Elektro
Hollstein GmbH
Gundelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.946,25 |
17.594,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.021,00 |
4.087,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.925,25 |
13.507,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.089.434,94 |
3.864.501,31 |
| I.
Vorräte |
826.589,56 |
1.869.945,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.165.093,39 |
1.925.580,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77.363,51 |
59.934,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.751,99 |
68.975,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.719,94 |
12.690,60 |
| Aktiva |
2.120.101,13 |
3.894.786,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.028,75 |
326.066,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
359.028,75 |
301.066,73 |
| davon
Gewinnvortrag |
301.066,73 |
232.942,97 |
| B.
Rückstellungen |
369,36 |
126,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.735.703,02 |
3.568.593,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.735.703,02 |
3.568.593,43 |
| Summe
Passiva |
2.120.101,13 |
3.894.786,16 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Elektro Hollstein GmbH
wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Angaben der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode (§ 246-§ 251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind,
dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschluss-Stichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschluss-Stichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschluss-Stichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekanntgeworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschluss-Stichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen auf der
Grundlage von betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer
bewertet.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 € wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe wurden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertete fertige und unfertige
Erzeugnisse wurden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt.
Die
Forderungen und die
Sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die
Rückstellungen (gem. § 249 HGB)
berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet worden.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres .
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
2.
Umsatzerlöse
Es wurden ausschließlich Umsätze mit
inländischen Geschäftspartnern erzielt.
Erträge wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Das Unternehmen beschäftigte durchschnittlich
10-15 Mitarbeiter. Der Durchschnitt wurde aus der Zahl der
Beschäftigten jeweils zum Monatsende berechnet.
(§ 257 Abs. 5 HGB)
4. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer: Jürgen Hollstein
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
nach § 181 BGB befreit.
5. Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestanden branchenübliche
Gewährleistungen. Weitere Haftungsverhältnisse
i.S. von § 251 HGB bestehen nicht.
6. Lagebericht
Da die Gesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft ist, war ein Lagebericht
nicht zu erstellen ( § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ).
sonstige Berichtsbestandteile
Gundelsheim, den
07.02.2025,
gez.
Jürgen Hollstein
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2025
festgestellt.
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