Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8192
Eingetragen
18.3.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnWärme- und KältehandelGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Handel und Vertrieb sowie Aufbau, Installation und aller damit einhergehender Dienstleistungen von Küchen, Küchenteilen, Einrichtungsgegenständen, sowie dem Handel mit Waren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Krückemeier
seit 4.4.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HIX limited

Brilon

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.931,50 11.710,00
I. Sachanlagen 8.931,50 11.710,00
B. Umlaufvermögen 63.961,89 98.993,25
I. Vorräte 4.754,02 13.902,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.504,04 61.666,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.703,83 23.424,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 530,37 522,46
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.153,93 16.494,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 113.577,69 127.719,73

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 15,00 15,00
II. Verlustvortrag 16.509,02 44.441,05
III. Jahresfehlbetrag 23.659,91 -27.932,03
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 40.153,93 16.494,02
B. Rückstellungen 8.356,93 10.946,41
C. Verbindlichkeiten 105.220,76 116.773,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 101.051,40 109.655,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 113.577,69 127.719,73

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 411 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 25.643,01 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 22.064,50 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2012 festgestellt.

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