Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 183217
Eingetragen
29.12.2009
Branche
Architekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Gutachter- und Beratungsleistungen und Erstellen von Sachverständigengutachten.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Hagemann
seit 29.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82547 Eurasburg OT Achmühle, Am Waldrand 7a
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baurat Hagemann GmbH

Eurasburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 45.806,00 12.698,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 494,00 803,00
II. Sachanlagen 45.312,00 11.895,00
B. Umlaufvermögen 44.088,67 49.293,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.270,16 14.622,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.818,51 34.670,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.609,12 5.744,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 94.503,79 67.735,62

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 38.806,84 48.784,57
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 23.784,57 27.992,21
III. Jahresfehlbetrag 9.977,73 4.207,64
B. Rückstellungen 3.892,32 3.534,81
C. Verbindlichkeiten 51.804,63 15.416,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.744,63 15.416,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.060,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 94.503,79 67.735,62

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden, soweit gegeben,  zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde, soweit erforderlich,  in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
  

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
12500 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
12500 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
30435 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
112Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Klaus Hagemann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2018 festgestellt.

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