Schiller GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Schiller seit 22.11.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sabine Schiller | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schiller GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Schiller GmbH Sitz Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81823 Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesell- schaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Schiller GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear vermindert. Eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist unterblieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Eine Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ist nicht erfolgt. Als Abschreibungsmethode kam im Berichtsjahr die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Wirtschaftsgüter werden direkt im Jahr der Anschaffung nach den steuerlichen Vorschriften aufwandswirksam erfasst. Die durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechnung Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen in fremder Währung, welche über ein Jahr Restlaufzeit haben zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten über 1 Jahr Restlaufzeit sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet. Für Währungsforderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr zum Bilanzstichtag wurde § 256 a HGB beachtet. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Vorjahr
Geschäftsjahr
Eigenkapital Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt. Auf das Stammkapital ist der Betrag von EUR 25.000,00 eingezahlt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Vorjahr
Geschäftsjahr
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In der Position sonstige Forderungen sind EUR 0,00 Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. In der Position sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 275.736,09 gegenüber Gesellschaftern enthalten. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Sabine Schiller, Designerin, Frankfurt Sonstiges Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag am Bilanzstichtag bei 10. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Unterzeichnung gem. § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Frankfurt, 10. Januar 2024 Sabine Schiller Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.1.2025. |
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