Autohaus-Reithmeier GmbH Schwabach
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.353,00 |
161.452,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
47.212,00 |
72.311,00 |
| III.
Finanzanlagen |
87.140,00 |
89.140,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
230.379,82 |
806.536,02 |
| I.
Vorräte |
143.813,79 |
548.478,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.050,62 |
135.067,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.515,41 |
122.989,91 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.155,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
391.887,82 |
967.988,55 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
69.686,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
44.121,96 |
105.973,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
96.841,55 |
61.851,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.155,00 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
19.680,00 |
| C.
Rückstellungen |
191.034,00 |
200.964,64 |
| D.
Verbindlichkeiten |
199.779,53 |
677.657,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.216,14 |
677.657,36 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.074,29 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
391.887,82 |
967.988,55 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches
unter der Beachtung der Gesellschaftsrechte, der
Steuergesetze und der ergänzenden Bestimmungen
der Satzung aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt
werden können, wurde der
Vermerk in der
Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegeben
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Die
Befreiung von der Verpflichtung einen
Lagebericht aufzustellen, wurde in Anspruch
genommen.
Die
größenabhängigen Erleichterungen
wurden teilweise in Anspruch genommen. Dies wird zum Teil
aus
Feh lanzeigen ersichtlich.
Wesentliche Änderungen im Buchungsverhalten im
Vergleich zum Vorjahr waren der Wechsel vom
VW-Konzern-Kontenrahmen hin zum DATEV-Kontenrahmen
SKR 04. Der bilanzielle Ausweis ist identisch. Bei
den GuV-Konten ist der Ausweis eines Vorjahres nicht
möglich.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der
Fortführung der Unternehmertätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Erworbene immaterialle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände
und in Übereinstimmung mit den steuerlichen
Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften in einen
Sammelposten aktiviert. Der jährliche
Sammelposten wird über einen Zeitraum von 5 Jahren
aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren keine Risiken ersichtlich. Es wurde keine pauschale
Wertberichtigung gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zu
Anschaffungskosten, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken,
bewertet.
Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen, entsprechend den steuerlichen
Regelungen nach dem Teilwertverfahren,
durchgeführt.
Zur Bildung einer Pensionsrückstellung im Sinne
von § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG bestand Erfordernis,
nachdem
Einzelzusagen erteilt wurden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten:
- Ausstehende Rechnungen
- Urlaub
- Jahresabschluss
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in der Anlage "Anlagenspiegel"
sowie in der
Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens"
dargestellt.
Obwohl der Jahresabschluss bereits in Euro
aufgestellt wurde, fand noch keine Umstellung des
gezeichneten
Kapital in Euro statt. Das in der Bilanz ausgewiesene
gezeichnete Kapital entspricht DM 50.000.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende finanzielle
Verpflichtungen:
aus Miet- und Pachtvertragen
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im übrigen Umfang
branchenübliche bzw. Kraft Gesetz
entstehende Sicherheiten.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige fi nan zielle
Verpflichtungen im
Sinne des § 285 Nr. 3 HGB. Diese sind durch
Versicherungen rückabgesichert.
4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
-Verlustrechnung
Es sind keine Angaben zu machen.
5. Sonstige Angaben
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von
dem/der hauptberuflichen Geschäftsführer/in Herrn
Robert Herbst
geführt. Auf die Angabe der im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge wird
auf Grund von § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Geschäftsführern und ihren
Hinterbliebenen hat die
Autohaus Reithmeier GmbH i.L. insgesamt €
185.534 zurückgestellt.
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