Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 20813
Eingetragen
21.1.2008
Branche
Architekturbüros für HochbauTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Initiieren und Durchführen von Lehrgängen und Trainingsmaßnahmen, Personal-Consulting: Vermitteln und Stellen von Personal, Trainern, Dozenten und Coaches; Fertigen von Bauzeichnungen, Projektierung und Überwachung von Bauvorhaben, sowie schlüsselfertiges Erstellen von Gebäuden aller Art als Generalunternehmen; Vermittlung von Geschäftsabschlüssen als Handelsvertreter; eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird jedoch ausgeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Oberhuber
seit 21.1.2008
Vertreter
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

Trend Art Limited

Potsdam

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Aktivseite

  31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen 8.434,00   15.285,00
II. Finanzanlagen 44.973,96 53.407,96 7.918,63
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.455,15   8.486,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.415,12 6.870,27 14.931,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten   115,75 115,75
    60.393,98 46.737,83
Passivseite      
  31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   138,76 138,76
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag   -4.998,21 -8.004,83
III. Jahresüberschuss   2.134,87 3.006,62
B. Rückstellungen   28.562,84 21.409,17
C. Verbindlichkeiten   34.555,72 30.129,10
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 34.555,72 (30.129,10)      
D. Sonstige Passiva   0,00 59,01
    60.393,98 46.737,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.118,55 0,00 8.210,81 0,00
und sonstige Vermögensgegenstände 326,60 200,00 276,18 200,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Der "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.

Verbindlichkeiten

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 34.555, 72 19.433, 23 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 30.129,10 16.302,71 0,00

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Benedikt-René Oberhuber.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Potsdam, den 23.12.2013

Geschäftsführer

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