Maxi-Media
Zeitz GmbH
Gera
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.877,00 |
82.919,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.874,00 |
69.916,00 |
| III.
Finanzanlagen |
13.000,00 |
13.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.441.227,54 |
1.323.465,48 |
| I.
Vorräte |
1.329.221,25 |
1.298.252,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.979,47 |
-11.243,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.026,82 |
36.456,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.624,92 |
0,00 |
| Aktiva |
1.520.729,46 |
1.406.384,48 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
62.414,00 |
48.677,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.358.315,46 |
1.257.707,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.358.315,46 |
1.257.707,48 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
280.775,77 |
117.986,54 |
| Summe
Passiva |
1.520.729,46 |
1.406.384,48 |
Anhang
Registerinformationen
Die Maxi-Media Zeitz GmbH mit Sitz in Gera ist beim
Registergericht Jena unter der Nummer 506429
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf.
Der Jahresabschluss der Maxi Media Zeitz GmbH wurde
nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise die Erleichterungen der
§§ 274a, 288 HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Vermögensgegenstände der Abnutzung
unterliegen, wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände
ermittelt und pro rata temporis
vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für
bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurde
Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG).
Diese Vermögensgegenstände
wurden im Zugangsjahr vollständig
abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden hinsichtlich der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der
Waren zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Die
unfertigen und die
Fertigerzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.
Soweit bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren,
wurde diesen Risiken durch Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Das latente Ausfallrisiko sowie das
Zins- und Skontorisiko wurde durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die
sonstigen
Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
0,00).
In den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen/Forderungen gegen verbundene
Unternehmen/sonstigen Vermögensgegenständen
sind
Forderungen gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG in Höhe von EUR 30.127,05 (Vorjahr: EUR
0,00) enthalten.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen/sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von EUR 280.775,77 (Vorjahr: EUR
117.986,54) enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen
durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Gesellschaft hat am 02.05.2011 mit der Maxi-Media
Vertrieb GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB
501110) als herrschender Gesellschafter einen
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die
Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 02.05.2011
zugestimmt.
sonstige Berichtsbestandteile
Zeitz, gez. Friedrich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
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