Jedermann
GmbH
Hausbay
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.206.413,12 |
3.326.336,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
2.588,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.388.377,36 |
2.505.721,16 |
| III.
Finanzanlagen |
818.027,76 |
818.027,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.420.783,75 |
5.996.855,89 |
| I.
Vorräte |
739.108,00 |
488.487,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
683.202,35 |
808.956,52 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.465,27 |
7.391,36 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
4.998.473,40 |
4.699.412,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.523,76 |
34.639,11 |
| Aktiva |
9.656.720,63 |
9.357.831,92 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.024.014,57 |
7.526.864,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.349,00 |
38.349,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
187.217,00 |
187.217,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
7.798.448,57 |
7.301.298,02 |
| B.
Rückstellungen |
294.303,00 |
326.045,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.338.403,06 |
1.504.922,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
64.413,29 |
79.955,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.273.989,77 |
1.424.967,55 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.050.241,26 |
1.174.694,73 |
| Passiva |
9.656.720,63 |
9.357.831,92 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hausbay. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichtes Koblenz unter HRB 4839
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das Vorjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Eigenkapital
Der Gewinnvortrag beträgt 7.301.298,02 €
(Vj 6.686.969,98 €).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
5. Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag lagen im Geschäftsjahr in Form der
Corona Pandemie vor. Pandemiebedingt kam es bereits im
Geschäftsjahr 2020 zu einem leichten Rückgang der
Umsatzerlöse. Inwieweit sich in Zukunft die Pandemie
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkt,
ist noch nicht abzusehen.
Im Jahresdurchschnitt waren 36 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zu Geschäftsführern waren bestellt:
Herr Frank Jedermann, 56291 Hausbay
Herr Hartmut Jedermann, 56288 Emmelshausen
Herr Michael Jedermann, 15800 Prag (Tschechische
Republik)
Hausbay, den 20. Dezember 2021
gez. Frank Jedermann
gez. Hartmut Jedermann
gez. Michael Jedermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2021 festgestellt.
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