläufigen Verteilungsschlüssels geschätzt. Es handelt sich um Rückerstattungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15.55. Die Rückstellungen für Rückbaukosten resultieren im Wesentlichen aus den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Diese werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags angesetzt. Der Erfüllungsbetrag unterliegt aufgrund der notwendigen Schätzung künftiger Kostenentwicklungen, insbesondere bei längeren Laufzeiten, Unsicherheiten. Daher wird dieser zu jedem Bilanzstichtag neu geschätzt. Die Rückstellungen für sonstige drohende Verluste umfassen im Wesentlichen Risiken aus Beschaffungsgeschäften in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Touristik. In den Rückstellungen für Mietrisiken werden noch nicht eingeforderte Mietindexanpassungen sowie Risiken aus offenen Mietabrechnungen ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. Gliederung der erwarteten Fälligkeiten der sonstigen Rückstellungen
35. Sonstige finanzielle Schulden Gliederung der sonstigen finanziellen Schulden
Erläuterungen zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten sind dem Punkt 24 "Leasing" zu entnehmen. Von den ausgewiesenen Schulden gegenüber Kreditinstituten sind 411,4 Mio. € (Vorjahr: 222,7 Mio. €) grundpfandrechtlich gesichert. Zinsstruktur der festverzinslichen Schulden gegenüber Kreditinstituten
Die Zinsbindung der mittelfristigen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten entsprechen den dargestellten Zinsbindungsfristen. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen Schuldscheindarlehen zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung, Darlehen zur Immobilienfinanzierung und kurzfristige Kreditlinien. Das 2018 aufgenommene Schuldscheindarlehen über 1.000,0 Mio. € wird in Höhe von 820,0 Mio. € (Vorjahr: 881,5 Mio. €) unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten und in Höhe von 118,0 Mio. € (Vorjahr: 118,5 Mio. €) unter den Schulden aus sonstigen Darlehen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 62,0 Mio. € planmäßig getilgt. Das 2019 aufgenommene Schuldscheindarlehen über 537,0 Mio. € wurde 2021 in Höhe von 301,5 Mio. € vorzeitig getilgt und wird am Abschlussstichtag in Höhe von 235,5 Mio. € unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Schulden aus sonstigen Darlehen beinhalten zudem ein Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 175,0 Mio. € (Vorjahr: 175,0 Mio. €) sowie eine in den USA platzierte Anleihe über 30,0 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €). Erläuterungen zu den im Wesentlichen zur Verfügung stehenden Fremdfinanzierungsmitteln sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken", Punkt "Liquiditätsrisiko" zu entnehmen. Die Schulden gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen sowohl kurzfristige Darlehensschulden gegenüber den Gesellschaften der REWE-Kaufleute als auch kurz- und langfristige Schulden gegenüber weiteren assoziierten Unternehmen. Die Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen im Wesentlichen Devisenderivate. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" zu entnehmen. Die Schulden gegenüber Beteiligungsunternehmen beinhalten sowohl Schulden aus laufendem Verrechnungsverkehr als auch Darlehen. Die sonstigen Schulden aus Finanzgeschäften beinhalten im Wesentlichen Schulden aus laufenden Verrechnungskonten mit nahestehenden Unternehmen sowie mit verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht vollkonsolidiert werden. Die Anteile fremder Gesellschafter am Reinvermögen von Gesellschaften betreffen Anteile an einbezogenen Gesellschaften, die den jeweiligen Inhabern das Recht zur Rückgabe an den Emittenten gegen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder andere finanzielle Vermögenswerte verbriefen. Hierunter fallen Anteile an Personengesellschaften sowie das Geschäftsguthaben der RZF. Alle finanziellen Schulden mit Ausnahme der Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten und der Schulden aus Finanzierungsleasing (vgl. Punkt 24 "Leasing") sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 36. Schulden aus Lieferungen und Leistungen Gliederung der Schulden aus Lieferungen und Leistungen
Der Anstieg der Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten ist stichtagsbedingt. Der Konzern bietet ausgewählten Lieferanten Supply Chain Finance-Programme (SCF) an. Die Lieferanten können durch den Verkauf ihrer Forderungen gegen REWE-Kaufleute an einen Factor eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen bewirken. Die REWE-Kaufleute zahlen die Verbindlichkeit zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin an den Factor. Die Zielsetzung des SCF ist, diesen Lieferanten eine effizientere Gestaltung ihrer Zahlungsziele durch Verkauf entsprechender Forderungen vor Fälligkeit zu ermöglichen. Der Konzern wiederum strebt damit eine bessere Lieferantenbindung an. Der Ausweis erfolgt weiterhin unter den kurzfristigen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Schuld wesentlich durch diese Vereinbarung verändert wurde. Da sich der Charakter der Zahlungen aus Sicht des Konzerns nicht geändert hat, werden sie weiterhin im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Zum Stichtag belief sich der Wert, zu dem Lieferanten diverse SCF-Vereinbarungen in Anspruch genommen haben, auf 97,3 Mio. € (Vorjahr: 97,9 Mio. €). Aufgrund der Auswahl verschiedener Factoring-Unternehmen ist eine Risikokonzentration nicht erkennbar. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken". 37. Sonstige Schulden Gliederung der sonstigen Schulden
Die Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ist vor allem auf die Erholung im Geschäftsfeld Touristik zurückzuführen, da coronabedingte Reisebeschränkungen schrittweise aufgehoben und im Zuge dessen wieder mehr Reisen gebucht wurden. Die Schulden aus sonstigen Steuern betreffen in Höhe von 119,4 Mio. € (Vorjahr: 76,3 Mio. €) die Umsatzsteuer, in Höhe von 68,6 Mio. € (Vorjahr: 70,1 Mio. €) die Lohnsteuer sowie in Höhe von 25,4 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €) die Kirchen- und sonstige Steuern. Die Abnahme bei den Schulden aus Waren-/Geschenkgutscheinen resultiert hauptsächlich aus der Inanspruchnahme sowie dem Verfall der coronabedingt in 2020 ausgegebenen Reisegutscheine. Darüber hinaus werden Reisegutscheine, die an Mitarbeiter:innen des Konzerns für ihren Einsatz während der Coronapandemie ausgegeben wurden, nun unter den Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Punkt 33 "Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer") ausgewiesen. Die Schulden aus Kundenbindungsprogrammen beziehen sich im Wesentlichen auf das Kundenbindungsprogramm "jö Bonus Club" in Österreich und das Kundenbindungsprogramm "PAYBACK" in Deutschland. Bei den Schulden aus Reisevorleistungen handelt es sich um ausstehende Rechnungen für Fremdleistungen, die von den Reiseveranstaltern im Rahmen der Durchführung eigener Reisen in Anspruch genommen und zum Bilanzstichtag von den Leistungsträgern noch nicht abgerechnet wurden. Der deutliche Anstieg ist auf die Aufhebung coronabedingter Einschränkungen und die dadurch wieder vermehrten Buchungen von Reiseveranstaltungen zurückzuführen. Die diversen Rückstellungen mit Schuldcharakter wurden unter anderem für Maklerprovisionen, Verpflichtungen aus Mietverhältnissen, Verwaltungsaufwendungen und Abgrenzungen für Strom- und Gasrechnungen gebildet. Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf Konkretisierungen abgregrenzter Schulden hin zu einem Ausweis unter den Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie auf die Entkonsolidierungen (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestition") zurückzuführen. Die Schulden aus Rechnungsabgrenzung beinhalten unter anderem Baukostenzuschüsse und abgegrenzte Dienstleistungsentgelte, unter anderem aus Vereinbarungen mit Prepaid-Produkten. Für die Einhaltung der REWE-Qualitätsstandards werden den REWE-Kaufleuten gesonderte Vergütungen gezahlt. Die diversen Schulden beinhalten eine Vielzahl an Einzelsachverhalten. 38. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der Kontokorrentkredite im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungsmittelflüsse der aufgegebenen Geschäftsbereiche aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit sind gemäß IFRS 5 getrennt von denen der fortgeführten Geschäftsbereiche angegeben. Diese betreffen den aufgegebenen Geschäftsbereich BILLA Russland (Berichtsjahr und entsprechend im Vorjahr) und den aufgegebenen Geschäftsbereich BILLA Ukraine (Vorjahr). Nachfolgend werden die Zahlungsmittelflüsse der fortgeführten Geschäftsbereiche erläutert. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit In der Berichtsperiode verminderte sich der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit von 3.621,5 Mio. € auf 3.187,1 Mio. €. Der Rückgang um 434,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der gezahlten/erhaltenen Ertragsteuern um -633,1 Mio. € und einem Anstieg von Working Capital-Effekten um -244,2 Mio. €, denen ein Anstieg erhaltener Anzahlungen von 619,2 Mio. € gegenübersteht. Zu den gezahlten Ertragsteuern siehe auch Punkt 19 "Steuern vom Einkommen und Ertrag". Bereinigt um Working Capital-Effekte (Veränderung der Vorräte sowie der Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen) verminderte sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 3.710,2 Mio. € auf 3.580,0 Mio. €. Hierzu trugen neben den oben genannten Effekten auch um 117,7 Mio. € erhöhte Inanspruchnahmen von Rückstellungen bei. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge in Höhe von 199,1 Mio. € (Vorjahr: 38,9 Mio. €) betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen Neubewertungen von Verpflichtungen aus Pensionen und pensionsähnlichen Zusagen. Die gezahlten Zinsen in Höhe von 547,9 Mio. € (Vorjahr: 594,0 Mio. €) resultieren in Höhe von 510,4 Mio. € (Vorjahr: 553,7 Mio. €) aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Die erhaltenen Zinsen in Höhe von 20,3 Mio. € (Vorjahr: 66,8 Mio. €) enthalten Zinsen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen beim Leasinggeber in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -2.237,5 Mio. € (Vorjahr: -1.828,1 Mio. €). Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 409,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die Einzahlungen aus den Abgängen finanzieller Vermögenswerte und at equity bilanzierter Unternehmen resultieren in Höhe von 375,7 Mio. € (Vorjahr: 256,0 Mio. €) aus der Tilgung von kurz- und langfristigen Darlehen. Davon betreffen 122,9 Mio. € (Vorjahr: 140,4 Mio. €) Darlehen an assoziierte Unternehmen und 99,0 Mio. € (Vorjahr: 74,9 Mio. €) Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen. Die Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 2.288,4 Mio. € (Vorjahr: 1.888,1 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Auszahlungsüberschüsse aus dem Verkauf von Anteilen an konsolidierten Unternehmen in Höhe von 12,7 Mio. € betreffen den Abgang von Zahlungsmitteln im Rahmen des Verkaufs sämtlicher Anteile an der Jet Nordic Holding AB, Stockholm (Schweden), inklusive ihrer Tochtergesellschaften Nova Airlines AB, Stockholm (Schweden), und Novair AS, Oslo (Norwegen); siehe hierzu auch Punkt 3 "Konsolidierung". Die Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte und at equity bilanzierte Unternehmen betreffen in Höhe von 264,7 Mio. € (Vorjahr: 248,1 Mio. €) gewährte kurz- und langfristige Darlehen. Davon betreffen Auszahlungen in Höhe von 81,5 Mio. € (Vorjahr: 107,5 Mio. €) Darlehen an assoziierte Unternehmen und Auszahlungen in Höhe von 106,1 Mio. € (Vorjahr: 33,5 Mio. €) Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen. Die Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse und den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen in Höhe von 19,6 Mio. € (Vorjahr: 98,9 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb sämtlicher Anteile an der Meister feines Fleisch − feine Wurst GmbH, Gäufelden (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen"). Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -1.352,7 Mio. €. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr um 312,2 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten. Die gezahlten Dividenden, Ausgleichsverpflichtungen und sonstigen Ergebnisanteile in Höhe von 18,6 Mio. € (Vorjahr: 19,6 Mio. €) resultieren vollständig aus Auszahlungen an Minderheitsgesellschafter (Vorjahr: 17,4 Mio. €). Die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 29,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung bei einer Gesellschaft im Geschäftsfeld Handel Deutschland; es handelt sich dabei um den Anteil von Minderheitsgesellschaftern. Insgesamt führten die Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten zu Zahlungsmittelzuflüssen in Höhe von 214,9 Mio. € (im Vorjahr Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 194,2 Mio. €). Die Inanspruchnahme von Kreditlinien führte im Berichtsjahr zu Einzahlungen in Höhe von 347,6 Mio. €. Im Vorjahr resultierten dagegen Auszahlungen von 94,8 Mio. € aus der Tilgung von Kreditlinien und Auszahlungen von 400,0 Mio. € aus der Rückzahlung des syndizierten Kredits. Gegenläufig zur Inanspruchnahme von Kreditlinien wurde im Berichtsjahr das im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lekkerland-Gruppe aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von 301,5 Mio. € vorzeitig getilgt. Im Vorjahr fanden hieraus noch Einzahlungen in Höhe von 100,0 Mio. € statt. Darüber hinaus führte die anteilige Tilgung eines weiteren Schuldscheindarlehens zu Zahlungsmittelabflüssen von 62,0 Mio. €. Im Rahmen der Aufnahme und Tilgung von Immobilienfinanzierungen ergaben sich im Berichtsjahr Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 230,1 Mio. € (Vorjahr: 89,2 Mio. €) und Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 39,1 Mio. € (Vorjahr: 46,9 Mio. €). Darüber hinaus führten Einzahlungen von 186,7 Mio. € (Vorjahr: 116,6 Mio. €) und Auszahlungen von 96,7 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) aus der Aufnahme und Tilgung von Darlehen gegenüber (nicht konsolidierten) verbundenen und assoziierten Unternehmen insgesamt ebenfalls zu Zahlungsmittelzuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit. Weiterhin führten die unterjährige Aufnahme und Tilgung von Darlehen von nahestehenden Unternehmen zu Einzahlungen in Höhe von 24,3 Mio. € (Vorjahr: 130,8 Mio. €) und Auszahlungen in Höhe von 92,1 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €). Zu den Auszahlungen für die Reduzierung von Schulden aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.578,5 Mio. € (Vorjahr: 1.450,9 Mio. €) vgl. Punkt 24 "Leasing". Die Auszahlungen betreffen den Tilgungsanteil des Leasingnehmers. Die Zinszahlungen werden unter den gezahlten Zinsen im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Die Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden im Konzernergebnis und damit ebenfalls im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Schulden aus Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus Finanzierungstätigkeit betreffen insbesondere Leasingverbindlichkeiten, Darlehen sowie Tages- und Termingelder von Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen. Daneben liegen auch Darlehen von verbundenen, assoziierten, nahestehenden und Gemeinschaftsunternehmen vor. Überleitung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 20,5 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einer Earn Out-Klausel im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an einer Beteiligung. Sonstige Angaben 39. Angaben zum Kapitalmanagement Die finanzwirtschaftliche Steuerung des Konzerns dient der nachhaltigen Wahrung einer größtmöglichen finanziellen Flexibilität und ist darauf ausgerichtet, die jederzeitige Handlungsfreiheit hinsichtlich der operativen, finanziellen und strategischen Unternehmensentwicklung des Konzerns zu sichern. Der Konzern hat sich einem starken Finanzprofil und der Wahrung einer guten Bonitätseinschätzung verpflichtet. Zur Erhaltung dieses Finanzprofils orientiert sich der Konzern an international akzeptierten, für das Rating relevanten Finanzrelationen. Alle strategischen unternehmerischen Entscheidungen werden im Hinblick auf ihre Auswirkung auf diese Kennzahlen überprüft. Für den Konzern wurde eine Finanzpolitik definiert, deren bedeutendste Kennzahl sich wie folgt darstellt: Verschuldungsfaktor *=Netto-Verschuldung/EBITDA * Der Verschuldungsfaktor ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den IFRS und kann in der Definition und Berechnung bei anderen Unternehmen abweichend sein. Der Verschuldungsfaktor ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Netto-Verschuldung und dem EBITDA des Konzerns. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Berechnungsgrundlage wie folgt geändert: Die Netto-Verschuldung berücksichtigt die folgenden Bestandteile:
Daneben berücksichtigt das EBITDA die folgenden Bestandteile:
* Bestandteil der Kennzahl neu bzw. angepasst Auf Basis dieser im Vergleich zum Vorjahr veränderten Berechnungsgrundlage wurde als Maximalwert für den Verschuldungsfaktor eine Bandbreite von 3,0 bis 3,3 (Vorjahr 4,0) festgelegt. Das Management erstellt Strategien und Planungen so, dass die Kennzahl für den Konzern in der Regel unterhalb der Untergrenze und jedenfalls unterhalb der Obergrenze dieser Bandbreite liegt. Sollte die Grenze des Verschuldungsfaktors aufgrund außerordentlicher Entwicklungen verletzt werden, werden Maßnahmen entwickelt, ihn schnellstmöglich wieder auf das angestrebte Niveau zurückzusteuern. Zum 31. Dezember 2021 liegt die entsprechende Kennzahl nach neuer Berechnungsmethode bei 2,7 (Vorjahr: 2,6). Die Finanzierungsstruktur, die Liquidität und die Finanzrisikopositionen werden im Konzern zentral gesteuert. Basierend auf kapitalmarktorientierten Grundlagen beinhaltet das langfristige Kapitalmanagement darüber hinaus die Entscheidung hinsichtlich variabler und festverzinslicher Kreditaufnahme. Beispielsweise wird bei niedrigem Zinsniveau durch die Aufnahme von festverzinslichen Darlehen das Risiko gegenüber Zinssteigerungen abgesichert. Bei hohem Zinsniveau bietet sich eine Aufnahme variabler Darlehen an, um Chancen aus sinkenden Zinsen zu nutzen. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung für den Konzern erfolgt für das Folgejahr auf monatlicher Basis und wird fortlaufend aktualisiert. Der mittelfristige Liquiditätsbedarf wird für das jeweilige Kalenderjahr auf Basis der Mittelfristplanung ermittelt und dient somit als Grundlage für die Finanzierungsstrategie. Zur Steuerung finanzwirtschaftlicher Risiken (z. B. Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Bonitätsrisiken) im Konzern ist ein zentrales Treasury-Committee eingesetzt. Darüber hinaus existieren Treasury-Committees auf Ebene der Geschäftsfelder. Diese Gremien dienen insbesondere der wechselseitigen Information und Meinungsbildung sowie einer engen Abstimmung der unterschiedlichen Konzerneinheiten zu Fragen und Strategien. Des Weiteren wird das im Konzern gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften im In- und Ausland in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Akquisitions- und Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der lokalen Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. 40. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Währungsrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Zinsrisiko, dem Rohstoffpreisrisiko sowie dem Adressenausfallrisiko. Diese Risiken werden gemäß der Konzernrichtlinie zum Finanzmanagement systematisch gesteuert. Die finanziellen Risiken werden in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Über Risikopolitik und -strategie berät und entscheidet ein zentrales Treasury-Committee. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind in Richtlinien detailliert festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung. Das übergreifende Management finanzwirtschaftlicher Risiken ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Finanzlage zu minimieren. Hierbei hat die Risikobegrenzung generell Vorrang vor Rentabilitätsaspekten. Zur Absicherung gegen Zinsänderungs-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden Termingeschäfte, Swaps und Optionen eingesetzt. Diese werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen. Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente
Währungsrisiko Der Konzern ist international tätig und infolgedessen einem potenziellen Währungsrisiko ausgesetzt. Währungsrisiken, d. h. potenzielle Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der Berichtswährung des Konzerns bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Gemäß der Konzernrichtlinie zum Finanzmanagement sind Fremdwährungsforderungen und -schulden gemäß den definierten Strategien durch Derivate zu sichern. Die Vertragspartner des Konzerns bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken bester Bonität. Zur Absicherung der Währungsrisiken dürfen ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung in den Treasury-Systemen sichergestellt sein muss. Im Geschäftsfeld Touristik und bei der RZAG werden zukünftige Fremdwährungszahlungen durch den Abschluss von entsprechenden Derivaten gesichert und - bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Anwendung von hedge accounting - als Cashflow hedge abgebildet. In beiden Fällen handelt es sich um eine Plansicherung (Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen). Im Rahmen des touristischen Devisenrisikomanagements werden die aus dem Einkauf touristischer Leistungen resultierenden Fremdwährungsschulden (Grundgeschäfte) durch den Einsatz von Kurssicherungsgeschäften gegen die Gefahr ergebnismindernder Währungseinflüsse abgesichert. Diese Devisentransaktionsrisiken entstehen zum Zeitpunkt der Festlegung der Kalkulationskurse für die verschiedenen Saisonbereiche. Zu diesen Zeitpunkten handelt es sich bei den Grundgeschäften um geplante Fremdwährungsschulden, die sich erst im Zuge der später eingehenden Buchungen sukzessive konkretisieren. Den Grundgeschäften werden im Rahmen der Währungssicherung Devisentermingeschäfte, -swaps und -optionen gegenübergestellt. Deren Ziel ist es, die Grundgeschäftsposition gegen ergebniswirksame Devisenkursveränderungen zu sichern. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting gemäß IFRS 9 erfolgt die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbilanzierung im Rahmen eines Cashflow hedges. Bei Abschluss der Devisentermingeschäfte und -swaps werden 100,0 Prozent des Nominalvolumens designiert. Sofern die Unternehmen davon ausgehen, dass keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr hinsichtlich des Eintritts des erwarteten Grundgeschäfts besteht (dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Zahlungen um mehr als zwei Monate verschieben), wird die Sicherungsbeziehung dedesigniert und hedge accounting beendet. Die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen "exotischen" Devisenoptionen (kein Plain-Vanilla) werden als freistehende Derivate abgebildet. Bei der RZAG werden ebenfalls Devisentermingeschäfte und -swaps abgeschlossen. Diese dienen der Absicherung von Währungskursschwankungen aus warenwirtschaftlichen Kontrakten. Zum Zeitpunkt der Sicherung handelt es sich bei den Grundgeschäften um geplante Einkäufe in Fremdwährung, die sich im Zeitablauf von Rahmenkontrakten zu einzelnen Bestellungen konkretisieren. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting gemäß IFRS 9 erfolgt eine Bilanzierung der Sicherungsbeziehung im Rahmen eines Cashflow hedges. Dies gilt jedoch nur für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte. Bei Abschluss und Designation der Derivate werden 90,0 Prozent des Nominalvolumens designiert. 10,0 Prozent des Nominalvolumens der Derivate werden nicht in die Sicherungsbeziehung designiert und freistehend erfasst. Sofern die RZAG davon ausgeht, dass erwartete Grundgeschäfte nicht mehr eintreten (dies ist beispielsweise bei einer Verschiebung einer Lieferung in den Folgemonat oder bei Wegfall einer Lieferung der Fall), werden die korrespondierenden derivativen Sicherungsinstrumente dedesigniert und wird die Anwendung von hedge accounting beendet. Devisenswaps werden als freistehende Derivate bilanziert. Zusätzlich werden zur Absicherung des Währungsrisikos aus bereits entstandenen Fremdwährungsforderungen und -schulden kurzfristig fällige Devisentermingeschäfte und Devisenswaps abgeschlossen. Diese werden als freistehende Derivate ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Aufgrund der Coronapandemie lag im Vorjahr und am Anfang des Berichtsjahres keine ausreichende Planungssicherheit bzgl. des Einkaufs touristischer Leistungen vor. Das hat dazu geführt, dass im Vorjahr im Geschäftsfeld Touristik keine der abgeschlossenen Derivate designiert wurden und damit kein hedge accounting nach IFRS 9 angewendet wurde. In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres wurden aufgrund zunehmender Planungssicherheit für das Einkaufsgeschäft touristischer Leistungen wieder Sicherungsgeschäfte abgeschlossen und designiert. Da im Vorjahr nur die RZAG hedge accounting angewendet hat, sind die folgenden Nominalvolumina und Geschäftskurse nicht vergleichbar: Nominalvolumina der Devisenderivate im Cashflow hedge pro Währung
Die eingesetzten Devisenderivate haben zum Stichtag insgesamt eine Laufzeit von bis zu 14 Monaten. Im Berichtsjahr ergaben sich hierfür folgende durchschnittliche Geschäftskurse: Durchschnittliche Geschäftskurse der Devisenderivate im Cashflow hedge
Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung freistehender Derivate werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Währungsumrechnungseffekte aus den gesicherten Grundgeschäften werden ebenfalls im Betriebsergebnis gezeigt. Dadurch, dass bereits Bewertungseffekte aus den freistehenden Derivaten entstehen können, bevor entsprechende Grundgeschäfte (wie Reisevorleistungen im Vorjahr) bilanziert werden, können Ergebnisverschiebungen im Betriebsergebnis entstehen. Der mit den freistehenden Derivaten verbundene Ergebniseffekt beläuft sich insgesamt auf 11,0 Mio. € (Vorjahr: -4,4 Mio. €). Die Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung freistehender Derivate enthalten auch Effekte aus der Beendigung zuvor bestehender Sicherungsbeziehungen. Hieraus resultieren unwesentliche Ergebniseffekte. Die Buchwerte der Sicherungsinstrumente sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität beträgt bei den Sicherungsinstrumenten 15,5 Mio. € (Vorjahr: -12,1 Mio. €) und bei den Grundgeschäften 15,4 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €). Der Bestand der im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge des gesicherten Risikos bestehender Sicherungsbeziehungen (ohne den Effekt von Zinsswaps) beläuft sich insgesamt auf 8,9 Mio. € (Vorjahr: -2,8 Mio. €). Ineffektivitäten aus Wertänderungen der designierten Komponente von Sicherungsgeschäften können aus Kreditwertanpassungen resultieren. Diese Kreditwertanpassungen beziehen sich auf das eigene Ausfallrisiko bzw. das Risiko der Gegenpartei (Debit bzw. Credit Valuation Adjustments). Außerdem können diese aus Gewinnen oder Verlusten bei Ersteinbuchung resultieren, die durch Kursschwankungen zwischen Handelszeitpunkt und Abschluss des Geschäfts mit der Bank entstehen können (sogenannte "Day one Gains or Losses"). Die Auswirkungen aus diesen Ineffektivitäten werden ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen gezeigt. Die daraus resultierenden Ergebniseffekte sind für den Konzern unwesentlich. Hinsichtlich der Auswirkungen der Cashflow hedges auf das Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens wird auf die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellte Entwicklung der Rücklage für Cashflow hedges verwiesen. Ergänzend werden in der Gesamtergebnisrechnung für alle Gesellschafter die ergebniswirksam und ergebnisneutral erfassten Beträge und damit die Auswirkungen der Cashflow hedges auf das sonstige Ergebnis und das Jahresergebnis dargestellt. In den ergebnisneutral erfassten Beträgen laut Gesamtergebnisrechnung sind Ausbuchungen der Rücklagen gegen die erstmaligen Anschaffungskosten von Vorräten (Basis Adjustments) in Höhe von -4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) enthalten. Hiervon wurden zwischenzeitlich -0,4 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus Währungsgeschäften würde um rund 47,7 Mio. € (Vorjahr: 43,1 Mio. €) geringer ausfallen, wenn der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen am Bilanzstichtag um zehn Prozentpunkte stärker gewesen wäre. Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen um zehn Prozentpunkte schwächer gewesen, dann wäre das Ergebnis aus Währungsgeschäften um rund 47,7 Mio. € (Vorjahr: 43,1 Mio. €) höher ausgefallen. Zinseffekte wurden nicht berücksichtigt. Davon entfallen 33,0 Mio. € (Vorjahr: 27,5 Mio. €) auf Veränderungen des Euros gegenüber dem rumänischen Leu. Das Eigenkapital aus Währungsgeschäften würde um rund 18,0 Mio. € (Vorjahr: 13,4 Mio. €) geringer ausfallen, wenn der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen am Bilanzstichtag um zehn Prozentpunkte stärker gewesen wäre. Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen um zehn Prozentpunkte schwächer gewesen, dann wäre das Eigenkapital aus Währungsgeschäften um rund 18,0 Mio. € (Vorjahr: 13,4 Mio. €) höher ausgefallen. Davon entfallen 17,7 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €) auf Veränderungen des Euros gegenüber dem US-Dollar. Zinseffekte wurden nicht berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Im Zuge des Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass die einbezogenen Unternehmen jederzeit über die RIF durch ausreichend ungenutzte Kreditlinien über genügend Liquidität verfügen, sodass auch dann keine Liquiditätsrisiken bestehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Als Finanzinstrumente werden Darlehen sowie Fest- und Tagesgelder eingesetzt. Dem Konzern stehen derzeit im Wesentlichen folgende Fremdfinanzierungsmittel zur Verfügung:
Dem Konzern steht ein syndizierter Kredit in Höhe von 2,0 Mrd. €, in dem Kreditlinien in Höhe von 500,0 Mio. € inkludiert sind, zur Verfügung. Der syndizierte Kredit (ohne die inkludierten Kreditlinien) wurde weder zum aktuellen Bilanzstichtag noch zum Vorjahresstichtag in Anspruch genommen. Die inkludierten Kreditlinien wurden in Höhe von 297,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Mit Vertrag vom 7. April 2020 schloss der Konzern einen weiteren Konsortialkreditvertrag mit einem Volumen von 1,0 Mrd. € ab. Dieser wurde im März 2021 abgelöst durch eine neue Linie mit einem Volumen von 750,0 Mio. €, die zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen wurde. Daneben bestehen weitere bilaterale Kreditlinien zwischen einzelnen Gesellschaften und Banken. Das US-Private-Placement resultiert aus der 2020 erworbenen Lekkerland-Gruppe. Wie unter Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen" beschrieben, hat der Konzern mehrere SCF-Vereinbarungen abgeschlossen, deren Zweck insbesondere die Stärkung der Lieferantenbindung ist. Der Konzern schließt diese Vereinbarungen nur mit Factoring-Anbietern sehr guter Bonität ("Investment Grade") ab. Sollte dennoch ein Factoring-Anbieter nicht willens oder nicht mehr in der Lage sein, die SCF-Vereinbarung weiterhin einzuhalten, und sollten die Lieferanten auf kürzere oder der Konzern auf verlängerte Zahlungsfristen angewiesen sein, könnte sich in dieser Situation ein potenzielles Liquiditätsrisiko ergeben. Wir schätzen dieses Risiko jedoch als gering ein. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) wird eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften zur internen Finanzierung des Geldbedarfs anderer einbezogener Unternehmen. Durch die Finanzsteuerung wird die optimale Verwendung der Finanzressourcen der Konzernunternehmen sichergestellt. Der Konzern hat keine wesentlichen Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden mit konzernfremden Gesellschaften vorgenommen. Globalaufrechnungsvereinbarungen bestehen im Zusammenhang mit dem Zentralregulierungsgeschäft und derivativen Finanzinstrumenten. Die folgenden Übersichten geben Aufschluss über die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Schulden. Sofern ein Kündigungsrecht besteht, wurde der Zahlungsmittelabfluss zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt unterstellt. Liquiditätsanalyse finanzieller Schulden
Die Zahlungsmittelabflüsse der originären Finanzinstrumente enthalten neben den Tilgungsanteilen auch den Zinsanteil, sodass die Summe der Zahlungsmittelabflüsse gegebenenfalls den Buchwert des betrachteten Geschäftsjahres übersteigt. Die künftigen undiskontierten Zahlungen bilanzierter Leasingverhältnisse sind in Punkt 24 "Leasing" dargestellt. Bei den Kreditzusagen handelt es sich um fest zugesagte Kredite innerhalb des Berichtsjahres mit Laufzeitbeginn ab 2021. Die finanziellen Schulden in der Liquiditätsanalyse beinhalten ausschließlich originäre Finanzinstrumente. Zusätzlich sind in der Bilanz derivative Finanzinstrumente in Höhe von 19,3 Mio. € (Vorjahr: 38,6 Mio. €) ausgewiesen. Liquiditätsanalyse der Derivate
Zinsrisiko Zinsrisiken entstehen grundsätzlich durch Änderungen der Marktzinssätze für verzinsliche Vermögenswerte sowie verzinsliche Schulden. Alle Vermögenswerte und Schulden mit variabler Verzinsung bzw. kurzfristigen Zinsfestschreibungen setzen den Konzern einem Cashflow-Risiko aus. Aus den festverzinslichen Schulden mit längerer Zinsfestschreibung entsteht ein fair-value-Zinsrisiko. Zum Jahresende waren 21,0 Prozent (Vorjahr: 12,9 Prozent) der Bankschulden festverzinslich. Aus verzinslichen Vermögenswerten und Schulden können sich Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital durch Zinsschwankungen ergeben. Diese Risiken werden in Form einer Sensitivitätsanalyse ermittelt. Aus dieser geht hervor, welche Auswirkungen sich durch Änderungen der relevanten Parameter - insbesondere des Zinssatzes - ergeben würden. Mit Vereinbarungen vom 28. Februar 2018 hat die RIF vier Zinsswaps mit unterschiedlichen externen Banken zur Absicherung variabler Zinszahlungen auf verschiedene Tranchen eines Schuldscheindarlehens abgeschlossen. Konditionen der abgeschlossenen Zinsswaps
Die Bilanzierung dieser Zinsswap-Vereinbarungen erfolgt als Cashflow hedge. Da die wesentlichen Vertragskonditionen (Critical Terms) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrumenten wie die Laufzeit und das Nominalvolumen übereinstimmen, kommt es nicht zur Erfassung von Ineffektivitäten. Die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgeführte Rücklage für Cashflow hedges enthält Verluste in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €), die auf die oben genannten Zinsswaps bei der RIF entfallen. Hinsichtlich der Zinssicherungsgeschäfte im Rahmen der Cashflow hedge-Bilanzierung würde das Eigenkapital um rund 5,9 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) höher ausfallen, wenn das Zinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher wäre. Da eine Absenkung um 100 Basispunkte nicht mehr erwartet wird, wurde für 2021 zusätzlich mit einer Senkung um 50 Basispunkte gerechnet. Wäre das Zinsniveau um 50 Basispunkte geringer ausgefallen, würde das Eigenkapital um rund 3,1 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) geringer ausfallen. Es besteht ferner ein Zinsrisiko aus originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte ein um 4,2 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) schlechteres Zinsergebnis zur Folge. Da eine Absenkung um 100 Basispunkte nicht mehr erwartet wird, wurde für 2021 zusätzlich mit einer Senkung um 50 Basispunkte gerechnet. Wäre das Zinsniveau um 50 Basispunkte geringer ausgefallen, würde sich das Finanzergebnis um rund 2,1 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) verbessern. Rohstoffpreisrisiko Bis zu ihrer Veräußerung (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen") war der Konzern über die Nova Airlines AB, Stockholm (Schweden), einem (direkten) Rohstoffpreisrisiko ausgesetzt. Die Sicherungsstrategie sah vor, dass das Management der Gesellschaft die geplanten Bedarfe an Flugbenzin für die nächste Saison abschätzt und in einem Sicherungszeitraum von 18 Monaten gestaffelt bis zu 90,0 Prozent des Netto-Exposures vor Saisonbeginn absichert. Da die Verträge auf US-Dollar lauteten, wurde zudem eine Devisensicherung vorgenommen. Die Absicherung erfolgte nur für die Nova Airlines AB, da die Kraftstoffpreise in anderen Beförderungsverträgen zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung vor einer Saison bereits festgesetzt werden und somit keine Absicherung erforderlich ist. Durch das zwischen DER Touristik Nordic AB, Stockholm (Schweden), und Nova Airlines AB abgeschlossene Operating Agreement (kurz "OA") mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2023 ist der Konzern weiterhin einem (indirekten) Rohstoffpreisrisiko ausgesetzt. Dieses aus dem OA resultierende Risiko wird weiterhin durch Warentermingeschäfte abgesichert. Die Sicherung basiert dabei auf gemeldeten Netto-Exposures des Vertragspartners und folgt somit weiterhin der ursprünglichen Sicherungsstrategie der Nova Airlines AB. Im Berichtsjahr wurde durch die abgeschlossenen Rohstoffderivate insgesamt ein Volumen von 4.400 metrischen Tonnen Flugbenzin gesichert. Die eingesetzten Derivate hatten eine maximale Laufzeit von 16 Monaten. Die Sicherungsbeziehungen wurden als Cashflow hedge bilanziert. Ausfallrisiko Das Bonitäts- oder Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten entsteht dann, wenn eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen teilweise oder vollständig nicht nachkommen kann und dadurch bei der anderen Partei finanzielle Verluste verursacht. Eventuelle Ausfallrisiken bestehen im Bereich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Ausleihungen und Darlehen, der sonstigen Forderungen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Kreditrisiken aufgrund von Geldanlagen, Verträgen über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden gemindert, indem derartige Transaktionen im Rahmen festgelegter Limits und nur mit Banken guter bis sehr guter Bonität, was einem unabhängigen Mindestrating von "Investment Grade" entspricht, abgeschlossen werden. Auch der Zahlungsverkehr wird über solche Banken abgewickelt. Die Bonität und Risikotragfähigkeit der Partnerbanken werden fortlaufend und systematisch überprüft. Die Festlegung und Überwachung der Limits erfolgen funktional getrennt zwischen Handel und Abwicklung. Im Zuge des Debitorenmanagements, der betriebswirtschaftlichen Überwachung der Debitoren sowie der laufenden Überwachung der Forderungen sind Mindestanforderungen an die Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das finanzielle Engagement festgelegt. Das Geschäft mit Großkunden unterliegt einer gesonderten Bonitätsüberwachung. Gemessen an dem gesamten Risikoexposure aus dem Ausfallrisiko sind die Forderungen gegen diese Kontrahenten im Einzelnen jedoch nicht so groß, dass sich außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Verkäufe an Kund:innen des Einzelhandels werden in bar, über EC-Cash, PayPal oder gängige Kreditkarten abgewickelt. Die Bargeldlogistik im Einzelhandel unterliegt einer gesonderten Überwachung. Wesentliche Ausleihungen und Darlehen werden durch externe Ratings überwacht, um potenzielle Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus bestehen erhaltene Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften, abgetretenes Vorratsvermögen) in Höhe von 138,0 Mio. € (Vorjahr: 126,0 Mio. €). Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern wendet die Vorschriften des mehrstufigen Wertminderungsmodells nach IFRS 9 auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte an. Zum Erstansatz solcher finanziellen Forderungen wird eine Wertminderung in Höhe des 12-monatigen Kreditverlusts angesetzt. Soweit eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit Zugangszeitpunkt identifiziert wird, wird der erwartete Kreditverlust über die Restlaufzeit abgebildet. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Leasingforderungen wird unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, die auf historischen Ausfallraten basiert, die um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen ergänzt werden. Über die laufende Überwachung der Debitoren werden objektive Hinweise für eine Wertminderung identifiziert und über individuelle Wertkorrekturen abgebildet. Soweit nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung ausgebucht. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis des Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten. Aufgrund der großen Anzahl von Kund:innen an unterschiedlichen Standorten besteht keine Konzentration von Kreditrisiken. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie zuvor beschrieben, anhand einer Wertminderungsmatrix mit ihrem erwarteten Kreditverlust angesetzt. Die Altersstruktur der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Gliederung der Altersstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen nach IFRS 9
Die Leasingforderungen belaufen sich zum Stichtag auf 48,0 Mio. € (Vorjahr: 51,6 Mio. €). Diesbezüglich wurde anhand der erwarteten Verlustquote von 1,0 Prozent ein Ausfallrisiko der Bewertungsstufe 1 in Höhe von 0,5 Mio. € ausgewiesen. Wertminderungen der Stufe 2 und 3 erfolgten im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr: 2,9 Mio. €). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des allgemeinen Wertminderungsmodells haben grundsätzlich ein geringes Ausfallrisiko. Aufgrund der großen Anzahl an Lieferanten an unterschiedlichen Standorten besteht keine Risikokonzentration, was dazu führt, dass der identifizierte 12-Monats-Kreditverlust von sonstigen Forderungen gegen Lieferanten unwesentlich ist. Zur Übersicht der finanziellen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte verweisen wir auf die Bilanz nach Klassen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte
* Der Bestand zum 01.01.2021 wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst.
Zum Stichtag bestehen Ausleihungen und Darlehen in Höhe von 63,0 Mio. € (Vorjahr: 111,1 Mio. €), die aufgrund von Abtretungsvereinbarungen auf Vorratsvermögen nicht wertgemindert wurden. Im Berichtsjahr wurde im Geschäftsfeld Touristik wie im Vorjahr aufgrund der Coronapandemie eine detailliertere Analyse auf mögliche Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten vorgenommen. Die im Berichtsjahr gebildeten Wertminderungen sind im Wesentlichen hierauf zurückzuführen. Die übrigen Geschäftsfelder sind weniger von der Coronapandemie betroffen. Aufwendungen aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden zusammen mit Erträgen aus Zuschreibungen aus in Vorjahren vorgenommenen Wertminderungen im Betriebsergebnis ausgewiesen. 41. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2021 IFRS 7 schreibt für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente verpflichtend deren Einstufung in eine Bewertungshierarchie vor. Es wird zwischen drei Stufen der Bewertung unterschieden. Stufe 1 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte aus notierten Preisen abgeleitet werden können. Stufe 2 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte nicht aus notierten Preisen abgeleitet werden können, deren bewertungsrelevante Inputfaktoren aber direkt oder indirekt am Markt beobachtet werden können. Finanzinstrumente, die weder Stufe 1 noch Stufe 2 zugeordnet werden können, werden in Stufe 3 eingeordnet. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden hier nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren herangezogen. Buchwerte und Wertansätze nach Klassen und Bewertungskategorien
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2020 Buchwerte und Wertansätze nach Klassen und Bewertungskategorien
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Die finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, beinhalten: Gesellschafterdarlehen an REWE-Kaufleute: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz. Wesentliche nicht beobachtbare Parameter, die bei der Level 3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Gesellschafterdarlehen verwendet werden, basieren auf zukünftigen Geschäftsentwicklungen und vergangenheitsorientierten Ausfallquoten unter Berücksichtigung von tatsächlichen Tilgungsleistungen. Der Rückzahlungsanspruch jedes Gesellschafterdarlehens bildet die Wertobergrenze. Bei diesen Vermögenswerten ergeben sich zum 31. Dezember 2021 keine wesentlichen Bewertungseffekte. Der geschätzte beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte würde steigen bzw. sinken, wenn die erwarteten Zahlungsströme höher bzw. niedriger oder die Ausfallquoten niedriger bzw. höher wären. Anteile an Kapitalgesellschaften und Wertpapiere sowie Anteile an Personengesellschaften: Bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte wird die Ausnahmeregelung des IFRS 9.B5.2.3 angewendet, nach der die Anschaffungskosten den besten Schätzwert darstellen, sofern der Vermögenswert an keinem öffentlichen Markt gehandelt wird und nicht genügend neuere Informationen vorhanden sind, um einen angemessenen beizulegenden Zeitwert anhand von anerkannten Bewertungsmethoden zu ermitteln. Diese Vermögenswerte werden der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet und unterliegen zum 31. Dezember 2021 keinen wesentlichen Bewertungseffekten. In den Fällen, in denen die Vermögenswerte an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, wird der daraus abgeleitete beizulegende Zeitwert bilanziert. Diese Vermögenswerte werden der Stufe 1 der Bewertungshierarchie zugeordnet; sie haben zum 31. Dezember 2021 keine wesentlichen Bewertungseffekte. Die im Berichtsjahr erworbenen Eigenkapitaltitel Flink SE, Berlin, und Trigo Vision Ltd., Tel Aviv (Israel), sind zum Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert der Flink SE beträgt 112,9 Mio. € und führt zu einem Ertrag in Höhe von 37,0 Mio. € (vgl. Punkt 18 "Sonstiges Finanzergebnis"). Bei der Trigo Vision Ltd. entsprechen die Anschaffungskosten von 4,1 Mio. € zum Bilanzstichtag im Wesentlichen noch dem beizulegenden Zeitwert, daher hat die Beteiligung zum 31. Dezember 2021 keine wesentlichen Bewertungseffekte. Die Forderungen und Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die übrigen finanziellen Schulden enthalten eine im Rahmen eines Erwerbs abgeschlossene bedingte Kaufpreiszahlung. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz. Wesentliche nicht beobachtbare Parameter, die bei der Level 3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung verwendet werden, basieren auf den Vertragsbedingungen (hauptsächlich EBITDA-bezogene Leistungsindikatoren), auf der diesbezüglich vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsbewertung verschiedener Szenarien zur möglichen Geschäftsentwicklung und darauf, wie sich das aktuelle wirtschaftliche Umfeld voraussichtlich darauf auswirkt. Diese Schuld wird der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet und hat zum 31. Dezember 2021 keinen wesentlichen Bewertungseffekt. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen bzw. sinken, wenn die erwarteten Zahlungsströme höher bzw. niedriger wären. Angaben zum beizulegenden Zeitwert Gegenüberstellung der Buchwerte und der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente in den jeweiligen Klassen
Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Langfristige Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst und entsprechen der Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden wird grundsätzlich auf Börsenkurse zurückgegriffen. Soweit kein Börsenkurs vorhanden ist, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren. Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurven und Wechselkurse zugrunde gelegt. Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Gliederung der Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Die Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Verluste aus Wertberichtigungen finanzieller Forderungen. Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf geringeren Wertberichtigungen gegenüber dem Vorjahr. Gegenläufig sind Währungskursgewinne und -verluste sowie Erträge aus vormals wertberichtigten Forderungen in diesem Posten enthalten. Das Ergebnis der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden umfasst die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sowie Erträge aus Beteiligungen. Die Aufwendungen aus finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Währungskursverluste. Der Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 3,4 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €); die entsprechenden Zinsaufwendungen betragen 26,3 Mio. € (Vorjahr: 26,6 Mio. €). Globalnetting-Vereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen Der Konzern schließt gemäß den Globalnetting-Vereinbarungen (Rahmenvertrag) Derivategeschäfte ab. In bestimmten Fällen - zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Verzug eintritt - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet und der Wert zur Beendigung ermittelt. Dieser ist als einziger Nachtrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. 42. Eventualschulden/-forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualschulden zum Bilanzstichtag
Die Eventualschulden aus Bürgschaften betreffen im Wesentlichen eine Bürgschaft der RIF für offene Warenschulden der EURELEC TRADING SCRL, Brüssel (Belgien), in Höhe von 424,7 Mio. € (Vorjahr: 400,4 Mio. €). Diese erhöhten sich aufgrund der Ausweitung des Geschäftsvolumens. Daneben existieren Bürgschaften im Geschäftsfeld Touristik. In einigen Ländern, in denen Touristik-Gesellschaften tätig sind, sind nach den dort gültigen Gesetzen Reisegarantien und Bürgschaften des Veranstalters abzugeben, um die Ausfallrisiken des Veranstalters gegenüber den Kund:innen abzusichern. Die Eventualschulden aus Gewährleistungsverträgen beinhalten im Wesentlichen Patronatserklärungen gegenüber Kreditinstituten. Ein Teil der im Vorjahr in den Gewährleistungen enthaltenen Eventualschulden sind im Berichtsjahr unter den Bürgschaften erfasst. Die sonstigen Eventualschulden enthalten im Wesentlichen Eventualschulden aus der Delkredere-Übernahme. Diese betreffen die mit Vertragslieferanten vereinbarte Schuldmitübernahme aus Warenbezügen von Mitgliedsbetrieben, deren Abrechnung erst im Folgejahr erfolgt. Im Berichtsjahr und im Vorjahr lagen keine Eventualforderungen vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Des Weiteren bestehen im Geschäftsfeld Touristik Verpflichtungen aus Garantie-Kontingentverträgen mit Hotels und verschiedenen Fluggesellschaften sowie Verpflichtungen aus Vorauszahlungsvereinbarungen mit Hotels in Höhe von 70,8 Mio. € (Vorjahr: 76,2 Mio. €). 43. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der seitdem unvermindert fortdauert. Es zeichnet sich ab, dass dieser Krieg die Erholung der Weltwirtschaft von den Folgen der Coronakrise bremsen wird. Die westlichen Staaten haben mit wirtschaftlichen Sanktionen reagiert, die gesamtwirtschaftliche Effekte auslösen. Das Ausmaß der Effekte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Für Deutschland gehen führende Wirtschaftsforschungsinstitute in der Gemeinschaftsdiagnose vom Frühjahr 2022 von einem Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent aus. Die Inflationsrate wird hiernach mittlerweile auf 6,1 Prozent geschätzt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 haben sich wegen des Ukraine-Kriegs nicht ergeben. Die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf werden laufend analysiert; bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Eine Schätzung der Auswirkungen auf den weiteren Geschäftsverlauf ist zum Aufstellungszeitpunkt nicht möglich; wir verweisen diesbezüglich auf den Prognose-, Chancen- und Risikobericht im Konzern-Lagebericht. Der Konzern hat im Januar 2022 die Verlängerungsoption um zwölf Monate (bis 30. September 2023) für die im Frühjahr 2021 refinanzierte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 750,0 Mio. € gezogen. Bei der Kreditlinie handelt es sich um die erste Kreditlinie des Konzerns, die sich an dem ESG-Rating der Ratingagentur ISS ESG orientiert. Die Backup-Kreditlinie wurde mit zehn Banken abgeschlossen. Alle beteiligten Kreditinstitute haben der Verlängerungsoption zugestimmt. Damit wurde die ursprüngliche Laufzeit von 18 Monaten um weitere zwölf Monate verlängert. Zum 1. Januar 2022 wurde eine neue beitragsorientierte Leistungszusage eröffnet, die sich im Wesentlichen durch den Wegfall einer Garantie- und Bonusverzinsung von der 2021 geschlossenen Zusage unterscheidet (siehe hierzu Punkt 33 "Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer"). Für die neue Zusage besteht gesichertes Planvermögen in Höhe der Zusage, da es sich um eine kongruente Rückdeckung der Zusage durch die im CTA eingebrachten Beiträge handelt. Die Finanzierung der Zusage erfolgt durch Bruttoentgeltumwandlung, Zuschüsse des Arbeitgebers auf die umgewandelten Beträge und Arbeitgeberbeiträge. Es besteht eine Garantie seitens des Arbeitgebers für eine Mindestleistung in Höhe der eingebrachten Beiträge und Zuschüsse im Versorgungsfall. Das hierdurch für den Arbeitgeber verbleibende Risiko wird durch die Anlagestrategie in einem Lebenszyklusmodell minimiert. Mit bereits unterzeichnetem Kaufvertrag übernimmt die DER Touristik Hotels & Resorts GmbH, Köln, die restlichen Anteile an der ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, und wird somit alleinige Eigentümerin der ALDIANA-Gruppe. Es handelt sich um den führenden Veranstalter von hochwertigen Cluburlauben in Europa und Afrika. Der Vollzug des Kaufs steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe und der Erfüllung der vertraglichen Abschlussbedingungen. Am 24. März 2022 erwarb die W&D Venture II GmbH, Köln, 4,70 Prozent der Anteile an der Wingcopter GmbH, Weiterstadt. Die Gesellschaft entwickelt, fertigt und vertreibt innovative, unbemannte Flugzeugsysteme, die autonom außerhalb der Sichtlinie fliegen und Logistikdienstleistungen erbringen. Das Investment ermöglicht perspektivisch attraktive Last Mile- und On Demand Delivery-Lösungen für den ländlichen und suburbanen Raum. Die RZF hat im März 2022 bekannt gegeben, ihren Vorstand zu erweitern. Mit der Bestellung von Christoph Eltze zum 1. Juli 2022 sowie Dr. Daniela Büchel, Peter Maly und Hans-Jürgen Moog zum 1. Januar 2023 werden die gruppenübergreifende Zusammenarbeit der Geschäftseinheiten weiter gestärkt und zusätzliche Synergien im Konzern geschaffen. Alle vier neuen Vorstände waren bislang als Bereichsvorstände Handel Deutschland verantwortlich. Zudem hat der Aufsichtsrat Telerik Schischmanow zum Nachfolger von Dr. Christian Mielsch als CFO berufen, der zum 30. Juni 2022 ausscheiden wird. Vorstandsmitglied Sören Hartmann wird nach dem Ende seines laufenden Vertrags zum 31. Dezember 2022 aus dem Vorstand des Konzerns ausscheiden und danach beratend zur Verfügung stehen. Die Verantwortung für das Geschäftsfeld Touristik wird ab dem 1. Januar 2023 Lionel Souque übernehmen. Zusammen mit Lionel Souque (Vorstandsvorsitzender) und Jan Kunath (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender) bilden Dr. Daniela Büchel, Christoph Eltze, Peter Maly, Hans-Jürgen Moog und Telerik Schischmanow ab Januar 2023 den dann siebenköpfigen Vorstand des Konzerns. Darüber hinaus übernimmt zum 1. Juli 2022 Jan Kunath im REWE Group-Vorstand die Verantwortung für das Geschäftsfeld Baumarkt mit den toom Baumärkten in Deutschland aus dem Ressort des ausscheidenden CFO Dr. Christian Mielsch. 44. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als dem Konzern nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen mitsamt ihren Tochterunternehmen sowie wie folgt definierte sonstige Unternehmen und Personen: Vorstand und Aufsichtsrat der RZF sowie von diesen Personen oder deren nahen Familienangehörigen beherrschte, gemeinsam beherrschte bzw. maßgeblich beeinflusste Unternehmen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Im Wesentlichen zählen die FÜR SIE Handelsgenossenschaft eG Food - Non Food, Köln, REWE Dortmund Großhandel eG, Dortmund, Gesellschaften der REWE-Kaufleute ohne Beteiligung sowie die Regionalgenossenschaften der REWE über die Aufsichtsratsmitglieder der RZF zum Kreis der sonstigen nahestehenden Unternehmen. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die RZF mittelbar oder unmittelbar in Ausübung ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen und assoziierten Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Der Konzern unterhält wesentliche Geschäftsbeziehungen zu den Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute. Hierbei handelt es sich um assoziierte Unternehmen, an denen die RZF indirekt beteiligt ist. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten Lieferungen und Leistungen beinhalten Warenlieferungen, Vermietungen sowie Dienstleistungen. Lieferungen und Leistungen von bzw. an nahestehende Unternehmen und Personen
Das Volumen der erbrachten Lieferungen und Leistungen an Gemeinschaftsunternehmen resultiert im Wesentlichen aus Warenlieferungen in Höhe von 243,4 Mio. € (Vorjahr: 232,6 Mio. €). Bei den erbrachten Lieferungen und Leistungen an assoziierte Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Warenlieferungen in Höhe von 9.238,4 Mio. € (Vorjahr: 8.635,9 Mio. €) sowie um Vermietungs- und Dienstleistungen in Höhe von 856,0 Mio. € (Vorjahr: 787,4 Mio. €) an die Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute. Die erbrachten Lieferungen und Leistungen bei den nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren im Wesentlichen aus Warenlieferungen in Höhe von 16,4 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €). Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen. Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen resultieren in Höhe von 10,2 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €) aus Vermietungen. Zusammensetzung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
Die Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen sind in den Sonstigen Forderungen aus Finanzgeschäften und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen enthalten (vgl. Punkt 26 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und Punkt 27 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"). Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Warenlieferungen an Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute in Höhe von 415,4 Mio. € (Vorjahr: 484,6 Mio. €) sowie Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von 130,1 Mio. € (Vorjahr: 164,5 Mio. €). Hierbei handelt es sich größtenteils um Gesellschafterdarlehen und Starthilfedarlehen an die Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute (vgl. Punkt 26 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte"). Die Forderungen gegen sonstige nahestehende Unternehmen und Personen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Zentralregulierung in Höhe von 64,1 Mio. € (Vorjahr: 61,7 Mio. €) sowie Darlehensforderungen in Höhe von 30,4 Mio. € (Vorjahr: 105,5 Mio. €). Zusammensetzung der Schulden gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Schulden gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind in den Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen und den Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten (vgl. Punkt 35 "Sonstige finanzielle Schulden" und Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen"). Die Schulden gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen sowohl einen Anstieg der kurzfristigen Darlehensschulden gegenüber den Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute als auch kurz- und langfristige Schulden gegenüber weiteren assoziierten Unternehmen. Die Schulden gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten Darlehen bzw. Tages- und Termingelder in Höhe von 100,0 Mio. € (Vorjahr: 133,0 Mio. €). Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Gesamtbezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der RZF sowie der Aufsichtsräte
Gliederung der Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
* laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand Für noch nicht ausgezahlte übrige Vergütungen wurden zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen in Höhe von 14,9 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €) passiviert. Diese betreffen insbesondere langfristige erfolgsabhängige Vergütungen. Jedem Mitglied der Arbeitnehmendenvertretung, das in den Aufsichtsrat der RZF gewählt wurde, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen seines Arbeitsvertrags zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den entsprechenden dienstvertraglichen Regelungen. Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Für aktuelle Vorstandsmitglieder sind Pensionsverpflichtungen in Höhe von 16,4 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) und für ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von 40,2 Mio. € (Vorjahr: 37,8 Mio. €) dotiert. An die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Rentenzahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) geleistet. 45. Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts der RZF erfolgt nach § 14 PublG grundsätzlich durch den zuständigen Prüfungsverband. Für das Berichtsjahr hat der zuständige Prüfungsverband DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., Berlin, unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG diese Prüfung auf die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln (im Weiteren kurz "KPMG"), übertragen. Die folgende Übersicht zeigt das für die KPMG als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Berichtsjahr erfasste Gesamthonorar im Inland. Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer im Berichtsjahr
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse sowie alle für freiwillige Abschlussprüfungen erforderlichen Leistungen der RZF und ihrer einbezogenen Konzernunternehmen. Bei den ausländischen Konzernunternehmen betrugen die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 3,3 Mio. € - davon betreffen 0,3 Mio. € Leistungen des Vorjahres - (Vorjahr: 2,8 Mio. €) und die Honorare für Steuerberatungsleistungen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend prüfungsnahe Beratung und projektbegleitende rechnungslegungsbezogene IT- sowie Prozessprüfungen. Im Konzern haben inländische, einbezogene Unternehmen, die andere Abschlussprüfer als KPMG beauftragt haben, von der Befreiungsvorschrift des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht. Von diesen Unternehmen erhielt ein anderer Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 0,7 Mio. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen sowie jeweils 0,1 Mio. € Honorare für andere Bestätigungsleistungen und für sonstige Leistungen. 46. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3, 264b und 291 HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse 2021 sowie auf die Erstellung des Lageberichts und überwiegend auch auf die Erstellung des Anhangs verzichten. Die Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 291 HGB ist durch eine Fußnote kenntlich gemacht: Nr. Gesellschaft, Sitz 1. Ademus Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 2. akzenta GmbH & Co. KG, Wuppertal * 3. Amero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 4. Amtliches Allgäuer Reisebüro, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart 5. Avigo GmbH, Köln 6. Becker Projektierungsgesellschaft mbH, Köln * 7. Campina Verde Deutschland GmbH, Köln * 8. clevertours.com GmbH, Köln 9. cofact financial services GmbH, Elz 10. DEGOR Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 11. DELUS GmbH & Co. Objekt Frankfurt KG, Pullach i. Isartal 12. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Buttenheim KG, Pullach i. Isartal 13. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Dreieich KG, Pullach i. Isartal 14. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Gießen KG, Pullach i. Isartal 15. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Großbeeren KG, Pullach i. Isartal 16. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Köln-Langel KG, Pullach i. Isartal 17. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neuhausen KG, Pullach i. Isartal 18. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Norderstedt oHG, Pullach i. Isartal 19. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rosbach oHG, Pullach i. Isartal 20. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rüsseina KG, Pullach i. Isartal 21. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Stelle KG, Pullach i. Isartal 22. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Wiesloch KG, Pullach i. Isartal 23. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Dietzenbach KG, Pullach i. Isartal 24. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 25. DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main * 26. DER Reisebüro OTTO GmbH, Hof 27. DER Reisebüro Service GmbH, Köln 28. DER Reisebüro Südwest GmbH, Stuttgart 29. DER Touristik Airport Services GmbH, Düsseldorf 30. DER Touristik Central Europe GmbH, Köln * 31. DER Touristik Deutschland GmbH, Köln * 32. DER Touristik DMC GmbH, Köln * 33. DER Touristik Group GmbH, Köln * 34. DER Touristik Hotels & Resorts GmbH, Köln * 35. DER Touristik Immobilien GmbH, Köln 36. DER Touristik Online GmbH, Frankfurt/Main 37. DER Touristik Partner-Service Verwaltungs GmbH, Köln 38. Dienstleistungszentrum Südmarkt GmbH & Co. oHG, Starbach 39. -EHA- Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg * 40. Entsorgungsgesellschaft Handel "Pro Umwelt" mbH, Köln 41. GBI Gesellschaft für Beteiligungs- und Immobilienverwaltung mbH, Köln * 42. Gebrüder Mayer Produktions- und Vertriebs GmbH, Wahrenholz 43. Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. Immobilien KG, Pullach i. Isartal 44. Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG, Köln * 45. Glockenbrot Bäckerei Verwaltungs GmbH, Köln * 46. Glockenbrot Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Köln 47. HD Handelsdienstleistungs GmbH, Köln 48. Heiliger & Kleutgens Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 49. HLS Handel und Lager Service Gesellschaft mbH, Köln 50. IMPULS Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekte Nord mbH, Köln 51. IMPULS Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekte Süd mbH, Köln 52. ITS Reisen GmbH, Köln 53. ja-Lebensmittelvertriebsgesellschaft mbH, Köln 54. Koban Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. Objekt Egelsbach KG, Köln 55. KOBAN Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Köln 56. Latscha Filialbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 57. Lekkerland information systems GmbH, Frechen 58. Lekkerland SE, Köln * 59. MEDIAPOINT GmbH, Frechen 60. Michael Brücken Kaufpark GmbH & Co. OHG, Hagen 61. Motorhome Bookers GmbH & Co. oHG, München 62. NeuMarkt Lebensmittel GmbH, Köln * 63. NeuMarkt Lebensmittel-Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 64. NORIL Verwaltung GmbH & Co. Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 65. OC fulfillment GmbH, Köln 66. OC Payment GmbH, Köln 67. OVO Vertriebs-GmbH, Köln 68. Penny Dienstleistung GmbH, Köln 69. Penny Immobilien EINS GmbH, Köln 70. PENNY Markt GmbH, Köln * 71. Penny Spedition GmbH, Köln 72. Pro Tours GmbH, Köln * 73. Reisebüro Rominger actionade GmbH, Baden-Baden 74. REMUS Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 75. REWE Berlin Logistik GmbH, Köln 76. REWE Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln * 77. REWE-Beteiligungs-Holding National GmbH, Köln * 78. REWE-Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH, Köln * 79. REWE Card GmbH, Köln 80. REWE-Centermanagement und Verwaltungs GmbH, Köln 81. REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln * 82. REWE Digital Fulfilment Services GmbH, Köln * 83. REWE Digital GmbH, Köln * 84. REWE Digital Verticals GmbH, Köln * 85. REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund * 86. REWE DORTMUND Vertriebsgesellschaft mbH, Dortmund * 87. REWE Großflächengesellschaft mbH, Köln * 88. REWE Group Buying GmbH, Köln 89. REWE Group Fruchtlogistik GmbH, Köln 90. REWE Group Marketing GmbH, Köln 91. REWE Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln * 92. REWE Immobilien 1 GmbH, Köln 93. REWE Immobilien 2 GmbH & Co. KG, Köln 94. REWE Immobilien 3 GmbH & Co. KG, Köln 95. REWE-Immobilien-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Köln 96. REWE International Warenhandels GmbH, Köln 97. REWE LOG 1 GmbH, Köln 98. REWE LOG 11 GmbH, Köln 99. REWE LOG 12 GmbH, Köln 100. REWE LOG 13 GmbH, Köln 101. REWE LOG 14 GmbH, Köln 102. REWE LOG 3 GmbH, Köln 103. REWE LOG 30 GmbH, Köln 104. REWE LOG 31 GmbH, Köln 105. REWE LOG 32 GmbH, Köln 106. REWE LOG 33 GmbH, Köln 107. REWE LOG 34 GmbH, Köln 108. REWE LOG 36 GmbH, Köln 109. REWE LOG 4 GmbH, Köln 110. REWE LOG 5 GmbH, Köln 111. REWE LOG 50 GmbH, Köln 112. REWE LOG 52 GmbH, Köln 113. REWE LOG 53 GmbH, Köln 114. REWE LOG 6 GmbH, Köln 115. REWE LOG 60 GmbH, Köln 116. REWE LOG 62 GmbH, Köln 117. REWE LOG 63 GmbH, Köln 118. REWE LOG 7 GmbH, Köln 119. REWE LOG 70 GmbH, Köln 120. REWE LOG 71 GmbH, Köln 121. REWE LOG 9 GmbH, Köln 122. REWE Markt GmbH, Köln * 123. REWE Märkte 1 GmbH, Köln 124. REWE Märkte 10 GmbH, Köln 125. REWE Märkte 11 GmbH, Köln 126. REWE Märkte 12 GmbH, Köln 127. REWE Märkte 13 GmbH, Köln 128. REWE Märkte 14 GmbH, Köln 129. REWE Märkte 15 GmbH, Köln 130. REWE Märkte 16 GmbH, Köln 131. REWE Märkte 17 GmbH, Köln 132. REWE Märkte 18 GmbH, Köln 133. REWE Märkte 19 GmbH, Köln 134. REWE Märkte 2 GmbH, Köln 135. REWE Märkte 21 GmbH, Köln 136. REWE Märkte 22 GmbH, Köln 137. REWE Märkte 24 GmbH, Köln 138. REWE Märkte 3 GmbH, Köln 139. REWE Märkte 30 GmbH, Köln 140. REWE Märkte 32 GmbH, Köln 141. REWE Märkte 33 GmbH, Köln 142. REWE Märkte 34 GmbH, Köln 143. REWE Märkte 35 GmbH, Köln 144. REWE Märkte 36 GmbH, Köln 145. REWE Märkte 38 GmbH, Köln 146. REWE Märkte 39 GmbH, Köln 147. REWE Märkte 4 GmbH, Köln 148. REWE Märkte 40 GmbH, Köln 149. REWE Märkte 41 GmbH, Köln 150. REWE Märkte 42 GmbH, Köln 151. REWE Märkte 43 GmbH, Köln 152. REWE Märkte 44 GmbH, Köln 153. REWE Märkte 45 GmbH, Köln 154. REWE Märkte 46 GmbH, Köln 155. REWE Märkte 47 GmbH, Köln 156. REWE Märkte 48 GmbH, Köln 157. REWE Märkte 49 GmbH, Köln 158. REWE Märkte 5 GmbH, Köln 159. REWE Märkte 51 GmbH, Köln 160. REWE Märkte 52 GmbH, Köln 161. REWE Märkte 53 GmbH, Köln 162. REWE Märkte 54 GmbH, Köln 163. REWE Märkte 55 GmbH, Köln 164. REWE Märkte 56 GmbH, Köln 165. REWE Märkte 57 GmbH, Köln 166. REWE Märkte 58 GmbH, Köln 167. REWE Märkte 59 GmbH, Köln 168. REWE Märkte 6 GmbH, Köln * 169. REWE Märkte 60 GmbH, Köln * 170. REWE Märkte 61 GmbH, Köln 171. REWE Märkte 62 GmbH, Köln 172. REWE Märkte 7 GmbH, Köln 173. REWE Märkte 70 GmbH, Köln 174. REWE Märkte 71 GmbH, Köln 175. REWE Märkte 72 GmbH, Köln 176. REWE Märkte 73 GmbH, Köln 177. REWE Märkte 74 GmbH, Köln * 178. REWE Märkte 75 GmbH, Köln 179. REWE Märkte 76 GmbH, Köln 180. REWE Märkte 77 GmbH, Köln 181. REWE Märkte 78 GmbH, Köln 182. REWE Märkte 79 GmbH, Köln 183. REWE Märkte 8 GmbH, Köln 184. REWE Märkte 9 GmbH, Köln 185. REWE Märkte 90 GmbH, Köln 186. REWE Märkte 92 GmbH, Köln 187. REWE Märkte 93 GmbH, Köln 188. REWE Partner GmbH, Köln 189. REWE-Projektentwicklung GmbH, Köln * 190. REWE Regiemarkt GmbH, Köln 191. REWE RZ GmbH, Köln 192. REWE Spedition und Logistik GmbH, Hürth * 193. REWE Südmarkt GmbH, Köln * 194. REWE Systems GmbH, Köln * 195. REWE-Versicherungsdienst-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 196. REWE Warenhandelsgesellschaft mbH, Köln * 197. REWE Wein online GmbH, Köln 198. REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln * 199. REWE Zentrale-Business Organisation GmbH, Köln * 200. REWE-Zentrale-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Köln 201. REWE-Zentral-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln * 202. Rheika Lebensmittel Alois Sans GmbH & Co., Köln 203. SANS-Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Köln 204. Schmidt & Co. GmbH, Köln * 205. Schwarzwald Reisebüro Freiburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Freiburg im Breisgau 206. SEKANS Grundstücks-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln * 207. SÜDEMA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 208. Südmarkt Olching GmbH & Co.oHG, Köln 209. toom Baumarkt Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln 210. toom Baumarkt GmbH, Köln * 211. toom Baustoff-Fachhandel GmbH, Köln 212. TourContact Reisebüro Cooperation Verwaltung GmbH, Köln 213. TRIMEX Transit Import Export Carl Nielsen GmbH & Co. KG, Frechen 214. W&D Venture II GmbH, Köln 215. Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG, Köln * 216. Wilhelm Brandenburg Immobilien 1 GmbH, Köln 217. Wilhelm Brandenburg Immobilien 2 GmbH & Co. KG, Köln 218. Wilhelm Brandenburg Immobilien 3 GmbH & Co. KG, Köln 219. Wilhelm Brandenburg Verwaltungs GmbH, Köln * 220. WISUS Beteiligungs GmbH & Co. Zweite Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 221. WISUS Objekt Wangen GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 222. WTS Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG, Pullach i. Isartal 223. ZooRoyal GmbH, Köln 224. ZooRoyal Petcare GmbH, Köln * Die Gesellschaft wird mit ihren Tochtergesellschaften in den EU/EWR-Konzernabschluss der RZF einbezogen und wird von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzern-Lagebericht aufzustellen, befreit. 47. Vorstand und Aufsichtsrat Dem Vorstand der RZF gehörten im Berichtszeitraum und im Zeitraum bis zur Erstellung des Konzernabschlusses 2021 folgende Mitglieder an:
Dem Aufsichtsrat der RZF gehörten im Berichtszeitraum und im Zeitraum bis zur Erstellung des Konzernabschlusses 2021 folgende Mitglieder an:
Dem Aufsichtsrat der RZF gehörten ferner die folgenden Arbeitnehmendenvertreter an:
Köln, den 29. April 2022 Der Vorstand Sören Hartmann Jan Kunath Dr. Christian Mielsch Lionel Souque Übersicht über den Anteilsbesitz der Konzern- und sonstigen Beteiligungsunternehmen zum 31. Dezember 2021 a) Konsolidierte Gesellschaften
1 Gesellschaft in Liquidation b) Gemeinschaftsunternehmen
c) Assoziierte Unternehmen
1 wegen Unwesentlichkeit nicht at equity einbezogen 2 Gesellschaft in Liquidation d) Nicht konsolidierte verbundene Gesellschaften
1 Gesellschaft in Liquidation Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der REWE-ZENTRALFINANZ eG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzern-Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der Konzern-Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzern-Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 17. Mai 2022 KPMG
AG
Schumacher, Wirtschaftsprüfer Sailer, Wirtschaftsprüferin
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