sopha GmbHLiquidiert

50939 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 69967
Vorher
Fietzek von Dreusche GmbH
Eingetragen
4.8.2010
Branche
Architekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
der Betrieb eines Architekturbüros.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Janos Fietzek
seit 1.8.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Sebastian von Dreusche
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
12.500 €
50.00%
Sebastian von Dreusche
Köln
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

sopha GmbH (vormals: Fietzek von Dreusche GmbH)

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Umlaufvermögen 6.613,39 4.955,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.613,39 4.955,85

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 2.642,60 3.183,46
B. Rückstellungen 866,00 566,00
C. Verbindlichkeiten 3.104,79 1.206,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.104,79 1.206,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.613,39 4.955,85

Anhang für das Geschäftsjahr 2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Fietzek von Dreusche GmbH Köln

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der Fietzek von Dreusche GmbH in 50939 Köln auf den 31.12.2013 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiLMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BiLMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Anschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagenvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und Verbindlichkeiten wurden gem. §256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Gegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 2.238,67 € (Vorjahr 316,36 €) und resultiert vorrangig aus den Steuerrückforderungen der geschätzten Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide 2013. In den Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 9.316,54 € einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten Stand 31.12.2013 bis zu 1 Jahr

sonstige = 110,65 €
aus Steuern = 2.015,25 €

Das Gesellschafter-Darlehn wird mit 4 % p.a. verzinst.

IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. SONSTIGE ANGABEN

Vorschlag zur Ergebnisverwendung - Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Klaus Janos Fietzek Herr Sebastian von Dreusche Sie sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Köln, den 11.12.2014

Fietzek von Dreusche GmbH

Klaus Janos Fietzek

Sebastian von Dreusche

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2014 festgestellt.

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