MEMH Immobilienverwaltung GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Knuth Dr. Baumgärtel seit 14.2.2011 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Micro-Sensor GmbHHermsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben: Die Micro-Sensor GmbH hat ihren Sitz in Hermsdorf. Die Eintragung erfolgte beim Amtsgericht Jena mit der Register-Nr. B 206514. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 267 I, 266 I S.3, 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 I HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Sachanlagen Ø Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden aktiviert und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Finanzanlagen Ø Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten von auf Fremdwährung lautenden Geschäftsvorfällen wurde der Kurs zum Entstehungszeitpunkt zugrundegelegt. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden nur vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft war. Von dem Wahlrecht nach § 253 III S. 6 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Vorräte Ø Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Sie wurden zum Abschlussstichtag abgewertet, wenn die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger waren. Ø Fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Unfertige Erzeugnisse wurden entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Ø Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Ø Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsbestände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Ø Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich nach Maßgabe des § 250 HGB gebildet. Rückstellungen Ø Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Ø Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages. Grundlage der Bewertung der Verpflichtung bildete das versicherungsmathematischen Gutachten zum Bilanzstichtag. Die Rückstellung wurde abgezinst. Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht verlangten Steuern. Ø Kleine Kapitalgesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Verbindlichkeiten Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Ergänzende Angaben: I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer
II. Angaben zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 56.719,86. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr beträgt EUR 258.092,10. III. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 (3) GmbHG Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in
Höhe von EUR 50.000,00 mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 50.079,61 mit
einer Restlaufzeit von einem Jahr. Diese wurden als
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ausgewiesen.
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. V. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 9,25.
Hermsdorf, den 03. Mai 2022 gez. Geschäftsführer Dr. Knuth Baumgärtel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Mai 2022 |
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