Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 3781
Eingetragen
21.6.2005
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Hochbau, Rohbau, Putz, Sanierung, Gerüstbau, Trockenlegung, Wasserschadenbeseitigung, Bauaustrocknung

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Liquidator

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bau-Schulze GmbH

Schönewalde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.223,78 3.285,78
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 2.913,00 2.975,00
III. Finanzanlagen 306,78 306,78
B. Umlaufvermögen 219.497,71 142.932,60
I. Vorräte 58.132,44 33.576,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.102,21 41.262,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.263,06 68.093,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 196,71 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.063,36 34.766,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 229.981,56 180.984,62

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 18.314,41 18.314,41
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 6.286,85 6.286,85
IV. Bilanzverlust 57.229,21 84.932,09
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.063,36 34.766,24
B. Rückstellungen 200.424,57 165.626,27
C. Verbindlichkeiten 29.556,99 15.358,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 229.981,56 180.984,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Entsprechend den Bewertungsvorschriften zum Bilanzmodernisierungsgesetz Art. 67 wurde die Pensionsrückstellung nach handelsrechtlich zulässigen mathematischen Bewertungsverfahren bewertet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß HGB § 253 Abs. 3 planmäßig linear vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des BilMoG berücksichtigt, nach denen Rückstellungen zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen sind.

Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) auf der Basis eines Rechnungszins von 1,78 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

Der Rechnungszins wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach Vereinfachung-sregeln ermittelt.

Fluktation ohne Ansatz

Anwartschaftstrend 0,00 % p.a.

Rententrend 0,00 % p.a.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Bau-Service S. Schulze.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Bau-Service S. Schulze als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Bau-Service S. Schulze als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 3.863,80

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 0,00

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 40,00

c) Darlehen EUR 0,00

d) Sonstiges EUR 3.823,80

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.12.2023.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.