TIEGS
Bauelemente GmbH
Ahrensfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.275.316,98 |
1.222.102,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.275.314,98 |
1.222.100,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
229.025,46 |
654.280,46 |
| I.
Vorräte |
78.731,83 |
40.114,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.739,99 |
457.139,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
425.553,98 |
| davon
gegen Gesellschafter |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.553,64 |
157.026,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.534,75 |
22.146,92 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
114.678,95 |
132.374,31 |
| Aktiva |
1.633.556,14 |
2.030.904,58 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
157.938,90 |
142.177,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.695,36 |
-15.761,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
114.678,95 |
132.374,31 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
12.073,00 |
12.834,00 |
| C.
Rückstellungen |
76.145,51 |
399.314,22 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.545.337,63 |
1.618.711,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
374.099,20 |
314.806,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.171.238,43 |
1.303.904,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
83.694,41 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
45,22 |
| Passiva |
1.633.556,14 |
2.030.904,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Tiegs Bauelemente GmbH hat ihren Sitz in
Deutschland 16356 Ahrensfelde, Dorfstraße 33. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu HRB
6868 geführt.
Die Gesellschaft ist nach den Regelungen des §
267 HGB eine normale Kapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis
263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden
Vorschriften für normale Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB wurden beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und werden
planmäßig nach Maßgabe ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
pro rata temporis abgeschrieben. Die Abgänge werden zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erfasst.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens von geringem Wert werden in
Anlehnung an die steuerliche Vorschrift des § 6
Abs. 2 EStG bewertet. Zugänge zum
Sachanlagevermögen bis € 250,00 ohne
Umsatzsteuer werden sofort aufwandswirksam verrechnet.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten über € 250,00 und bis €
800,00 werden sofort abgeschrieben und zugleich im Jahr
ihrer Anschaffung als Abgang behandelt. Gegenstände
des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von
mehr als € 800,00 ohne Umsatzsteuer werden aktiviert
und linear abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
außerplanmäßig auf den am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert abgeschrieben.
Die
Bestände des Vorratsvermögens sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten die
nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen
Einzel- und Gemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren Stichtagswert
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen
Abschlag in Höhe von 1% des nicht
einzelwertberichtigten Forderungsbestands Rechnung
getragen.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt.
Sonderabschreibungen nach dem
Fördergebietsgesetz wurden in Vorjahren in Anspruch
genommen. Die Inanspruchnahme erfolgt passivisch durch
Einstellen in den Sonderposten mit Rücklageanteil. Die
Beträge werden entsprechend der Nutzungsdauer der
begünstigten Vermögensgegenstände
aufgelöst. Die Gesellschaft hat von dem
Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB
Gebrauch gemacht.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bewertet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen
Teilwertmethode/Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Aus
der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 4.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
3. Eigenkapital
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2020 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
€ 114.678,95 aus. Überschuldung i. S. v. §
19 InsO liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft
die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei
denn die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die
Geschäftsleitung geht von der Fortführung der
Gesellschaft aufgrund der Geschäftsplanung für
das folgende Geschäftsjahr aus, die für die
Gesellschaft ein finanzielles Gleichgewicht ausweist.
Darüber hinaus bestehen nicht ausgewiesene stille
Reserven im Grundvermögen.
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten - nach
Bilanzposten gegliedert - stellen sich wie folgt dar.
31.12.2020
|
Restlaufzeiten
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
374.099,20
|
137.704,49
|
1.033.533,94
|
1.545.337,63
|
| davon gegenüber
Gesellschaftern |
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
| davon aus sozialer
Sicherheit |
1.478,66
|
0,00
|
0,00
|
1.478,66
|
| davon aus Steuern |
9.190,15
|
0,00
|
0,00
|
9.190,15.
|
Sicherheiten:
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
1.
|
Sicherungsübereignung
|
37 T€
|
2.
|
Grundschulden
|
1.204 T€
|
3.
|
Versicherungsguthaben
|
100 T€
|
Im Vorjahr ergaben sich folgende, nach Bilanzposten
gegliederte Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
31.12.2019
|
Restlaufzeiten
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
314.806,56
|
270.370,64
|
1.033.533,94
|
1.618.711,14
|
| davon gegenüber
Gesellschaftern |
83.694,41
|
0,00
|
0,00
|
83,694,41
|
| davon aus sozialer
Sicherheit |
1.058,26
|
0,00
|
0,00
|
1.058,26
|
| davon aus Steuern |
24.706,57
|
0,00
|
0,00
|
24.706,57
|
Sicherheiten:
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
1.
|
Sicherungsübereignung
|
0 T€
|
2.
|
Grundschulden
|
1.236 T€
|
3.
|
Versicherungsguthaben
|
100 T€
|
IV. Sonstige Angaben
5. Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 4 (Vorjahr: 3) Arbeitnehmer.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben
sich aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt
T€ 10 (Vorjahr: T€ 315), wovon T€ 10
(Vorjahr: T€ 62) innerhalb von einem Jahr und weitere
T€ 0 (Vorjahr: T€ 253) innerhalb von zwei bis
fünf Jahren fällig sind.
7. Geschäftsführung, Kredite
Die an Geschäftsführer für private
Zwecke gewährten Kredite entwickelten sich in 2020 wie
folgt:
|
€
|
Anfangsbestand
|
100.000,00 €
|
Tilgungen
|
0,00 €
|
Aufnahme
|
0,00 €
|
Endbestand
|
100.000,00 €
|
Die Darlehen werden mit 5,46% p.a. verzinst. Die
Laufzeit ist unbegrenzt.
Ahrensfelde, 08. November 2021
Die Geschäftsführung
gez. Klaus Tiegs
gez. Frank Lorenz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2021 festgestellt.
|