Green Energy Service Nordhausen GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan B. Seichter seit 2.12.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
A****** H******* | 20.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hoferick Engineering GmbHNordhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnhang zum Jahresabschluss 2010 (§ 242 HGB) der Hoferick Engineering GmbH Rathsfelder Straße 1 99734 Nordhausen Für den Anhang gem. § 284 HGB ff werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. 1.Umschreibung der Größenklasse (§ 267 Abs. 1 HGB) Gemäß den Umschreibungen der Größenklassen gehört die Hoferick Engineering GmbH, Nordhausen, zu den "kleinen Kapitalgesellschaften" i. S. des § 267 Abs. 1 HGB. - Bilanzsumme 2010 = € 186.778,84 - Umsatzerlöse 2010 = € 498.516,36 - Arbeitnehmer 2010 = 3 Personen (durchschnittlich) 2. Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibung des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB) Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibung des Geschäftsjahres (Anlagengitter), wurde gem. § 274a Nr. 1 HGB nicht beigefügt. 3.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Das "Anlagevermögen" wird zu Anschaffungskosten unter Ansatz planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Das bewegliche Anlagevermögen wird linear über einen Zeitraum von 1 bis 8 Jahren abgeschrieben. Bei den im Geschäftsjahr angeschafften Vermögensgegenständen, werden die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG beachtet. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern im Einzelanschaffungspreis bis € 150,00 wird die Vereinfachungsregel gem. § 6 Abs. 2 EStG angewandt. Der Ansatz der "Forderungen" erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Im Geschäftsjahr 2010 werden unter den "sonstigen Vermögensgegenständen" nur antizipative Posten ausgewiesen. Die "Rückstellungen" enthalten alle ungewissen Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Ansatz zu bringen sind. Die "Verbindlichkeiten" werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die "sonstigen Verbindlichkeiten" betreffen im vollen Umfang antizipative Posten. 4. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) Die Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten", ist im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, nicht auszuweisen. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auszuweisen, sowie auch keine durch Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten. 5.Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt: Gewinnvortrag zum 01.01.2010 = € 102.937,61 abzgl. Ausschüttung in 2010 = € -65.000,00 Jahresergebnis 2010 = € 55.502,76 ------------------------------------------------------------- Bilanzgewinn zum 31.12.2010: € 93.440,37 ================================== 6.Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Kaufmann Stephan B. Seichter, Ellrich Nordhausen, 20. Dezember 2011
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011 |
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