LogicPrint GmbHLiquidiert
Elsenweg 10A, 46569 Hünxe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke, geb. Strohbach Sander seit 30.4.2010 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ika Kempgen | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LogicPrint GmbHHünxeJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangGrundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die Liquidation wurde am 15.04.2010 angemeldet und zum 30.04.2010 beim Amtsgericht Duisburg eingetragen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst. Die Wahlrechte nach Art. 67 des EGHGB 2010 wurden in Anspruch genommen.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz bis 2009 angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,00% des Nettobetrages vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 0,00 EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen, wurden sie mit einem Zinssatz in Höhe von 5,0% abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz auszuweisenden Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt: Silke Sander, Hünxe
Hünxe den, 29.12.2011
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