Stacheter
technische Graphik GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.653,00 |
7.213,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.653,00 |
7.213,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.371,73 |
64.117,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.459,85 |
42.603,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.623,42 |
33.907,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.911,88 |
21.514,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.024,73 |
71.330,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
93.789,39 |
67.519,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
41.954,55 |
18.618,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.270,25 |
23.335,90 |
| B.
Rückstellungen |
4.642,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.593,34 |
1.311,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.593,34 |
1.311,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.024,73 |
71.330,63 |
Anhang für
das Wirtschaftsjahr 2010
I. Allgemeine Bemerkungen
Die folgenden Angaben dienen der gesetzlich
geforderten Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 284 HGB) sowie der Erfüllung
der weiteren Berichtspflichten des § 285 HGB.
Die Fa. Stacheter technische Graphik GmbH ist
eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. d. § 267
Abs. 1 HGB, da die Größenmerkmale des §
267 Abs. 1 HGB nicht überschritten werden:
Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr wurden die
genannten Größenmerkmale ebenfalls nicht
überschritten, so dass die Fa. Stacheter
technische Graphik GmbH wie eine "kleine
Kapitalgesellschaft" behandelt wird.
Aufgrund dieser Tatsache wird von den Erleichterungen
des § 288 HGB gebrauch gemacht.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Allgemeine Erläuterungen
Formale Darstellung
Die Vorschriften des HGB (Bilanzrichtliniengesetz)
wurden bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses
angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es erfolgte eine Bewertung der Bilanzansätze nach
folgenden Kriterien:
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die Bemessung der Nutzungsdauer deckt sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA - Tabellen.
Bewegliche Anlagegüter werden linear
abgeschrieben; von der Vereinfachungsregelung des
Abschnittes 44 Abs. 2 ESTR wurde, soweit noch
zulässig, Gebrauch gemacht.
Die steuerliche Sonderabschreibung nach § 7g
EStG wurde angesetzt soweit die Voraussetzungen bei den
entsprechenden Wirtschaftsgütern gegeben waren.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zahlungen für Zeiträume nach dem
Bilanzstichtag werden zeitanteilig abgegrenzt und zum
Nennbetrag ausgewiesen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird gemäß §
283 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Ebenso der Gewinnvortrag
sowie der Jahresüberschuss.
Rückstellungen
Die Höhe der Rückstellungen werden aufgrund
der voraussichtlich anfallenden Kosten vorsichtig
geschätzt.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit
tatsächlich zu bezahlenden Beträgen.
Währungsumrechnung
Währungsumrechnungen erfolgten soweit
erforderlich zu den jeweiligen gültigen
Wechselkursen.
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Sonstige, nicht in der Bilanz erscheinende
finanzielle Verpflichtungen, die Bedeutung für die
Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft haben, bestehen
nicht.
III. sonstige Angaben
Angaben zu den Geschäftsführungs- und
Kontrollorganen
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so ist dieser
alleinvertretungsberechtigt.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Herr Franz
Stacheter
Anwendung der Schutzklausel des § 286 HGB
Eine Einschränkung der Berichtspflicht aufgrund
der Schutzklausel des § 286 ist nicht veranlasst.
München, 30. Dezember 2011
Stacheter technische Graphik GmbH
Franz Stacheter
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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