Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 6971
Vorher
MATESIS GmbHSchneider Fahrzeugtechnik GmbH
Eingetragen
29.10.2004
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsinventar, Spezialwerkzeugen und Prüftechnik und alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Axel Schneider
seit 6.5.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Axel Schneider
Auf dem Schnee 79, 44227 Dortmund
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MATESIS GmbH

(vormals: Schneider Fahrzeugtechnik GmbH)

Herdecke

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

42.850,00


59.553,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

42.850,00

59.553,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

98.874,77

83.307,17

I. Vorräte

29.360,51

12.022,22

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

64.284,43

53.638,24

III. Steuerüberzahlungen

375,02

375,02

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.854,81

17.271,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.772,31

2.772,31

Summe Aktiva

144.497,08

142.860,17



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


39.378,53


36.808,16

I. Gezeichnetes Kapital


25.000,00


25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


11.808,16


4.682,47

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


2.570,37


7.125,69

B. Rückstellungen


32.613,12


32.613,12


25.964,00


25.964,00

C. Verbindlichkeiten


72.505,43


72.505,43


80.088,01


80.088,01

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


144.497,08


142.860,17

ANHANG

1.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch.

Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

Die Schneider Fahrzeugtechnik GmbH ist aus der ursprünglichen Matesis GmbH hervorgegangen. Diese wurde in 2009 entsprechend umbenannt und in 2010 wieder in die Matesis GmbH umbenannt. Zudem wurden die operativen Geschäfte sowie die Liquidationen der ehemaligen HFT GmbH und SFT GmbH (alt) auf die Schneider Fahrzeugtechnik GmbH bzw. Matesis GmbH übertragen, so dass einige Positionen im Abschluss vorhanden sind, die aus dieser Abwicklung herrühren. Betriebswirtschaftlich gab es hierbei keine nennenswerten Positionen oder Einflüsse. Im Kapitalausweis finden sich die in den ehemaligen Gesellschaften vorhandenen ausschüttbaren Gewinnvorträge in Höhe von 4.693,97 € und 4.958,01 € wieder.

1.

WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB):

Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor.

Die Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.

Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht.

Unter den Vorräten sind Unfertige Leistungen (Halbfertige Leistungen) in Höhe von 13.800,00 € ausgewiesen. Diese wurden entsprechend der in 2010 erbrachten und später abgerechneten Leistung bewertet. Der Warenbestand in Höhe von 15.560,51 € wurde gezählt und nach dem Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten bewertet.

1.

ANGABEN ZUR BILANZ

Aktiva

Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet.

Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB besteht nicht.

Die gemäß § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben sind aus dem Anlagespiegel und dem Inventarverzeichnis zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Anhangs.

Die jeweils beim Anlagevermögen in Anspruch genommenen Abschreibungen ergeben sich betragsmäßig aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagespiegel. Für das Anlagevermögen wurden lineare Abschreibungen vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst.

Unter den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.291,25 € und gegen Gesellschafter in Höhe von 1.170,00 € ausgewiesen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist voll eingezahlt.

Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage", "Gewinnvortrag" sowie "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Hierbei wird auf den gesonderten Ausweis der übernommenen Vorträge aus der ehemaligen HFT GmbH und SFT GmbH (alt) verwiesen.

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet.

In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden.

Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.

1.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB).

Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht.

Das im Berichtsjahr ausgewiesene Jahresergebnis führt zu einer Gewerbesteuerzahlung in Höhe von 622,00 € und zu einer Körperschaftsteuerzahlung in Höhe von 584,00 €.

E. OFFENLEGUNG

Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde beim Handelsregister eingereicht.

Festgestellt am 22.12.2011 von Herrn Axel Schneider, Kaufmann

 

Kaufmann Axel Schneider, Geschäftsführer

WEITERE DATEN

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011

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