Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 170004
Eingetragen
25.9.2007
Branche
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Verwertung, Vermarktung, Vertrieb und Lizenzierung von Filmen und Medienprodukten, Handel mit Filmrechten sowie Marketing jeglicher Art im eigenen oder fremden Namen sowie Durchführung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Harald Fischer
seit 25.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Andante Film GmbH

Gröbenzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 526,00 0,00
I. Sachanlagen 526,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.055.974,00 1.106.500,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.055.963,54 1.106.499,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.055.734,60 1.106.270,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10,46 0,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.056.500,00 1.106.500,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 450.000,00 450.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 425.000,00 425.000,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.500,00 6.500,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 600.000,00 650.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.056.500,00 1.106.500,00

Anhang


Erläuterung zu den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

¾ Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

¾ Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagengegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagengegenstände werden oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 150 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden in einem Sammelposten eingestellt und entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.

¾ Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zu Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

¾ Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

¾ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

¾ Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

¾ Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 Euro übersteigt.

¾ Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

¾ Die übrigen in den Sonstigen Rückstellungen enthaltenen langfristigen Rückstellungen werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit einem durchschnittlichen Markteinsatz abgezinst.

¾ Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

¾ Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Es besteht ein Organschaftsverhältnis mit Gewinnabführungsvertrag. Gegenüber dem Organträger besteht eine Forderung wegen Verlustausgleich in Höhe von 1.055.734,60 Euro.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2012 festgestellt.

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