HIX
limited
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.931,50 |
11.710,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.931,50 |
11.710,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.961,89 |
98.993,25 |
| I.
Vorräte |
4.754,02 |
13.902,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.504,04 |
61.666,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.703,83 |
23.424,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
530,37 |
522,46 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.153,93 |
16.494,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.577,69 |
127.719,73 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
15,00 |
15,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.509,02 |
44.441,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.659,91 |
-27.932,03 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
40.153,93 |
16.494,02 |
| B.
Rückstellungen |
8.356,93 |
10.946,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.220,76 |
116.773,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101.051,40 |
109.655,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.577,69 |
127.719,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 411 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.643,01 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 22.064,50 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2012
festgestellt.
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