Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Amerigo-Vespucci-Platz, 20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 89977
Eingetragen
18.6.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
a) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen; b) die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften sowie die Beteiligung in sonstiger Weise an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kernkraftwerksgesellschaften, die die Errichtung, den Erwerb, den Betrieb und Rückbau von Energieversorgungsanlagen auf nuklearer Brennstoffbasis, die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie das Betreiben aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte zum Gegenstand haben; c) die Beteiligung in dieser oder sonstiger Weise an Unternehmen mit selbigem oder vergleichbarem Unternehmensgegenstand, insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften, die die Erbringung von Leistungen oder Lieferungen für Kraftwerke zum Gegenstand haben, und d) die Erbringung von Dienstleistungen vorwiegend für Kernkraftwerke, unter anderem auf den Gebieten Anlagendiagnose, Leittechnik und zerstörungsfreie Prüfung.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Vattenfall ABSWE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
30.100.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Geschäft und organisatorische Struktur

Die Unternehmen des deutschen Teilkonzerns von Vattenfall sind auf verschiedenen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette aktiv. Dazu gehören die Strom- und Wärmeerzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern sowie der Vertrieb und die Wärmeverteilung.

Die Vattenfall-Gruppe gliedert sich grenzübergreifend in sechs Business Areas (BA): Customers & Solutions, Distribution, Generation, Heat, Markets und Wind. Die Business Areas sind wiederum in Business Units und Operating Units untergliedert. Den unternehmensweiten Stabsfunktionen zugeordnete Fachabteilungen unterstützen das Business und üben eine funktionale Steuerung im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs aus.

Die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE) ist Bestandteil der BA Generation. Die Geschäftstätigkeit der VENE besteht in erster Linie in der Funktion als Zwischenholding für die Beteiligungen an den Kernkraftwerksgesellschaften Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG (KKK), Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG (KBR) sowie Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG (KKS). Nach der Abschaltung aller vorgenannten Kernkraftwerke haben diese den Rückbau der Anlagen und die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte zum Gegenstand. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit auch die Beteiligung in dieser oder sonstiger Weise an Unternehmen mit selbigem oder vergleichbarem Unternehmensgegenstand.

Wie in den Vorjahren war die VENE im Berichtsjahr 2023 als geschäftsführende Gesellschafterin bei KKB und KKK tätig.

Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Das politische Umfeld war noch immer geprägt durch die Aktivitäten zur Umsetzung des Entsorgungsübergangsgesetzes.

Politisches Umfeld

Zwischenlager

Zur Umsetzung der Vorgaben des Entsorgungsübergangsgesetzes bezüglich der Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LAW/MAW), also ihrer Übertragung auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zum 1. Januar 2020, haben die Vattenfall-Gesellschaften KKB, KKK, VENE sowie die Vattenfall GmbH einerseits und die BGZ andererseits am 16. Dezember 2019 ein Vertragswerk abgeschlossen. Das LasmA am Standort Brunsbüttel und das LasmAaZ am Standort Krümmel, die beide zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorgenannten Vertragswerks weder vollständig errichtet noch in Betrieb genommen noch die zum Betrieb erforderliche Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz ("StrlSchG") erhalten hatten, werden jeweils erst mit ihrer Genehmigung und Einlagerungsbereitschaft auf die BGZ übertragen.

Im Berichtszeitraum ist das LasmAaZ technisch fertiggestellt worden, die Strahlenschutzgenehmigung als Voraussetzung für die Einlagerung wird nicht vor 2025 erwartet. Für das LasmA ist am 8. März 2023 die beantragte Genehmigung erteilt worden. Nach Einlagerungsbereitschaft wird es auf die BGZ übertragen. Dies ist für 2024 vorgesehen.

Zur Vorbereitung der Übertragung des Standortzwischenlagers Brunsbüttel (SZB) für hochradioaktive Abfälle (HAW) auf die BGZ ist ein dahingehendes Vertragswerk vorläufig final verhandelt worden. Sobald eine erforderliche § 6 AtG-Genehmigung erteilt wird (Übergangsgenehmigung), soll das SZB zunächst durch eine Verpachtung und dann durch Abspaltung des Teilbetriebs des SZB auf die BGZ übergehen.

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG)

Der Anstieg des Strompreises durch den Erdgaspreis löste eine Diskussion über Preiseingriffe in den Energiemarkt aus. Die Diskussion mündete auf EU-Ebene am 6. Oktober 2022 in die Verordnung 2022/1854 des Rates, in der die Mitgliedstaaten zur Einführung einer Obergrenze für Markterlöse und Rückverteilung der Einnahmen der Erzeuger an Strom-Endkunden verpflichtet wurden. In Deutschland wurde die Verpflichtung mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) umgesetzt. Das StromPBG schöpft Stromerlöse von Stromerzeugern ab einem festgelegten technologiespezifischen Referenzwert ab. VENE mit ihren Kernkraftwerksbeteiligungen ist von der Erlösabschöpfung aufgrund von Ausnahmeregelungen und der Stilllegung der Kraftwerke nicht betroffen.

Wirtschaftliches Umfeld

KKK und KKB befinden sich aufgrund des Entzugs der Genehmigung zum Leistungsbetrieb im Zusammenhang mit der 13. Novelle zur Änderung des Atomgesetzes nicht mehr im operativen Leistungsbetrieb. KKB hat am 1. November 2012 bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Stilllegung und Abbau eingereicht. Die Genehmigung wurde am 21. Dezember 2018 durch das Land Schleswig-Holstein erteilt. KKK hat am 24. August 2015 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) bei der Aufsichtsbehörde beantragt, deren Erteilung Mitte 2024 erwartet wird. Das Sicherheitsgutachten liegt der Genehmigungsbehörde seit Ende Juli 2022 vor. Der Entwurf zur SAG ist für das erste Quartal 2024 zugesagt worden. KKS befindet sich bereits seit 2005 im Rückbau. Die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung wird 2027 erwartet. Der Leistungsbetrieb von KBR endete am 31. Dezember 2021. Seit Januar 2022 befindet sich die Anlage in der Nachbetriebsphase mit der Vorbereitung auf die Stilllegung und den Abbau der Anlage.

Aufgrund der weltpolitischen Lage ist weiterhin ein hohes Energiekostenniveau, verbunden mit einer hohen Volatilität der Preise an den Energiemärkten, zu verzeichnen. Diese Entwicklung betrifft die Bezugskosten für den elektrischen Eigenbedarf der Kernkraftwerksbeteiligungen der VENE.

Darüber hinaus zeigt sich branchenübergreifend neben einem Ressourcenengpass auch ein über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten sowie ein allgemeiner Preisanstieg für Rohstoffe.

Wettbewerbsumfeld

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit Februar 2022 waren auf den Energiemärkten weiterhin deutlich spürbar. Im Jahr 2022 stiegen die Preise für Strom und Gas im Groß- und Einzelhandel auf neue Höchststände. Obwohl die Großhandelspreise im späteren Verlauf des Jahres 2022 und im Jahr 2023 wieder fielen und die Volatilität abnahm, blieb das Preisniveau weiterhin höher als vor dem Angriffskrieg und dem Beginn der Energiekrise.

Die Stromgroßhandelspreise folgten in dieser Entwicklung weitgehend der Preisentwicklung von Erdgas. Die Unsicherheit auf den Energiemärkten führte zu Schwankungen und stellte die Versorgungssicherheit in Frage.

In der Folge beschloss die Bundesregierung, den Weiterbetrieb der drei letzten Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis 15. April 2023 zu erlauben. Daraufhin musste das Gesetz geändert werden, da der 2011 beschlossene schriftweise Ausstieg aus der Atomkraft für Ende 2022 vorgesehen war. Weitere einschneidende Veränderungen auf das Marktgeschehen sind folgende Punkte:

Um die weiterhin steigenden Energiepreise zu kontrollieren und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten, wurde per Gesetz eine Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen.

Die Gasimporte, die bislang aus Russland kamen, werden weitgehend durch Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden kompensiert.

Im Hinblick auf die geopolitische Lage gewann der Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland an Bedeutung.

Erneuerbare Energien haben im Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft knapp 52 Prozent des Bruttostromverbrauches gedeckt. Damit lag der Anteil der Erneuerbaren Energien erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke von 50 Prozent.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein grundlegender und vollständig integrierter Bestandteil der Geschäftstätigkeit und Strategie von Vattenfall. Die Strategie von Vattenfall spiegelt die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung wider, von denen sechs Ziele für das Unternehmen am relevantesten sind und zu denen Vattenfall den bedeutendsten globalen Beitrag leisten kann. Vattenfall konzentriert sich in seinen Geschäftsaktivitäten auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Kreislaufwirtschaft, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, den Schutz der Artenvielfalt und die Förderung der sozialen Nachhaltigkeit.

Die Business Areas bei Vattenfall sind für ihre Nachhaltigkeitsleistung direkt verantwortlich und sind daher verpflichtet, soziale und ökologische Themen in ihren jeweiligen Strategien und Geschäftsplänen zu berücksichtigen. Diese werden dann auf Konzernebene zusammengefasst, wo die wichtigsten sozialen Ziele (Mitarbeiterengagement und Lost-Time-Injury-Häufigkeitsrate) und ein ökologisches Ziel (CO 2 -Emissionen) gleiches Gewicht wie die finanziellen Ziele erhalten.

Umweltgerechtes Handeln ist eines der Leitziele und damit ein zentraler Bestandteil aller Belange aus dem Betrieb der Kernkraftwerke. VENE hat sich verpflichtet, über die Einhaltung aller umweltrelevanten gesetzlichen Anforderungen hinaus die Anforderungen an einen nachhaltigen Umweltschutz sicher zu stellen mit dem Ziel, Umweltbelastungen zu minimieren. Dieses Ziel ist gleichrangig mit anderen grundsätzlichen Zielen des Unternehmens wie wirtschaftlicher Erfolg, Qualität unserer Leistungen und Gesundheitsschutz. Nicht vermeidbare Umweltbelastungen werden durch den Einsatz moderner Umweltschutztechniken so weit wie möglich reduziert.

Lage des Unternehmens

Leistungsindikatoren

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Zuge der jährlichen Mitarbeiterbefragung der VENE, wurde ein Engagement-Index von 84 % ermittelt. Damit wurde ein sehr hohes Engagement-Indexniveau erreicht, das Ziel von 85% wurde allerdings knapp verfehlt.

Um einen sicheren Rückbau der von VENE betriebsgeführten Anlagen KKB und KKK zu gewährleisten, gelten hohe Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards, um Unfallgefahren zu reduzieren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Im Berichtsjahr 2023 waren im Sinne der Konzerndefinition (LTI) drei meldepflichtige Arbeitsunfälle in KKB und einer in KKK zu verzeichnen. Damit wurde das Zeil eines unfallfreien Betriebes nicht erreicht.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzieller Leistungsindikator ist das Jahresergebnis. Im Rahmen des konzerninternen Kontrollsystems erfolgt die finanzielle Überwachung über Plan-/IST-Abweichungsanalysen einzelner Aufwandsund Ertragspositionen auf Basis des EBIT. Wesentlicher Bestandteil der EBIT-Entwicklung ist die Höhe der Aufwendungen für die anteilsmäßigen Kostenübernahmen von den Kernkraftwerksbeteiligungen durch VENE.

Insbesondere trugen die aufgrund der steigenden Preisentwicklung über dem Plan liegenden Strombezugskosten sowie über dem Plan liegende Kostenübernahmen für die Kernkraftwerke dazu bei, dass das Jahresergebnis von -109,0 Mio. € schlechter ausfiel als das Planergebnis von rund -86,5 Mio. €.

Geschäftsverlauf

Mit Wirkung zum 1. März 2023 hat VENE das Grundstück mit dem darauf befindlichen Heizkraftwerk in Hamburg Moorburg zu einem Kaufpreis von 57,1 Mio. € verkauft. Im Zuge der Transaktion wurden auch die Anteile der VENE an der Polder Seehäfen GmbH (20,0461% der Anteile) zu einem Kaufpreis von 8.700€ mitveräußert. Im Gegenzug entfallen Pachteinnahmen für das Grundstück von 0,9 Mio. € pro Jahr.

VENE ist jeweils mit einem Anteil von 6,54% an KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH und GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, beide mit Sitz in Essen, beteiligt. Es handelt sich um Gemeinschaftsunternehmen der Kernkraftwerksbetreiber für Planung und Betrieb von Kraftwerkssimulatoren sowie die Aus- und Fortbildung von Wartenpersonal. Bis 2011 wurde auch in KKB eingesetztes Personal geschult, während KKK über einen eigenen Simulator am Kraftwerksstandort verfügte. Da der originäre Unternehmenszweck mit dem Ende des Leistungsbetriebes der deutschen Kernkraftwerke entfallen ist, eine Fortführung von KSG und GfS nicht wirtschaftlich ist und ein Verkauf mangels Interesses nicht realisiert werden konnte, haben die Gesellschafter eine Abwicklungsvereinbarung für die Auflösung von KSG und GfS mit formalem Beginn am 1. Oktober 2023 geschlossen. Die Abwicklung soll zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. VENE ist quotal an den Liquidationskosten beteiligt (u. a. für Sozialplankosten sowie Kosten für die Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen von KSG und GfS). Für die voraussichtlich auf VENE entfallende Kostenverpflichtung wurde im laufenden Jahr eine Rückstellung in Höhe von 2,2 Mio. € gebildet.

VENE ist Eigentümerin des Pumpspeicherwerkes Geesthacht (PSW). Die geänderte Kostenbasis bei Transport- und Entsorgung der Sedimente sowie die Sedimentzunahme erforderte im Vergleich zum bisherigen Rückstellungsbestand eine Anpassung in Höhe von 24,4 Mio. €.

Die Aufwendungen der VENE im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kostenübernahmeverpflichtungen gegenüber den vier Kernkraftwerksgesellschaften sind zum weit überwiegenden Teil durch Veränderungen der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen und damit einhergehende Rückstellungszuführungen oder -auflösungen bei den Kernkraftwerksgesellschaften determiniert. Die Veränderungen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin durch die aktuell hohe Inflation geprägt. Darüber hinaus führen Verzögerungen bei der Erteilung der 2. Abbaugenehmigung bei der KKB sowie der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung bei der KKK zu Programmverlängerungen und Kostenerhöhungen für den Rückbau. Entlastend wirken 2023 hingegen gestiegene Zinssätze.

Die Mitarbeiter der VENE sind im Wesentlichen aufgrund von Personalgestellungsverträgen bei der KKB und der KKK im Einsatz.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung

Mio. € 2023 2022 Veränderung
Umsatzerlöse und übrige Erträge 120,0 86,0 34,0
Operative Aufwendungen *) -258,0 -243,2 -14,8
Finanzergebnis 29,0 29,3 -0,3
Ergebnis vor Steuern -109,0 -127,9 18,9

*) Zu den Operativen Aufwendungen zählen Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen.

Die Veränderung der Umsatzerlöse und übrigen Erträge resultiert hauptsächlich aus dem Verkauf des Grundstücks Moorburg und dem damit verbundenen Buchgewinn in Höhe von 51,4 Mio. €. Darüber hinaus verzeichnen die Erlöse aus Stromvertrieb einen Rückgang um 8,9 Mio. € und die Kompensationen nach EEG verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,0 Mio. €.

Der Anstieg der operativen Aufwendungen ist im Wesentlichen geprägt durch die im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 39,3 Mio. € höheren Kostenübernahmen für die Kernkraftwerke. Dem entgegen sind die Strombezugskosten für den Eigenverbrauch der beiden betriebsgeführten Anlagen um 21,6 Mio. € gesunken. Weiterhin sind die Aufwendungen für Altersversorgung aufgrund von Änderungen der Bewertungsparameter um 26,6 Mio. € gesunken.

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe von der Gesellschafterin, Vattenfall GmbH, übernommen.

Vermögens- und Finanzlage

Aktiva

Mio. € 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Anlagevermögen 5,6 11,5 -5,9
Umlaufvermögen (einschließlich RAP) 2.872,5 2.837,1 35,4
2.878,1 2.848,6 29,5

Passiva

Eigenmittel 238,3 238,3 -
Langfristige Fremdmittel 795,9 763,2 32,7
Mittel- und kurzfristige Fremdmittel 1.843,9 1.847,1 -3,2
2.878,1 2.848,6 29,5

Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch verzinsliche kurzfristige Geldanlagen bei der Vattenfall GmbH in Höhe von 2.816,9 Mio. € (Vorjahr 2.803,3 Mio. €) geprägt. Diese Geldanlagen aus der Cashpooling-Vereinbarung sind täglich verfügbar. Die VENE wird jedoch vom kurzfristigen Rückzahlungsrecht voraussichtlich nicht in vollem Umfang Gebrauch machen, weshalb ein Teil der Forderungen gegen die Gesellschafterin mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen wird.

Der Finanzmittelbestand unter Einbeziehung der Forderungen aus dem Konzernfinanzverbund (Cash-pooling) beträgt 97,9 % (Vorjahr: 98,4 %) der Bilanzsumme.

Das Eigenkapital zeigt sich gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Eigenkapitalquote bleibt bei 8,3 % stabil.

Die langfristigen Fremdmittel verzeichnen im Wesentlichen einen Anstieg bei den Rückstellungen für ökologische Lasten in Höhe von 27,6 Mio. €. Diese Entwicklung resultiert aus der Zuführung für die Sedimententsorgung des Pumpspeicherwerks Geesthacht. Die kurz- und mittelfristigen Fremdmittel liegen etwa auf Vorjahresniveau.

Aufgrund der Integration in das konzernweite Cashpooling ist die Finanzierung der Gesellschaft zu jeder Zeit gegeben.

Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)

Mio. € 2023 2022 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -82,6 -139,4 56,8
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 115,3 62,8 52,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 32,3 169,6 -137,3
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 13,6 93,0 -79,4
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.816,9 2.803,3 13,7

Der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ist durch die Cashpooling-Vereinbarung mit der Gesellschafterin jederzeit gesichert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich insbesondere wegen Mittelzuflüssen aus Anlagenverkäufen. Die Veränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ist durch die Verlustübernahme der Gesellschafterin sowie Einzahlungen und Auszahlungen von kurzfristigen Finanzmitteln geprägt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2023 beschäftigte die VENE insgesamt 493 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive drei Auszubildende). Die Belegschaft verminderte sich somit gegenüber dem Ende des Vorjahres (Stand 31. Dezember 2022: 496 Mitarbeiter inklusive fünf Auszubildende) um drei Personen. Die Veränderung ergibt sich aus 33 Zugängen und 36 Abgängen.

Aus-, Fort- und Weiterbildungen werden im erforderlichen Umfang zur Sicherstellung des geforderten Fachkundenachweises vorgenommen. Der Fachkundenachweis und die Sicherstellung der Arbeitssicherheit werden sowohl von nationalen als auch von internationalen Organisationen überprüft.

Prognosebericht

Für 2024 wird ein voraussichtliches Ergebnis vor Verlustübernahme von -53,7 Mio. € unter der Annahme erwartet, dass es im Jahr 2024 keine weiteren wesentlichen Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kernkraftwerke geben wird, die einen Einfluss auf die Rückstellungen für nukleare Verpflichtungen und damit auf die Kostenübernahmebeträge aus den Kernkraftwerken haben.

Ferner wird davon ausgegangen, dass keine sonstigen, nicht in der Planung berücksichtigten Entwicklungen oder Ereignisse eintreten, die zu wesentlichen Projektverzögerungen und damit zu Mehraufwand führen könnten.

Des Weiteren basiert die Planung auf den zum Stichtag gültigen Diskontierungszinssätzen und einer angenommenen langfristigen Preissteigerungsrate.

Mit fortschreitenden Rückbauaktivitäten bei KKB, KKK, KBR und KKS wird sowohl für die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kostenübernahmeverpflichtungen als auch für die Beteiligungsergebnisse der vier Kernkraftwerksgesellschaften in den folgenden Jahren mit einem weiteren Rückgang gerechnet.

Aufgrund des fortschreitenden Rückbaus von KKB und KKK wird mit einer weitergehenden Reduzierung der Mitarbeiter in der VENE gerechnet.

Für die nicht finanziellen Leistungsindikatoren hat das Unternehmen für 2024 folgende Zielwerte festgelegt:

Engagement-Index größer 85%

Keine Arbeitsunfälle

Die künftige Entwicklung der Gesellschaft und die damit verbundenen Chancen und Risiken bestehen in einem störungsfreien Nach- bzw. Restbetrieb und wirtschaftlichen Rückbau der Anlagen. Unbeeinflusst durch die Ertragslage hat der Erhalt des hohen Arbeitssicherheitsniveaus unverändert oberste Priorität.

Chancen- und Risikobericht

Chancen und Risiken

Absatz- und Ertragschancen und -risiken

Die Beschaffung von Strom erfolgt zu Spotpreisen durch die BA Markets. Eine Absicherung von Marktpreisen mittels Termingeschäfte erfolgt bei der VENE nicht.

Politische und rechtliche Risiken

Externe Risiken bestehen insbesondere in den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund der sich daraus grundsätzlich ergebenden Unsicherheiten können weitere Bewertungsanpassungen der bei den Kraftwerksgesellschaften bilanzierten Rückstellungen zukünftig nicht ausgeschlossen werden, die sich aufgrund der bestehenden Kostenübernahmeverträge auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der VENE wesentlich auswirken können.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Cash-Management der VENE wird durch die Vattenfall GmbH betreut. Aus Marktzinsschwankungen können sich Risiken ergeben, die jedoch im Rahmen des Finanzmanagements der Vattenfall GmbH übergreifend gesteuert werden.

Technische Risiken

VENE observiert das technische Risiko der Entsorgung von Sedimentablagerungen im Oberbecken des Pumpspeicherwerks Geesthacht. Die Bewertung des Risikos erfolgt durch die mit der operativen Betriebsführung beauftragte BU Hydro Power Plants Germany. Risiken aus Altlasten und behördlichen Auflagen trägt die Eigentümerin VENE.

Marktwirtschaftliche Risiken

Im Jahr 2023 wurde neben der Entwicklung der Energiemärkte auch die gesamtmarkwirtschaftliche Lage im Risikobild der Gesellschaft berücksichtigt.

Sonstige Risiken

Durch die in den Vorjahren etablierten und kontinuierlich an das jeweilige Infektionsgeschehen angepassten Maßnahmen zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion konnten Infektionscluster bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerfirmen effektiv verhindert werden, sodass der sichere Nachbetrieb (KKK) bzw. Restbetrieb (KKB) und Rückbau nicht gefährdet sind.

Gesamtrisikolage

Für die Gesellschaft ergab sich im Jahr 2023 weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierten Risikopositionen eine Bestandsgefährdung. Auch für das Geschäftsjahr 2023 sind keine derartigen Risiken erkennbar.

Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Eines der Ziele Vattenfalls besteht in der Sicherstellung kompetenzbasierter und auf Chancengleichheit beruhender Neubesetzungen. Langfristig wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in allen Aufsichts- und Führungsgremien von Vattenfall angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt Vattenfall eine Strategie zu Diversity & Inclusion, was auch zum Nachhaltigkeitsziel Geschlechtergerechtigkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beiträgt. Im Fokus von Vattenfall stehen neben der Geschlechtervielfalt auch andere Aspekte der Diversität, beispielsweise ethnische Herkunft, sowie die Entwicklung und Etablierung einer von Inklusion geprägten Unternehmenskultur. Das Executive Group Management ernennt aus seinen Reihen mit einem Turnus von zwei Jahren einen Diversity & Inclusion Officer (m/w/d). Diesem Mitglied des Top-Managements der Vattenfall-Gruppe obliegt die Aufgabe, eine Weiterentwicklung im Bereich Diversity & Inclusion zu fördern. Die Implementierung der Strategie wird durch den Director of Diversity & Inclusion (m/w/d) auf Gruppenebene sichergestellt.

Ein wesentlicher Baustein für kontinuierliche Verbesserungen ist seit 2016 die Festsetzung eines jährlichen Ziels für alle Business Areas und Staff Functions der Vattenfall-Gruppe, länderübergreifend und unter Berücksichtigung von bereits erreichten bereichsspezifischen Zielquoten einen Frauenanteil von mindestens 35 % bei Neubesetzungen von Managementpositionen der obersten acht Führungsebenen der Vattenfall-Gruppe zu erreichen. Daneben sollte in jedem Aufsichtsrat und Geschäftsführungsorgan mindestens eine Frau vertreten sein. Hierdurch hat sich innerhalb der Vattenfall-Gruppe der Anteil der weiblichen Führungskräfte von 19 % im Jahr 2015 auf 32 % im vierten Quartal 2023 erhöht. Auf den deutschen Teilkonzern bezogen ergab sich ein Anstieg von rund 11 % auf rund 19 % im vierten Quartal 2023.

Die zuständigen Gremien haben für die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH nach Auswertung der Entwicklung im Referenzzeitraum vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2021 für den nächsten Referenzzeitraum bis zum 30. Juni 2026 zu Jahresbeginn 2022 folgende Zielquoten für den Frauenanteil festgelegt:

Aufsichtsrat: Eine Frau im Aufsichtsrat der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Geschäftsführung: Eine Frau in der Geschäftsführung der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung:

Eine Frau in der ersten Führungsebene

Vier Frauen in der zweiten Führungsebene

Bilanz

der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg

HRB 89977, Amtsgericht Hamburg

AKTIVA

Mio. € Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 0,0
Sachanlagen 2,2 8,1
Finanzanlagen 3,4 3,4
5,6 11,5
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 2.872,5 2.837,0
2.872,5 2.837,0
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,1
2.878,1 2.848,6

PASSIVA

Mio. € Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital (3)
Gezeichnetes Kapital 30,1 30,1
Kapitalrücklage 203,8 203,8
Andere Gewinnrücklagen 4,4 4,4
238,3 238,3
Rückstellungen (4) 803,6 769,7
Verbindlichkeiten (5) 1.836,2 1.840,6
2.878,1 2.848,6

Gewinn- und Verlustrechnung

Mio. € Anhang 2023 2022
Umsatzerlöse (6) 68,0 85,6
Sonstige betriebliche Erträge (7) 52,0 0,4
Materialaufwand (8) -144,2 -127,3
Personalaufwand (9) -66,0 -89,0
Abschreibungen (10) -0,2 -0,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) -47,6 -26,7
Beteiligungsergebnis (12) 30,2 30,9
Zinsergebnis (13) -1,2 -1,6
Ergebnis nach Steuern -109,0 -127,9
Sonstige Steuern -0,1 0,5
Erträge aus Verlustübernahme 109,1 127,4
Jahresergebnis - -

Kapitalflussrechnung

Mio. € 2023 2022
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung -109,1 -127,4
+ Abschreibungen abzüglich Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0,2 0,2
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 33,9 41,2
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -21,8 92,0
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 54,6 -105,3
+/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -51,4 -
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -10,2 -9,3
- Sonstige Beteiligungserträge -30,2 -30,8
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -134,0 -139,4
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögen 57,1 -
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - -
+ Erhaltene Zinsen 28,0 32,0
+ Erhaltene Dividenden 30,2 30,8
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit 115,3 62,8
+/- Verlustübernahme durch Anteilseigner/ Gewinnabführung an Anteilseigner 109,1 127,4
+ Einzahlungen aus der Rückzahlung von kurzfristigen Finanzmitteln 160,5 513,9
- Auszahlungen aus der Gewährung von kurzfristigen Finanzmitteln -219,5 -449,0
- Gezahlte Zinsen -17,8 -22,7
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 32,3 169,6
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 13,6 93,0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.803,3 2.710,3
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.816,9 2.803,3

Anhang

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (im Folgenden kurz "VENE" oder "Gesellschaft" genannt) wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft führt andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitätssektors aus. Alle Werte sind in Millionen Euro ausgewiesen. Im Bericht dargestellte Beträge in Höhe von 0,0 Mio. € stellen Rundungen und ein "-" eine Fehlanzeige dar.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die VENE wird in den Konzernabschluss der Vattenfall AB mit Sitz in Solna/Schweden einbezogen. Vattenfall AB stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird nach den Vorschriften der von der EU-Kommission übernommenen IAS/IFRS erstellt und im Bundesanzeiger offengelegt. Des Weiteren ist er beim Bolagsverket in Sundsvall erhältlich. Dort ist die Gesellschaft in das Register unter der Nummer 556036-2138 eingetragen.

Nach § 291 HGB ist die VENE damit von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit.

Zwischen der Vattenfall GmbH und der VENE besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Die VENE ist in den körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organkreis der Vattenfall GmbH einbezogen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

AKTIVA

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten in angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.

Abschreibungen für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt wurden, werden, soweit steuerlich zulässig, nach der degressiven Methode vorgenommen. Ein Übergang auf die lineare Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese betragen im Wesentlichen bei den Immateriellen Vermögensgegenständen 1 bis 40 Jahre, bei den Sachanlagen 1 bis 53 Jahre.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Bei Anschaffungskosten über 250,00 € und bis zu 1.000,00 € erfolgt die Aktivierung als jahresbezogener Sammelposten. Diese werden über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des Wertaufholungsgebots bilanziert. Ausleihungen werden mit ihrem Nennwert angesetzt bzw., soweit erforderlich, auf den Bilanzstichtag abgezinst. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund vorübergehender Wertminderung werden nicht vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

PASSIVA

Rückstellungen

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den sonstigen Rückstellungen erfassten Jubiläumszuwendungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Verpflichtungen aus Aufstockungsbeträgen und dem angesammelten Erfüllungsrückstand bei Altersteilzeitverträgen sind mit dem versicherungsmathematischen Barwert angesetzt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Prämissen

% 31.12.2023 31.12.2022
Abzinsungsfaktor für Pensionsverpflichtungen 1,83 1,78
Abzinsungsfaktor für den Pensionsverpflichtungen vergleichbare und andere langfristige Personalrückstellungen 1,75 1,44
Abzinsungsfaktor für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen 1,08 0,59
Langfristige Gehaltssteigerungsrate 2,50 2,50
Langfristige Rentensteigerungsrate 0,00 bis 2,25 0,00 bis 2,25
Fluktuationsrate 0,00 bis 10,40 0,00 bis 10,40
Inflationsrate 2,25 2,25
Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze 3,50 3,50

Für die Abzinsung werden auf den 31. Dezember 2023 hochgerechnete Zinssätze angewandt. Basis für die Hochrechnung sind die von der Deutschen Bundesbank ermittelten und am 30. November 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze. Bei Pensionsrückstellungen sind zur Durchschnittszinsermittlung die vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei den anderen Rückstellungen die vergangenen sieben Geschäftsjahre einzubeziehen. Für langfristige Pensions- und Personalrückstellungen wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren und bei Altersteilzeitrückstellungen von 3 Jahren angenommen.

Soweit Pensionsverpflichtungen mit dem Aktivwert einer Versicherung rückgedeckt sind, werden diese mit den jeweiligen Rückstellungen saldiert.

Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsnehmers zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte Überschussbeteiligung).

Zur Erfüllung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich des Insolvenzschutzes von Wertguthaben der Mitarbeiter des über die Vattenfall GmbH geführten Teilkonzerns von Vattenfall haben die Vattenfall GmbH und der Vattenfall Europe Treuhand e. V. eine Treuhandvereinbarung geschlossen. Anstelle der Übertragung von Vermögensmitteln auf den Treuhandverein hat die Vattenfall GmbH von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Wertguthaben durch die Gestellung von Bankbürgschaften zu sichern. Die Bankbürgschaften sind ausdrücklich für den Sicherungsfall im Sinne der Treuhandvereinbarung abgeschlossen und verpflichten die Bank auf Antrag des Treuhandvereins im Sicherungsfall zur Zahlung des angeforderten Betrags.

Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen wird mit den anderen Zuführungsbeträgen zur Rückstellung im zugehörigen Aufwandsposten verrechnet. Im Falle eines sich daraus ergebenden Ertrags wird dieser innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.

Die anderen sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die zum 30. November 2023 veröffentlichten Daten wurden dafür auf den 31. Dezember 2023 hochgerechnet. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank regelmäßig veröffentlicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH ist in den ertragsteuerlichen Organkreis der Vattenfall GmbH einbezogen. Latente Steuern auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge auf Ebene des Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang - nach Saldierung - auch dort bilanziert.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bewertet. Am Bilanzstichtag erfolgt für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eine Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Das Niederstwertprinzip für Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Wertansatz beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten im Berichtsjahr 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens, beigefügt als Anlage, dargestellt. Der Restbuchwert der degressiv abgeschriebenen Anlagen beträgt 0,1 Mio. €.

Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der VENE nach § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Beteiligungsanteil
%
Eigenkapital 31.12.2023
Mio. €
Ergebnis 2023
Mio. €
1. Verbundene Unternehmen
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, Hamburg (KKB) 66,67 32,4 13,7
Vattenfall Europe Resource Management GmbH, Hamburg 100,00 0,5 - 1)
2. Beteiligungen
Unmittelbare Anteile
Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Hamburg (KKK) 50,00 102,2 24,2
Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG, Hamburg (KKS) 33,33 30,7 4,2
Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, Hamburg (KBR) 20,00 153,4 32,2
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen 5,5 39,2 8,3 2)
Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Essen 7,5 0,4 2,2 2)
KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH i. L., Essen 6,5 0,7 0,0 2)
GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH i. L., Essen 6,5 0,1 0,0 2)
Beteiligungsgesellschaft der Energieversorgungsunternehmen an der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH GbR, Karlsruhe 2,2 0,0 0,0 2)
Mittelbare Anteile (über verbundene Unternehmen)
Schlackenhandel Stellingen Arge VERM, Eggers, ODU, Hamburg 50,00 0,0 0,0 2)
ARGE Vattenfall Europe Resource Management GmbH - Robert Müller Handel (GmbH & Co.) KG, Hamburg 50,00 0,0 0,1 2)
Schlackenhandel Stellingen GmbH, Hamburg 45,00 0,3 0,0 2)

1) Ergebnisabführungsvertrag
2) Ergebnis und Eigenkapital zum 31. Dezember 2022

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mio. € 31.12.2023 davon Restlaufzeit > 1 Jahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit > 1 Jahr
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.834,9 1.459,6 2.810,3 1.511,7
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 37,5 - 26,6 -
Sonstige Vermögensgegenstände 0,1 - 0,1 -
2.872,5 1.459,6 2.837,0 1.511,7

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 2.816,9 Mio. € (Vorjahr: 2.803,3 Mio. €) verzinsliche kurzfristige Geldanlagen bei der Gesellschafterin Vattenfall GmbH. VENE wird vom kurzfristigen Rückzahlungsrecht der Geldanlagen voraussichtlich nicht in vollem Umfang Gebrauch machen, deshalb wird ein Teil dieser Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Weiterhin entfallen Forderungen gegen verbundene Unternehmen - nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten - auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 15,0 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €).

Forderungen gegen die Gesellschafterin Vattenfall GmbH bestehen - nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten - insgesamt in Höhe von 2.832,0 Mio. € (Vorjahr: 2.808,8 €).

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 18,1 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €) Lieferungen und Leistungen sowie 19,4 Mio. € (Vorjahr: 17,1 Mio. €) sonstige Forderungen.

(3) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der Vattenfall GmbH gehalten.

(4) Rückstellungen

Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 452,6 448,9
Steuerrückstellungen - -
Sonstige Rückstellungen 351,0 320,8
803,6 769,7

Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab.

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich um Aktivwerte bei Rückdeckungsversicherungen.

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Bei einem Ansatz dieser Rückstellungen unter Anwendung einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergäbe sich eine um 5,6 Mio. € höhere Rückstellung.

Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 452,7 449,1
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände -0,1 -0,2
Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Rückstellung) 452,6 448,9

Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen.

Die sonstigen Personalrückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Zeitguthaben in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr: 22,1 Mio. €) sowie für Altersteilzeit in Höhe von 8,9 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €).

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Entsorgungsrückstellung für das Pumpspeicherwerk Geesthacht in Höhe von 309,5 Mio. € (Vorjahr: 282,0 Mio. €).

(5) Verbindlichkeiten

Mio. € 31.12.2023 davon Restlaufzeit ≤ 1 Jahr davon Restlaufzeit > 1 Jahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit ≤ 1 Jahr davon Restlaufzeit > 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,8 0,8 - 0,9 0,9 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.001,7 158,8 842,9 1.021,7 114,1 907,6
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 831,9 215,2 616,7 817,1 213,0 604,1
Sonstige Verbindlichkeiten 1,8 1,8 - 0,9 0,9 -
davon aus Steuern (0,7) (0,7) (-) (0,8) (0,8) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0,1) (0,1) (-) (0,1) (0,1) (-)
1.836,2 376,6 1.459,6 1.840,6 328,9 1.511,7

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist - nach Aufrechnung mit Forderungen - das Gesellschafterdarlehen von KKB in Höhe von 959,9 Mio. € (im Vorjahr: 1.008,6 Mio. €) sowie insgesamt 41,8 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind im Wesentlichen Gesellschafterdarlehen von Gemeinschaftskraftwerken in Höhe von 742,4 Mio. € (Vorjahr: 752,7 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 69,4 Mio. € (Vorjahr: 45,0 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 20,1 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €) enthalten.

Nach Aufrechnung bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Vattenfall GmbH (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

Mio. € 2023 2022
Erlöse aus der Personalgestellung 55,7 52,8
Stromerlöse 7,1 15,6
Dienstleistungen für KKB und KKK 5,2 5,2
Sonstige 0,0 12,0
68,0 85,6

Von den Stromerlösen sind -2,6 Mio. € den Vorjahren zuzurechnen.

Die Umsatzerlöse wurden im Inland erbracht.

(7) Sonstige betriebliche Erträge

Mio. € 2023 2022
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 51,4 -
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,1 0,1
Übrige Erträge 0,3 0,3
52,0 0,4

Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen beinhalten im Wesentlichen den Verkauf eines Grundstückes.

(8) Materialaufwand

Mio. € 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2,6 24,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen 141,6 103,0
144,2 127,3

Von den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind -1,6 Mio. € den Vorjahren zuzurechnen.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren betreffen im Wesentlichen Strombezüge für die Anlagen KKB und KKK.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen im Wesentlichen die Kostenübernahmen für die vier Gemeinschaftskraftwerke in Höhe von 133,6 Mio. € (Vorjahr 94,3 Mio. €). Weiterhin sind Betriebsführungsentgelte für das Pumpspeicherwerk Geesthacht in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) enthalten.

(9) Personalaufwand

Mio. € 2023 2022
Löhne und Gehälter 46,6 44,8
Soziale Abgaben 7,4 7,1
Aufwendungen für Altersversorgung 10,2 36,9
für Unterstützung 1,8 0,2
66,0 89,0

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne Auszubildende)

2023 2022
Gewerbliche Arbeitnehmer 96 101
Angestellte 397 394
493 495

(10) Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio. € 2023 2022
Zuführungen zu den Rückstellungen 26,9 6,7
Serviceleistungen 19,2 16,9
Mieten und Pachten 0,2 1,0
Übrige Aufwendungen 1,3 2,1
47,6 26,7

Die Zuführungen zu den Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Zuführung zu den Rückstellungen für Entsorgung im Zusammenhang mit dem Pumpspeicherwerk Geesthacht in Höhe von 24,5 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €), Kostenverpflichtungen im Rahmen der im Geschäftsjahr abgeschlossenen Abwicklungsvereinbarung von zwei Minderheitsbeteiligungen der VENE in Höhe von 2,2 Mio. € und für Personalmaßnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Rechtsberatungskosten sowie sonstige personalbezogene Aufwendungen.

Honorare des Abschlussprüfers

Für Tätigkeiten des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Geschäftsjahr 39,4 T€ (Vorjahr: 50,7 T€) berechnet. Die Honorare entfallen mit 39,4 T€ (Vorjahr: 37,8 T€) auf Abschlussprüfungsleistungen und im Vorjahr mit 12,9 T€ auf andere Bestätigungsleistungen.

(12) Beteiligungsergebnis

Mio. € 2023 2022
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 12,2 12,7
Erträge aus sonstigen Beteiligungen 17,3 17,5
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 0,7 0,7
30,2 30,9

(13) Zinsergebnis

Mio. € 2023 2022
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens - 0,0
davon aus verbundenen Unternehmen (-) (-)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28,0 32,0
davon aus verbundenen Unternehmen (28,0) (32,0)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -29,2 -33,6
davon an verbundene Unternehmen (-10,0) (-10,5)
-1,2 -1,6

Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und Personalrückstellungen wird unter den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" ausgewiesen. Es handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus den Aktivwerten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen (8,2 Mio. €; Vorjahr: 8,0 Mio. €) mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten (0,0 Mio. €; Vorjahr: 0,0 Mio. €) verrechnet.

Aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus Aktivwerten und aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen resultieren Aufwendungen von insgesamt 11,4 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €).

Mindeststeuer

Zum 31. Dezember 2023 wurden die BEPS Pillar Two Regelungen (MinBestRL-UmsG) bereits in deutsches Recht überführt (MinStG). Das Unternehmen fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.

Der Vattenfall-Konzern hat im Vorfeld des Abschlussstichtags eine erste indikative Analyse durchgeführt, um die grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen das Unternehmen möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar Two Top-Up Tax (Steuererhöhungsbetrag) ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst geprüft, ob die CbCR-Safe-Harbour Regelungen einschlägig sind, was für die Jurisdiktion, in der die VENE ansässig ist, insoweit zutrifft.

Der hiernach vereinfacht berechnete effektive Steuersatz für die Konzernunternehmen der sogenannten Mindeststeuergruppe innerhalb des deutschen Steuerhoheitsgebiets übersteigt den Übergangssteuersatz von 15%, weshalb sich ein möglicher Steuererhöhungsbetrag voraussichtlich auf Null reduziert.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in Anlehnung an die Empfehlungen des DRS 21 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Abweichend zum DRS 21 werden Cashpool-Forderungen in den Finanzmittelfonds einbezogen.

Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode besteht aus verzinslichen kurzfristigen Cashpool-Forderungen gegen die Vattenfall GmbH in Höhe von 2.816,9 Mio. € zusammen.

Sonstige Angaben

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Vattenfall GmbH hat sich verpflichtet, unabhängig von ihren aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag resultierenden Obliegenheiten, die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH jederzeit dergestalt mit Eigenkapital auszustatten, dass diese sämtliche gegenüber Dritten bestehende Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Für die aus der Patronatserklärung resultierenden Verpflichtungen steht die Vattenfall GmbH wie der persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ein.

Am 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Am 31. Dezember 2023 bestanden weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen im Umfang von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €).

Haftungsverhältnisse

VENE haftet aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung unbeschränkt für die Verpflichtungen folgender Gesellschaften:

Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, Hamburg

Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Hamburg

Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, Hamburg

Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG, Hamburg

Beteiligungsgesellschaft der Energieversorgungsunternehmen an der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH GbR, Karlsruhe

Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Gorleben

Die unbeschränkte Haftung war nicht zu passivieren, da die Gesellschaften ihre Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.

Zwischen der VENE und der Vattenfall Europe Resource Management GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet die VENE jeden während der Vertragslaufzeit entstandenen Jahresfehlbetrag nach Maßgabe des § 302 AktG auszugleichen.

Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die Einfluss auf die Höhe der Entgelte von regulierten Bereichen haben können, bestehen nicht.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung sind in einer gesonderten Übersicht als Anlage dargestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der VENE haben für ihre Tätigkeit 13,7 T€ (Vorjahr: 16,7 T€) erhalten.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Nachtragsbericht

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage der Gesellschaft sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.

 

Hamburg, 19. Februar 2024

Geschäftsführung der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Nicolai Wendland, Kaufmännischer Geschäftsführer

Dr. Ingo Neuhaus, Technischer, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens

Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2023
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,5 - - - 2,5
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,5 - - - 2,5
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18,5 - - 5,8 12,7
2. Technische Anlagen und Maschinen 64,9 - - 2,2 62,7
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,6 - - 0,4 1,2
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
II. Sachanlagen 85,0 - - 8,4 76,6
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 22,4 - - - 22,4
2. Beteiligungen 94,6 - - 0,0 94,6
3. Sonstige Ausleihungen 0,0 - - - 0,0
III. Finanzanlagen 117,0 - - 0,0 117,0
Anlagevermögen 204,5 - - 8,4 196,1
Mio. € Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,5 - - 2,5
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,5 - - 2,5
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11,7 - 0,1 11,6
2. Technische Anlagen und Maschinen 63,6 0,2 2,2 61,6
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,6 - 0,4 1,2
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
II. Sachanlagen 76,9 0,2 2,7 74,4
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 21,6 - - 21,6
2. Beteiligungen 92,0 - - 92,0
3. Sonstige Ausleihungen - - - -
III. Finanzanlagen 113,6 - - 113,6
Anlagevermögen 193,0 0,2 2,7 190,5
Mio. € Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - -
I. Immaterielle Vermögensgegenstände - -
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1,1 6,8
2. Technische Anlagen und Maschinen 1,1 1,3
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung - -
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - -
II. Sachanlagen 2,2 8,1
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,8 0,8
2. Beteiligungen 2,6 2,6
3. Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0
III. Finanzanlagen 3,4 3,4
Anlagevermögen 5,6 11,5

Mitglieder des Aufsichtsrates

Christopher Eckerberg

Vorsitzender

Vice President / BU Nuclear Decommissioning, Vattenfall AB

Rainer Kruppa

Stellvertretender Vorsitzender

Vorsitzender des Betriebsrats der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des deutschen Teilkonzerns von Vattenfall

Ulf Stockmeier (bis 31.12.2023)

Ehem.- Mitglied der Geschäftsführung der Vattenfall GmbH

Robert Zurawski (seit 01.01.2024)

Mitglied der Geschäftsführung der Vattenfall GmbH

Mario Frank

Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Ingrid Ruppert

Business Controller / Business Area Generation, Vattenfall AB

Markus Reda

Mess- und Regeltechniker, Mitglied des Betriebsrates der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

Mitglieder der Geschäftsführung

Tim Gansczyk

(bis 30.09.2023)

Kaufmännischer Geschäftsführer

Nicolai Wendland

(seit 01.10.2023)

Kaufmännischer Geschäftsführer

Dr. Ingo Neuhaus

Technischer Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Berlin, den 23. Februar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin

ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer

Aufsichtsrat der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH

BERICHT DES AUFSICHTSRATS AN DIE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

DER VATTENFALL EUROPE NUCLEAR ENERGY GMBH

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens. Darin eingeschlossen waren die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge und Vorhaben sowie die strategische Ausrichtung und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik. Alle Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, wurden mit der Geschäftsführung erörtert und entschieden.

Im Geschäftsjahr fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Im Vordergrund der beiden Sitzungen im März und Dezember standen die Erörterung und Billigung des Jahresabschlusses 2022, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Unternehmensplanung der Gesellschaft.

Der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter standen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung, um wichtige Vorgänge und bevorstehende Entscheidungen zu erörtern.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben sich zusätzlich in Sitzungen und Gesprächen mit der Geschäftsführung mit der wirtschaftlichen Lage und wesentlichen Geschäftsvorgängen des Unternehmens ausführlich befasst.

Die Gesellschafterversammlung wählte am 22. März 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023.

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Prüfbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2024 übergeben. Sie sind in der Sitzung ausführlich und umfassend erörtert worden. Der Abschlussprüfer hat an dieser Beratung des Aufsichtsrates teilgenommen, über Ergebnisse der Prüfung informiert und stand für ergänzende Erläuterungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen. Auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die engagierte Arbeit im Geschäftsjahr 2023.

 

Hamburg, 26. März 2024

Der Aufsichtsrat

Christopher Eckerberg, Aufsichtsratsvorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. März 2024 festgestellt.

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