Hartl & Partner Werbung und Marketing GmbHLiquidiert

34119 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 4747
Eingetragen
14.7.1988
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Planung, Herstellung und Vertrieb von Werbung und Marketing.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hartl & Partner Werbung und Marketing GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 838,00 1.248,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 835,00 1.245,00
B. Umlaufvermögen 40.725,02 42.314,66
I. Vorräte 33.530,00 27.720,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.167,04 14.203,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.072,07 1.151,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27,98 390,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73,29 73,29
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.592,72 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.229,03 43.635,95

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 6.051,63
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 19.512,96 21.610,27
III. Jahresfehlbetrag 18.644,35 -2.097,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 12.592,72 0,00
B. Rückstellungen 1.400,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 52.829,03 36.084,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 52.829,03 36.084,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.229,03 43.635,95

Anhang



a)  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingetretenen Rechtsänderungen wurden - soweit sie nicht bereits zwingend auf den Jahresabschluss zum 31.12.2009 anzuwenden waren - erstmals angewandt.

Nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft, so dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs. 1 HGB).

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich aufgrund der Umsetzung des BilMoG keine Veränderungen durch neue Positionen bzw. bei den Bezeichnungen sowie Ergänzungen im Anhang.

Die im Zuge der erstmaligen Anwendung des BilMoG ggf. nicht vergleichbaren Vorjahresbeträge wurden im Einklang mit den Übergangsvorschriften nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw. der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im Rahmen einer Überleitungsrechnung.



b)  Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt. Das Anlagevermögen wird teils linear und teils degressiv entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes planmäßig abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht wurden.

Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe als Aufwand abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 410,00 und Euro 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.


Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von § 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der Anlage  ersichtlich.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftenden Bonitätsrisiken (Ausfallrisiken) sind durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen abgedeckt.

Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.

Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3 HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite nicht enthalten.

Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Die Rückstellungen werden in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des  Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.

Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249 Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.

Zum Bilanzstichtag lagen keine Eventualverbindlichkeiten vor.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Bilanzerstellung wurden von der Geschäftsführung bereits Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung ergriffen.

Die Geschäftsführung geht gemäß ihrer Zukunftsprognosen weiterhin von der Fortführung des Unternehmens aus.

Der Jahresabschluss ist deshalb unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip) aufgestellt worden.



c)  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).



d)  Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die   alleinige Geschäftsführerin, Frau Brigitte Gundrum-Wilke, Kassel, geführt.

Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Gesellschaftern/Geschäftsführern keine Forderungen.

Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern/Geschäftsführern lagen am Bilanzstichtag in Höhe von € 1.211,17 vor.

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.211,17 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.152,32 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.

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