pro-beam GmbH & Co. KGaA
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Heinz Dr. Löwer seit 14.1.2019 | Geschäftsführer |
Nicolas Johannes Tobias Freiherr von Wolff seit 17.9.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pro-beam technologies GmbHBurgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Ferner wurden die wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der pro-beam technologies GmbH und der pro-beam AG & Co. KGaA im Berichtsjahr in einer Bilanzposition ausgewiesen, da diese jederzeit nach § 387 BGB gegeneinander aufgerechnet werden können. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge der in den zurückliegenden Geschäftsjahren eingetretenen Verluste sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergeben hat. Im Berichtsjahr 2008 hat die Gesellschafterin erstmals eine freiwillige Verlustübernahme in Anlehnung an § 302 AktG übernommen, die seit dem Berichtsjahr 2010 nicht wieder übernommen wurde. Der Jahresabschluss wurde im Vorjahr erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch das Mutterunternehmen pro-beam AG & Co. KGaA getroffenen Maßnahmen, die vorhandenen stillen Reserven im Anlagevermögen und im Bereich selbsterstellter nicht bilanzierter Patente und Schweißverfahren grundsätzlich zu einer positiven Fortführungsprognose führen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, soweit deren Anschaffungskosten mehr als € 150,- netto bis € 1.000,- betragen. Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis € 410,00 wurden im Geschäftsjahr 2011 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Das Stammkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZUR BILANZ Mitzugehörigkeitsvermerke: Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen vollständig auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der pro-beam technologies GmbH und der pro-beam AG & Co. KGaA sind im Berichtsjahr in einer Bilanzposition ausgewiesen, da diese jederzeit nach § 387 BGB gegeneinander aufgerechnet werden können. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 1.079.450,74 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 43.325,12 enthalten. Ferner werden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von € 1.006.270,32, in denen die Forderungen aufgrund der freiwilligen Verlustübernahme der Vorjahre enthalten sind, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 116.505,54 einbezogen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 83.650,00 sind durch Sicherungsübereignungsverträge bzw. durch selektive Listen-Sicherungsübereignung (Anlagevermögen) gesichert. IV. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung der pro-beam technologies GmbH durch die beiden Geschäftsführer: Herrn Volker Adam, Braunschweig, Vorstand der pro-beam Verwaltungs AG Herrn Dr. Thomas Krüssel, Halle (Saale), Geschäftsführer (bis 31.12.2011) Die Geschäftsführer sind einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Von dem Wahlrecht gem. § 286 Abs. 4 HGB, die in § 285 Nr. 9 a) und b) HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen nicht anzugeben, wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Name und der Sitz des Mutterunternehmens in dessen Konzernabschluss der Jahresabschluss einbezogen wird lautet pro-beam AG & Co. KGaA, Planegg (kleinster Konsolidierungskreis). Diese wird wiederum in den Konzernabschluss der pro-beam Beteiligungs AG & Co. KG, Planegg einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird (größter Konsolidierungskreis). Burg b. Magdeburg, 10. März 2012 Volker Adam -Geschäftsführer- Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.09.2012
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