Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 48215
Eingetragen
18.10.2004
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Herstellung von Waren des Bereichs medizinische Verbrauchsartikel und deren Vertrieb unter eigenen Handelsmarken sowie der Handel mit medizinischen, fotochemischen, elektronischen und jeweils angrenzenden Erzeugnisgruppen anderer Hersteller. Die Gesellschaft darf alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Petra Paech
seit 24.7.2025
Prokura
Solveig Wolthusen
seit 9.7.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Petra Paech
16341 Panketal, Grazer Straße 25
39.600 €
30.46%
Joachim Schuster
15712 Königs Wusterhausen, Seestraße 29 b
33.800 €
26.00%
Solveig Wolthusen
12683 Berlin, Otto-Nagel-Straße 42
33.100 €
25.46%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Primax Berlin GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

11,00

1.329,00

II. Sachanlagen

1.745,00

1.756,00

1.661,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

353.769,93

328.453,62

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

103.116,95

79.261,77

III. Wertpapiere

171.085,84

119.685,80

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

258.125,00

886.097,72

212.635,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.596,47

3.434,40

Summe Aktiva

894.450,47

746.461,34



PASSIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

130.000,00

130.000,00

II. Gewinnrücklage

317.380,19

304.197,14

III. Bilanzgewinn

10.000,00

457.380,19

10.000,00

B. Rückstellungen

25.152,60

43.476,98

C. Verbindlichkeiten

408.917,68

258.787,22

Summe Passiva

891.450,47

746.461,34

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB buchführungspflichtig. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Ver-lustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten, deren Vereinnahmung im Jahres-abschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Darstellungs-grundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Handelsrechtliche Wahlrechte werden nicht ausgeübt, soweit dieser Ausübung zwingende steuerliche Bestimmungen entgegen stehen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die der Gesellschaft auf Dauer dienen sollen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der nach den deutschen steuerlichen Bestimmungen zugelassenen Zeiträumen zeitanteilig und linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung wird die planmäßige Abschreibung pro rata temporis berechnet.
Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 250,00 über- und den Betrag von € 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in der Höhe der Anschaffungskosten Abschreibungen gebucht. Die Anschaffung dieser Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 250,00 einschließlich wird im Jahr der Anschaffung als sofort abzugsfähiger Aufwand ausgewiesen. Im Übrigen werden die allgemeinen Regeln angewandt.
Die Vorräte sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten, welche im Rahmen des eingesetzten Warenwirtschaftssystems aufgrund der durch die Neubeschaffung von Waren fortgeschriebenen werden, bewertet worden. Die Anschaffungskosten des Warensystems enthalten keine Anschaffungsnebenkosten. Anschaffungsnebenkosten werden im Rahmen der Abschlusserstellung mit den durchschnittlichen Nebenkosten berücksichtigt. Wertberichtigungen waren zum Abschlussstichtag nicht notwendig.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Das allgemeine Forderungsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1,0% des Forderungsbestandes zum Abschlussstichtag berücksichtigt. Im Übrigen werden, falls erforderlich, Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Soweit Forderungen auf Fremdwährung lauten, erfolgt die Erfassung zum aktuellen Tageskurs. Zum Ende des Geschäftsjahres wird, falls notwendig, der niedrigere Tageskurs angesetzt.
Der Posten Aktive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB wurde von der Gesellschaft nicht gebildet. Ein solcher Posten hätte aufgrund der Übertragung von Pensionsansprüchen gebildet werden können.
Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind gemäß § 250 Abs. 1 HGB aktiv abgegrenzt worden.
Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Schuld notwendig ist. Die Auflösung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen entsprechend den steuerlichen Bestimmungen ermittelt. Die Unterschiedsbeträge sind unerheblich.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Die Forderungen weisen in Höhe von € 348,74 eine Restlaufzeit von mehr als einem, im übrigen eine von bis zu einem Jahr auf. Die Rückstellungen, abgesehen von der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, und die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es sind im Geschäftsjahr Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von € 6.217,27 entstanden. Die Steuern betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Rückstellungen aus Steuern bestehen nicht. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von € 5,99. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von € 1.940,16.
Es wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführerinnen der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Frau Petra Paech und Frau Solveig Wolthusen.

 

Berlin, den 04. Oktober 2023

gez. Paech Wolthusen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. November 2023

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