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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Heinrich Wand seit 5.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FOURSOURCE Group GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023FOURSOURCE Group GmbH, BerlinAKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren am 1. Januar 2025 eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Geschäftsführung am 30. Oktober 2024 gestellt. Der Jahresabschluss 2023 wird daher nicht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) erstellt, da die Insolvenz bis zum Aufstellungszeitpunkt bekannt wurde. Die FOURSOURCE Group GmbH, Berlin, ist beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer HRB178667B eingetragen. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemein Aufgrund der eingetretenen Insolvenz war eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erforderlich. Die bis einschließlich des Geschäftsjahres 2022 angewandte Going-Concern-Prämisse wurde durch die Bilanzierung und Bewertung unter Zerschlagungs- bzw. Liquidationsgesichtspunkten ersetzt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich daher im Wesentlichen nach den Verhältnissen des Absatzmarktes; die Schulden werden mit dem Wert angesetzt, der zu ihrer Erfüllung voraussichtlich aufgewendet werden muss. Die Grundsätze der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 11. Juli 2018 (IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss, IDW RS HFA 17) fanden hierbei Berücksichtigung, insbesondere die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie die Einbeziehung aller werterhellenden Erkenntnisse bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt. Der vorliegende Jahresabschluss beinhaltet in die Zukunft gerichtete Wertansätze und Angaben, die auf Annahmen, Erwartungen und Schätzungen beruhen. Die Auswirkungen der vorgenommenen Maßnahmen sind im Einzelnen bei den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung von Aktivposten Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr erstmalig nicht planmäßig abgeschrieben, da diese voraussichtlich nicht mehr über einen längeren Zeitraum betrieblich genutzt werden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert wurden erforderlichenfalls durchgeführt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Dazu wurden zur Ermittlung von beizulegenden Werten, Veräußerungswerte angesetzt, welche bei einer zeitnahen Veräußerung erzielt wurden. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800,00 nicht übersteigen. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung von Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen wurden ebenfalls gebildet für Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit entstehen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Unter den immateriellen Vermögensgegenständen wurden im Wesentlichen die Herstellungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Plattform-Software) aktiviert. Der Buchwert zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 50.000,00. Forderungen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00. Im Geschäftsjahr wurde im Rahmen des StaRUG-Verfahrens das gezeichnete Kapital vereinfacht herabgesetzt und die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 13.206.385,01 aufgelöst. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 1.488.941,67 wurde durch einen Debt Equity Swap sowie Einzahlungen von Gesellschaftern geleistet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten enthalten Darlehen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von € 147.874,01 (Vorjahr € 3.469,84). Alle anderen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche (EUR 8.360,05), Abschluss-, und Prüfungskosten (EUR 8.800,00) sowie für Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Insolvenz (EUR 75.500,00) gebildet. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Andere aktivierte Eigenleistung Unter den aktivierten Eigenleistungen werden die aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um fremdbezogene Leistungen in Höhe von EUR 498.172,50. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 703.065,10 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem StaRUG-Verfahren in Höhe von EUR 700.304,02. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 1.072.529,11 handelt es sich im Wesentlichen um Rechts-, und Beratungskosten (EUR 326.566,99), Telefon-, und Internetgebühr (EUR 181.733,94) und Verkaufsprovisionen in Höhe von EUR 174.601,18. V. Sonstige Angaben Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Berichtszeitraum betrug 6 Arbeitnehmer. Geschäftsführung / Gesetzlicher Vertreter Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte hauptberuflich durch:
Die gesetzliche Vertretung erfolgte ab Insolvenzeröffnung durch:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren am 1. Januar 2025 eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Geschäftsführung am 30. Oktober 2024 gestellt.
Berlin, 09.04.2025 Dr. Florian Linkert |
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