Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Mecatronix GmbH
Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
To-Anh Tran Nguyen seit 30.12.2025 | Geschäftsführer |
Hauke Jens Heinz seit 1.8.2025 | Geschäftsführer |
Robert C. Chen seit 26.7.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Applied Materials Netherlands B.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mecatronix GmbHDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.20236.1.1 Bilanz zum 31. Oktober 2023
PASSIVSEITE
6.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in der Röntgenstr. 43, 64291 Darmstadt und ist unter dem Namen Mecatronix GmbH unter der Registernummer HRB 96769 im Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. Die Gesellschaft ist wie im Vorjahr eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2023 erfolgte nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die Aufstellungserleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, ausgewiesen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Bauten auf fremden Grundstücken werden über die Dauer des Mietverhältnisses abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen, Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Immaterielle Vermögensgegenstände werden über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 14 Jahren abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250 Euro bis 1.000 Euro im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich gegebenenfalls notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Projected- Unit-Credit-Verfahren unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck 2018 G sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB, entsprechend der Vereinfachungsregelung für eine mittlere Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Gesellschaft hat zur Deckung der Pensionsverpflichtungen Zahlungen an einen eigens dafür gegründeten Pensionstreuhandverein geleistet. Dieses Treuhandvermögen ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen der Gesellschaft. Das Treuhandvermögen erfüllt die Voraussetzung als Planvermögen und wird daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 S.2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß der durch die Deutsche Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen Abzinsungssätze abgezinst. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern objektive Hinweise für den Eintritt vorliegen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das vorherige Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Erträge" respektive "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Das gilt auch für die Effekte aus Zinssatzänderungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern für zukünftige Steuerbelastungen werden gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Eine Bilanzierung der latenten Steuern erfolgt nur, soweit ein Passivüberhang besteht. Umsatzerlöse werden realisiert, sobald die Gesellschaft die Lieferung und Leistung erbracht hat und die Risiken aus der Preisgefahr auf den Käufer übergegangen sind. Grundlagen der Währungsumrechnung Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Währung für konzerninterne Transaktionen einheitlich auf US- Dollar umgestellt. Seitdem werden sämtliche Fremdwährungsbeträge zum konzerninternen Monats- US-Dollarkurs bewertet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 ist in dem als Anlage zum Anhang enthaltenen Anlagenspiegel dargestellt (§ 284 Abs. 3 HGB). Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen die Applied Materials Europe B.V., Niederlande, in Höhe von TEUR 6.748 (i. Vj. TEUR 9.226), die Applied Materials South East Asia Pte. Ltd., Singapur, in Höhe von TEUR 3.387 (i. Vj. TEUR 1.019), sowie die Applied Materials GmbH & Co.KG, Alzenau, in Höhe von TEUR 322 (i. Vj. TEUR 103). Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen an das Finanzamt i.H.v. TEUR 30 (i.Vj. TEUR 13) sowie gegen Lieferanten i.H.v. TEUR 23 (i.Vj. TEUR 2). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 61.785,00 EUR und ist vollständig erbracht. Das Eigenkapital enthält nicht ausschüttungsfähige Beträge in Höhe von TEUR 91 (i.Vj. TEUR 113), die zu TEUR 25 auf die Änderung des zur Abzinsung der Pensionsverpflichtung heranzuziehenden Zinsbetrachtungszeitraumes von 7 auf 10 Jahre (§ 253 Abs. 6 HGB) entfallen. Pensionsrückstellungen Durch ein im Geschäftsjahr 2009/10 gegründetes Treuhandmodell CTA (Contractual Trust Arrangement) werden die an den Treuhänder Applied Materials Pensionstreuhand e.V., Alzenau, übertragenen Pensionen verwaltet und dessen Vermögen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet. Der Treuhänder ist über einen Treuhandvertrag an die Gesellschaft gebunden. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Oktober 2023 TEUR 1.272. Er wird mit Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) von TEUR 832 verrechnet. Das führt zu einer verbleibenden Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 440. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen TEUR 766. Der Erfüllungsbetrag ist unter Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Geschäftsjahre abgezinst worden (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 6 HGB) hätte sich ein um TEUR 25 höherer Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 1.297 ergeben. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten i.H.v. TEUR 296 (i. Vj. TEUR 175), sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 112 (i. Vj. TEUR 99), sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Applied Materials GmbH & Co.KG, Alzenau i.H.v. TEUR 22 und gegenüber der Applied Materials, Inc ., Santa Clara, CA, USA in Höhe von TEUR 2 (i.Vj. Forderung i.H.v. TEUR 1) zusammen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. TEUR 42 (i. Vj. TEUR 39) enthalten. Die Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Latente Steuern Die Gesellschaft hat die Berechnung künftiger Steuerbe- und -entlastungen auf der Basis ihrer individuellen Steuersätze und Steuerbemessungsgrundlagen im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der temporären Differenzen vorgenommen. Auf Grund des sich ergebenden Überhangs von latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) hat die Gesellschaft auf eine Bilanzierung der latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Umsatzerlöse überwiegend mit konzerninternen Transaktionen. Der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 3.692 (i. Vj. TEUR 3.406). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten TEUR 999 (i. Vj. TEUR 1.695) Erträge aus Währungsumrechnung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Währungsverluste in Höhe von TEUR 1.680 (i. Vj. TEUR 388). Die Zinserträge enthalten Zinserträge aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung und der Entwicklung des Rückdeckungsvermögens zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung i.H.v TEUR 11 (i. Vj. TEUR 48) und die Erträge aus dem Deckungskapital i.H.v. TEUR 24 (i. Vj. Verluste i.H.v. TEUR 69) führten in Summe zu Zinserträgen in Höhe von TEUR 13 (i. Vj. Aufwand i.H.v. TEUR 117). IV. Nachtragsbericht: Es sind keine weiteren Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.292 (i. Vj. TEUR 1.292). Davon sind TEUR 331 (i. Vj. TEUR 321) innerhalb eines Jahres fällig. Im Geschäftsjahr 2022/23 ist die Verlängerung des bestehenden Gebäudemietvertrages bis Juli 2027 vereinbart worden. Konzerninternes Cash-Pool-Verfahren Das Cash-Pool-Konto wird von der Konzerngesellschaft Applied Materials Europe B.V., Hoofddorp, Niederlande, verwaltet. Seit dem Geschäftsjahr 2018/19 werden die konzerninternen Forderungen ausbezahlt und die erhaltenen liquiden Mittel an die Konzerngesellschaft Applied Materials Europe B.V., Hoofddorp in den Niederlanden abgetreten, die das Cash-Pool-Konto führt. Die sich hieraus ergebende Forderung gegenüber der Applied Materials Europe B.V., Hoofddorp, wird mit der unterjährig aufgelaufenen Verbindlichkeit aus dem Cash-Pool-Verfahren aufgerechnet und zum LIBOR Zinssatz verzinst. Anzahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres Während des Geschäftsjahres waren im Durchschnitt 31 Angestellte (i. Vj. 31) bei der Mecatronix GmbH beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung Als Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft waren während des Geschäftsjahres folgende Herren bestellt:
Mutterunternehmen Alleingesellschafterin ist die Applied Materials Deutschland Holding, Alzenau, die zum Konzern der Applied Materials-Gruppe gehört. Der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der verbundenen Unternehmen wird von der Applied Materials, Inc., Santa Clara, USA aufgestellt. Dieser ist einschließlich aller SEC-Filings in der Konzern-Web-Site unter http://investors.appliedmaterials.com/ zu finden. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt dem Alleingesellschafter vor, den Jahresüberschuss von TEUR 132 und den verbleibenden Gewinnvortrag des Vorjahres in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Darmstadt, 16.Dezember 2024 Geschäftsführung Dr.-Ing Ulrich Oldendorf Robert C. Chen Samuel Kuk Lee 5. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 6.1.1 bis 6.1.3 beigefügten Jahresabschluss der Mecatronix GmbH, Darmstadt, zum 31. Oktober 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mecatronix GmbH, Darmstadt: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Mecatronix GmbH, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31.Oktober 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Oktober 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 16. Dezember 2024 Rödl
& Partner GmbH
gez. Kiesel, Wirtschaftsprüfer gez. Germeroth, Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)" Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 16. Dezember 2024 Rödl
& Partner GmbH
Christian Kiesel, Wirtschaftsprüfer Andreas Germeroth, Wirtschaftsprüfer |
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