Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 8245 PI
Eingetragen
29.9.2009
Branche
GlasergewerbeHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Ausführung von Montagearbeiten, speziell Fenster, Türen, Fassaden.

Historie

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Management

NameRolle
Heike Prozny
seit 29.9.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heike Prozny geb. Stölting
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heike Prozny geb. Stölting
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HP-Montagen GmbH

Looft

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   3,00 3,00
II. Sachanlagen   459,00 555,00
III. Finanzanlagen   65.614,28 65.614,28
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   11.124,75 18.950,40
II. Wertpapiere   16.580,73 16.580,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   3.890,45 1.699,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten   647,88 187,25
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   49.488,80 42.136,62
    147.808,89 145.727,24

Passiva

     
  Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00   12.500,00
eingefordertes Kapital   12.500,00 12.500,00
II. Gewinnrücklagen   19.791,90 0,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag   0,00 -1.763,55
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   -52.645,77 21.555,45
nicht gedeckter Fehlbetrag   20.353,87 0,00
    0,00 32.291,90
B. Rückstellungen   8.550,00 8.350,00
C. Verbindlichkeiten   74.679,67 44.224,58
    83.229,67 84.866,48

Anhang zum 31.12.2014

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der HP Montagen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiIMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

AKTIVA:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro, die vor dem Geschäftsjahr 2010

erworben wurden, wurde ein Sammelposten gebildet. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Eine Bildung des Sammelpostens ist auch nach den handelsrechtlichen Vorschriften zulässig. Er verstößt nicht gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung getragen worden. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Auf das Anlage- und Umlaufvermögen wurden in dem aktuellen Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,00 Euro.

Der Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag darstellen.

PASSIVA:

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist mit einem Betrag von 12.500,00 Euro eingezahlt.

Die Steuerrücksteilungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Der Jahresfehlbetrag beträgt € 52.645,77

C. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Zum Stichtag bestanden keine solchen Haftungsverhältnisse.

Geschäftsführung und Vertretung:

Als Geschäftsführer sind bestellt:

 

Heike Prozny, Looft

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Name, Ort

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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