J.P.
Verlags GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen / Rückständige
Einzahlungen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.214,03 |
11.379,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.205,19 |
11.375,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8,84 |
3,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.996,33 |
24.161,45 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.996,33 |
24.161,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.403,14 |
1.228,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
165,12 |
175,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.996,33 |
24.161,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben; Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft übte im Wirtschaftsjahr 2008
keine aktive Geschäftstätigkeit aus (2007:
ebenso)
Die Gesellschaft wurde am 01.03.2011 zur Liquidation
angemeldet.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung
im Jahresabschluss
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Es liegen keine Abweichungen in der Darstellung
(insbesondere Gliederung der Bilanz oder GuV)
gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
vor.
Die in der Bilanz und/oder GuV angegebene
Vorjahresbeträge sind mit den Werten für das
aktuelle Berichtsjahr vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz
2 HGB).
Angabe der angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert,
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Ein nicht abschließend geklärter
"sonstiger Vermögensgegenstand" in Höhe von
10.660,98 € (Vorjahr: 10.660,98 €) wurde
weiterhin zum Nennwert ausgewiesen.
- Verbindlichkeiten wurden
zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
- Die Notwendigkeit der
Bildung von Rückstellungen war nicht gegeben.
Abweichungen der angewandten Bilanzierung und
Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des
Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) liegen nicht vor.
Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten
Angaben zum Vermögen und zu aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264c Abs. 1 Satz 1 HGB):
- Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag i.H.v. 544,21
€ (Vorjahr: 714,21 €)
Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bzw. über ein Jahr für jeden
Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4 Satz 1
HGB):
- Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben am
Bilanzstichtag nicht bestanden (Vorjahr: 0,-- €). Ein
nicht abschließend geklärter "sonstiger
Vermögensgegenstand" in Höhe von 10.660,98 €
(Vorjahr: 10.660,98 €) wird weiterhin als Forderung
mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr angesetzt.
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr für jeden Verbindlichkeitsposten in
der Bilanz (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB):
- Verbindlichkeiten bestehen
zum Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: ebenso)
Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des Teilbetrags
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB):
- Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht
Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG
§ 264c Abs. 1 Satz 1 HGB):
- Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht (Vorjahr:
0,-- €)
Weitergehende Pflichtangaben
Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen
Gesonderte Angabe der Beträge der in § 251
HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im
Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und
sonstigen Sicherheiten sowie der unter den
Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7
HGB):
- Am Bilanzstichtag bestanden
keine derartige Haftungsverhältnisse (Vorjahr: 0,--
€)
Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrats mit Kennzeichnung des
Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie
(falls vorhanden) des Vorsitzenden der
Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
- alleiniger
Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtsjahr
war:
Herr Alexander Gutreuter, 97082 Würzburg
Feststellung des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss 2008 wurde am 02.11.2010
festgestellt.
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