Gate Gourmet Lounge GmbH
Hugo-Eckener-Ring 161, 60549 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Sofie Haug seit 3.3.2026 | Prokura |
Robert Johann Maaßen seit 3.3.2026 | Geschäftsführer |
Smail Limam seit 8.8.2023 | Geschäftsführer |
Stephan Dr. Zilles seit 19.7.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gate Gourmet Switzerland Holding GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LSG Sky Chefs Lounge GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019der LSG Sky Chefs Lounge GmbHGrundlagen der GesellschaftDie LSG Sky Chefs Lounge GmbH, Neu-Isenburg ("die Gesellschaft" oder kurz "LLG"), ist Anbieter für Lounge-Services (Speisen & Getränke, Service & Hospitality sowie weitere Dienstleistungen) und betreibt Lounges an 12 Flughäfen in Deutschland, der Schweiz und den USA. Alleinige Gesellschafterin der LSG Sky Chefs Lounge GmbH ist die LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2019 nach den KPIs "Net Revenue" und "LH-EBIT" gesteuert. Die KPIs basieren auf dem für den Deutsche Lufthansa-Konzern bereitgestellten IFRS-Zahlenwerk. Das LH-EBIT ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis vor Steuern nach der Korrektur von Zinsergebnis, Konzernverrechnungen (Transfer Pricing) und Ergebniseffekten aus der Bewertung und Realisierung von Finanzschulden. Abweichend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss handelt es sich bei den KPIs um Ergebnisse nach IFRS. Der Betrieb wird auch mit Hilfe der Anzahl der Loungegäste als nicht finanzieller Leistungsindikator gesteuert. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich vor allem aufgrund anhaltender Handelskonflikte im Jahr 2019 auf 2,6 Prozent verringert (Vorjahr: 3,2 Prozent). Dieser Trend zeigte sich auch in Nordamerika, wo die Wachstumsrate auf 2,3 Prozent gefallen ist, dem schwächsten Wachstum seit 2016 (Vorjahr: 2,9 Prozent). Trotz Einbußen verzeichnete die Region Asien/Pazifik mit einem Plus von 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) weiterhin das stärkste Wachstum. Das Wirtschaftswachstum in China verlangsamte sich auf 6,2 Prozent (Vorjahr: 6,6 Prozent). In Europa lag das Wirtschaftswachstum bei 1,4 Prozent (Vorjahr: 2,1 Prozent). Die deutsche Wirtschaft wuchs um 0,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent) und damit langsamer als die europäischen Nachbarländer. Der Euro wertete im Jahresdurchschnitt gegenüber allen anderen Hauptwährungen ab. Gegenüber dem US-Dollar verbilligte sich der Euro um 5 Prozent, gegenüber dem Schweizer Franken um 4 Prozent. 2 Die Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage wirkte sich auch spürbar auf die Nachfrage nach Flugreisen aus. So verlangsamte sich das Wachstum der weltweit verkauften Passagierkilometer gemäß Berechnungen der International Air Transport Association (IATA) und betrug im Jahr 2019 nur noch 4 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent). Damit liegt das Wachstum im Jahr 2019 unter dem Niveau der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen fünf Jahre. 3 Regional zeigt sich erneut ein differenziertes Bild. Fluggesellschaften aus den Regionen Asien/Pazifik und Afrika wiesen dabei mit jeweils 5 Prozent das höchste Wachstum an verkauften Passagierkilometern aus. Der Absatz der deutschen Fluggesellschaften stieg gemäß den Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) um 1,3 Prozent. Der europäische Markt für Flugreisen war im Jahr 2019 deutlich von dem gesamtwirtschaftlichen Abschwung, Überkapazitäten und einem harten Wettbewerb geprägt. Dies belastete die Preisentwicklung in Europa über das gesamte Jahr hinweg negativ. Operativ verliefen jedoch vor allem die Sommermonate, in denen es im Jahr 2018 zu vielen Flugausfällen und Verspätungen durch infrastrukturelle Engpässe in der gesamten Luftfahrtbranche gekommen war, in 2019 deutlich stabiler. 4 Im Verkehrsgebiet Nordamerika zahlten sich der höhere Marktkonsolidierungsgrad und die dort herrschende Kapazitätsdisziplin insbesondere innerhalb der drei großen kommerziellen Joint Ventures weiterhin aus. Steigende Passagiervolumina sowie die zunehmende Aufwertung des Produkt- und Serviceniveaus prägen das Geschäft mit Airline- und Flughafenlounges. Lounge-Betreiber sind stärker denn je gefordert, die hohen Ansprüche der Konsumenten nach Individualität, Vielfalt, Frische und Transparenz in der Lieferkette zu erfüllen und müssen ihre Produktkonzepte und Produktionsmethoden fortlaufend modernisieren. Geschäftsverlauf und operative EntwicklungIn 2019 konnte die Gesellschaft einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse erzielen. Dies resultierte vor allem aus dem Passagierwachstum der Kunden Lufthansa und Swiss sowie einer Vertragsverlängerung mit Lufthansa ab Juni 2018 mit einer Aufwertung des Produkt- und Servicelevels (Ganzjahreseffekt somit erstmalig in 2019). Zusätzlich wurden mehrere Swiss Lounges in Zürich Mitte 2018, nach einer knapp einjährigen Schließung aufgrund Umbaus, wiedereröffnet (Ganzjahreseffekt somit erstmalig in 2019). Des Weiteren konnte in 2019 Zusatzgeschäft mit den Kunden Japan Airlines in Frankfurt sowie Careport in Zürich generiert werden. Die Lufthansa Group und gategroup haben am 6./7. Dezember 2019 einen Kaufvertrag über das Europageschäft der LSG Group geschlossen. Der Vertrag umfasst neben den europäischen Catering Betrieben auch das Lounge-Geschäft sowie die europäischen Aktivitäten des Convenience Retail-Spezialisten Evertaste, das Equipment-Geschäft SPIRIANT sowie die Einzelhandelsgeschäfte der Marke "Ringeltaube". Die EU-Kommission hat am 3. April 2020 dem Verkauf unter Auflagen zugestimmt. Vermögens-, Finanz-, und ErtragslageDie Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen im Geschäftsjahr 2019 bei TEUR 76.455 (Vorjahr: TEUR 66.869). Dies entspricht einer Steigerung von 14,3 Prozent. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.133 (Vorjahr: TEUR 613) beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Sachbezügen für Mitarbeiter sowie aus Kursgewinnen. Der Materialaufwand lag in 2019 bei TEUR 28.739 (Vorjahr: TEUR 21.577). Somit ergibt sich in Bezug auf die Umsatzerlöse eine im Vorjahresvergleich gestiegene Materialaufwandsquote in Höhe von 37,6 Prozent (Vorjahr: 32,3 Prozent). Der Anstieg ist insbesondere auf die deutliche Aufwertung der Auswahl und Qualität der angebotenen Speisen und Getränke im Zusammenhang mit der Lufthansa-Vertragsverlängerung zurückzuführen. Im Jahr 2019 beschäftigte die LSG Sky Chefs Lounge GmbH durchschnittlich 703 Mitarbeiter (Vorjahr: 640 Mitarbeiter). Der Personalaufwand im Berichtsjahr beträgt TEUR 23.156 (Vorjahr: TEUR 21.286). Die Personalaufwandsquote beträgt in Bezug auf die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr 30,3 Prozent (Vorjahr: 31,8 Prozent). Der Rückgang ist insbesondere auf die deutliche Aufwertung der Auswahl und Qualität der angebotenen Speisen und Getränke im Zusammenhang mit der Lufthansa Vertragsverlängerung in 2018 zurückzuführen; diese neue Zusammensetzung der erbrachten Leistungen führte zu einer erhöhten Materialaufwandsquote bei gleichzeitig verringerter Personalaufwandsquote. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 251 (Vorjahr: TEUR 221) beinhalten im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf Kaffeemaschinen sowie auf übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.357 (Vorjahr: TEUR 21.164) umfassen größtenteils Aufwendungen für das konzernintern untervergebene Geschäft für die Bewirtschaftung der Lounges am Standort Zürich, externes Fremdpersonal, Mieten und Erhaltungen sowie sonstige Serviceleistungen im Konzern. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das Geschäftswachstum am Standort Zürich aufgrund der Wiedereröffnung mehrerer Swiss Lounges in Mitte 2018 (Ganzjahreseffekt somit erstmalig in 2019) sowie Zusatzgeschäft mit dem Kunden Careport ab Juni 2019 zurückzuführen. Des Weiteren war ein Anstieg der Aufwendungen für Gebäudereinigung an mehreren Standorten zu verzeichnen. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Gesellschaft lag für das Geschäftsjahr 2019 bei TEUR 3.085 (Vorjahr: TEUR 3.233). Das LH-EBIT betrug im Berichtszeitraum TEUR 3.690 (Vorjahr: TEUR 3.324; Budget 2019: TEUR 2.859). Die Abweichung zum handelsrechtlichen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Nicht-Berücksichtigung von Aufwendungen für konzerninterne Serviceleistungen im LH-EBIT. Das negative Finanzergebnis der Gesellschaft in Höhe von -TEUR 21 (Vorjahr: -TEUR 6) enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 1). Insgesamt ergibt sich nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 987 (Vorjahr: TEUR 1.013) und unter Berücksichtigung sonstiger Steuern von -TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 86) eine Gewinnabführung von TEUR 2.114 (Vorjahr: TEUR 2.128). Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft Net Revenues in Höhe von TEUR 76.455 erwirtschaftet (Vorjahr: TEUR 66.830; Budget 2019: TEUR 67.343) und bewirtete dabei insgesamt 10.752.075 Loungegäste in 2019 (Vorjahr: 9.950.151 Loungegäste; Budget 2019: 9.713.421 Loungegäste). Die Net Revenues entsprechen dabei den Umsatzerlösen der Gesellschaft nach IFRS. Der starke Anstieg resultiert vor allem aus dem Passagierwachstum der Kunden Lufthansa und Swiss sowie einer Vertragsverlängerung mit Lufthansa ab Juni 2018 mit einer Aufwertung des Produkt- und Servicelevels (Ganzjahreseffekt somit erstmalig in 2019). Zusätzlich wurden mehrere Swiss Lounges in Zürich, nach einer knapp einjährigen Schließung aufgrund Umbau, Mitte 2018 wiedereröffnet (Ganzjahreseffekt somit erstmalig in 2019). Des Weiteren konnte Zusatzgeschäft mit den Kunden Japan Airlines in Frankfurt sowie Careport in Zürich generiert werden. Das LH-EBIT der Gesellschaft konnte, trotz Verlusten am Standort Zürich, gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals gesteigert werden. Das LH-EBIT liegt mit TEUR 3.690 in 2019 über Budget (TEUR 2.859) und über dem Vorjahr (TEUR 3.324). Die wesentlichen Effekte für die Entwicklung des LH-EBIT gegenüber dem Vorjahr resultieren aus den oben genannten Effekten. Die Bilanzsumme der Gesellschaft lag zum Bilanzstichtag 31.12.2019 bei TEUR 11.816 (Vorjahr: TEUR 11.310) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent leicht angestiegen. Das Anlagevermögen der LSG Sky Chefs Lounge GmbH betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 1.308 (Vorjahr: TEUR 1.109). Somit ergibt sich eine leicht erhöhte Anlagenintensität von 11,1 Prozent (Vorjahr: 9,8 Prozent). Das Umlaufvermögen hat sich im Berichtsjahr um TEUR 307 bzw. 3,0 Prozent erhöht und lag zum 31.12.2019 bei TEUR 10.508 (Vorjahr: TEUR 10.201). Die Vorräte erhöhten sich dabei leicht auf TEUR 491 (Vorjahr: TEUR 476). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf TEUR 773 (Vorjahr: TEUR 402), insbesondere aufgrund offener Forderungen in Zusammenhang mit dem in 2019 generierten Neugeschäft mit dem Kunden Careport in Zürich. Insgesamt bestanden zum 31.12.2019 Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 8.919 (Vorjahr: TEUR 9.169). Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen bei TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 132). Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beträgt das Eigenkapital unverändert zum Vorjahr TEUR 25. Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.403 (Vorjahr: TEUR 3.943) beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 26) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.349 (Vorjahr: TEUR 3.917). Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen entfällt mit TEUR 644 auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen am Jahresende bei TEUR 2.446 (Vorjahr: TEUR 2.375). Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.683 (Vorjahr: TEUR 4.716). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus hohen Verlusten am Standort Zürich im Jahr 2019 und in Folge gestiegenen Verbindlichkeiten auf dem Lufthansa CHF-Finanzverrechnungskonto. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht auf TEUR 259 (Vorjahr: TEUR 251). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 478 (Vorjahr: TEUR 588). Die Finanzierung der LSG Sky Chefs Lounge GmbH erfolgt bei Bedarf über die Konzernmuttergesellschaft Deutsche Lufthansa AG. Das Kontrahentenlimit der Gesellschaft betrug zum 31.12.2019 TEUR 2.000. Das Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto betrug zum 31.12.2019 TEUR 4.733. Erklärung zur Unternehmensführung - Angaben zur FrauenquoteDas "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" sieht vor, dass der Aufsichtsrat der LSG Sky Chefs Lounge GmbH für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung bestimmt. Der Status Quo des Frauenanteils (Stand 31. Mai 2020) im Aufsichtsrat der Gesellschaft beträgt 67 Prozent und in der Geschäftsführung der Gesellschaft 0 Prozent. Die Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsleitung sowie im Aufsichtsrat der LSG Sky Chefs Lounge GmbH wurden wie folgt festgelegt:
Als Frist für die Erreichung dieser Zielgrößen gilt der 31.12.2021. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageInsgesamt entwickelte sich das Geschäft mit Flughafenlounges in 2019 weltweit positiv mit weiterhin steigender Tendenz. Die Premium-Airlines definieren diesen Teil der Reisekette verstärkt als wesentlichen Differenzierungsfaktor im Wettbewerb und investieren vor dem Hintergrund der insgesamt positiven Branchenentwicklung weiterhin in die Bereiche Infrastruktur, Produkt sowie Serviceleistungen. Das Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft war insbesondere geprägt durch die Ausschreibung des bestehenden Swiss-Vertrages sowie operativer Anpassungen und Preisnachverhandlungen im Zusammenhang mit der Verlustsituation am Standort Zürich, welche zu einer Verbesserung der Profitabilität ab dem vierten Quartal führten. Daneben nahm die Gesellschaft an mehreren Ausschreibungen aktueller und potentieller Airline Kunden sowie der Deutschen Bahn an den Standorten Frankfurt, München, Berlin und Brüssel teil. Im Resultat konnten erfolgreich Aufträge für Testbetriebe (mit bis zu einjähriger Laufzeit) mit den Kunden Eurowings und der Deutschen Bahn sowie ein Neuvertrag mit dem Flughafen Berlin Brandenburg mit Start zum 01.02.2020 akquiriert werden. Während der Lufthansa Deutschland Vertrag eine Laufzeit bis Ende Juni 2024 aufweist, läuft der Vertrag mit Swiss in Zürich zum Ende September 2021 aus und wird planmäßig an gategroup, dem potentiellen Käufer des LSG-Europageschäftes, vergeben. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Gesellschaft über ihre Konzernbeziehungen zur LSG Lufthansa Service Holding AG und aufgrund ihrer Einbindung in das Cashpooling der Deutsche Lufthansa AG mit einem zum 31.12.2019 ausgewiesenen Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto in Höhe von TEUR 4.733 über einen gesicherten Zugang zu liquiden Mitteln verfügt. Zum Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels im Rahmen des Closings wird das vorhandene Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto an die Gesellschaft ausgezahlt. RisikoberichtRisiken werden als mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer negativen Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die bewusste Steuerung von Risiken ist ein integraler Faktor der Unternehmensführung. Das Management von Risiken ist in die bestehenden Geschäftsprozesse integriert. Die Risikostrategie wird durch die risikopolitischen Grundsätze konkretisiert. Diese umfassen die Identifikation von Risiken, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Risiken, die Eindeutigkeit von Risikoverantwortlichkeiten, die Bewertung von Risiken und deren proaktive Steuerung und Überwachung, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen sowie die Abstimmung der risikorelevanten Informationen mit den Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozessen. Die risikopolitischen Grundsätze werden in der vom Vorstand der LSG Lufthansa Service Holding AG erlassenen Risikomanagement-Richtlinie geregelt, die darüber hinaus alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Risiken verbindlich festgelegt. Die Risiken sind nachfolgend im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf die Erreichung der Prognosen bzw. der angestrebten Ziele absteigend angeordnet. Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern vom Tier zum Menschen, von Mensch zu Mensch sowie auf anderen Wegen (z. B. Schmierinfektionen). Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern, Regionen oder Kontinenten. Dies kann kurz-, mittel und langfristig dazu führen, dass das Fluggastaufkommen im Luftverkehr aus Angst vor Ansteckung drastisch sinkt, was eine entsprechend negative Auswirkung auf das Airline Catering zur Folge hätte. Ferner ist es möglich, dass Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung nicht bereit sind, in betroffene Länder zu fliegen, und Mitarbeiter vor Ort diese Länder verlassen wollen. Durch hohe Krankheitsraten der Mitarbeiter kann der operative Betrieb gefährdet sein. Ebenso können behördliche Reiserestriktionen aus Angst vor der Einschleppung von Krankheitserregern zu operativen Einschränkungen führen. Die LSG Group prüft permanent Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des amerikanischen und europäischen Centers of Disease Control, des deutschen Robert-Koch-Instituts und weiterer Institutionen (z. B. Corona Task Force Hessen und Bayern), um epidemische oder pandemische Gefährdungen bestmöglich frühzeitig aufdecken zu können. Alle Mitarbeiter werden proaktiv informiert, erhalten persönliche Schutzausrüstung und in der gesamten LSG Group werden jährlich, in Zusammenarbeit mit dem betriebsmedizinischen Dienst, Influenzaimpfungen angeboten. Die LSG Group hat die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für den Umsatz und das EBIT in verschiedenen Szenarien berechnet. Die weitere Entwicklung der Krise und die Reaktion der Konsumenten darauf, insbesondere hinsichtlich ihrer Nachfrage nach Flugreisen, ist allerdings nicht final abschätzbar. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise wesentlich schwerwiegender sind als prognostiziert. Für die Gesellschaft ist es von größter Bedeutung, dass die Verarbeitung von Lebensmitteln und jedwede weitere hygienerelevante Dienstleistung mit höchster Qualität und unter Berücksichtigung sämtlicher Hygienestandards erfolgt. Um eine frühzeitige Erkennung potenzieller Qualitätsmängel sicherzustellen, kommen zertifizierte Qualitätsmanagement-Systeme (HACCP) zum Einsatz. Diese Systeme überwachen und steuern die Qualitätssicherung und stellen Produktstandards sicher. Die aktuelle Situation zwingt die Gesellschaft, sämtliche, schon in Normalzeiten sehr umfangreichen Hygienemaßnahmen deutlich und kostenintensiv zu steigern (bspw. Tragen von Atemschutzmasken für alle Produktionsmitarbeiter, Verdoppelung der Putz- und Desinfektionsarbeiten, Mitarbeiterunterweisungen). Durch kontinuierliche Investitionen in Produktionsstätten und -mittel sowie die Verwendung moderner Technologien betreibt die LSG Group weitere Optimierungsmaßnahmen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualitätsprozessen fördern. Unterstützt wird der Modernisierungsprozess durch intensive Trainingsmaßnahmen, Lern- und Problemlösungsworkshops und Richtlinien. Darüber hinaus bestehen im Bereich der operativen Prozesse Produktivitätsrisiken, die sich unter anderem im Rahmen von Produktumstellungen, Konzeptwechseln und dem Buchungsverhalten ergeben. Das Markt- und Wettbewerbsumfeld der LSG Group ist nach wie vor von einer Konsolidierung auf Kunden- und Wettbewerbsseite geprägt. Die daraus resultierenden Kostensenkungsmaßnahmen der Fluggesellschaften führen zu Kostensenkungen im Catering, die sich in anhaltendem Preisverfall und der Reduzierung der Servicelevel, z.B. durch Umstellung auf einfacher herzustellende Produkte, niederschlagen. Bezogen auf das Loungegeschäft ist hierbei allerdings anzumerken, dass das Produkt- und Servicelevel in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Viele Premium-Airlines sehen diesen Teil der Reisekette verstärkt als wesentlichen Differenzierungsfaktor im Wettbewerb an und haben vor dem Hintergrund der insgesamt positiven Branchenentwicklung weiterhin in die Bereiche Infrastruktur, Produkt- sowie Serviceleistungen investiert. Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist für das Loungesegment perspektivisch jedoch von einem erhöhten Kostendruck und gegebenenfalls einer Reduzierung des Produkt- und Servicelevels auszugehen. Die Geschäftsprozesse werden in allen Bereichen durch IT unterstützt. Mit dem Einsatz von IT gehen auch Risiken für die Stabilität der Geschäftsprozesse sowie für die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen und Daten einher. Ein etablierter IT-Risikomanagement-Prozess sorgt dafür, dass die IT-Risiken erkannt und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet werden. Die IT-Systeme werden regelmäßig hinsichtlich ihres Schutzbedarfes überprüft. Nationale wie internationale Regularien, beispielsweise brandschutzrechtliche Regelungen, Hygienevorschriften, die Vergabe von Catering-Lizenzen an Flughäfen oder Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit, tangieren das operative Geschäft der Gesellschaft und verpflichten diese gleichzeitig zur Einhaltung dieser Regelungen. Aus der Nichteinhaltung von derartigen Regelungen könnte durch Betriebsschließungen ein erheblicher Schaden für das Unternehmen entstehen. Aufgrund entsprechender Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falles jedoch auf ein Minimum reduziert. Aufwendungen für Nahrungsmittel und Personal stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für die LSG Group dar. Starke Veränderungen der Lebensmittelpreise sowie deutliche Erhöhungen der Arbeitsentgelte können somit das operative Ergebnis beeinflussen. Die LSG Group versucht, durch verschiedene Instrumente im Rahmen des Risikomanagement Preissteigerungen zu kompensieren. Neben zentralen Einkaufsorganisationen, welche Kostenvorteile generieren sollen, können vor allem geeignete Vertragsklauseln - soweit umsetzbar - in Verträgen mit Kunden inflationäre Preisentwicklungen entgegenwirken. Die Lufthansa Group überprüft die Aviation Services, zu dem unter anderem die LSG Group beziehungsweise das Geschäftsfeld Catering zählt, kontinuierlich auf ihren Wertbeitrag und die fokussierte Weiterentwicklung. Dabei überprüft die Lufthansa Group regelmäßig die Attraktivität einzelner Marktsegmente, die gegenwärtige Wettbewerbsposition und künftigen Erlöspotenziale der Geschäftsfelder sowie die von diesen realisierten Synergien und insbesondere den Wertbeitrag für die Airlines. Hierbei kann auf Geschäftsfeldebene eine differenzierte Weiterentwicklung der Aviation Services Gesellschaften (z. B. der LSG Group) innerhalb oder außerhalb der Lufthansa Group beziehungsweise gemeinsam mit Partnern sinnvoll sein, um langfristiges Wachstum und nachhaltige Profitabilität sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben die Lufthansa Group und gategroup am 6./7. Dezember 2019 einen Kaufvertrag über das Europageschäft der LSG Group geschlossen. Der Vertrag umfasst neben den europäischen Catering Betrieben auch das Lounge-Geschäft sowie die europäischen Aktivitäten des Convenience Retail-Spezialisten Evertaste, das Equipment-Geschäft SPIRIANT sowie die Einzelhandelsgeschäfte der Marke "Ringeltaube". Im Rahmen des Verkaufsprozesses können Gerüchte und Mutmaßungen schnell zu einer Unruhe in der Belegschaft führen verbunden mit dem Risiko, dass wichtige Funktions- und Know-how-Träger planen, die LSG Group zu verlassen. Zudem besteht das Risiko, dass sich die Unsicherheit, welche mit dem Verkaufsprozess verbunden ist, negativ auf den gesundheitlichen Zustand von Mitarbeitern auswirken kann mit der Folge, dass es zu Beeinträchtigungen im Produktionsprozess kommen könnte. Die LSG Group begegnet diesem Risiko, indem sie offen, direkt und so konkret wie möglich über den Stand des Planungs- und Entscheidungsprozesses kommuniziert. Um die Stabilität der Gesellschaften des Europageschäfts der LSG Group zu gewährleisten, werden zwischen gategroup und Lufthansa bzw. LSG Group Transitional Services Agreements im IT- und Non-IT-Bereich abgeschlossen. Dadurch verringern sich die technischen Risiken durch das Closing erheblich. ChancenberichtDie Gesellschaft agiert in einem Umfeld, das aufgrund seiner globalen Vernetzung und hohen Dynamik permanent neue Erfolgspotenziale entstehen lässt, u. a. in Bezug auf Veränderungen der Kundenwünsche, Produkte, Marktstrukturen oder regulatorischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der besonderen Innovationskraft und Wettbewerbsdifferenzierung sowie dem Qualitätsstreben der Mitarbeiter fortlaufend Potenziale für innerbetriebliche Verbesserungen in allen Bereichen. All diese internen wie externen, positiv werttreibenden Potenziale stellen Chancen dar. Als Chancen werden daher mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können und damit potenzielle Wettbewerbsvorteile generieren. Die Chancen sind nachfolgend im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf die Erreichung der Prognosen bzw. der angestrebten Ziele absteigend angeordnet. Das Management ist darauf fokussiert, systematisch Chancen zu identifizieren. Im Rahmen von Szenario-Analysen sowie fundierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden die Chancen und die mit ihnen einhergehenden Risiken analysiert. Chancen, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Entwicklung der Gesellschaft und damit für die Interessen ihrer Anteilseigner als vorteilhaft erachtet werden, werden mittels gezielter Maßnahmen verfolgt und umgesetzt. Die Steuerung erfolgt durch die etablierten Planungs- und Prognoseprozesse. Durch den bevorstehenden Wechsel zum neuen Eigentümer gategroup, welcher über ein internationales Loungegeschäft verfügt, erwartet die Geschäftsführung neue Chancen in Bezug auf Marktstellung und Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie ein erweitertes Know-How. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflows. Sollte sich die Weltwirtschaft nach der Corona-Krise deutlich dynamischer als erwartet entwickeln, wird dies die Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen. Zukünftige Umsätze und Ergebnisse könnten in diesem Fall die aktuellen Erwartungen übertreffen. Im Bereich Kundenbedürfnisse sind Entwicklungen zu neuen Ausgestaltungswünschen des Caterings hin zu mehr Innovation, Individualisierung und Digitalisierung zu beobachten. Trotz der aktuellen Krise plant der Kunde Lufthansa, sich weiterhin als Premium Carrier zu positionieren, wodurch vorgenannte Aspekte weiterhin einen Differenzierungsfaktor zum Wettbewerb darstellen werden. Gleichzeitig geht die Geschäftsführung davon aus, dass Konzepte zur Generierung von Zusatzumsätzen durch Bezahldienstleistungen, ähnlich wie Buy-on-Board Lösungen, zukünftig auch im Loungesegment an Bedeutung gewinnen und Wachstumsmöglichkeiten beinhalten werden. Das Zukunftsprogramm SCORE, mit dem Ziel, Kostensenkungs- und Umsatzsteigerungsmaßnahmen nachhaltig zu implementieren, wurde Ende 2015 in die Linie überführt und die kontinuierliche Effizienzsteigerung als Daueraufgabe im Unternehmen verankert. Auch für das Geschäftsjahr 2020 sind Verbesserungsmaßnahmen geplant. Dies bietet die Chance, dass regelmäßig neue Potenziale zur Verbesserung des operativen Ergebnisses identifiziert und realisiert werden, die nicht Bestandteil der ordentlichen Planung sind. Es verbleibt jedoch die Herausforderung, eine ausreichende Anzahl von Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, um die stetige Kosteninflation zu kompensieren. Gesamtaussage zur Chancen- und RisikosituationDie Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr und die Nachfrage nach Lounge-Leistungen haben die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr verändert. Der erhebliche Rückgang des Flugverkehrs im Rahmen der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Die LLG wirkt dem mit der Reduzierung von Ausgaben auf das betriebsnotwendige Minimum entgegen. Unter anderem wird, soweit dies umsetzbar ist, das Instrument Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist davon abhängig, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, dem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach dem Gesellschafterwechsel die gategroup in der Lage ist, LLG bei Bedarf mit ausreichend Liquidität zu versorgen oder die LLG eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Diese Krise stellt für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko dar und die Gesellschaft ist möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung geht aktuell jedoch davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, den finanziellen Ausgleich des Cash-Pools zu leisten. Ferner geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach Closing die gategroup der Gesellschaft bei Bedarf liquide Mittel zur Verfügung stellen kann. Durch diese Maßnahme sind aus Sicht der Geschäftsführung die Liquiditätsreserven der LLG ausreichend, um die finanziellen Auswirkungen der Krise zu kompensieren. Prognosebericht 5Die International Air Transport Association (IATA) hat ihre ursprünglich aufgestellte Prognose eines Wachstums des Passagierverkehrs um 4 Prozent aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus im April 2020 revidiert. Sie geht nun davon aus, dass die Fluggesellschaften weltweit einen Umsatzverlust in Höhe von 314 Mrd. USD verzeichnen werden, was einem Rückgang von 48 Prozent entspricht. Im oben genannten Szenario, welches eine extensive Ausbreitung des Coronaviruses unterstellt, rechnet die IATA mit einem Rückgang von 50 Prozent und 113 Mrd. USD für die Region Asien/Pazifik, mit 36 Prozent und 64 Mrd. USD für die Region Nordamerika sowie mit 55 Prozent und 89 Mrd. USD für den europäischen Markt. Eine Erholung auf das Flugvolumen vor Ausbreitung des Coronavirus wird erst für das Jahr 2023 erwartet. In Abhängigkeit der Entwicklung des weltweiten Passagieraufkommens ändert sich die Nachfrage nach Bordverpflegung sowie Lounge-Leistungen. Dabei ist die Cateringbranche wie die Airline Industrie allgemein von der aktuellen Unsicherheit aufgrund der Corona-Krise geprägt. Der immer stärkere Kundenfokus auf Nachhaltigkeit sowie Minimierung der physischen Kontakte bietet Chancen aus dem Angebot innovativer, nachhaltiger Produkte für den Bordservice und das Loungegeschäft. Digitale Vorauswahl- und Bestellmöglichkeiten sind daher weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für weiteres Wachstum. Die Luftfahrtindustrie ist stärker und unmittelbarer als andere Branchen von den Folgen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Das Coronavirus hat weltweit zu einer Vielzahl von Reisebeschränkungen bei Unternehmen, der Absage von Veranstaltungen und einer starken Verunsicherung bei Konsumenten geführt. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach Flugreisen und damit auf die Nachfrage nach Bordverpflegung sowie Lounge-Leistungen sind erheblich, Prognosen sind aufgrund der dynamischen weltweiten Entwicklung und der fehlenden generellen Erfahrung mit Pandemien dieser Größenordnung weiterhin mit deutlichen Unsicherheiten verbunden. Sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz und den USA wird mit einem deutlichen Rückgang der Anzahl der Passagiere und somit auch der Loungegäste in Folge temporären Schließungen von Lounges gerechnet. Dies ist für die LLG von besonderer Bedeutung, da i. d. R. vertraglich eine Vergütung pro Loungegast erfolgt. Die Net Revenues werden somit im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich unter Vorjahr liegen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 damit stark beeinflussen werden. Die Dauer der Belastungen ist aktuell nicht abschätzbar, da sie maßgeblich von dem weiteren Verlauf der Krise und der Konsumentenreaktion auf die Verbreitung des Virus abhängt. Die Gesellschaft begegnet dieser Herausforderung, indem Kosten auf betriebsnotwendige Ausgaben beschränkt werden. Unter anderem wird hierbei das Instrument Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Die Auswirkungen der Virusausbreitung auf die Nachfrage werden die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft trotzdem erheblich beeinflussen. Für das LH-EBIT wird deshalb mit einem deutlichen Rückgang gegenüber Vorjahr gerechnet, da Kosteneinsparungen die negativen Effekte nur teilweise kompensieren werden. In Bezug auf die Veränderungen der Gesamtrisikosituation der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Corona-Pandemie wird auf die weiteren Erläuterungen im Kapitel Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation verwiesen. Das gute Niveau der Ertragslage des Geschäftsjahres 2019 sowie die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Erlösentwicklung und Kostenstruktur bilden aus Sicht des Managements dennoch eine solide Grundlage, um den Herausforderungen des aktuellen Geschäftsjahres begegnen zu können und nach Möglichkeit gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Neu-Isenburg, den 19. August 2020 Geschäftsführung Carsten Oellerich
1 Quelle der in diesem Abschnitt verwendeten
Wachstumsangaben: Global Insight World Overview per
15.01.2020.
Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019(1) Allgemeine HinweiseDie LSG Sky Chefs Lounge GmbH hat Ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 43363). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alleinige Gesellschafterin der LSG Sky Chefs Lounge GmbH ist die LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Der Beherrschungsvertrag sowie der Gewinnabführungsvertrag wurden am 19.12.2019 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. Ebenso wurde die ertragsteuerliche Umlagevereinbarung zum 31.12.2019, 24:00 Uhr beendet. (2) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Dabei wird entgeltlich erworbene Software über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert fortgeschrieben. Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer wird bei Einbauten mit 30 Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen mit zehn bis 13 Jahren sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ein bis 13 Jahren angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018 ermittelt. Neben angemessenen Fluktuations- und Karrieretrends werden dabei wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von grundsätzlich 2,5 Prozent und ein unveränderter Rententrend von grundsätzlich 1,0 Prozent bzw. in Einzelfällen von 1,5 Prozent berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2019 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2019 veröffentlichen Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2019 prognostiziert. Er beträgt 2,71 Prozent (Vorjahr 3,21 Prozent). Der Effekt aus dieser Zinssatzänderung wird im Zinsergebnis erfasst. Die Differenz zwischen den mit dem 10-Jahres- bzw. 7-Jahresdurchschnittszinssatz per 31. Dezember 2019 ermittelten Rückstellungsbeträgen wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die Obergesellschaft abgeführt. Der für die Ermittlung dieses Unterschiedsbetrages korrespondierende 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2019 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 30,56 Prozent zugrunde (15,825 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 14,73 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 420,9 Prozent. Nach dem abgeschlossenen und mit Ablauf des 31.12.2019 beendeten Steuerumlagevertrag ist die LSG Sky Chefs Lounge GmbH als Organgesellschaft verpflichtet, für die bei ihr entstehenden Steuern eine Steuerumlage an die Organträgerin zu leisten. Für die Ermittlung des Umlagebetrags werden die Steuern berechnet, die bei der Organgesellschaft entstehen würden, wenn die Gesellschaft nicht Organgesellschaft, sondern selbständiges Ertragsteuersubjekt wäre. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses wird der Organgesellschaft eine negative Steuerumlage gutgeschrieben. (3) Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen:
* Eigenkapital/Ergebnis gemäß IFRS-Reporting Package ** USD umgerechnet in EUR Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.249 (Vorjahr: TEUR 3.266). Sonstige Forderungen an die Deutsche Lufthansa AG in Höhe von TEUR 327 (Vorjahr: TEUR 327) resultieren aus der Umsatzsteuerorganschaft, Forderungen in Höhe von TEUR 5.343 (Vorjahr: TEUR 5.576) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betreffen Mietkautionen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Für Mitarbeiter im Inland sowie für eventuell ins Ausland entsandten Mitarbeiter bestehen betriebliche Altersversorgungszusagen. Für den Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen beträgt der diskontierte Erfüllungsbetrag der Verpflichtung (Rückstellung vor Saldierung) zum 31. Dezember 2019 TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 26). Zum 31. Dezember 2019 besteht wie im Vorjahr kein Deckungsvermögen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 1) werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Höhe von TEUR 2.446 (Vorjahr: TEUR 2.375) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 1.972 (Vorjahr: TEUR 1.574) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 609 (Vorjahr: TEUR 0) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Weiterhin bestehen gegenüber der Gesellschafterin LSG Lufthansa Service Holding AG Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 3.102 (Vorjahr: TEUR 3.142). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in voller Höhe von TEUR 259 (Vorjahr: TEUR 251) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden temporären Differenzen:
(4) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden entsprechen der Definition des § 277 Abs. 1 HGB erfasst und betragen im Geschäftsjahr TEUR 76.455 (Vorjahr: TEUR 66.869). Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Nach Tätigkeitsbereichen:
Nach geografisch bestimmten Märkten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 474. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 1). (5) Sonstige AngabenAußerbilanzielle Geschäfte sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen und belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.511. Darin sind sonstige finanzielle Verpflichtungen innerhalb der Lufthansa-Gruppe (gegenüber verbundenen Unternehmen) in Höhe von TEUR 114 enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Der Vorteil dieser außerbilanziellen Geschäfte liegt in der Planungssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität durch die zeitliche Befristung bzw. Kündbarkeit derartiger Verträge. Ebenso ist der Abfluss liquider Mittel bzw. die Kapitalbindung insbesondere bei Immobilien wesentlich geringer. Die Risiken bei derartigen Verträgen liegen in der Mindestlaufzeit eventuell ungünstiger Verträge, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 703 (Vorjahr: 640) Personen beschäftigt, davon 484 Personen in Vollzeit, 85 Personen in Teilzeit und 134 Mitarbeiter auf Abruf. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Carsten Oellerich ist als alleiniger Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf eine Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführers. Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Bezüge. Gesamthonorar für den Abschlussprüfer Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt TEUR 42 und entfällt in Höhe von TEUR 28 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 14 auf andere Bestätigungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 2.114.170,22 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die LSG Lufthansa Service Holding AG, Neu-Isenburg, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus hat zu einer deutlichen Reduzierung der Nachfrage nach Flugreisen und damit der Nachfrage nach Lounge-Leistungen geführt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 in allen Regionen beeinflussen wird. Die Dauer der Belastungen ist aktuell nicht abschätzbar, da sie maßgeblich von dem weiteren Verlauf der Krise und der Konsumentenreaktion auf die Verbreitung des Virus abhängt. Die Gesellschaft begegnet dieser Herausforderung, indem sie ihre Kosten auf betriebsnotwendige Ausgaben beschränkt. Unter anderem wird hierbei das Instrument der Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Die EU-Kommission hat am 3. April 2020 dem Verkauf des Europageschäfts der LSG Group, zu dem die Gesellschaft zugehörig ist, an die gategroup unter Auflagen zugestimmt. Hiernach muss der Käufer an bestimmten Flughäfen Teile seines bestehenden Geschäftsbetriebs veräußern. Das Closing beziehungsweise der Tag des Vollzugs der Unternehmensübertragung wird nach Erfüllung der zuvor genannten Auflagen voraussichtlich in 2020 stattfinden. Die Deutsche Lufthansa AG hat in den vergangenen Wochen umfassende Verhandlungen mit Vertretern der Bundesrepublik Deutschland über ein Stabilisierungspaket für die Lufthansa Group geführt. Das final vereinbarte Konzept sieht Stabilisierungsmaßnahmen sowie eine Kreditfazilität im Umfang von bis zu 9 Milliarden Euro vor. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020 haben 98 Prozent des anwesenden Kapitals für die Annahme der Beschlussvorlage zum Stabilisierungspaket gestimmt. Mit der bereits im Vorfeld der Hauptversammlung vorliegenden Genehmigung durch die Europäische Kommission kann das Stabilisierungspaket nunmehr umgesetzt werden. Der Fortbestand der Gesellschaft ist davon abhängig, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, dem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach dem Gesellschafterwechsel die gategroup in der Lage ist, die LSG Sky Chefs Lounge GmbH bei Bedarf mit ausreichend Liquidität zu versorgen oder die LSG Sky Chefs Lounge GmbH eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Diese Krise stellt für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko dar und die Gesellschaft ist möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung geht aktuell jedoch davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, den finanziellen Ausgleich des Cash-Pools zu leisten. Ferner geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach Closing die gategroup der Gesellschaft bei Bedarf liquide Mittel zur Verfügung stellen kann. Durch diese Maßnahme sind aus Sicht der Geschäftsführung die Liquiditätsreserven der LSG Sky Chefs Lounge GmbH ausreichend, um die finanziellen Auswirkungen der Krise zu kompensieren. Angabe nach § 285 Nr. 14 HGB Die LSG Sky Chefs Lounge GmbH, Neu-Isenburg, wird in den Konzernabschluss der LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG, Köln (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu-Isenburg, den 19. August 2020 LSG Sky Chefs Lounge GmbH Geschäftsführung Carsten Oellerich Entwicklung des Anlagevermögens 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LSG Sky Chefs Lounge GmbH, Neu-Isenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LSG Sky Chefs Lounge GmbH, Neu-Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LSG Sky Chefs Lounge GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft davon abhängig ist, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Vollzug des Verkaufs der Gesellschaft in der Lage ist, einem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und der jeweils aktuelle Gesellschafter in der Lage ist, die Gesellschaft mit der erforderlichen Liquidität zu versorgen oder die Gesellschaft eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Wie in Abschnitt "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)" und Abschnitt "Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. August. 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin ppa. Dr. Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für das Kalenderjahr 2018(gemäß §§ 21, 22 und 25 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG))Erfordernis der Berichterstattung Unsere Gesellschaft, die LSG Sky Chefs Lounge GmbH, ist gemäß § 21 EntgTranspG verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (nachfolgend auch "Bericht" oder "Entgelttransparenzbericht") zu erstellen, weil sie im Geschäftsjahr 2019 in der Regel mehr als 500 Beschäftigte hat und für dieses Geschäftsjahr einen Lagebericht nach den §§ 264, 289 HGB erstellen muss. Der Entgelttransparenzbericht ist erstmals in 2019 zu erstellen. Der Berichtszeitraum für den ersten Bericht umfasst allein das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2019 vorausgeht, also das Kalenderjahr 2018 (§ 25 Abs. 3 EntgTranspG). Inhalte des Entgelttransparenzberichts Der Bericht umfasst gemäß § 21 EntgTranspG Informationen und Angaben zu folgenden Inhalten:
A. Maßnahmen zur Forderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren Wirkungen Die LSG Sky Chefs Lounge GmbH verfolgt bezüglich der Gleichstellung von Männern und Frauen vorranging zwei Ziele: die Erhöhung des Frauenanteils im Management sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Fokus: Erhöhung der Frauenquote im Management. Die Deutsche Lufthansa AG hat für ihre Unternehmen und Tochterunternehmen eine konkrete Zielquote zur Erhöhung des Anteils von Frauen im Management definiert. Zur Sicherstellung der Zielerreichung wurde das gruppenweite Projekt "GenderBalance" aufgesetzt, das die Maßnahme zur Förderung der Frauenquote initiiert und umsetzt. Der Frauenanteil in der Belegschaft der LSG Sky Chefs Lounge GmbH liegt heute bei 68%. 37% aller Führungspositionen waren in 2018 mit Frauen besetzt. Mit einer Zielquote von 55% bis Ende 2021 haben wir uns ein neues Ziel gesetzt. Fokus: Frauenförderung als wesentlicher Bestandteil der Personalstrategie. Die LSG Sky Chefs Lounge GmbH unterstützt die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen, damit diese ihre Qualifizierung in anspruchsvollen Spezialisten-, Projekt- und Führungspositionen einbringen können. Eine adäquate und gleichwertige Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten ungeachtet des Geschlechts ist eines der Grundprinzipien unserer Vergütungspolitik. Unsere Entgelt- und Bewertungsstrukturen sind daher im Einklang mit den §3 und §4 Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG) konsequent geschlechtsneutral - über den tariflich gebundenen Bereich hinaus. Die LSG Sky Chefs Lounge GmbH arbeitet deshalb mit unterschiedlichen Maßnahmen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch gezielte berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Fokus: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. LSG Sky Chefs Lounge GmbH unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch zeitgemäße Arbeitszeitmodelle, wie zum Beispiel unterschiedliche Teilzeit-Regelungen und neue Schichtarbeit für Mütter (Pausenablöser-Schicht). Es werden gezielt zeitgemäße Modelle wie befristete Auszeiten sowie Shared Leadership, also das Teilen einer Führungsposition, auch für leitende Angestellte angeboten und gefördert. Immer mehr Männer nehmen sich durch die Inanspruchnahme von Elternzeit oder Teilzeitmodellen mehr Zeit für die Familie. Die Angebote werden von den Mitarbeiter bedarfsgerecht genutzt. B. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Die LSG Sky Chefs Lounge GmbH ist ein tarifgebundenes beziehungsweise tarifanwendendes Unternehmen. Tarifliche Tätigkeiten: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Tarifvertrag vergütet werden, definieren die Tarifverträge geschlechtsunabhängige Kriterien zur Stellenbewertung sowie die dazugehörige Vergütung, so dass Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bereits im tariflichen Vergütungssystem angelegt ist. Außertarifliche Tätigkeiten: Die Entlohnung richtet sich in unserem Unternehmen nach Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit und nicht nach dem Geschlecht der Beschäftigten. Für Gruppen von Stellen vergleichbarer Wertigkeit sind einheitliche Vergütungsstrukturen festgelegt. Die Feststellung der Stellenwertigkeit erfolgt geschlechtsneutral über ein analytisches Bewertungsverfahren. C. Angaben zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten und der durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 EntgTranspG sind die Beschäftigten unserer Gesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln: 1. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten im Kalenderjahr 2018
2. Durchschnittliche Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Kalenderjahr 2018
Frankfurt, 13.05.2020 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 24. September 2020 festgestellt. |
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