HEKO -
KOLLING GmbH
Vettelschoß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.547,23 |
38.701,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.806,11 |
39.320,20 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
9.013,37 |
4.013,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.353,34 |
78.021,20 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.610,82 |
46.019,56 |
| B.
Rückstellungen |
6.200,00 |
8.119,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.542,52 |
23.882,64 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1.478,70 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.125,60 |
12.633,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.353,34 |
78.021,20 |
Anhang
All
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emeine An
g
aben
Der Jahresabschluss der HEKO - Kolling GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
An
g
aben zur Bilanzierun
g
und Bewertun
g
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der HEKO - Kolling GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
An
g
aben und Erläuterun
g
en zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnun
g
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von Euro 20.454,97 einbezogen. Für das
vorangegangene Wirtschaftsjahr wurden Euro 0,00
ausgeschüttet. Auf neue Rechnung wurden nach
Verwendung Euro 20.454,97 vorgetragen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 5.591,26.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages ergibt sich ein Bilanzgewinn von Euro
26.046,23, der zu verwenden ist.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden nach Verwendung Euro
26.046,23 Bilanzgewinn vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2016
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonsti
g
e Pflichtan
g
aben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Frau
Bianca Stüber-Kolling
Funkenstr. 6a
53577 Neustadt/Wied
und
weitere Geschäftsführerin: Frau
Juliane Kolling
Hauptstraße 9
53560 Vettelschoß
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz:
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger wird
beibehalten.
Angaben zum Unterzeichner:
Vettelschoss, den 08.04.2016
Bianca Stüber-Kolling
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2016 festgestellt.
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