Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42249
Eingetragen
26.4.2006
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungErbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
die Erbringung technischer Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Instandhaltung und technische Betriebsführung von Produktionsanlagen im Bereich der Energieerzeugung und Veredelung von biogenen Brennstoffen mit den entsprechenden Nebenanlagen sowie Dienstleistungen im Bereich der Liegenschaftsverwaltung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dimitrios Fotakis
seit 30.4.2024
Geschäftsführer
Markus Kranz
seit 8.10.2021
Prokura
Markus Gegner
seit 18.7.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Energieversorgung Offenbach AG
Germany
33.300 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

iwo Pellet Rhein - Main GmbH

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Bilanz zum 30. September 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (1.10.2022 - 30.9.2023)

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Bilanz zum 30.09.2023

in Tsd Euro Aktiva

2023 2022 Anhang
Aktiva
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 318 280 1
Flüssige Mittel 421 395 2
739 675
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 343 522
1.082 1.197

Passiva

Eigenkapital 3
Gezeichnetes Kapital 33 33
Kapitalrücklage 92 92
Verlustvortrag -647 -841
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 343 522
Jahresüberschuss 179 194
0 0
Rückstellungen 360 361 4
Verbindlichkeiten 722 836 5
1.082 1.197

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

in Tsd Euro

2023 2022 Anhang
Umsatzerlöse 1.453 1.415 6
sonstige betriebliche Erträge 8 63 7
Personalaufwand 1.116 1.116 8
sonstige betriebliche Aufwendungen 44 69 9
Finanzergebnis 39 20 10
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 81 79 11
Ergebnis nach Steuern 179 194
Jahresüberschuss 179 194

Anhang

Allgemeine Grundlagen

Die IWO Pellet Rhein-Main GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Offenbach am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach (HRB 42249).

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 und 4 HGB.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Die Gesellschaft gehört zum umsatzsteuerlichen Organkreis der Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach am Main.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 318 Tsd Euro (Vorjahr 280 Tsd Euro) beinhalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin EVO in Höhe von 303 Tsd Euro (Vorjahr 265 Tsd Euro) und Forderungen aus Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererstattungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 15 Tsd Euro (Vorjahr 15 Tsd Euro).

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2 Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

Diese Position beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 421 Tsd Euro (Vorjahr 395 Tsd Euro).

3 Eigenkapital

Zum 30. September 2023 wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 343 Tsd Euro (Vorjahr 522 Tsd Euro) ausgewiesen. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, steht der Gesellschaft zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kontokorrentdarlehen der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft, Offenbach am Main, bis zu einer Gesamthöhe von 900 Tsd Euro zur Verfügung, das zum Stichtag mit 705 Tsd Euro (Vorjahr 825 Tsd Euro) in Anspruch genommen wurde, eine Laufzeit von zehn Jahren hat und solange tilgungsfrei gestellt ist, wie es der Gesellschaft nicht gelingt, Liquiditätsüberschüsse zu erwirtschaften. Insgesamt bestehen zum 30. September 2023 Verbindlichkeiten von 705 Tsd Euro gegenüber der Gesellschafterin EVO aus langfristigen Darlehen. Bei der Vereinigten Volksbank Maingau eG besteht eine Kontokorrentlinie von 300 Tsd Euro, die zum Bilanzstichtag mit 0 Tsd Euro in Anspruch genommen war. Das regelmäßig aktualisierte Fortführungsszenario der Gesellschaft ist weiterhin positiv. Die Geschäftsführung geht gemäß Finanzplanung für die nächsten Jahre davon aus, dass aus der laufenden Geschäftstätigkeit jeweils Zahlungsüberschüsse erwirtschaftet werden, so dass eine Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten möglich sein wird.

4 Rückstellungen

in Tsd Euro 2023 2022
Steuerrückstellungen 44 1
sonstige Rückstellungen 316 360
360 361

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Personalrückstellungen in Höhe von insgesamt 313 Tsd Euro (Vorjahr 357 Tsd Euro), sowie aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 3 Tsd Euro (Vorjahr 3 Tsd Euro) zusammen. Bei den Personalrückstellungen handelt es sich um Urlaubsrückstellungen, Prämienrückstellungen und Berufsgenossenschaftsbeiträge.

5 Verbindlichkeiten

in Tsd Euro 2023 RLZ1 ≤ 1 Jahr RLZ1 > 1 Jahr Davon RLZ1 > 5 Jahre 2022 RLZ1 ≤ 1 Jahr RLZ1 > 1 Jahr Davon RLZ1 > 5 Jahre
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
gegenüber verbundenen Unternehmen 717 132 585 105 829 124 705 225
sonstige 5 5 0 0 7 7 0 0
(davon aus Steuern) 5 5 0 0 7 7 0 0
722 137 585 105 836 131 705 225

1 RLZ = Restlaufzeit

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 137 Tsd Euro (Vorjahr 131 Tsd Euro) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 585 Tsd Euro (Vorjahr 705 Tsd Euro) enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 105 Tsd Euro (Vorjahr 225 Tsd Euro) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gesellschafterin EVO und resultieren aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 705 Tsd Euro (Vorjahr 825 Tsd Euro) und Zinsaufwendungen in Höhe von 12 Tsd Euro (Vorjahr 4 Tsd Euro). Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 5 Tsd Euro (Vorjahr 7 Tsd Euro).

Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen/Außerbilanzielle Geschäfte

Zum 30. September 2023 bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Zum Bilanzstichtag waren weiterhin keine Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gegeben.

Außerbilanzielle Geschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Leistungen aus dem Betriebsführungsvertrag und der Prämienverrechnung mit der Gesellschafterin EVO in Höhe von 1.453 Tsd Euro (Vorjahr 1.415 Tsd Euro).

7 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungsauflösungen in Höhe von 5 Tsd Euro (Vorjahr 5 Tsd Euro), aus Minderleistungszuschüssen des Landeswohlfahrtsverbandes in Höhe von 3 Tsd Euro (Vorjahr 3 Tsd Euro). Sonstige periodenfremde Erträge aus Energiesteuer, wie im Vorjahr in Höhe von 58 Tsd Euro, bestehen in diesem Jahr nicht.

8 Personalaufwand

in Tsd Euro 2023 2022
Löhne und Gehälter 942 950
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 174 166
(davon für Altersversorgung) 0 0
1.116 1.116

9 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die hier ausgewiesenen Aufwendungen betreffen unter anderem Versicherungsbeiträge und sonstige Gebühren in Höhe von 5 Tsd Euro (Vorjahr 3 Tsd Euro), Geschäftsbesorgungskosten in Höhe von 30 Tsd Euro (Vorjahr 30 Tsd Euro) und sonstige soziale Aufwendungen in Höhe von 5 Tsd Euro (Vorjahr 4 Tsd Euro). Sonstige betriebliche Aufwendungen, wie im Vorjahr in Höhe von 26 Tsd Euro aus Personalgestellung, bestehen in diesem Jahr nicht.

10 Finanzergebnis

in Tsd Euro 2023 2022
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 39 20
(davon an verbundene Unternehmen) 37 17
-39 -20

Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Überziehungszinsen bei der Vereinigten Volksbank Maingau e.G. in Höhe von 2 Tsd Euro (Vorjahr 3 Tsd Euro) sowie Darlehenszinsen der EVO in Höhe von 37 Tsd Euro (Vorjahr 17 Tsd Euro).

11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

in Tsd Euro 2023 2022
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 81 79
81 79

Sonstige Angaben und Anlagen

Konzernbeziehungen

Für den größten Kreis und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, den befreienden Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Honorare des Abschlussprüfers

Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird.

Geschäftsführung

Markus Gegner, Bereichsleiter Produktion und Handel, EVO AG, Mannheim

Tobias Schackenberg, Abteilungsleiter Asset Management, EVO AG, Langen

Für die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird § 288 Abs. 1 HGB angewandt.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 19 Mitarbeiter.

 

Offenbach am Main, den 03. November 2023

IWO Pellet Rhein-Main GmbH

Geschäftsführung Markus Gegner Tobias Schackenberg

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die iwo Pellet Rhein-Main GmbH, Offenbach am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der iwo Pellet Rhein-Main GmbH, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die

internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 3. November 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer

ppa. Malte Oertel, Wirtschaftsprüfer

Gesellschafterbeschluss der IWO Pellet Rhein-Main GmbH

Beschluss Nr. 74

Feststellung des Jahresabschlusses der IWO Pellet Rhein-Main GmbH zum 30.09.2023 und Beschluss zur Ergebnisverwendung

Beschlussantrag:

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss der IWO Pellet Rhein-Main GmbH zum 30.09.2023 mit einer Bilanzsumme von 1.082 T€ und einem Jahresüberschuss von 179 T€ fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Begründung:

Gemäß § 9 Abs. 1 lit. j) des Gesellschaftsvertrages erfolgen die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie der Beschluss zur Ergebnisverwendung durch die Gesellschafterversammlung.

 

Offenbach am Main, 22.01.2024

Markus Gegner

Tobias Schackenberg

NIEDERSCHRIFT über die Gesellschafterversammlung der IWO Pellet Rhein-Main GmbH am 27.02.2024 um 15:30 Uhr

via Videokonferenz

Anwesende:

Gesellschafter: Dr. Christoph Meier
Günther Weiß
Geschäftsführung: Tobias Schackenberg
Protokollführung: Tobias Schackenberg

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Weiß eröffnet um 15:30 Uhr die Gesellschafterversammlung und begrüßt die Anwesenden. Herr Gegner (Geschäftsführung) nimmt an der Sitzung nicht Teil, er hat sich im Vorfeld abgemeldet und ist entschuldigt. Zur vorliegenden Tagesordnung gibt es keine Anmerkungen.

TOP 2 Protokoll der letzten Gesellschafterversammlung vom 12.09.2023

Herr Weiß ruft Tagesordnungspunkt 2 auf.

Die Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2023 wird ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen genehmigt.

TOP 3 Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren seit der letzten Gesellschafterversammlung

Herr Weiß ruft den Tagesordnungspunkt 3 auf.

Herr Schackenberg informiert darüber, dass es seit der letzten Gesellschafterversammlung zwei Umlaufbeschlüsse gab:

Nr. 76 Veränderung Geschäftsführung

Nr. 77 Kapitaleinlage IWO

TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss der Ergebnisverwendung GJ2023 (Nr. 74)

Herr Weiß ruft den Tagesordnungspunkt 4 auf.

Herr Schackenberg erläutert, dass sich die Gesellschaft weiterhin positiv entwickelt hat. Neben einem positiven Jahresergebnis konnten die Verbindlichkeiten weiter abgebaut werden. Im GJ23 gab es technische Einschränkungen und Reparaturunterbrechungen, die aus dem Brandereignis im Juli 2022 resultieren. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen konnte die IWO mit rd. 80.000 t Pellets ein sehr gutes Produktionsergebnis erzielen und die Planwerte übertreffen. Die Geschäftsführung geht weiterhin von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Pelletproduktion und der IWO aus.

Die Beschlussvorlage Nr. 74 wird einstimmig beschlossen.

TOP 5 Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 (Nr. 75)

Herr Weiß ruft den Tagesordnungspunkt 5 auf.

Die Gesellschafter bedanken sich für die sehr erfolgreiche Arbeit der Geschäftsführer.

Die Beschlussvorlage Nr. 75 (Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023) wird einstimmig beschlossen.

TOP 6 Weiteres Vorgehen Stromsteuer

Die Geschäftsführung berichtet über den Status beim IWO-Antrag auf Stromsteuerrückerstattung 2021 und den beim Hauptzollamt eingereichten Einspruch.

TOP 7 Sonstiges

Herr Weiß ruft Tagesordnungspunkt 7 auf. Es erfolgt keine Wortmeldung.

Herr Weiß schließt die Sitzung um 15:40 Uhr.

 

Offenbach am Main, den 27.02.2024

Günther Wejß, Versammlungsleiter

Tobias Schackenberg, Protokollant

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