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GmbH
Bad Soden
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
72.899,03 |
81.108,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.846,82 |
81.056,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52,21 |
52,21 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
297.299,32 |
297.299,32 |
| Summe
Aktiva |
370.198,35 |
378.408,22 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
323.299,32 |
323.299,32 |
| III.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
297.299,32 |
297.299,32 |
| B.
Rückstellungen |
370.190,47 |
370.190,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7,88 |
8.217,75 |
| Summe
Passiva |
370.198,35 |
378.408,22 |
Anhang
für
das Geschäftsjahr 2016
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288
HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und
auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres
als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr
Abgang nach fünf Jahren unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen
geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren
Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Gez. Ivo Nieth, Geschäftsführer
Frankfurt den 01. Juni 2018
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 4.6.2018.
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