Andante
Film GmbH
Gröbenzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
526,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
526,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.055.974,00 |
1.106.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.055.963,54 |
1.106.499,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.055.734,60 |
1.106.270,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10,46 |
0,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.056.500,00 |
1.106.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
450.000,00 |
450.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
425.000,00 |
425.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.500,00 |
6.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600.000,00 |
650.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.056.500,00 |
1.106.500,00 |
Anhang
Erläuterung zu den Bilanzierungs-und
Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
¾ Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigt, wird als
beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
¾ Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagengegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagengegenstände
werden oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv
abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 150
Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2008
angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis
zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden in einem
Sammelposten eingestellt und entsprechend der
tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre
abgeschrieben.
¾ Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden
Wert angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge
werden mit dem Wechselkurs zu Zeitpunkt der Anschaffung
bewertet.
¾ Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen
Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die
Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB
erfüllen, werden Festwerte gebildet. Liegen niedrigere
Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
¾ Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
¾ Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
¾ Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 Euro
übersteigt.
¾ Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
¾ Die übrigen in den Sonstigen
Rückstellungen enthaltenen langfristigen
Rückstellungen werden entsprechend ihrer Laufzeiten
mit einem durchschnittlichen Markteinsatz abgezinst.
¾ Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das
Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des
Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wird
gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
¾ Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses. Es besteht ein
Organschaftsverhältnis mit
Gewinnabführungsvertrag. Gegenüber dem
Organträger besteht eine Forderung wegen
Verlustausgleich in Höhe von 1.055.734,60 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2012 festgestellt.
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