Mobilecrew
GmbH
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.811,50 |
2.220,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.811,50 |
2.220,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.408,84 |
96.598,01 |
| I.
Vorräte |
21.392,00 |
25.452,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.900,49 |
69.735,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
14.095,53 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.116,35 |
1.410,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.224,54 |
98.818,51 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.380,42 |
19.292,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.707,20 |
-12.970,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.087,62 |
-18.677,76 |
| B.
Rückstellungen |
19.200,00 |
20.107,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.644,12 |
59.418,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.644,12 |
39.793,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.224,54 |
98.818,51 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firmierung:
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Mobilecrew GmbH
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Sitz der Gesellschaft:
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Kassel
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Handelsregister:
|
Kassel
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Handelsregister-Nummer:
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B 14584
|
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
der §§ 274a, 288 HGB wurde grundsätzlich
Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr lagen nicht
vor.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata
temporis vorgenommen und orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern
handelsrechtlich zulässig.
Die Nutzungsdauern betragen für Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen 8 und 10 Jahren.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu
410,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Absatz 2 EStG analog).
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegende Werte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatze angesetzt.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle erkennbaren
Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten
und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren
bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.
3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
38.794,13
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Angaben zu der Steuerrückstellung
Die Steuerrückstellung beinhaltet unter
Beachtung etwaiger Vorauszahlungen die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern, die sich aus den Steuerberechnungen ergeben.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Lars
Haberzettl geführt:
Unterschrift der Geschäftsführung
Kassel, 30.06.2016
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Ort, Datum
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Lars Haberzettl
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 38.794,13 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 40.629,32 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2017 festgestellt.
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