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GmbH & Co.KG
Litzendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.430,00 |
4.779,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.429,00 |
4.778,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.544,55 |
58.601,26 |
| I.
Vorräte |
17.000,00 |
15.448,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.740,60 |
10.735,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.803,95 |
32.417,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
970,31 |
1.530,45 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
67.114,99 |
78.168,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.059,85 |
143.079,09 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.574,96 |
24.019,05 |
| I.
Gewinnvortrag |
23.574,96 |
24.019,05 |
| B.
Rückstellungen |
2.765,00 |
2.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.719,89 |
117.010,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
111.271,65 |
90.602,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.059,85 |
143.079,09 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vor-schriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufge-gliedert.
Aufwendungen für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögens-gegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Litzendorf, den 26.02.2015 gez. Frau Angela
Baldwin-Scherer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2015 festgestellt.
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