BaMC
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.250,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.250,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.194,76 |
28.626,02 |
| I.
Vorräte |
745,22 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.445,40 |
22.323,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.004,14 |
6.302,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.444,76 |
28.626,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.904,30 |
24.343,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
656,52 |
1.758,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.560,82 |
1.101,82 |
| B.
Rückstellungen |
8.877,10 |
3.969,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.663,36 |
312,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.663,36 |
312,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.444,76 |
28.626,02 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen
aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB
nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, sind die
Angaben insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267
Absatz 1, 4 HGB zum 31. Dezember 2010 als kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 326 HGB wurde von der Offenlegung
der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres
2010 sowie des Lageberichts abgesehen. Der Anhang
enthält nicht die, die Gewinn- und Verlustrechnung
betreffenden Angaben.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um die planmäßige Abschreibung
bewertet. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird
planmäßig, entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach linearer
Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt zwischen 1 und 6 Jahren.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 410,00 werden im Jahr
des Zugang voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (sowie Handelswaren)
sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der
Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Anschaffungswert (Nominalwert) angesetzt.
Ein Aktivposten für latente Steuern wurde nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. folgend der
Vereinfachungsregel nicht angesetzt.
Als gezeichnetes
Kapital wird das satzungsmäßige
Stammkapital der Gesellschaft gemäß § 42
Abs. 1 GmbH ausgewiesen.
Die unberechtigt an die Gesellschafter
zurückbezahlte Stammeinlage ist unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt mit den Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbeträgen.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter sind unter sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von Euro
8.500,00 (Vj. Euro 8.500,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - alle
innerhalb eines Jahres fällig.
IV.
Sonstige Angaben
Gewinnverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen
und den verbleibenden Bilanzgewinn in das neue
Geschäftsjahr vorzutragen.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum:
Frau Sabine John von Freyend
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist
die Geschäftsführerin befreit.
Von den Angaben über die Gesamtbezüge
dieser Person wurde gemäß § 286 HGB
abgesehen, weil sich anhand dieser Angaben die Bezüge
eines Mitglieds dieser Organe feststellen lässt.
München
.............................................
Sabine John von Freyend
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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