Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH

Hohnsteiner Straße 14, 01855 Sebnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 26031
Eingetragen
18.10.2007
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Restaurierung, Sanierung und Herstellung von Hoch- und Tiefbauten aller Art; Erwerb und Vermietung von Immobilien, Maschinen und Geräten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Graf
seit 18.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01855 Sebnitz
13.000 €
50.00%
01855 Sebnitz
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH

Sebnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

Bilanz

Aktiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Anlagevermögen 232.032,45 234.753,45
I. Sachanlagen 232.032,45 234.753,45
B. Umlaufvermögen 230.292,06 139.716,99
I. Vorräte 41.126,73 308,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.461,47 119.208,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.703,86 20.200,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.142,98 4.427,30
Summe Aktiva 466.467,49 378.897,74

Passiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Eigenkapital 214.575,89 191.929,68
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 165.929,68 175.082,80
III. Jahresüberschuss 22.646,21 -9.153,12
B. Rückstellungen 30.262,15 17.455,60
C. Verbindlichkeiten 221.629,45 169.512,46
Summe Passiva 466.467,49 378.897,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH zum 30.06.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Sonderabschreibungen nach § 7g EStG wurde nicht in Anspruch genommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.043,93 € 0,00 € 91.247,29 € 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände 15.417,54 € 12.551,56 € 27.961,44 € 10.703,33 €

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Versicherungsbeiträge, Kfz.-steuern sowie ein HWK-Beitrag enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 89.903,53 € 0,00 € 50.000,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.750,75 € 26.750,75 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 64.156,69 € 28.556,69 € 35.600,00 €
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 98.050,81 € 0,00 € 50.000,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.463,51 € 11.463,51 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 59.998,14 € 17.198,14 € 42.800,00 €

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen zu vermerken.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss i.H.v. 22.646,21 € ist zum Vortrag auf neue Rechnung vorgesehen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Andreas Graf

Hohnsteiner Str.14

01855 Sebnitz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Sebnitz , den 13.Juni 2023

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2023.

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