Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Elektro Betz GmbH
Eberhardstraße 21, 72072 Tübingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Selke seit 20.12.2024 | Prokura |
Thomas Betz seit 22.1.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Betz GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 18 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen mehr als 250,00 Euro und 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr als Abgang behandelt. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.Wurden in Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten und unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko werden durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen sind entsprechende Mittel als Deckungsvermögen angelegt. Dieses Deckungsvermögen ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; dieser wird mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens den Betrag der Verpflichtung, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung". Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % und Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag TEuro 10,4. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Die Pensionsrückstellung deckt die Versorgungsverpflichtungen gegenüber einem noch tätigen Mitarbeiter ab. Diese Verpflichtungen sind teilweise durch Wertpapiere gesichert (Deckungsvermögen). Diese Wertpapiere dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Wertpapiere werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt:
sonstige Berichtsbestandteile
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