Zellner
GmbH
Sillertshausen Gem. Au i. d. Hallertau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.651,00 |
17.733,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.651,00 |
17.733,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.614,67 |
23.602,80 |
| I.
Vorräte |
18.000,00 |
18.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.512,00 |
4.565,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102,67 |
1.037,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.009,01 |
3.105,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.183,42 |
7.634,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.458,10 |
52.075,06 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
33.198,76 |
9.027,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.549,25 |
24.171,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.183,42 |
7.634,17 |
| B.
Rückstellungen |
1.830,00 |
1.830,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.628,10 |
50.245,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.967,91 |
28.527,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.458,10 |
52.075,06 |
Anhang
für die Offenlegung einer kleinen GmbH nach
BilMoG
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft (
Größenklasse) gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Im Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem
Vorjahr keine Änderung der Darstellung (§265
HGB). Die Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen
des Geschäftsjahres vergleichbar. Im Geschäftsjahr
wurden erstmals die Vorschriften des BilMoG angewandt. Eine
Anpassung der Vorjahreswerte an die geänderten
Vorschriften erfolgte nicht.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen (einschl. immaterieller
Wirtschaftsgüter) wurden zu An-schaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige
lineare oder geometrisch degressive Abschreibung
gemäß der voraussicht-lichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit der
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die
Guthaben bei den Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwenigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussicht-lichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HBG. Für die
Abzinsung des Erfüllungs-betrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
a)
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564 Euro wurde mit dem
Nennwert angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 0 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom
gezeichneten Kapital auf der Passivseite offen abgesetzt.
| Gezeichnetes Kapital |
25.564 Euro |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
0 Euro |
| Eingefordertes
Kapital |
0 Euro |
b)
Angaben zu Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.695 Euro |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren |
18.660 Euro |
c)
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
| Ausleihungen |
0 Euro |
| Forderungen |
293 Euro |
|
Verbindlichkeiten |
0 Euro |
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
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Herr Franz Xaver Zellner
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München, 07.02.2013
gez. Franz Xaver Zellner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2013 festgestellt.
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