Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
MATESIS GmbHLiquidiert
Gahlenfeldstraße 10, 58313 Herdecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Schneider seit 6.5.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MATESIS GmbH(vormals: Schneider Fahrzeugtechnik GmbH)HerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Die Schneider Fahrzeugtechnik GmbH ist aus der ursprünglichen Matesis GmbH hervorgegangen. Diese wurde in 2009 entsprechend umbenannt und in 2010 wieder in die Matesis GmbH umbenannt. Zudem wurden die operativen Geschäfte sowie die Liquidationen der ehemaligen HFT GmbH und SFT GmbH (alt) auf die Schneider Fahrzeugtechnik GmbH bzw. Matesis GmbH übertragen, so dass einige Positionen im Abschluss vorhanden sind, die aus dieser Abwicklung herrühren. Betriebswirtschaftlich gab es hierbei keine nennenswerten Positionen oder Einflüsse. Im Kapitalausweis finden sich die in den ehemaligen Gesellschaften vorhandenen ausschüttbaren Gewinnvorträge in Höhe von 4.693,97 € und 4.958,01 € wieder.
Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht. Unter den Vorräten sind Unfertige Leistungen (Halbfertige Leistungen) in Höhe von 13.800,00 € ausgewiesen. Diese wurden entsprechend der in 2010 erbrachten und später abgerechneten Leistung bewertet. Der Warenbestand in Höhe von 15.560,51 € wurde gezählt und nach dem Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten bewertet.
Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB besteht nicht. Die gemäß § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben sind aus dem Anlagespiegel und dem Inventarverzeichnis zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Anhangs. Die jeweils beim Anlagevermögen in Anspruch genommenen Abschreibungen ergeben sich betragsmäßig aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagespiegel. Für das Anlagevermögen wurden lineare Abschreibungen vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Unter den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.291,25 € und gegen Gesellschafter in Höhe von 1.170,00 € ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist voll eingezahlt. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage", "Gewinnvortrag" sowie "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Hierbei wird auf den gesonderten Ausweis der übernommenen Vorträge aus der ehemaligen HFT GmbH und SFT GmbH (alt) verwiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.
Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB). Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. Das im Berichtsjahr ausgewiesene Jahresergebnis führt zu einer Gewerbesteuerzahlung in Höhe von 622,00 € und zu einer Körperschaftsteuerzahlung in Höhe von 584,00 €. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde beim Handelsregister eingereicht. Festgestellt am 22.12.2011 von Herrn Axel Schneider, Kaufmann
Kaufmann Axel Schneider, Geschäftsführer WEITERE DATENDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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