Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 105103
Eingetragen
31.3.1993
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahnarztpraxen
Gegenstand
Herstellung von Zahnersatz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Retter
seit 9.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Michael Retter
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Michael Retter
Blumhardtstraße 11, 7100 Heilbronn-Böckingen
25.000 DM
50.00%
Blumhardtstraße 11, 7100 Heilbronn-Böckingen
25.000 DM
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Retter Zahntechnik GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 64.802,00 103.063,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 5.809,00
II. Sachanlagen 64.795,00 97.254,00
B. Umlaufvermögen 324.963,58 398.423,37
I. Vorräte 10.065,32 18.261,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.888,30 148.682,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 164.009,96 231.479,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.138,00 2.438,00
Aktiva 391.903,58 503.924,37

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 181.002,03 158.639,23
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 155.437,44 133.074,64
davon Gewinnvortrag 133.074,64 74.742,21
B. Rückstellungen 160.616,00 266.852,00
C. Verbindlichkeiten 50.285,55 78.433,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 39.685,55 78.133,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.600,00 300,00
davon gegenüber Gesellschaftern 600,00 300,00
Passiva 391.903,58 503.924,37

sonstige Berichtsbestandteile

 

Heilbronn, den 29.2.2024

gez. Michael Retter, Gf

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024 festgestellt.

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Ergänzend waren die Regelungen des BilMog anzuwenden.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowieso der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wir folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,- und 1000, Euro wurden sofort abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Für Bestandrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten € 1600,00
Kfz-Steuer € 538,00

4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

5. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 160.616,00

davon entfallen auf:

Urlaubsansprüche/Überstunden 49.175,00
Personalkosten 57.121,00
Garantieleistungen 43.120,00
Abschluss- und Prüfungskosten 5.200,00
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 6.000,00

6 Verbindlichkeiten

Aus Lieferungen u Leistungen Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.342,98
Sonstige Verbindichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.067,57

Restlaufzeit bis 5 Jahre

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.22 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Höhe der Verpflichtung Jahresbetrag
Leasingverträge 2065,32

IV. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:

2022 VJ
Gewerbliche Arbeitnehmer 13 17
Auszubildende 1
Angestellte 1 1
Aushilfen 2 2
gesamt 16 20

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

Herrn Michael Retter, Heilbronn

Der Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtgeschäfte vorzunehmen.

Die Angaben der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

 

Heilbronn, den 05.03.2024

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