Vincent
Systems GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.528,00 |
93.668,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.803,00 |
61.327,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.315,00 |
21.931,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.410,00 |
10.410,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.333.516,98 |
10.516.964,11 |
| I.
Vorräte |
1.502.442,92 |
323.550,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.909.459,08 |
1.848.321,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.008.333,33 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
1.024.559,62 |
605.299,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.921.614,98 |
8.345.092,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.037,91 |
12.650,01 |
| Aktiva |
13.427.082,89 |
10.623.282,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.871.014,86 |
10.061.323,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.846.014,86 |
10.036.323,20 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.036.323,20 |
6.000.493,41 |
| B.
Rückstellungen |
249.880,23 |
91.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
306.187,80 |
470.408,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
306.187,80 |
470.408,92 |
| Summe
Passiva |
13.427.082,89 |
10.623.282,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Vincent Systems GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter der HRB 706896.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenklasse einer kleinen GmbH im Sinne der
§§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauerhaft zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden
folgende Grundsätze angewandt:
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden linear
abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen
immateriellen Vermögensgegenstände nach dem
Prokuktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten
angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt
werden können.
Die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden linear über
eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben. Die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände unterliegen der
Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 S. 1 und 2
HGB.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt
unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze, die lineare Abschreibungsmethode zu
Anwendung.
Bei den beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffung
über Euro 250,00 aber nicht
mehr als Euro 800,00 betragen, wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände
unter Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die
Sonstigen Ausleihungen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Rohstoffe, die das Verfallsdatum
überschritten haben, wurden vollumfänglich
abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Der
Rechnungsabgrenzungsposten weist
ausschließlich Aufwand für das nächste
Wirtschaftsjahr aus.
Das
gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 25.000,00
wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit der linearen Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangengen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am
Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die
Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden nur eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 306.187,80
(Vorjahr: Euro 470.408,92).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind, beträgt Euro 221.453,45.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Pachtvertrag Immobilien
|
Euro
|
51.045,00
|
Leasingverträge
|
Euro
|
12.006,08
|
Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiterzahl
Jahresdurchschnitt:
|
2023
|
Angestellte
|
30
|
Gewährte Vorschüsse und an
Geschäftsführer
Gegenüber dem Geschäftsführer Herrn
Dr. Stefan Schulz besteht eine Forderung in Höhe von
16.226,29 Euro. Die Verzinsung erfolgt mit 0,50%
p.a.; die Forderung hat eine unbestimmte Laufzeit und kann
vom Darlehensnehmer jederzeit in Teilen oder in gesamter
Höhe zurückbezahlt werden. Auf die Gestellung von
Sicherheiten wurde verzichtet; bankübliche
Sicherheiten können aber jederzeit auf Verlangen der
Darlehensgeberin angefordert werden.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen:
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|
|
Zinssatz
|
Gesellschafterdarlehen
|
Euro
|
1.008.333,33
|
2,00%
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Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Dr. Stefan Schulz
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ausgeübter Beruf:
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Ingenieur
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
Euro 12.846.014,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Karlsruhe,
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2025
festgestellt.
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