Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 172311
Eingetragen
13.9.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Entwicklung und Bereitstellung von Software für Zahlungs-, Abrechnungs- und Sicherheitssysteme im Internet sowie Erbringung von technischen Support-Dienstleistungen im In- und Ausland

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Trefisco AnstaltLIE
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Trefisco Anstalt
Liechtenstein
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AUDINA GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 52.690,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 962,00
II. Sachanlagen 51.728,00
B. Umlaufvermögen 12.869,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.430,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.438,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 590,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.149,29

Passiva

31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 23.951,09
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 1.048,91
B. Rückstellungen 15.872,00
C. Verbindlichkeiten 26.326,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.326,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.149,29

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.


BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Neben den planmäßigen Abschreibungen werden keine erhöhte Absetzung sowie Sonderabschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 60,00 bis EUR 410,00) werden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 60,00 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.

Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung der verlustfreien Bewertung.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verplichtungen , die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.


ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibung des Geschäftsjahres.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht.

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.


SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer

Jann Roger

Familienname                              Vorname                                   



ERGEBNISVERWENDUNG

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Jahresfehlbetrag  EUR 1.048,91

wie folgt zu verwenden: 

Vortrag auf neue Rechnung  EUR 1.048,91


UNTERZEICHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
  

Ort                Datum                                                             Unterschrift


München       03.09.2008                                 gez. Roger Jann
  

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