Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
SW Elektrotechnik GmbH
Waldstraße 36, 77728 Oppenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heidi Huber-Schulz geb. Huber seit 6.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 98.00% | |
C****** H**** | 2.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SW Elektrotechnik GmbHOppenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Handelsbilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010ALLGEMEINE HINWEISEDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Vorschriften des GmbHG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Davon-Vermerke zu den einzelnen Posten der Bilanz in diesem Anhang dargestellt. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz BilMoG) angewendet. Hierdurch haben sich die Form der Darstellung und die Bewertungsmethoden im Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr verändert. Entsprechend § 67 Abs. 8 EGHGB brauchen die hiervon betroffenen Sachverhalte im Einzelnen, abweichend zu § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, weder angegeben noch begründet werden. Auch eine Anpassung der Vorjahreszahlen kann in diesen Fällen unterbleiben. Im vorliegenden Jahresabschluss haben wir, unter Nutzung dieses Wahlrechts, auf die entsprechenden Angaben verzichtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unter Berücksichtigung der Regelungen des BilMoG die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bilanzierungsmethoden Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungen, wurden nicht bilanziert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für das bewegliche Anlagevermögen wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Bewegliche und selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 151,00 und EUR 1.000,00 werden in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre verteilt, danach wird der Anlageabgang unterstellt. Ab 2010 werden bewegliche und selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 410,00 im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Der Anlageabgang wird fiktiv nach Ablauf von 12 Monaten unterstellt. Bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse (Leistungen) werden auf der Grundlage der vereinbarten Auftragssummen, dem Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag sowie der noch anfallenden Kosten (und angemessenen Gewinn) retrograd ermittelt. Erkennbare Verlustrisiken werden durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen wurden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von insgesamt EUR 24.969,44 (Vj. EUR 53.975,63) sind Forderungen in Höhe von EUR 1.083,89 (Vj. EUR 1.083,89) enthalten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bilanzverlust Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 19.140,54 enthalten. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 101.382,72 (Vj. EUR 76.536,22) sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 75.429,62 (Vj. EUR 58.206,63) und solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von EUR 15.856,88 (Vj. EUR 18.329,59) enthalten. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 15.856,88 (Vj EUR 18.329,59) und resultieren aus Darlehensgewährungen. Diese Forderungen haben in Höhe von EUR 15.856,88 (Vj. EUR 18.329,59) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Angabe von Art und Form der Sicherheiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 13.294,50 (Vj EUR 1.636,90) durch die Sicherungsübereignung von finanzierten Fahrzeugen abgesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von EUR 9.000,00 durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse Offenburg gesichert. Darüber hinaus sind die Lieferantenverbindlichkeiten wie im Vorjahr unbesichert und innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführung
Oppenau, 13. Dezember 2011 SW Elektrotechnik GmbH Geschäftsführung Heidi Huber-Schulz Zusätzliche Angabe gem. §328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGBDer Jahresabschluss der SW Elektrotechnik GmbH, Oppenau ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2011 festgestellt worden. |
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