Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 23011 HB
Eingetragen
16.6.2005
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler und Dienstleisungen zur Altersversorgung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Uhlmann & Michael GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

Bilanz

Aktiva

30.9.2012
EUR
30.9.2011
EUR
A. Anlagevermögen 226.655,25 237.382,04
I. Sachanlagen 23.190,00 34.030,00
II. Finanzanlagen 203.465,25 203.352,04
B. Umlaufvermögen 144.964,71 53.657,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.407,44 50.401,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.557,27 3.256,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 371.619,96 291.039,88

Passiva

30.9.2012
EUR
30.9.2011
EUR
A. Eigenkapital 191.746,92 101.204,43
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 33.851,00 33.851,00
III. Gewinnvortrag 42.353,43 -3.623,76
IV. Jahresüberschuss 90.542,49 45.977,19
B. Rückstellungen 161.947,00 128.561,00
C. Verbindlichkeiten 17.926,04 61.274,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 371.619,96 291.039,88

Anhang für das Geschäftsjahr 30.09.2012

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Uhlmann & Michael GmbH zum 30.09.2011 wurden unter Anpassung der handelsrechtlichen Werte als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Der Ansatz von Beteiligungen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bremen, den 24.09.2013

Hans-Stefan Uhlmann

..........................................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.9.2013.

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