Markt + Technik Verlag GmbH
Espenpark 1A, 90559 Burgthann, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Gerlinde Liederer-Grohmann seit 27.10.2015 | Prokura |
Peter Georg Braun seit 19.11.2014 | Geschäftsführer |
Christian Diego Braun seit 1.4.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Markt + Technik Verlag GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Markt + Technik Verlag GmbHBurgthannJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgten
gem. § 265 HGB unter Berücksichtigung der
Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 und
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung
gemäß
Für eine klare und übersichtliche Darstellung
von allen geforderten Informationen war der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens i. S. des § 253 Abs. 3 HGB wurden in Höhe von 98.011,00 € vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig nach
§ 7 Abs. 1 S. 4 EstG oder bei einer Nutzungsdauer
von bis zu einem Jahr, vollständig.
Die Vorräte wurden mit den Herstellkosten oder dem niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Für das allgemeine Ausfall- und Zinsrisiko wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5.972,98
€ gebildet.
Die Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit
dem Nennwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB). Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252
HGB wurden beachtet.
Bei den o. g. Bewertungsmethoden wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses:
1.)
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und ab dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Fertigstellung um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung vermindert. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023" ersichtlich (§ 268 Abs. 2 HGB). Umlaufvermögen Bei der Bewertung der Unfertigen Erzeugnisse wurden
neben den Materialeinzelkosten auch angemessene Teile an
Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten
berücksichtigt.
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von < 1
Jahr.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen 897.518,88 €.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen 0,00 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) betragen insgesamt
581.822,75 € (Vorjahr: 676.868,85 €).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von > 1
Jahr betragen 0 €.
Angabe zu größenabhängigen Erleichterungen (§§ 274a HGB): Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 274a HGB wurden, sofern keine freiwilligen Angaben erfolgen, in Anspruch genommen. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB): Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Mitzugehörigkeitsvermerke Unter C. Verbindlichkeiten wurden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 224.164,40 € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden marktüblich besichert und verzinst. IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§285 Nr. 7 HGB): 15 Arbeitnehmer Zugunsten Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Außer der Leasingverpflichtung für einen betrieblichen Pkw und der Mietverpflichtung gegenüber dem Vermieter wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Burgthann, den 05. November 2024 gez. Christian Braun, Gesellschafter-Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. November 2024 |
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